Hersfelöer Tageblatt
Hersfelöer Kreisblatt"
Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfels
Der Bezugspreis jbeiragt durft 'die 'Pols,bezogen monatlich I.— (Dk„ aussdilleM. Bestellgeld, für Bersfeld L— Mk. bei freier Zulieflung, Abholer —.80 Mk. * Druck? und Verlag non budmlg Funks Buftdru&erel in Bersfeld, (Dltglied des VDZV.
Anzeigenpreis für die einspaltige Petitzeile 15 Pfg. die Reklamezeile 50 Pfg. Bei Wiederholungen llacblab. + Für die Sdirlftleltung Derantwortlidi Franz Funk In Bersfeld. + Fernsprecher Dr. 8.
Nr. 246 Dienstag, den 20. Gttober
1925
Das Wichtigste.
— Vor dem Ministerrat berichteten der Reichskanzler undder Reichsaußenminister über das Ergebnis der Verhandlungen in L o c a r n o.
— In M ü n ch e n begann der sogenannte Dolchstoß- Prozeß. Älngeklagt ist der verantwortliche Schriftleiter der "Münchener Post", Martin Gruber, der dem Kläger Wahllügen und Geschichtsfälschung vorgeworfen hat.
— Der Präsident der Vereinigten Staaten, C o o l i d g e, bereitet für den Anfang des nächsten Jahres eine A b - rüstungskonferenz vor.
Was brächte uns Locarno?
Erwartungsvoll blickt das deutsche Volk in diesen Tagen nach Berlin, wo die deutsche Delegation nach ihrer Rückkehr aus Locarno das Ergebnis der Konferenz der Oeffentlichkeit vorlegen wird. Roch können wir aus den Verhandlungen in Locarno nichts Positives entnehmen, noch wissen wir nicht, ob dieser Vertrag tatsächlich einen Schritt zur Befriedung Europas und der Welt bedeutet, und wissen nicht, ob die Ehre des deutschen Volkes wiederhergestellt ist. Wohl verabschiedete sich der französische Außenminister Briand von der deutschen Delegation mit den Worten, in Locarno seien nicht Worte gesprochen worden, er werde Beweis liefern, daß es Taten seien. Es ist aber schwer für das deutsche Volk, französischen Versprechungen zu trauen. Wir alle wünschen und hoffen, daß Briands Worte ehrlich gemeint sind, leider vermögen sie vom deutschen Volke noch nicht die Zweifel zu nehmen, mit denen es berechtigterweise an derartige große Aussprüche französischer Staatsmänner herangeht. Bisher endete fast jede Konferenz mit einem großen Schlagwort irgend eines Berufenen der alliierten Staaten. Sollte dann »^^^^«^^^^^^g■|^I^^^^^ ■■ MM» allzu oft erfahren, daß Paragraphen und Abmachungen denen, die sie unterschrieben hatten, nichts galten. Immer fand sich für die alliierten Regierungen ein Ausweg, der es ihnen ermöglichte, die Fesseln, die man Deutschland durch den Versailler Vertrag angelegt hat, nur zu lockern, aber nicht zu lösen.
So darf man es auch heute keinem Deutschen verübeln, wenn er mit dem größten Zweifel an den sogenannten Vertrag von Locarno herangeht. Angenommen selbst, daß man nach Veröffentlichung der in Locarno getroffenen Vereinbarungen wird zugeben dürfen, daß damit ernsthafte Möglichkeiten für ein gleichberechtigtes, bei aller Bindung doch auch freies Zusammenleben der Völker unter Wahrung ihrer Selbständigkeit und natürlich auch ihrer Würde geschaffen werden könne, das deutsche Volk wird sich zu diesem Glauben erst dann wirklich bekehren, wenn der seelische Druck, der mit der fortdauernden Fremdherrschaft in seinen westlichen Grenzbezirken verbunden ist, von ihm genommen wird. Nicht darauf kann es ankommen, was Herr Briand in der Schluß- stimmung von Locarno seinen deutschen Verhandlungsgeg- nern zugesagt hat; entscheidend wird sein, welche Erleichterungen des Besatzungsregimes er in Paris, wo er es mit ganz anderen Verhandlungsgegnern zu tun hat, durchzu- setzen vermag, und ob auch von dort her ein neuer Geist erkennbar werden wird oder nicht.
