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Jetziger Bezugspreis viertelMrÜck

1.80

Nr. 1.

Mittwoch, den 3 Januar

1917

AMtücher Teil.

Vaterländischer Hilfsdienst.

Stell«. Intendantur 11. A. K.

Nr. 742/12. II. 1

- Cassel, den 8. 12. 1916.

Es besteht die Absicht, bei den Militärverwaltungs­behörde des Korpsbezirks (ftellv. Intendantur, Proviantämter, Garnisonverwaltnngen, Lazarettver- waltungen, Bauämter) aus dem Truppendienst ent­lassene Kriegsbeschädigte und nicht wehrpflichtige Zivil­personen in größerem Umfange einzustellen, um hierdurch Militärpersonen zu ersetzen und für die Kriegswirtschaft oder zur Ablösung Kriegsverwen- dungsfähiger frei zu machen. In Betracht kommt die Beschäftigung im mittleren sowie im Unterbeamten- dienst.

Geeignete Kriegsbeschädigte und nicht wehrpflich­tige Zivilpersonen werden ersucht, Bewerbungen unter Beifügung eines Lebenslauss, Leumundzeug­nisses und der Militärpapiere an die stellv. Inten­dantur 11. A. K. in Cassel einzureichen und hierbei zum Ausdruck zu bringen, in welchem Dienstzweige sie Beschäftigung wünschen.

gez. Unterschrift.

* * *

HerSfeld, den 28. Dezember 1916. Wird veröffentlicht.

J. M. No. 10778. Der Landrat

Fitnk e,^Kreissekretär.

Hersfeld, den 2. Januar 1917.

An die Herrn Bürgermeister des Kreises

Betrifft: Beschaffung von Saalkartoffeln.

weisen ;

Die Landwirtschaftskammer hat Schritte getan, um den Landwirten des Bezirkes durch Vermittlung des Kreises eine gewisse Menge Saatkartoffelü sicher zu stellen.

Bei der großen Wichtigkeit eines rechtzeitigen Sortenwechsels gerade in diesem Jahre muß mit möglichster Beschleunigung der vorhandene Bedarf und auch ein etwaiges Angebot von Saatkartoffeln festgestellt werden.

Ich ersuche daher, mir bis zum 7. Januar 1917 anzuzeigen.

o) den in der Gemeinde gewünschten Bedarf an Saatkartoffeln unter Angabe der Sorte.

6) Verkaufsangebot von Saatkartoffeln, ebenfalls unter Angabe der Sorte.

Der Termin ist genau innezuhalten.

Es wird noch besonders darauf aufmerksam ge­macht, daß mit der tatsächlichen Lieferung der Be­stellung nicht gerechnet werden kann, und daß ferner die Landwirte, welche Saatkartoffeln beziehen dafür eine entsprechende Menge Speisekartoffeln zur Ver­fügung zn stellen haben.

Tgb. Nr. 25. Der Landrat.

J. B.:

Funke, KreiSsekretär.

Bekanntmachung

über die Anmeldung von AuslandSforderungen.

Vom 16. Dezember 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Ge­setzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen, usw. vom 4. August 1914 sReichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen :

§ 1.

Forderungen gegen Schuldner im feindlichen AuS- land sind nach Maßgabe der vom Reichskanzler zu erlassenden Vorschriften anzumelden.

$2.

Die LandeSzentralbehörden bestimmen, bei welchen Stellen die Anmeldnngen zu erfolgen haben.

Auf Erfordern dieser Stellen oder des Reichs­kanzlers ist jedermann verpflichtet, binnen einer fest- zusetzenden Frist eine Erklärung darüber abzugeben, ob bet ihm die BorauSsetznnge» der Anmeldepflicht vorliegen sowie eine abgegebene Erklärung oder An­meldung durch nähere Auskünfte zu ergänzen.

§ 8.

Die mit der Entgegennahme oder Bearbeitung der Anmeldungen befaßten Personen sind verpflichtet, über die aus Anlaß der Anmeldung zu ihrer Kenntnis gelangten Verhältnisse Verschwiegenheit zu beobachten.

§ 4.

Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen.

$5.

Mit Geldstrafe bis zu eintausenbfüufhundert Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten wird bestraft:

1. wer vorsätzlich den gemäß § 1 ergehenden Anord­nungen des Reichskanzlers über die Anmeldung

oder einer gemäß § 2 Abs. 2 ergehenden Auf­forderung nicht oder nicht innerhalb der vvrge- schriebenen Frist nachkommt;

2. wer bei der Anmeldung oder bei einer nach § 2 Abs. 2 abzugebenden Erklärung oder Auskunft wissentlich unvollständige oder unrichtige Angaben macht:

3. wer den Vorschriften des § 3 zuwider Ver­schwiegenheit nicht beobachtet.

In dem Falle der Nr. 3 tritt die Verfolgung nur auf Antrag ein.

§6.

Die Verordnung tritt mit dem Tage der Ver­kündn» g in Kraft.

Berlin, den 16. Dezember 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helsferich.

