hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
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zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei )MtSWlßtt Hersfeld. Für die Redaktion verantworttich Franz Funk in Hersfeld.
für den Kreis Hersfeld
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Nr. 17. =*bb-ä^ Sonntag, deu 21. Januar 1917
Amtlicher Teil.
Anordnung
auf Grund der §§ 12, 15 und 17 der Bekanntmachung über die Einrichtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. September 1916 sowie § 18 der Bekanntmachung vom 20. Juli 1916.
§ 1.
Der § 3 der Anordnung des Kreisausschusses über den Verkauf und die Abgabe von Butter pp. vom SO. November 1916 erhält folgende Fassung:
Die Aufgabe von Speisefetten jeglicher Art (Butter, Schmalz, Margarine, Kunstspeisefett, Schweineschmalz, Schweinetalg und Speiseöl) zum Veisand per Post oder Bahn darf nur unter Vorlage der Bescheinigung der Kontrollstellen erfolgen. Sendungen die offensichtlich Speisefett der genannten Art enthalten sind von der Postbesörderung auszuschließen.
§ 2.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mail bestraft.
Hersfeld, den 15. Januar 1917.
Der Kreisausschntz.
A. 15442 2/16. J. V. :
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 13. Januar 1917.
Anordnung betreffend den Verkehr mit ausländischem Brotgetreide.
Auf Grund des § 48 der Bundesratsverordnung über die Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl aus der Ernte 1916 — R. G. Bl. S. 782 — wird für den Kreis Hersfeld folgendes bestimmt:
Alles in den Krers etngerutMe austnnor,kye Brotgetreide ist dem Landratsamt unter Vorlage der Frachtbriefe, falls es mit der Eisenbahn eingeführt wird, unter Vorlage der Rechnung des Lieferanten, falls die Einfuhr auf andere Weise erfolgt, binnen 3 Tagen anzumelden.
§ 2.
Zur Anmeldung verpflichtet ist der Empfänger sowie der Eigentümer des Brotgetreides oder die Vertreter der Genannten.
§ 3.
Die Anordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.
§ 4.
Uebertretungen dieser Anordnung werden gemäß § 57 der Bundesratsverordnung über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus der Ernte 1916 - R. G. Bl. S. 782 — mit Gefängnis bis zu 6 Monaten »der mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft.
Der KreiSansschuß des Kreises Hersfeld.
Der Vorsitzende. Die Mitglieder.
J. V.: gez. Becker.
v. Hedemann, gez. Nössing.
Reg.-Assessor. *
Hersfeld, den 13. Januar 1917.
Wird veröffentlicht.
Tgb. Nr. K. G. 4038. Der Landrat.
J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
HerSfeld, den 13. Januar 1917.
Der von dem Landwirt Pfalzgraf zu Willingshain vorgestellte Zuchtbulle, Simmentaler Rasse, IV2 Jahre alt, Gelbschück, ist von der Körungskommission für zuchttauglich befunden worden.
Der Vorsitzende deS KreiSausfchusseS.
I. A. No. 171. J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Affeffor.
HerSfeld, den 17. Januar 1917.
Ich bin bereit, Bestellungen auf Milchvieh und Zuchtbullen entgegen zu nehmen und an die Verkaufsstelle, den Viehhandelsverband in Cassel, weiter zu leiten.
Der Vorsitzende des KreiSansschusseS.
J. A. No. 628. J. B.:
v. Hedemann, Reg.-Affeffor.
HerSfeld, den 16. Januar 1917.
An die Herren Bürgermeister des Kreises.
Ich ersuche mir den Voranschlag für daS Rechnungsjahr 1917 biS spätestens Ende Januar d. Js. zur Prüfung vorzulegen. Die Vorlage hat in doppelter Ausfertigung mit dem Gemeindebeschluß über die Umlageerhebung zu erfolgen.
Der Vorsitzende des Kreisansschnffe».
I. «. No. 403. J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 15. Januar 1917.
Der Fleischbeschau«! Georg Heinrich Trieschmann in Widdershausen ist mit bpt Versetzung der Fleisch- beschaugeschäfte in Widdershausen für die Dauer der Abwesenheit des Fleischbeschauers Konrad Trieschmann VIII. beauftragt worden. Die Vertretung erfolgt durch den Fleischbeschauer in Heringen.
Tgb. Nr. I. 739. Der Landrat.
I. V.:
. v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 15. Januar 1917.