Der Vertrag von Locarno ist nur paraphiert, nicht unterzeichnet worden. Und selbst, wenn er nach Zustimmung von Reichsrat und Reichstag unterzeichnet werden sollte, bliebe bis zum letzten Stadium seiner Inkraftsetzung, bis zur Notifizierung, immer noch die Möglichkeit des Widerspruchs und des Rücktritts, wenn er uns davon überzeugen müßte, daß im Grunde genommen am Rhein und an der Saar alles beim alten bleibt. Davon jedenfalls darf man heute überzeugt lern, daß die deutschen Delegationsführer nur dann für die Unterzeichnung des Vertrages am 1. Dezember eintreten werden, wenn Herr Briand bis dahin im- stande sein wird, durch ausgesprochene Versöhnungsverhand- lungen von unmittelbarer Wirkungskraft ihn für uns begehrenswerter zu machen, als er es ohnedies sein und bleiben müßte.
Der Reichskanzler Dr. Luther hat bei seiner Ankunft in Berlin Ausfragern gegenüber das Maß seiner Befriedi- gung über das Werk von Locarno damit gekennzeichnet, daß er sagte, er werde sich darüber erst in einigen Wochen bestimmter äußern können. Bei einer anderen Gelegenheit meinte er, daß er sich mit beiden Füßen auf den Boden der Konferenz von Locarno stelle, daß aber seine letzte Entscheidung von den Früchten abhängen werde, die die dort ge-
'Giftete Arbeit in den nächsten Wochen zeitige. Alan ersieht daraus, daß Dr. Luther mit sehr starken Vorbehalten nach Berlin zurückgekehrt ist. Er darf sicher sein, darin die Stimmung so ziemlich des ganzen deutschen Volkes durchaus hinter sich zu haben.
Der M'msisrrai über Locarno.
Berlin. Unter dem Vorsitz des Reichspräsidenten trat am Montag vormittag der Kabinettsrat zusammen, um zu dem Ergebnis der Konferenz von Locarno Stellung zu nehmen. Nach dem ausführlichen Vortrage des Reichskanzlers Dr. Luther ergriff der Reichsminister des Aeutzeren Dr. Strefe- mann das Wort zu ergänzenden Ausführungen.
Bei der Kabinettsberatung konnte es sich natürlich vorläufig nur um eine grundsätzliche Stellungnahme zu dem Verhandlungsergebnis von Locarno handeln, da alles Tatsächliche — die Verwirklichung der von der Gegenseite in Locarno abgegebenen Versprechen — von den Entschlüssen in Paris abhängen wird. Der Kanzler selbst wird in den nächsten Sageii eine ganze Reihe von Besprechungen abhalten. Am Äienstag sind in Berlin rund dreißig Vertreter des Rheinlandes eingetroffen, zu denen der Kanzler über die das Rheinland betreffenden Vereinbarungen in Locarno sprach. Die Rheinlandvertreter setzen sich zusammen aus den Abordnungen der politischen Parteien und der rheinländi- schen Wirtschaftsverbünde; von letzteren nehmen an den Beratungen Arbeitgeber und Arbeitnehmer teil. Unter ihnen befindet sich auch der Oberbürgermeister von Duisburg, Dr. Ja rres.
Am Mittwoch folgt dann die Beratung mit den Ministerpräsidenten der Länder. Ebenso wird am Mittwoch der Reichrat sich mit dem gleichen Thema beschäftigen, und am Donnerstag wird der Außenminister im Auswärtigen Ausschuß des Reichstages über Locarno berichten.
Am Sonntaa nachmittag erstattete Reichskanzler Dr. Luther dem Reichspräsidenten von Hindenburg einen vorläufigen Bericht über das Ergebnis der Konferenz von
Der englische Botschafter in Berlin beglückwünscht den Reichskanzler.
^ Berlin. Bei der Ankunft der deutschen Delegation in Berlin richtete der englische Botschafter Lord d'Abernon folgende Ansprache an den Reichskanzler: „Ich bin ausdrücklich von Herrn Ehamberlain beauftragt Sie zum Erfolg der Konferenz in Locarno zu beglückwünschen und zum Ausdruck zu bringen, daß Herr Ehamberlain immer mit Freude an das erstmalige Zusammentreffen in Locarno und an den Geist der Aufrichtigkeit und Offenheit zurückdenken wird, den die deutschen Delegierten den Erörterungen ausgeprägt haben. Der deutschen Regierung wird immer die Ehre bleiben, die Initiative ergriffen zu haben, welche zum Vertrag von Locarno geführt hat."
