Hersselöer Tageblatt
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hersfelöer Kreisblatt'
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Nr. 142
Sonnabend, den 20. Juni
1S2S
Das Wichtigste.
— Die französische Regierung hat ein Gelbbuch herausgegeben, in dem die französisch-englischen Verhandlungen über den Sicherheitspakt verzeichnet sind.
— Amundsen ist am 18. Juni, mittags, mit seinen sechs Begleitern in Kingsbay wohlbehalten e i n g e - troffen. Den Nordpol hat er nicht erreicht.
— Im Steuerausschuß des Reichstages wurde das steuerfreie Betriebsvermögen freier Berufe auf 5 0 0 0 Mark Heraufgesetzt.
Änllacheileo md Widersprüche in der fraazöMen Sichekheitsnoie.
Frankreichs Note vom 19. Juni ist als Antwort auf das bisher nicht veröffentlichte Sicherheitsangebot Deutschlands vom 9. Februar anzusehen. Das Sicherheitsangebot basierte auf dem Gedanken, den der damalige Reichskanzler Euno im Jahre 1922 einem Sicherheitspakt zugrunde legte. Der Umfang des Cunoschen Vorschlages ist allerdings bedeutend erweitert worden insofern, als die Verpflichtungen aus einem Sicherheitsvertrag auf die Dauer eines Menschenalters und der Vorbehalt, daß ein Krieg nur auf Grund des Beschlusses eines Volksentscheids geführt werden darf, fallen gelassen wurden. Der deutsche Borschlag ging darauf hinaus, unter der Garantie der Vereinigten Staaten zwischen England, Frankreich, Italien und Deutschland die Verpflichtung einzugehen, keinen Krieg gegeneinander zu führen. Damit sollte zwischen Frankreich nud Deutschland ein weitgehender Schiedsvertrag verbunden werden. Außerdem sollten die Vertragsstaaten die Verpflichtung zur Entmilitarisierung des Rheinlandes, die Deutschland in Artikel 42 und 43 des Versailler Vertrages übernommen hat, garantieren.
Frankreichs Antwort stellt von vornherein den Sicher- Gesichtspunkt. Für Frank- reich ist die Hauptbedeutung eines Paktes betW*WW* Deutschlands in den Völkerbund. Damit würde Deutschland auch der Rechte und Pflichten der anderen im Völkerbund vereinten Staaten teilhaftig werden. Diese Frage taucht ja nicht zum ersten Male für Deutschland auf. Sie ist bereits eingehend mit den Völkerbundstaaten erörtert worden. Im September 1924 forderte Deutschland in einem Memorandum einen ständigen Sitz im Völkerbundrat und äußerte gleichzeitig seine schweren Bedenken gegen den Artikel 16 der Völkerbundsatzung. Artikel 16 enthält bekanntlich die Verst f l i ch t u n g , daß jeder der Völkerbundstaaten iinFalle militärischer Exekutionen zurTeilnahme gezwungen ist. Wie läßt sich diese Verpflichtung nun aber mit den Entwaffnungsforderungen vereinbaren, die die Alliierten erst neuerdings wieder in ihrer bekannten Entwaffnungsnote niedergelegt haben? Von Deutschland verlangt man völlige Abrüstung und Entmilitarisierung einerseits, aber andererseits, wenn es in den Völkerbund ausgenommen wirb, Teilnahme an militärischen Unternehmungen. Das ist eine Bedingung, die einfach nicht erfüllbar ist;, denn man kann von einem entwaffneten Staat keine bewaffnete Hilfe verlangen. Weiterhin ist die zweite Bedingung für die Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund unannehmbar, die da von Deutschland verlangt, daß es anderen Völkerbundstaaten im Falle eines militärischen Konfliktes das D u r ch m a r s ch recht gewährt. Die Verhandlungen kamen damals zu keinem Abschluß, da man Deutschland den Sitz im Völkerbundrat zwar nicht verwehrt, andererseits aber die Bedenken gegen den Artikel 16 nicht teilte. Das Eingehen auf diese genannten Verpflichtungen wäre für Deutschland gleichbedeutend mit der Zweck- losigkeit eines Sicherheitsvertrages. Es ist selbstverständlich, daß auch jetzt bei den Verhandlungen über einen Sicherheits- pakt die Bedenken Deutschlands gegen den Eintritt in den Völkerbund dieselben sind unb daß Deutschland inmitten einer Welt von waffenstarrenden Staaten keineswegs dieselben Verpflichtungen übernehmen kann wie diese, die von -rag zu Tag ihre Rüstungen vermehren. ,
