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Hersfelöer Tageblatt s®Äws.^i kersfel-er Krrisblatt" is^m« n™ ^ b °«* »As nr. 8. । Amtlicher ^Mlser für den Kreis Hersfels [ Budidrucfeerel In Bersleld, Mitglied des $OZV |

Nr. 282 Mittwoch, den 2. Dezember 1925

Das Wichtigste.

— Der Locarno- Vertrag wurde am Dienstag mittag kurz nach zwölf Uhr unterzeichnet.

— Frankreich verlangt in Auswirkung des Locarno- Vertrages finanzielleErleichterungen von feinen Gläubigern.

— In Spanien bereitet sich ein Umschwung vor. Der Diktator Primo de Rivera traf aus Marokko in Madrid ein.

Die erste verfassungsmäßige Generalsynode.

Ein klären des Wort zu ihrer Zusammen­setzung, Aufgabe und) Bedeutung.

Von Pfarrer Lic. Lichten st e t N.

Es ist ein hocherfreulicher Fortschritt gegenüber früheren Gepflogenheiten, daß die große Oeffentlichkeit, wie sie sich namentlich in der Tagespresse darstellt, lebhaften Vermerk von den Vorgängen auf dem kirchlichen Ge­biete nimmt. Wir sind das von der Stockholmer Kon­ferenz, von den Kirchentagen, von den Wahlen zu den kirchlichen Gemeindekörperschaften, zu den Kreis- und Pro- vinzialsynoden her nun schon dankbar gewöhnt. Und es versteht sich daher von selbst, daß der auf den 5. De­zember vorgesehene Zusammentritt der ober ste n synodalen Vertretung der „Evan­gelischen Kirche der a l t p r e u ß i s ch e n Union" die Oeffentlichkeit in hohem Maße bewegt. Nicht nur in Preußen. Die Vollendung des synodalen Aufbaues der größten aller im deutschen evangelischen Kirchenbund zusam­mengefaßten Landeskirchen beansprucht allgemeine Aufmerk­samkeit.

Der 1. Artikel der neuen preußischen Kirchenverfassung •UW U. .ÄeLtegüM. JXfigJfaKtef: „Die, Kirchengewalt steht ausschließlich der Kirche zu. Die Kirche ordnet und ver­waltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der-Schranken des für alle geltenden Gesetzes." Und Artikel 4 beginnt: „Die Kirche baut sich aus der Gemeinde auf." Demgemäß haben die Einzelgemeinden ihre Körper­schaften aus sich selbst gewählt. Aus diesen sind die Kreis­synoden und die Provinzialsynoden hervorgegangen. Und letztere haben nun die Generalsynode aus ihren Mitgliedern gewählt. Für die höchste synodale Vertretung sind also die bewährtesten parlamenta­rischen Vertreter „ausgesiebt". Von den 218 Mitgliedern sind das 159, d. h. weitaus die Mehrzahl (aus Berlin- Bran­denburg 42, aus der Provinz Sachsen 21, aus Schlesien, Pommern, Ostpreußen, Westfalen und Rheinland je 18, aus der Grenzmark 5 und 1 aus Hohenzollern) aus synodaler Wahl hervorgegangen. Dazu kommen die Generalsuperinten­denten und die Präsidenten der Provinzialsynoden, zusam­men 23, 7 Vertreter der theologischen Fakultäten von Berlin, Bonn, Breslau, Greifswald, Halle, Königsberg und Mün­ster, 15 Abgesandte der großen evangelischen Verbände, 5 vom Landeskirchenausschuß berufene Mitglieder und 11 Ab­gesandte der außerpreußischen Teile der Landeskirche (Dan- zig und Memel). Zum ersten Male gehören der General- synode 8 Frauen an; ersprießlich ist die Mischung der Stände; insbesondere kommt auch der Arbeiterstand zur Geltung, so daß der volks- kirchliche Charakter gewahrt ist.

Die Auf a b e n, die in zehntägiger Sitzungsperiode zu erledigen sind, bestehen nicht sowohl in gesetzgeberischer Ar­beit, als in der Vo llendung d es kirch lichen Auf­baues durch die Wahl des höchsten kirchlichen Organs, des Kirchensenats, und in der Klärung über die großen kirch­lichen Aufgaben, die der Generalsynode als der selbständigen, maßgebenden Vertretung der Gesamtkirche obliegen.