* * *

Hersfeld, am 21. Dezember 1916.

Wird veröffentlicht.

i. 12885. Der Landrat.

J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Asseffor

BeranlsgungSbezirk Hersfeld.

Kreis Hersfeld.

Amtslokal Johannesstraß« 6 8.

Geschäftsstunden 912 Uhr vorm.

Hersfeld, den 24. Dezember 1916.

Oeffentliche Bekanntmachung.

Veranlagung der Besitzsteuer und der Kriegssteuer.

Auf Grund des § 52 Absatz 1 des Besitzsteuerge­setzes und des § 26 Abs. 1 deS KritgSsteuergesetzrS werden hiermit

a) alle Personen mit einem steuerbaren Vermögen von 20 000 Mk. und darüber, welche nicht zum Webrbeltraa «pv,^.^

vnvu v.tm«Bv>i ;iw , v t. vit ou»<i«ut(| guui Wehrbeitrag um mehr, als 10 000 Mk. erhöht hat; 6) alle Personen, deren Vermögen sich seit dem 1. Januar 1914 bis 81. Dezember 1916 um mehr als 3000 Mk. auf mindestens 11000 Mk. erhöht hat im Veranlagungsbezirk aufgefordert, die Besitzsteuer- und Kriegsfteuererklärung nach dem vorgeschriebenen Formular in der Zeit vom 4. Januar bis zum 15. Februar 1917*) dem Unterzeichneten schriftlich oder zu Protokoll unter der Versicherung abzugeben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen ge­macht sind.

Andere als die oben bezeichneten Personen sind zu der freiwilligen Abgabe einer Besitzsteuer- und Kriegssteuererklärung berechtigt. Bon dieser Befugnis Gebrauch zu machen, liegt im dringendste» Interesse der Beteiligten, um irrtümliche Veranlagungen seitens der VeranlagungsbehörSen suszufchließen.

Die oben bezeichneten Personen sind zur Abgabe der Vermögenserklärung verpflichtet, auch wenn ihnen eine besondere Aufforderung oder ein Formular nicht zugegangen ist. Auf Verlangen wird jedem Pflichtigen das vorgeschriebene Formular im AmtSlokal des Unterzeichneten kostenlos verabfolgt**)

Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Ab­senders und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibe. briefS. Mündliche Erklärungen werden von dem Unterzeichneten während der Geschäftsstunden in seinem Amtslokal zu Protokoll entgegengenommen.

Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Erklärung versäumt, ist gemäß § 54 des Besitzsteuer- gesetzeS mit Geldstrafe bis zu 500 Mk. zu der Abgabe anzuhalten; auch hat er einen Zuschlag von 5 bis M » der geschuldete» Steuer verwirkt.

Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben in der Besitzsteuer- und Kriegssteuererklärung sind in den §§ 76, 77 deS Besitzsteuergesetzes und den §§ SS, 34 des KriegSsteuergesetzeS mit Geldstrafen und gegebenenfalls mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bedroht.

Dar Vorsitzende der Eiukvmmeustener- VeraulagungSkommissio«.

J. B.:

b. Hedemann, Reg.-Asseffor.

*) Für die in außereuropäischen Länder« und Gewässern Abwesenden verlängert sich diese Frist biS Ende Juni, für die im europäischen Auslande Ab­wesenden biS Ende Februar.

**) Weitere Formulare können von der Druckerei Edmund Stein in Potsdam zum Preise von 10 Pfg. pro Stück bezogen werden.

Hus der Heimat

* sEtsenbaynwaggonS rasch entladen!) Die durch den Wagenmangel hervorgerufenen Schwierigkeiten, den Verbrauchern Kohlen, KokS und Briketts zuzuführen, werden dadurch erheblich ver­stärkt daß häufig die Verbraucher bei der Entladung der für sie bestimmten Kohlengüterwagen nicht mit der Schnelligkeit vorgehen, die der Mangel au Wagen

unbedingt erfordert. In Zukunft wird daher bei saumseliger Entladung das zuständige stellvertretende Generalkommando auf Ersuchen der Eisenbahn- direktion die betreffenden Kohlenmengen beschlag­nahmen und sie der Eisenbahnverm-cktunz zur Ver­fügung stellen.