Aeußerst bedenklich und gefahrvoll ist ferner die in dem französischen Sicherheitsvorschlag gemachte Verknüpfung eines Paktes mit S ch i e d s g e r i ch t s v e r t r a g e n. Frankreich hat dabei derartige Verträge Deutschlands aud), mit Belgien und Polen und der Tschechoslowakei und etwaigen anderen französischen Vasallenstaaten an der Ostgrenze Deutschlands im Auge. In der französischen Note 11 vorgeschlagen daß diese Schiedsgerichtsverträge von den Parteien des Sicher- Heirspaktes oder von einer von ihnen garantiert werden können. Hierin liegt ein überaus großes Gefahrenmoment. Das würde also bedeuten, daß Frankreich z. B. als Garant des deutsch-polnischen Schiedsvertrages auftreten konnte und somit für sich das Recht in Anspruch nähme, im Halle eines Konfliktes zwischen Deutschland und Polen mit Zwangsmaßnahmen gegen Deutschland vorzugehen oder sogar durch deutsches Land zu marschieren, um seinem Bundesgenossen im Osten zu helfen. Der Völkerbund, der sonst in der französischen Note in den Vordergrund gestellt ist, tritt hier auffallender- weise ganz zurück, und ihm wird nur für den Fall ein Eingreifen zugestanden, daß in dem eben erwähnten Halle eine feindliche Handlung vorliegt. In solchem Halle hatte der Völkerbundrat zu bestimmen, welche Maßnahmen gegenüber dem, der den Schiedsvertrag übertreten hat, zu ergreifen sind,
in jedem anderen Falle steht demGarantenunbehin- dert vom Völkerbund das Recht zum Ein- schreiten frei.
Diese Bedingung steht in offensichtlichem Widerspruch zu Sinn und Zweck des Völkerbundes. Was hätte ein Bund der Völker für einen Wert, wenn doch jedes einzelne Volk, das die Garantie für irgendeinen Schiedsvertrag übernommen hat, Selbständigkeit im Handeln behält? Dieser Punkt muß auf jeden Fall besonders geklärt werden; denn hier liegt eine Konfliktmöglichkeit, die jeden Abschluß eines Sicherheits- paktes zwecklos machte und gegen den Sinn der Sicherheit verstieße. Wie schwer gerade dieses Bedenken wiegt, mögen ^wir aus den letzten Ausführungen des polnischen Kriegs- x Ministers Sikorski ersehen, der der erstaunten Welt mit Stolz verkündete, welche gewaltigen Rüstungen das von der Gnade Frankreichs geschaffene Polen unternimmt. Ein jeder muß sich fragen, gegen wen es wohl diese Rüstungen richtet. Es kommen nur zwei Mächte in Frage, im Osten der russische Nachbar, im Westen Deutschland. Würde hier Frankreich der Garant eines deutsch-polnischen Schiedsvertrages werden, so läßt sich mit Leichtigkeit ein Konflikt, aus dem Frankreich seinen Nutzen zöge, konstruieren.
Der Sicherheitspaki, wie chn Frankreich sich denkt, und wie es ihn auch von Deutschland aufgefaßt sehen will, soll an dem Versailler Vertrage und dem Rheinlandabkommen nichts ändern, er ist also gleichsam nur als Ergänzung früherer Verträge gedacht. Demgegenüber vertritt Deutschland aber den Standpunkt, daß der Sicherheitspakt anstelle von unmöglichen F o r d e r u n g e n, die in den anderen- Verträgen enthalten sind, tritt.
Was die Alliierten, insonderheit Frankreich, das ja das größte Interesse an dem Sicherheitspakt hat, von der deutschen Antwort zu erwarten haben, das können wir sehr gut aus der Rede des Reichskanzlers Dr. Luther in Düsseldorf entnehmen. Deutschland fordert nach wie vor die Freiheit der Rheinlande und eine Sicherheit für einen wirklichen Frieden Deutschlands und ganz Europas. Auch von deutscher Seite werden, wie der Reichskanzler betonte, weitere Verhand- lungen über die Sicherheitsfrage erwartet.
Das Kompromiß über die Gicherheitsnote.
Die englisch-französischen Verhandlungen.