'Der Kirchensenat besteht aus 34 Mitgliedern. Ihm gehören der Präses der Generalsynode als Vorsitzender und seine beiden Stellvertreter, die Vorsitzenden der Provinzial- kirchenräte, 10 weitere Mitglieder der Generalsynode, der Präsident und die Vizepräsidenten des Oberkirchenrates so­wie ein geistliches und ein weltliches Mitglied dieser Be­hörde, außerdem die Konsistorialpräsidenten an. Von den synodalen Mitgliedern darf nicht mehr als ein Drittel Geist­liche sein. Der Senat ist eine ganz neue Behörde, und zwar die kirchenleitende, solange die Generalsynode nicht tagt, also nicht nur ihr Vollzugsorgan, wenngleich er sich nach den von der Generalsunode aufgestellten Grundsätzen zu richten hat. Dem Oberkirchenrat ist er vorgeordnet. Er ersetzt den bisherigen Generalsynodalvorstand, aber auch den Generalsynodalrat, und übt die früheren Re­servat rechte des Landesherrn als des obersten Bi­schofs aus. Er stellt die der Generalsynode vorzulegen- den Gesetzentwürfe fest, hat die oberste Disziplinargewalt, wählt den Präsidenten des Oberkirchenrates und die Ge- neralsuperintendenten, die Vizepräsidenten des Oberkirchen- rates und seine Mitglieder, die Präsidenten und Mitglieder der Konsistorien usw.

Aus allem erhellt die überaus hohe Bedeutung, welche die erstmalige Wahl dieser obersten Krrchen- behörde durch die kommende Generalsynode hat. Stutzer der Erledigung dieser wichtigsten Aufgabe liegt

der Generalsynode die R e v i s i o n d e r Agende ob, nicht nur eine liturgische Aufgabe; auch innerkirchliche Fragen von entscheidender Bedeutung, so die Gestaltung der Kon­firmation, müssen hierbei-ihre Erledigung finden. Tief­greifend sind ferner die finanziellen Auseinan­dersetzungen mit dem Staate. Theoretisch war die Trennung von Staat und Kirche leicht; praktisch und namentlich finanziell entstehen hier schwierige Fragen. Wir müssen uns daran gewöhnen, daß die Selbstverwal­tung der Kirche beträchtliche Mittel erfordert, die in geldarmer Zeit nicht leicht zu beschaffen sind. Zur Schul - gesetzgebung des Staates muß Stellung genommen und mit allem Nachdruck das verfassungsmäßige Recht der Bekenntnisschule wahrgenommen werden. Die General­synode wird ferner den Bericht des Landeskirchenausschusses seit der letzten Tagung von 1920 hören und sich mit der Vorbildung der Geistlichen zu beschäftigen haben. Auch die Pfarrerbesoldung gehört zum Aufgabenkreis dieser Generalsynode; und wenn man sie als „Geschäftssynode" verzeichnet hat, so bedeutet das nach allem wahrlich nickt, daß ihr innerkirchliche und innerliche Lebensfragen fern sein werden.

Um so mehr kommt es auf den Geist an, in dem sie ihre große Arbeit tut. Es handelt sich nicht nur um äußerlich korrekte Erledigung der wichtigen Vorlagen. Die erste ver­fassungsmäßige Tagung der obersten synodalen Vertretung der größten deutschen Landeskirche wird eine starke mora­lische Bedeutung für den Kredit evangelischen Volks- kirchentums haben. Sie muß diesen erweisen und vor der Oeffentlichkeit haben. An krittelndem Laientum fehlt es nicht. Daneben sehen wir voll Freude und Dank aufwachen- des christliches und kirchliches Leben, den Willen zur reli­giösen und christlichen Gemeinschaft. Dem muß diese hoch- bedeutsame Tagung Rechnung tragen; und es ist schön, daß die Hoffnung berechtigt ist, daß dies geschehen wird. Die Einmütigkeit bei den kirchlichen Gemeindewahlen und die Friedlichkeit, in der die Tagungen der Kreis- und Provin- zialsynoüen verlaufen sind, läßt gleiches von-der aus diesen synodalen Vertretungen durch das Siebsystem gewachsenen Generalsynode erwarten. Die kirchlichen Richtungen sind da und werden ihre Ansprüche anmelden; aber die Tage ; cy r£7F£r. t tra^oU RM^- vorüber. In der füyrenben wissenschaftlichen Theologie haben sich linker und rechter Flügel in Fragen der Bibel- wissenschaft und der Dogmatik stark einander genähert; kirch­liche Liebesarbeit, Gemeindearbeit, gemeinsame Front gegen gemeinsame Feinde und gemeinsame Not verbinden zu ge= gemeinsamem Ziel und zum Voran schr eiten auf gemeinsamen Wegen. Wir vertrauen, daß die erste verfassungsmäßige Generalsynode im Anfang des neuen Kirchenjahres advent- lich dem Herrn der Kirche unter feinem Segen den Weg zu seiner Gemeinde bereiten hilft.