Lord d'Abernon fügte hinzu, daß Herr Ehamberlain überzeugt sei, daß die in Locarno paraphierten Abmachungen den Wendepunkt der europäischen Geschichte bilden werden. Er gab der Zuversicht Ausdruck, daß die persönlichen freundschaftlichen Beziehungen, die zwischen der britischen und der deutschen Delegation entstanden sind, sichere Zeichen neuer Be- ziehungen zwischen den beiden Nationen seien.
Reichskanzler Dr. Luther antwortete dem englischen Botschafter: „Ich danke Ihnen außerordentlich für Ihre liebenswürdigen Worte, die Sie an mich gerichtet haben. Auch die deutsche Reichsregierung hegt dieselben Hoffnungen, denen Sie, Herr Botschafter, soeben freundlichen Ausdruck gegeben haben." Dr. Stresemann fügte seinen persönlichen Dank hinzu.
Das Saargebiet zur Konferenz von Locarno.
- Saarbrücken. In politischen Kreisen des Saargebiets herrscht die Ueberzeugung, daß ein wirklicher Friede zwischen Deutschland und Frankreich auf die Dauer unmöglich ist, solange dem Saar gebiet fein angestammtes Recht nicht zuteil geworden ist. Man rechnete daher mit der Möglichkeit, daß bei den Verhandlungen in Locarno die Saarfrage in irgendeiner Form angeschnitten würde. Um keine Gelegenheit zur Wahrung der Interessen der Saarbevölkerung zu versäumen, waren drei Landesratsmitglieder in Locarno.
Die Herren konnten in Locarno feststellen, daß die Angelegenheiten der Saarbevölkerung sich bei der deutschen Re- gierung in guten Händen befinden. Es kann natürlich heute noch nicht vorausgesagt werden, wie sich die Dinge gestalten werden. Auf jeden Fall erwartet man von dem Ergebnis in Locarno auch günstige Rückwirkungen für das (Saargebiet. Man ist sich jedoch auch klar darüber, daß einer Lösung des Saarproblems, die durchaus im Bereiche der Möglichkeit und auf die Dauer auch im Interesse Frankreichs liegt, die Regelung der Rheinlandfrage vorausgehen muß.
Vorläufig keine Räumung Kölns.
4- Paris. Eine offiziöse Mitteilung aus London besagt, daß die über die Räumung der ersten Besatzungszone ver- offentlichten Nachrichten verfrüht seien. Die Kommissionen wüßten erst über die Ausführung der Note vom 4. Juni sich geeinigt haben, unter Berücksichtigung gewisser Notwendig
huren militärtjchsr Art hinsichtlich der Umgruppierung 0er alliierten Besatzungstruppen.
Der englische Generalstab habe es vorgezogen, drei oder vier Atonale, bevor die Räumung erfolge, sie anzu- kündigen, aber es fei klar, daß man sich in einer kürzeren Frist einigen könne.
Wo mürben die englischen Truppen stationiert, wenn sie Köln verlassen? Augenblicklich prüften der englische und branzösische Kriegsminister die Frage, wo die englischen ; ruppen stationiert werden sollen. Es fei aber auf alle Fülle ßcher, daß die Engländer weiter an der Besetzung toi nehmen würden. Ihre Ueberführung nach Koblenz sei wenig wahrscheinlich. Viel eher könne man annehmen, daß sie in der Dritten Besatzungszone, in Wiesbaden, untergebracht würden.
Die Absichten der Alliierten hinsichtlich des guten Willens der Reichsregierung könnten sich bei den Bedingungen zeigen, die hinsichtlich der Umgruppierung der Besatzungstruppen festgelegt werden. Sie könnten sich aber auch bei der Umgestaltung der interalliierten Zivilverwaltung im Rheinland« betätigen. Man müsse indessen anerkennen, daß die Politik der Zusammenarbeit mit Deutschland sich in Milderungen im zivilen und militärischen Besatzungsregime der zweiten und dritten Besatzungszone geltend machen könnte, allerdings müßte sie im Rahmen des Friedensvertrages von Versailles erfolgen.