$ Die französische Regierung veröffentlicht ein Gelbbuch, in dem sie neun Noten wiedergibt, die seit dem 9. Februar zwischen der französischen und der deutschen Regierung sowie zwischen der französischen und der englischen Regierung ausgetauscht worden sind.
Das erste Dokument ist das am 9. Februar von Botschafter von H o e i ch Ministerpräsident Herriot überreichte Memorandum, in dem der deutsche Paktvorschlag erläutert wird. Das zweite. Dokument ist die Empfangsbestätigung. Briand stellt in diesem Schriftstück sechs Grundsätze auf. Erst von Punkt 4 ab erkennt man, daß
die britische Regierung Einwendungen erhoben
hat. In dem Rotenentwurf vom 12. Mai, also in der ersten Fassung, lautet Punkt 4 wie folgt:
Die deutsche Regierung erklärt sich bereit, mit Frankreich sowie mit allen Staaten, die am Rheinpakt teilnehmen, Schiodsgerichtsoerträge abzuschließen, um eine friedliche Lösung aller juristischen und politischen Konflikte zu garantieren. Frankrei ch ist der Ansicht, daß derartige Schieds- gerichtsverträge eine natürliche Ergänzung des Rheins icherheitspaktes sein würden. Aber es ist klar, daß sie sich auf alle Konflikte jeder Art erstrecken unb Raum lassen müßten zu einer Zwangsaktion im Falle der Nichterfüllung der Vorschriften der verschiedenen Verträge und der in der gegenwärtigen Note in Aussicht genommenen Abkommen.
Um diesen Verträgen eine volle Wirksamkeit zu geben, müsse ihre Durchführung durch die gemeinsame Garantie der Mächte sichergestellt werden, die auch an der territorialen Garantie des Älheinsicherheitspaktes teilnehmen.
Punkt 5 des ersten Entwurfs lautet:
Die deutsche Regierung hat in ihrem Memorandum erklärt, daß sie bereit ist, mit allen Staaten, die sich hierzu geneigt zeigen, Schiedsgerichtsverträge gleicher 9lrt abzuschließen. Die alliierten Regierungen nehmen mit Befriedigung von dieser Versicherung Kenntnis. Sie finb der Ansicht, daß mangels derartiger Abkommen, zwischen Deutschland und denjenigen seiner Nachbarn, die, ohne an bem geplanten Rheinsicherheitspakt teilzunehmen, Signatare des Friedensvertrages von Versailles sind, der burdj den Rheinpakt erzielte Zweck weder erreicht, noch der Frieden in Europa voll- kommen garantiert werden könne. Die alliierten Regierungen haben aus dem Völkerbundstatut unb den Fvrvdensvertreigen Rechte, auf die sie nicht verzichten können, und Borpflichtun- gsn, von denen sie sich nicht befreien können. Die so abgeschlossenen Schiedsgerichtsverträge hätten dieselbe Bebau hing wie die im § 4 ins Auge gefaßten Verträge und würben durch die gleichen gemeinsamen und individuellen Garantien verbürgt werden.
P u n k t 6 des e r st e n Natenentmurfs von Briand hat folgenden Wortlaut:
Nach Ansicht der französischen Regieruirg würden die allgemeinen Sich erheitsgarantien, die für die Aufrechtevhaltung des Friedens notwendig finb, diesen nur wirksam sichern können, wenn die ins Auge gefaßten Abkommen ein unteilbares Ganzes bilden.
Die französische Regierung sei also der Ansicht, daß alle Abkommen, deren Beobachtung durch Unterschrist der gleichen Mächte sanktioniert würden, in einem allgemeinen Abkommen vom Völkerbund zusammengefaßt, und unter seinen Schutz gestellt werden müßten, so daß hierdurch, wie es das deutsche Memorandum anbeute, der Ausgangspunkt einer noch allgemeineren friedlichen Wmachung entstehen könnte.
In dem Schlußsatz dieses Notenentwurfes erklärt alsdann die französische Regierung, das seien die allgemeinen Gesichtspunkte, über die es notwendig sei, genau die Ansichten der deutschen Regierung kennenzulernen.
Das Dokument Nr. 4 ist
ein Memorandum vom 19. Mp.i 1925, das Ehamberlain dem französischen Botschafter in London überreichte.