Die Ltnierzeichnungsseierlichkeiisn m London.

Lehnt England weitere Verhandlungen ab?

^ London. Die Unterzeichnung der Verträge von Lo­carno hat in dem sogenannten goldenen Empfangssaale des Auswärtigen Amtes in London stattgefunden, der in ver­gangenen Zeiten bereits mehrfach Zeuge bemerkenswerter historischer Versammlungen und Handlungen gewesen ist.

Beauftragte der Signatarmächte traten zur Prüfung der Vollmachten der Delegierten zusammen, und eine Stunde später begann die feierliche Handlung der Unterzeichnung der Verträge. Die Delegierten nahmen an einem großen, mit grünem Tuch bedeckten Tische in der Mitte des Raumes Platz. Die Verteilung der Plätze war dieselbe wie in Locarno. Am oberen Ende der Tafel saß B a l d w i n , als Führer der bri­tischen Delegation, zur Rechten des Außenministers Chain - berlain. Die übrigen Delegationen gruppierten sich in folgender Reihenfolge: Frankreich, die Tschechoslowakei, Polen, Belgien, Deutschland und Italien. Hinter dem Tische saßen die diplomatischen Vertreter der Signatarmächte, die britischen Gesandten in Paris, Berlin und Brüssel, die Mit­glieder des britischen Kabinetts und die Hohen Kommissare der britischen Dominions.

Nach Eröffnung der Sitzung teilten die Rechtsbeiräte des Auswärtigen Amtes mit, daß die Vollmachten der Delegierten geprüft und für gültig befunden worden sind. Darauf schlug Ehamberlain den Delegierten vor, die verschiedenen Vertrüge zu unterzeichnen. Der gegenseitige Sicherheitsvertrag wurde von den Bevollmächtigten in der Reihenfolge des französi­schen Alphabets unterzeichnet. Für Großbritannien unter­zeichneten Baldwin und Ehamberlain. Sie benutzten dabei eine traditionelle Feder in der Form eines Gänsekiels. Da­nach wurden die Schiedsgerichtsverträge zwischen Deutsch­land und Belgien, Deutschland und Polen und Deutschland und der Tschechoslowakei unterzeichnet. Neben die Unter­schriften der Delegierten wurden die Staatssiegel gedrückt. Darauf folgte die Unterzeichnung der verbündeten Kollektiv­note über die Auslegung des Artikels 16 des Völkerbund­paktes an die deutsche Delegation und die Unterzeichnung der Vertrüge zwischen Frankreich und Polen und Frankreich und der Tschechoslowakei durch die Vertreter dieser Staaten. Nach der Unterzeichnung hielten die Delegationsführer kurze Ansprachen. Die Vertreter aller großen Bettungen Europas waren eingeladen.

Wie verlautet, rechnet man in maßgebenden Londoner Kreisen nicht mit der Wahrscheinlichkeit weiterer Besprechun­

gen aus Anlaß der Unterzeichnungszeremonie. England habe sich, wie erklärt wird, schon weit über die Grenze des ersten Entgegenkommens hinausbegeben, der Zeitpunkt für weitere Verhandlungen sei noch nicht gekommen. Wenn deuffcher- seits ein solcher Versuch gemacht würde, so sei auf keinerlei Gegenliebe aus der anderen Seite zu rechnen. Diese ziem­lich energische Ableugnung jeglicher Verhandlungsabsichten hat offensichtlich den Zweck, irgendwelche Schwierigkeiten zu beseitigen, die durch vorzeitige Nachrichten über Besprechun­gen oder Verhandlungen entstehen könnten. Es ist zum min­desten nicht ausgeschlossen, daß in wirtschaftlicher Hinsicht einige Besprechungen stattfinden werden. Es bleibt nach wie vor die Tatsache bestehen, daß bei einem Zusammensein von so maßgebenden politischen Persönlichkeiten, wie das gegen­wärtig in London der Fall ist, zweifellos wichtige politische Gespräche geführt werden.

Chamberlains Rede »

hatte folgenden Wortlaut: Meine Herren, ich gestatte mir, Hinzuzufügen, daß der Ministerpräsident ebenso wie ich selbst uns zu Ihrer Anwesenheit hier beglückwünschen.