*<Nichtanrechnung der Reisedauer bei militärischem Urlaube). Auf Wunsch von Soldaten hatte sich der ReichStagabgeordnete Marquart an das Kgl. Preuß. Kriegministerium mit der Bitte gewendet, das bei Gewährung eines auskömmlichen Urlaubes die Reisedauer auS dem Felde in die Heimat nicht mit angerechnet werden möge. Aus diese Eingabe ist von dem Kgl. Preuß. Kriegsminister v. Stein folgende Antwort eingegangen:In. zahlreichen Verbänden der Armee besteht die An­ordnung, daß die sehr verschiedene Reisedauer auf den Urlaub nicht anzurechnen ist. Diese an sich durchaus berechtigte und zweckmäßige Maßnahme kann nicht ohne weiteres auf die ganze Armee aus­gedehnt werden, weil bei der großen Zahl von Kriegs­schauplätzen und der vielseitigen Verwendung von Truppen die dienstlichen Verhältnisse in erheblichem Maße von einander abweichen und verschiedenartige Regelung der Urlaubsverhältnisse erfordern. DaS. Kriegministerium hat die obersten Kommanbobe- Hörden aber darauf hingewiesen, daß grundsätzlich angestrebt werden muß, jedem Manne innerhalb eines JahreS mindestens einmal ausreichenden Ur- laub zu erteilen und dabei die Reisedauer nicht an­zurechnen. Die näheren Bestimmungen über die Erteilung dieses Urlaubs ob einmalige Be­urlaubung oder mehrmalige kürzere usw. und die Art der Berücksichtigung der verschiedenen Reisedauer muß indessen dem Ermessen der Kpmmandoöehöröen und der Truppenkommandeure überlassest bleiben.

):i Hersfeld, 1. Januar. (8ilipit£h Mit dem Hamburger Zwerg-Künstler-Theater", fesselt Bor-

' ' v-<»»«. w.inextaxxlt werten, toxxxxnt in etejer ernnen, an Larvietungen- armen Zeit eine wirkliche willkommene Abwechselung nach hier. WaS irgend möglich ist, das hat der Leiter der kleinen Ge­sellschaft, Hofschauspieler Walter Ruhtisch auS ihnen herausgeholt, er hat aus ihnen Sänger, Tänzer, Akro­baten Humoristen und Schauspieler gemacht, und zwar au «gestattet mit einem künstlerischen Talent, daS viel­fach verblüffend wirkt. Zu statten kommt den Zwerg- künstlern allerdings noch die herzerfrischende Possier­lichkeit, die gepaart mit dem Ernst der Auffassung ihrer Rolle«, die Wirkung nicht verfehlte. Jeder der kleinen Künstler steht auf dem rechten Platz und eS mutet die Zuschauer eigenartig an, wenn die zierlichen Figürchen singen, tanzen und spielen, daß es eine wahre Freude ist, zuzuschauen. Mit dem Aufmarsch führen sie sich in ihrergroßen" Gesamtheit ein, dann bringt der kleine Humorist Eunnus, einige drollige Schlager, im Malonge-Quartett sind gute Stimmen vertreten, der Lumpenmaler ist sehr geschickt und im Ringkampf derAthleten" ist Fritz Becker wie in anderen Rollen prächtig am Platze. Bei dem exent- rischen Allerlei amüsierte sich das Publikum köstlich, vor allem bet der Vorführung der- Burleske von Sein :Der Kaiser kommt!" Alle wurden ihren Rollen gerecht und die Wirkung war zwerchfellerschütternd. Vielfachen Wünschen entsprechend, wird am Mittwoch 3. Januar ein nochmaliges und zwar das letzte Gast­spiel stattfinden in der Zeit von 41 ?7 Uhr. Damit auch Auswärtige Gelegenheit haben, die wirklich seltenen Darbietungen zu sehen. Ab 8 Uhr sind'be- queme Zugverbindungen nach allen in Betracht kommenden Orten. jSiehe heutige Anzeige.)

):( HerSfeld, S. Januar. Mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet wurde: Gefreiter Reinhard K n i e s e im Landst.-Jnf.-Batl. Hersfeld.

):( Hersfeld, 2. Januar. Zum Major befördert: Hauptmann Toepser, Lehrer an der Kriegsschule Hersfeld, zum Hauptmann befördert: Oberleutnant du Vinage im Jnf.-Regt. Nr. 71, kommandiert als Jnsp.-Offtzier an der Kriegsschule in HerSfeld.

)st Unt«rhan«, 2. Januar. Mit dem Ei s er n e n Kreuz ausgezeichnet wurden: Der Gefreite Carl Boß und derLandsturmmann Adam Gast, beide im Landst.-Jnf.-Batl. Hersfeld.

Schenklengsfeld, 30. Dezember. Bei seiner Nacht- patrouille am 28. ds. MtS. demerkte der hiesige OrtS- und Polizeidiener Valentin Stöppler gegen 11 Uhr abends im nächtlichen Dunkel zwei verdächtige Per- fönen. Als er sich denselben näherte, entpuppten sich die beidenNachtwandler" als zwei russische Ge­fangene. Stöppler verhaftet« die zwei Russen und lieferte sie in daS hiesige Gefängnis ein. Am gestrigen Tage lieferte Stöppler die beiden Ausreißer bei« ««- zirkSkommanbo in Hersfeld ab.

Hanau, 29. Dezember. Infolge dichten NebelS stieß'gestern abend auf der Mainbrücke bei Hanau ein Wagen der elektrischen Straßenbahn mit einem Bagagewagen zusammen, der von mehreren Personen gezogen wurde. Von den letzteren wurden vier zwischen die beiden Wagen geklemmt und teils schwer verletzt. Die Führerin deS Straßenbahnwagens er. litt einen Rervenschok; der Bagagewage» wurde vollständig zertrümmert, der Straßenbahnwagen schwer beschädigt.