Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger • ^^;
ch^vhntelMrlich für Hersfeld IM M, durch die- Post-L^ »Wart. LruS und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerri Kür die Redaktion verantwortlich Franz Funk in HersfÄd.
für den Kreis Hersfeld
^, - t^x ^z B« AN^M^ES vEÄgr M ei- sWtpamge .getie w >^ W > arritüchen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg, Bei Wu» gelungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeben Werktag nachmittag
Nr. 5
Lediger Bezugspreis Dlerfeljäbrlidi 1.80 Wk.
Sonntag, den 7« Januar
1917
Amtlicher Teil
Bekanntmachung.
Zum Verding der Landwegeunierhaltungsmaterialien des Etatsjahres 1917 — Kreis Hersfeld sind nachfolgende Termine festgesetzt:
l. Hersfeld, Montag, den 15. Januar 1917
Vormittags 10 Uhr
in der Stiftsschenke am Linggplatz für die Ortschaften zu 1 der Nachweisung.
Ä. Niederaula, Mittwoch, den 10. Januar 1917 nachmittags 31/« Uhr in der Gastwirtschaft von Stein für die Ortschaften zu
Rachweifukg
der bei dem Verding der Landwegeunterhaltungsmaterialien für 1917 in Betracht kommenden Ortschaften.
L
Hersfeld, Montag, den
15. Januar 1917
vormittags 10 Uhr in der Stiftsschenke am
Linggplatz für nachfolgende
Ortschaften
Obergeis
GitterSdorf
Heenes Friedlos Rohrbach Luuu^MMWWWWWME» Biedebach Mecklar
Meckbach
Wilhelmshof
Oberrode Sorg«
Bingartes
Kühnbach
Unterhaun
Rotensee Oberhau«
Eitra
Hof Meisebach
II.
Niederaula, Mittwoch, den.10. Januar 1917 nachmittags 3Vi Uhr in der Steinschen
Gastwirtschaft für nachfolgende Ortschaften
Asbach
Kerspenhausen Mengshausen Engelbach
Satins__________ --
BeiersyMsknWMM«
Roßbach
III.
Schenklengsfeld, Sonnabend, den 13. Januar 1SI7 vormittags 10 Uhr in der Stein- hauerschen Gastwirtschaft für nachfolgende Ortschaften
Wüstfeld EchenklengSfelö Ransbach illartshausen
me
tzfeld Unterweisenbor« Conrode
Niederaula Hattenbach Kirchheim ReimboldShausen Gershausen Goßmannsrode
Hersfelb, den 4. Januar 1917.
Die 25 Jahre alte Dienstmagd Martha Aumann
in Kleba hat aus einem Liebesverhältnis mit einem russischen Kriegsgefangenen ein Kind geboren. Ich bringe das ehrlose Verhalten dieser Person zur öffent
lichen Kenntnis.
Tgb. No. i. 11189. Der Landrat.
J. B.:
v. Hedeman«, Reg.'Afsessor.
Hersfeld, den 6. Januar 1917.
Der Kopfanteil an Fleisch und Fleischwaren der auf eine Fletschkarte entfällt, wird von nächster Woche ab auf 250 gramm wöchentlich für Erwachsene und 125 gramm für Kinder unter 6 Jahren festgesetzt.
Die Knochenbeilage darf höchstens Vs betragen.
Im übrigen bleibt die frühere Festsetzung unverändert bestehen.
Der Vorfitzend« des KreiSauSschusses.
J. «.:
v. H e d«m a n, Reg.-Bssessor.
Leffentlicher Allst«!!
Vaterländischer Hilfsdienst!
Aufforderung des Kriegsamtes zur freiwilligen Meldung gemiitz 8 7 Abs. 2 des Gesetzes für den vaterländischen Hilfsdienst.
werden hiermit aufgefordert, „Vaterländischen Hilfsdienst" z
Alle Personen, die nach dem Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916 hilfsdienstpflichtig sind und nach ihren körperlichen und geistige» Fähigkeiten für die nachstehend b«. zeichneten Dienstobliegenheiten in Frage kommen, , sich freiwillig zum ist" zu stellen.
A. Für diese freiwillige Meldung kommen folgende Tätigkeiten in Betracht:
1. Sicherheitsposten im Garnisonwachtdienst,
2. Arbeitsdienst in den Küchen, Kammern, Hand- werkSstuben, Waffenmeistereien der Ersatztruppenteile usw.,
3. ArveitSdienst in sämtlichen Betrieben, die mit der stellv. KorpStnte«dantur 11. A.-K., der Ar. tilleriedepot-Direktion, der Traininspektion, dem KriegS-Bekleidungsamt, dem JnstandsetzungS-
2 der Nachweisung.