Die Konferenz von Locarno hat, während sie die frü­heren Freundschaften stärkte, die Grundlage für die Ver­söhnung mit Deutschland hergestellt, eine Versöh­nung, von der wir überzeugt sind, daß sie uns von nun ab auch Deutschland als Freund sichert. Es ist uns voll­ständig klar, daß noch sehr viel getan werden muß, damit diese Hoffnungen verwirklicht wer­den. Wir alle werden auf unseren Wegen noch auf viele Schwierigkeiten stoßen. Vorurteile müssen überwunden und Argwohn beseitigt werden. Aber soweit die englische Re­gierung in Frage kommt, ist sie unerschütterlich entschlossen, das Werk der Befriedung fortzusetzen in dem gleichen Geiste, der unsere Verhandlungen in Locarno be­seelte. Die Regierung Seiner Majestät wird alles tun, was in ihrer Macht liegt, um den erfolgreichen Ausgang unserer Arbeiten zu sichern, um den Haß und das Mißtrauen der Vergangenheit zu begraben, und um zukünftige Generationen vor der Wiederholung des Unglücks und der Leiden zu be­wahren, deren Beuge und Güter die Welt aewefen ist."

„Im Namen meiner Regierung gebe ich den: Gefühl tief empfundenen Dankes Ausdruck für die Boffchast, die Seine Majestät der britische König den hier versammelten Dele­gierten der Nationen übermittelt hat, die sich in Locarno vereinigt haben, um das Werk vorzubereiten, das in der Hauptstadt Großbritanniens seinen Abschluß finden soll. Von ganzem Herzen begrüße ich die Feststellung Seiner Majestät, daß Locarno ein Werk sein soll der Be­friedung und Versöhnung als Grundlage für eine aufrichtige Freundschaft zwischen den vertretenen Nationen, und das den Frieden sichern soll, den alle Völker dringend brauchen als Grundlage ihres Wiederaufstiegs. Auch hoffen wir ernsthaft, daß die Wünsche sich verwirklichen mögen, die der Herr Königliche großbritannische Außenminister zum Ausdruck gebracht hat, insbesondere auch über das Verhält­nis der hier vertretenen Nationen zu meinem Vaterlande. Herr Ehamberlain hat mit Recht hervorgehoben, daß auf dem Wege zu dieser Versöhnung auch neueFreundschaften hervorgehen sollen und Hindernisse zu überwinden sind. Dazu wird es notwendig sein, daß auch alles verschwindet, was seine Ursache hat in nicht mehr berechtigten Nach­wirkungen einer vergangenen Kriegszeit. Die Tatsache, daß Gebietsteile meines Vaterlandes unter den Auswirkungen dieses Krieges noch zu leiden haben, muß in absehbarer Zeit ebenso der Vergangenheit angehören, wie der Gedanke des Mißtrauens, dem wir gemeinschaftlich entsagen wollen."

Dann sprach

Dr. Stresemarm.

Der erste Teil seiner Ansprache war eine Anerkennung Chamberlains und für den Geist, den der englische Minister in Locarno zu erreichen gewußt habe.

Briand beteuert Frankreichs Friedenswillen.

London. Briand hat nach der Unterzeichnung der Ver­träge von Locarno das Wort ergriffen und erklärt, die Ab­machungen von Locarno werden nach ihrer Unterzeichnung das Gefühl des Vertrauens hervorrufen. Das eigenartige Bild der Abmachungen bestehe darin, daß sie den Geist der Solidarität wachrufen und Maßnahmen des Mißtrauens überflüssig machen. Wir alle sind von demselben Wunsche be­seelt, daß der Vertrag von Locarno zum Besten des europäi­schen Friedens gelingen möge. Ich lege Wert darauf, festzu- stellen, daß ich tief davon überzeugt bin, die Gefühle der überwiegenden Mehrheit des französischen Volkes zum ^Aus­druck zu bringen, wenn ich erkläre, daß Frankreich kraft des Locarno-Vertrages alles tun wird, um den Krieg zuvermeide n und den Frieden zu befestigen. Die Doku­mente, die wir soeben unterzeichnet haben, müssen Europa erneuern.

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Ehamberlain zum Ritter des Hosenband-Ordens ernannt.

London. Der englische König hat den Außenminister Austen Ehamberlain zum Ritter des Hosenband-Ordens ernannt. Die Ernennung ist für ein Mitglied des Unter­hauses eine ganz außergewöhnliche Auszeichnung, die nur wenige Beispiele in der Geschichte des Ordens hat. Sie wird allgemein als die erste Etappe für die Erhebung zur Carl- Würde angesehen.