Gemäß § 7 der Bekanntmachung des stelln kommandierenden Generals des 11. A -K. in Cassel vom 10. Januar 1917 betreffend Beschlagnahmn ng, Be- standsertzebung und Enteignung von Proipektpfeisen aus Zinn von Orgeln und freiwillige Anlieferung von andern Zinnpfeifen, Ichalleitern usw. von Orgeln und sonstigen Musikinstrumenten in Verbindung mit § 2 der Anweisung des KriegsministeriumS an die Kvmmunalverdände werden für den Kreis Hersfeld folgende Ausführungsanweisungen erlassen:
§ 1.
Die von der Beschlagnahme betroffenen Gegenstände (§ 2 der Bekanntmachung) sind bis zum 10. Februar 1917 bei der im § 5 dieser Äusführungsbe- stimmungen genannten Sammelstelle schriftlich anzu- melden.
Die Anmeldung hat unter Benutzung der vorge- schriebenen Vordrucke zu erfolgen, die bei der vorgenannten Sammelstelle rechtzeitig anzufordern sind.
§2.
Auf Grund der erstatteten Anmeldung wird jedem einzelnen Betroffenen seitens des Kretsausswusses eine Anordnung zur Uebertragung des Eigentums an den beschlagnahmten Gegenständen auf den ReichS- militäifiskus zugestellt. Das Eigentum an den betroffenen Gegenständen geht aus den Reichsmiliiärsis- kus über, sobald die Anordnung dem Besitzer zugeht. WWW WM«MWWWWWWWWWWWWWWWWWWWq«WWW
Der Ablieferer hat bei der Ablieferung die genaue Adresse des - Eigentümers der abgelieferten Gegenstände anzugeben. Personen, die mit dem festgesetzten Uebernahmepreis einverstanden sind, wird ein Anerkenntnisschein ausgestellt aus dem das Gewicht der abgelieferten Gegenstände, der Uebernahmepreis, die genaue Adresse des Eigentümers und die Zahlstelle hervorgehen. Auf Grund des Anerkenntnis- scheines wird der, darin festgesetzte Betrag alsbald ausgezahlt, es sei denn, daß über die Person des Berechtigten Zweifel bestehen. Die Annahme des Anerkenntnisscheines oder der Zahlung gilt als Bekundung des Einverständnisses mit den Uebernahmepreisen der Bekanntmachung.
Falls der Ablieferer sich nicht mit dem Ueber- nahmcpreis gemäß § 8 der Bekanntmachung des stell». Generalkommandos vom 10. Januar zufrieden geben will, hat er dies bei der Ablieferung ausdrücklich zu erklären. Ihm wird dann an Stelle deS Anerkenntnisscheines eine Quittung ausgehändigt, aus der die Zahl und das Gesamtgewicht der abgelieferten Prospektpfeifen hervorgehen müssen. Der Antrag auf endgültige Festsetzung der Uebernahmepreise ist von dem Betroffenen unmittelbar an das Reichsschiedsgericht für Kriegsbedarf, Berlin W. 10, Viktortastraße 34 zu richten.
Dem Anträge ist eine zweite Ausfertigung der von dem Orgelbaumeister gelegentlich des Ausbaues aufgenommenen Skizze beizufügen, unter Angabe, wann und von wem die abgelieferte« Prospektpfeifen gefertigt worden sind und von welchem Orgelbauer der ÄuSbau auSgeführt wurde.
Um dem Reichsschiedsgericht die Preisfestsetzung zu ermöglichen, hat der Betroffene von 3 Pfeifen, verschiedener Größe aus deren oberen Ende je eine gerade zu biegende Blechprobe von mindestens 5 mal 10 cm zu entnehmen und mit einer haltbaren Fahne zu versehen, auf der von ihm anzugeben ist:
1. Name des Eigentümers,
2. Genaue Adresse desselben,
8. Standort der Orgel.
Durch die Inanspruchnahme deS ReichSschiedsge- richtS erleidet die Ablieferung keinen Aufschub.
Die Ablieferung muß biS zum 31. Juli 1917 be- endet sein.
Denjenigen Personen, die nachträglich sich mit dem Uebernahmepreis einverstanden erklären, ist die Quittung gegen einen Anerkenntnisschein umzu- tauschen; der anerkannte Betrag ist auszuzahftn.
§4.
Wer die übereigneten Gegenstände nicht bis zum 81. Juli 1917 abgeliefert hat, macht sich strafbar. Außer- dem erfolgt die zwangsweise Abholung der adliefe- rungspflichtigen Gegenstände durch den Kreisausschutz als BollstreckreckungSmaßregel auf Kosten des Besitzers.
Die Verpflichtung des BesitzerS zum Entfernen der Prospekrpfeifen aus der Orgel besteht auch für die zwangsweise abzuholenden Gegenstände.