Der Vertrag von Locarno.
A. 3 e r SB e ft p a t1.
Artikel 1: Die vertragschließenden Teile garantieren jeder für sich und insgesamt, in der in den folgenden Artikeln bestimmten Weise die Aufrechterhaltung des sich aus den Grenzen zwischen Deutschland und Belgien und zwischen Deutschland und Frankreich ergebenden territorialen Status- quo, die U n v e r l e tz l i ch k e i t dieser Grenzen, wie sie durch den in Versailles am 28. Juni 1919 unterzeichneten Friedensvertrag oder in dessen Ausführung festgesetzt sind, sowie die Beobachtung der Bestimmungen der Artikel 42 und 43 des bezeichneten Vertrages über die demilitarisierte
Artikel 2: Deutschland und Belgien und ebenso Deutschland und Frankreich verpflichten sich gegenseitig, in keinem Falle zu einem Angriff oder zu einem Einfall oder zum Kriege gegeneinander zu schreiten.
Diese Bestimmung findet jedoch keineAnwendung, wenn es sich handelt:
1. um die Ausübung des Rechtes zur Verteidigung, das heißt des Rechtes zum Widerstand gegen eine Verletzung der Verpflichtung des vorstehenden Absatzes oder gegen einen flagranten Verstoß gegen die Artikel 42 oder 43 des Vertrages von Versailles, sofern ein solcher Verstoß eine nicht provozierte Angriffshandlung darstellt und wegen der Zu- sammenziehung von Streitkräften in der demilitarisierten Zone ein sofortiges Handeln notwendig ist;
2. um eine Aktion auf Grund des Artikels 16 der Völkerbundssatzung;
3. um eine Aktion, die auf Grund einer Entscheidung der Versammlung oder des Rates des Völkerbundes oder auf Grund bOs Artikels 15 Abs. 7 der Völkerbundssatzung erfolgt, vorausgesetzt, daß sich die Aktion in diesem letzten Falle gegen einen Staat richtet, der zuerst zum Angriff geschritten ist.
Artikel 3: Im Hinblick auf die von ihnen im Artikel 2 beiderseits übernommenen Verpflichtungen verpflichten sich Deutschland und Belgien sowie Deutschland und Frankreich, auf friedlichem Wege, und zwar in folgender Weise alle Fragen jeglicher Art zu regeln, die sie etwa entzweien und die nicht auf dem Wege des gewöhnlichen diplomatischen Verfahrens gelöst werden können.
Alle Fragen, bei denen die Parteien über ihre derzeitigen Rechte im Streit sind, sollen Richtern unterbreitet werden, deren Entscheidung zu befolgen die Parteien sich verpflichten.
Jede andere Frage ist einer Vergleichskommission zu unterbreiten. Wird der von dieser Kommission vorgeschlagenen Regelung nicht von beiden Parteien zugestimmt, so ist die Frage vor den Völkerbundrat zu bringen, der gemäß Artikel 15 der Völkerbundsatzung befindet.
Die Einzelheiten dieser Methoden friedlicher Regelung bilden den Gegenstand besonderer Abkommen, die am heutigen Tage unterzeichnet worden sind.
Artikel 4: 1. Ist einer der Hohen vertragschließenden Teile der Ansicht, daß eine Verletzung des Artikels 2 des gegenwärtigen Vertrages oder ein Verstoß gegen die Artikel 42 oder 43 des Vertrages von Versailles begangen worden ist oder begangen wird, so wird er die Frage sofort vor den Völkerbund bringen.
2. Sobald der Völkerbundrat festgestellt hat, daß eine solche Verletzung oder ein solcher Verstoß begangen worden ist, zeigt er dies unverzüglich den Signatarmächten des gegenwärtigen Vertrages an, und jede von ihnen verpflichtet sich, in solchem Falle der Macht, gegen die sich die bean- standete Handlung richtet, sofort ihren Beistand zu gewähren.
3. Im Falle einer flagranten Verletzung des Artikels 2 des gegenwärtigen Vertrages oder eines flagranten Verstoßes gegen die Artikel 42 oder 43 des Vertrages von Versailles durch einen der Hohen vertragschlie-