Der Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten wünscht Aufklärung, 1. ob Frankreich der deutschen Regierung im Namen aller interalliierten Nationen antworten will; des ferneren wird um Erläuterung der Bedeutung der im Punkt 3 angeführten Formel des Friedensver- trages von Versailles gebeten. Sie könne zu Irrtümern Anlaß geben, wenn man sie auf einen Vorschlag anwendet, der als ein Zusatz zu den bestehenden Verträgen betrachtet werden müsse. Des ferneren wünscht die britische Regierung über den Passus des französischen Notenentwurfes Aufklä- rung, in dem gesagt wird, daß die Schiedsgerichtsverträge Raum für eine Zwangsaktion im Falle der Nichtbeachtung haben müßten. Es scheine schwerlich, so heißt es in der Note, daß die französische Regierung tatsächlich Zwangsmaßnahmen ins Auge fassen könne, ohne vorher zu irgend einer Prozedur im Hinblick auf die britische Regelung zu schreiten. Cham- berlain schreibt, das sei ein wichtiger Punkt, über den er für genaue Aufklärung dankbar sei. Außerdem wird eine Erläuterung des Begriffes „gemeinsame und individuelle Garantie" gefordert, sowie eine Definierunq der wahrhaften ^^aMffi^iuaam-Jtee^üexÄiiU^ . Garanten entstehen deute: „unter die Auspizien des Völkerbundes gestellte Verträge".
Das Dokument Nr. 5 gibt die Antwort auf die'gestellte Frage 1. Es fei die Ansicht der französischen Regierung, nicht im Namen der Alliierten, sondern im eigenen Namen im Einverständnis der Alliierten der Reichsregierung eine Antwort zu erteilen. 2. Mit bem Satz „Im Rahmen des Vertrages von Versailles" wolle die französische Regierung zum Ausdruck bringen, daß der durch Deutschland vorgeschlagene Pakt in nichts die Friedensverträge schwäche. Des ferneren wolle die französische Regie- rung zum Ausdruck bringen, daß die Gesamtheit der Klauseln des Bölkerbundstatuts und des Friedensvertrages in jeder Hinsicht gesichert wäre.
Die englische Presse zum Sicherheitspakt.
^ London, 20. Juni. Die Mornig Post schreibt: „Wir hoffen, daß das englische Volk sich in der Unterstützung seiner Regierung einigen wird, und hoffen vor allen Dingen, daß die Dominien begreifen werden, daß dieser Vorschlag das britische Reich von euröpüischen Verwicklungen befreit. Die Times sagen in einer ausführlichen Darlegung an leitender Stelle,' es wäre wichtig, daß das ganze Ziel der Paktvorschläge darin bestünde, die Befürchtungen und Verdachtsgründe für neue Kriege zu beseitigen. Soweit England in Frage käme, betreffe der Pakt nur die Westgrenzen Europas, wie sie durch den Friedensvertrag festgelegt wurden. Der Grundgedanke bestünde in der Verpflichtung der interessierten Mächte, jeden Gedanken an Krieg aufzugeben. Während die genannten Blätter und bis zu einem gewissen Grade auch der Daily Telegraph sich im allgemeinen positiv äußern, stimmen die Beaverbrook- Blätter wiederum das oppositionelle Lied an. Daily Mail enthält sich dabei bezeichnenderweise jeglicher Meinungsäußerung. Daily Expreß schreibt, daß der Pakt für England ein Todesurteil sei. Die Dokumente zeigten einen vollständigen Triumph der französischen Diplomatie. Die Vorschläge, die in dem Schriftenwechsel enthalten seien, wären für den Frieden Großbritanniens und die^ Struktur des englischen Reiches gefährlich. D a i l y N e w s sind ebenfalls skeptisch", während W e st m i n st e r G a z e t t e sich nicht äußert. DailyNews schreiben, daß selbst unter den günstigsten Umständen diese Mmachung Gefahr für England bringen würde. Der Daily Herald meint, daß der Stusfan der Dokumente etwas vollständiger hätte sein können. Das Blatt bedauert besonders das Fehlen von Mitteilungen über die mündlichen Erklärungen Frankreich gegenüber. So unklar alles fei, , so bedeute die Unklarheit, daß Gefahren darin enthalten seien.
$000 steuerfreies Betriebsvermögen.
•£ Berlin, 20. Juni. Der St e u er ausfchutz der Reichstages setzte die Beratung des Entwurfes eines Reichsbeweriungsqesetzes fort. Das steuerfreie Betriebener- mögen bei freien Berufen wurde, gegenüber 1000 Mark bt der K-zieruugLvoriage, auf 5000 Mark festgesetzt.