Den von der zwangsweise» Einziehung Betroffenen werden ebenfalls Anerkenntnisscheine bei Einverständnis mit dem Uebernahmepreis oder Quittungen bei Inanspruchnahme des ReichsschiedsgerichtS nach
den Bestimmungen deS § 8 dieser AusführungSbe. stimmungen ausgehändigt. Die Kosten der^Zwangs. Vollstreckungwerden vonderzurAuszahlung kommenden Summe in Abzug gebracht, bezw. im BerwaltungS- zwangsverfahren eingezogen.
§5.
Die Sammelstelle für die Ablieferung der durch die Bekanntmachung betroffenen Gegenstände befindet sich in Hersfeld Markt Nr. 31 bei Herrn Stapfen schmiedemeister Schüßler. Dieselbe ist geöffnet Dlenstag und Freirag jeder Woche vormittags von 10—12 Uhr nachmittags von 2—4 Uhr. Die Anmeldestelle ist auch zur Entgegennahme der im § 10 der Bekanntmachung des stelln. Generalkommandos genannten Zinnpfeifen, -Schulleitern usw die der Be- schlagnahine nicht unterworfen sind, verpflichtet.
Die Einlösung der Anerkenurnisicheine erfolgt durch das Bankhaus L. Pfeiffer in Hersfeld.
I 6.
Zuwiderhandlungen gegen diese Ausführungsanweisung werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark bestraft, sofern nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt werden.
§ 7.
Diese Ausführungsbestimmung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.
Der Vorsitzende des Kreisausschuffes:
I V.:
v. Hedemann, Reg -Assessor.
* * *
Hersfeld, den 15. Januar 1917.
Wird veröffentlicht.
Tgb. Nr. l. 276. Der Landrat.
J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Die UniversitätS-Frauenklinik in Marburg, nimmt
Kranke unter folgenden Bedingungen auf:
1: KlafWMWMWWWWWWWWWWDM Mk.
3. „ (Zimmer mit 2 Betten) täglich . 5.— ,
3. „ fZtmmer mit 3 oder mehreren
Betten) täglich........2 — „
Die öffentliche Sprechstunde findet unentgeltlich Wochentags von V212—Val Uhr statt.
Unbemittelte schwangere Frauen und Mädchen finden vom 6. Monat ab jederzeit, ebenso bei der Ent- brudung freie Aufnahme.
Die Direktion.
* * *
Hersfeld, den 16. Januar 1917.
Wird veröffentlicht.
Tgb. Nr. I. 386. Der Landrat.
J. B.:
v. Hedemann, Reg.-Affeffor.
Hersfeld, den 13. Januar 1917.
Die Firma „Fernutho" Nähr- und Genußmittel- fabrik in Berlin S. O. 33, Schlesischestr. 27 und C. 19, Wallstr. 25, hat als „Pflanzenmehl" mit der nähere« Bezeichnung „Paulinum - Mehl" ein sogenannte» „Handelsfreies Mehlstreckungsmittel" unter besonderem Hinweis auf die Backfähigkeit in den Verkehr zu bringen versucht.
Nach dem Ergebnis der amtlichen Untersuchung von Proben der betreffenden Ware handelt es sich um Strohmehl,- weitere Ermittelungen haben ergeben, daß im wesentlichen gemahlenes Bohnen- und Raps- strotz in Betracht kommt
Ich weise auf diese Verfälschungen besonders hin.
K. G. 61. Der Landrat.
I. V. :
v. Hedemann, Reg -Assessor.
Bus der Heimat-
§ Hersfeld, 20. Januar. Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Montag, den 22. Januar 1917, nachmittags 4 Uhr im Rathaussaal. 1. Beschluß'aßnng über die Gültigkeit der Stadtverordneten-Eriatzwahl vom 16. 12. 1916. 2. Einführung des gewählten Stadtverordneten. 3. Vereidigung des zweiten Beigeordneten. 4. Wahl deS Vo sitzenden des Gewerve- gerrchls 5. Antrag des Magistrats auf Bildung einer Badekommtssion und Wahl der Mitglieder derselben. 6. Antrag auf Wahl eines weiteren Mitglieder der VersorgungSkommission. 7. Nachbe- willigung der Kosten für Instandsetzung der Turmuhr. 8. Nachbewilligung für das Gaswerk. 9. Nach- bewilligung für das Lyzeum. 10. Wahl der Mitglieder für die Borberatung des städtischen HauShaltungS- Voranschlags für 1917 18 11. Aenderung der »aSve- zugspreise. An die öffentliche Sitzung schließt sich ein vertrauliche an.
Ha«a«, 18. Januar. In der Wohnung eines hiess- gen Privatiers hat sich in einem unbewachten Augenblicke die 22 Jahre alte Tochter des GoldarbeiterS Jämmerling durch einen Revoloerschuß ins Herz getötet.