3. Schenklengsseid, Sonnabend, den 13. Ja«. 1917 vormittags 1O Uhr
in der Gastwirtschaft von Steinhauer für die Ortschaften zu 8 der Nachweisung.
4. HeimdoldShauseu,Sonnabend,den lK.Jan. 1917 mittags i Uhr
in der Gastwirtschaft von Echtermeyer für die Ortschaften zu 4 der Nachweisung.
Die Bedingungen und Steinquantitäten werden in den jeweiligen Terminen bekannt gegeben.
Hersseld, den 3. Januar 1917.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
J. A. Nr. 89. I. B.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
IV.
HeimboldShausen,
Sonnabend, den 13.
Januar 1917 mittags 1
Uhr in der Gastwirtschaft von Echtermeyer für nachfolgende Ortschaften
Herfa Heringen Bengendorf Klei rensee
LengerS Philippsthal Ausbach Unterneurode
amt Zusammenhängen, z. B. Proviantämter und -Depot-, Militär-Bauämter, Garnisonwäschereien, Artillerie- und Traindepots, Hand- werkstätten aller Art,
4. Krankenpflegedienst,
5. Botendienst« in Militär-Geschäftszimmern auf Wachen usw.,
6. Burschendienste bet Offizieren usw.,
7. Schreibarbeit und Druckereiarbeit in den Geschäftszimmern der Militär- und Verwaltungsbehörden und der Truppenteile.
B. ES kommen für die freiwillige Meldung nicht in Betracht Mannschaften des Jahrganges 1898, ferner gemäß § 9 deS Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst alle Personen, die nach § 2 des GesetzeS als bereits im vaterländischen Hilfsdienst tätig ««zusehen si«d.
C. Die Meldungen der HilfSdienstpflichttgen haben möglichst biS 21. Dezember 1916 und zwar bei den militärischen Dienststellen, Behörden oder Ver. waltungsdehörden unmittelbar schriftlich oder mündlich zu erfolgen, bei denen der Hilfsdienst- pflichtige ««gestellt zu werden wünscht.
Hilfsdienstpflichtige, die erst später etntrete« können (siehe auch D, Absatz 2), können sich fortlaufend auch nach dem 21. Dezember 1916 melden. Fehlen die genannten Meldestellen am Wohnort deS Hilfsdienstpflichtigen, so dürfen die Meldungen auch bei den Meldeämtern und Hauptmeldeämtern, sowie durch die OrtSbehörden an daS zuständige LandratSamt oder unmittelbar bei diesem, in kreisfreien Städten bei den Vorständen der Polizeibehörden erfolgen.
In Zweifelfällen find die Garnison- und Bezirkskommandos, Hauptmeldeämter, Meldeämter/ die stellv. KorpSintendantur, daS SünttätSamt Caffel verpflichtet, den anstellungsuchenden HilfS- dienstpflichtigen Auskunft üb«r alle einschlägige« Fragen zu erteilen.
D. Die Entlohnu«g der HilfSdienstpflichttgen erfolgt bis zu endgültiger Regelung auf Grund freier Arbeit-verträge nach den ortsüblichen Sätzen. Eintritt in «ine HtlfS»ie«ststelle kann erst nach Ablauf der gesetzlichen Kündigu«gSfrtst in der bisherigen Arbeitsstelle erfolgen.
®. Die BerstcherungSbedingungen und die rechtliche Stelling der HilfS-te«stpfltchttgen regeln sich, biS
endgültige Bestimmungen folgen, entsprechend diesem ArbeitsverhältniS.
DaS stellvertretende Generalkommando erwartet mit Rücksicht auf den hohen vaterländischen Zweck der Hilfsdienstpflicht — nämlich Freimachung von Soldaten für Verwendung in Feindesland, in und hinter der Front —, daß sich freiwillig jeder meldet, der imstande ist, eine der oben bezeichnete« Obliegen. Heiten zu erfüllen und sich nicht etwa schon im vaterländischen Hilfsdienst befindet.
Cassel, den 15. Dezember 1916.
Der Kommandierende General. gez. *. Ha « gwitz, General der Infanterie.
Bus der Heimat«
* (Die Verfüttern»g von Hafer.j DaS KriegSernährungsamt gibt bekannt: Für die Zeit nach dem 1. Januar 1917 ist nur für Einhufer u«d Zuchtbullen Hafer zur Berfütterung freigegeben worden. Freigabe von Hafer für ArbeitSochsen und Zugkühe, an die zur Sicherung der Herbstbestellung, sowie für Ziegenböcke, an die während der Deckperiode vorübergehend Hafer verfüttert werden durfte, ist nicht mehr erfolgt. Es kann daher die Berfütterung von Hafer an diese ab 1. Januar nur noch insofern in Frage kommen, als es den Haltern von Pferden und sonstigen Einhufern gestattet ist, ihr übriges Vieh an der Pferderation teilnehmen zu lassen. Im übrigen ist sie, soweit nicht später noch andere Bestimmungen erfolgen, unzulässig.
* (Für daS reisende Publikum.) SS dürfte in weiten Kreisen nicht bekannt sein, daß seit einiger Zeit — um Verwechselungen und Störungen zu ver- V weite .. .., i.„ x.S
ausgegeben werden, «ore ttel angebracht werden müssen. Zur Vermeidung von unliebsamem Aufenthalt an der Bahn wird man deshalb im eigene« Interesse gut daran tun, die vorgeschriebenen Gepäckzettel rechtzeitig anzubringen.
§ Hersfeld, 6. Januar. Der Kultusminister hatte angeordnet, daß dort, wo der Kohlenmangel sehr groß sei, die stellvertretenden Generalkommandos eine Verlängerung der Weihnachtsferien eintreten lassen könnten. In verschiedenen Regierungsbezirke« ist diese Verlängerung auch bereits angeordnet worden. Im Regierungsbezirk Cassel besteht nun aber erfreulicherweise kein Kohlenmangel im Sinne deS Erlasse- des Kultusministers, ebenso ist nirgend« ein Mangel an Licht hervorgetreten. Wo auf dem Lande die Schwierigkeiten nach dieser Richtung bedenklich zu- nahmen, hat man den Schulbeginn einfach später gelegt. Wie nun zuverlässig verlautet, ist für den Regierungsbezirk Lasset eine Verlängerung der WeihnachtSferien nicht beabsichtigt.
j:( Hersfeld, 6. Januar. Mit dem Eiserne» Kreuz wurden ausgezeichnet: Unteroffizier Han- Kuhn, Gefreiter Jean Herda,LanSsturmmann Martin Fey, JuliuS Katzenstein und Unteroffizier WormbS von hier, Kanonier BodeS, Gittersdorf, Gefreiter Fritz Kehres, Friedlos, Reservist HanS Bock, KathuS, Musketier Heinrich Lotz, MalkomeS.
Hedemünden, 8. Januar, Oie Frau de« Schaf. Meisters Machelet in Ellerode bei Hedemünden erhielt im September 1914 die Nachricht, daß ihr verheirateter Bruder, Fabrikarbeiter Johann Hept in Haßfurt a. M. am 10. September 1914 in den Vogesen gefallen sei. Jetzt hat nun der angeblich Gefallene unterm 15. Dezember 1916 auS englischer Gefangenschaft geschrieben. Die Frau de» Joh. Hept hat sich aber 1916 bereit« wieder verheiratet.
Marburg, 4. Januar. AlS wirklich uneigennützige und selbstlose Leute erwiesen sich die 130 Einwohner des Dörfchens Curiarweimar, die für die Htndenburg- spende freiwillig 1800 Pfund Speck aus ihren Hau», fchlachtungen aufbrachten.
Eisenach, 5. Januar. In der Wohnung eineS Hüttenarbeiters in Wenigenlupnitz hatten sich zum Jahresende mehrere junge Leute eingefunde«, von denen einer namens Zimmermann mit einem alten Karabiner spielte. Als der Sohn des Gutsarbeiter- Häuser in- Zimmer trat, zielte Z. aus Häuser, der vom Felde auf Urlaub weilte. Es krachte ein Schuh und Häuser brach tödlich in den Mund getroffen zusammen.
Hanau, 5. Januar. Die „Schneiderin" Eltsabeth Janoschek auS Beuttzen in O.-Sch., die systematisch auf die Beraubung von Kriegerfrauen au-geht, wurde von >er Strafkammer in Hanau für längere Zeit unschäd. lich gemacht. In Frankfurt, Hanau, Fulda und in vielen anderen Städten hatte sie sich bei Krieger, rauen eingemietet, diese dann durch einen fingierten Brief aus dem Hause gelockt und während dieser Ab» vesenheit die Wohnungen ausgeplündert. Uhren, Kleidungsstücke, Bargeld usw. waren ihr auf diese Weise in die Hände gefallen. Das Urteil gegen die Schwindlerin lautete auf 8 Jahre, 6 Monate Gefängnis.