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hersfelSee Tageblatt

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Hersfelder Kreisblatt'

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Nr. 131

Montag, den 8. Juni

1925

Das Wichtigste.

Die ersten Auslassungen über die Ent- wa f f n u n g sn> ot e aus Paris und London liegen vor. Während aus London versöhnliche Stim­men kommen, hetzt die Pariser Presse in der ge­wohnten Weise gegen Deutschland.

Chamberlatn un d Brtand sind, nach Gens zur Sitzung des Völkerbund-rates a b g e r e i st. Dort wird auch die Einigung zwischen England und Frankreich in der Sicherheitsfrage besiegelt werben.

Ein amtliches Pariser CommuniqUö gibt zu, daß A b ü e l Krim die französische M a r ö k k o f r o n t durchbrochen hat.

Das neue Ententediktat.

Die unerfüllbaren Forderungen der Botschafternote.

Fünf Monate haben die Alliierten gebraucht, um dieses Dokument, das geradezu ein Unikum darstellt, und alle bis­herigen Noten durch seine Inhaltlosigkeit und Fadenscheinig- keit übertrifft, fertigzustellen. Was man eigentlich aus dem Inhalt dieser 43 Seiten umfassenden Note herauslesen soll, läßt sich nicht recht sagen. Vielleicht ist es nicht unangebracht, das eine aus der Zusammenstellung der Alliierten zu er­kennen, daß nämlich das deutsche Volk in der Erfüllung des Versailler Vertrages Unglaubliches geleistet hat, und daß es sich in seiner heutigen Wehrlosigkeit in den Rang von Völkern gestellt hat, der der Vergangenheit der Deutschen wahrlich nicht würdig ist. Schon das kleinste jener Balkanvölker, die der Wahnsinn des französischen Imperialismus aufgezüchtet hat, ist heute imstande, dem einstigen Weltvolk mit der Miene des überlegenen entgegenzutreten. Es läßt sich nur schwer sagen, ob es der Zerstörungswahnsinn Frankreichs oder die unauslöschliche Furcht vor dem Germanentum ist, die die neuen Forderungen der Botschafternote diktierten.

Von der Gefahr einer. Friedensstörung durch das heutige kleine deutsche Söldnerheer zu reden, könnte man ernst und ausschlaggebend für die deutsche Zukunft. Was sollen wir Deutsche wohl mit unserem l00 000 - Mann - Heer beginnen, wenn irgendwo an den Grenzen im Osten, Westen oder Süden ein Feind in unsere Lande einbricht. Nicht be­rücksichtigt bei dieser Gefahr bleibt dabei noch der Schutz unserer weiten Küste im Norden. Unser Heer ist tatsächlich nicht mehr als eine Truppe zur Aufrechterhaltung der Ord­nung und Sicherheit im eigenen Lande. Alles, was dieser Truppe auch nur irgendwie den Charakter eines zum Kriege fähigen Heeres gäbe, ist chr genommen. Das bezeugen selbst die Zahlen, die die Note in Anlage 1 aufführt. Nur das eine wollen wir zur Richtigstellung bemerken, daß diese Zahlen, die an sich schon ein Zeugnis von den ungeheuren Zerstörungen an Waffenmaterial ablegen, bei weitem nicht die tatsächlich erfolgten Zerstörungen an Kriegsmaterial er­reichen. Um nur auszugsweise einige Beispiele zu geben, sei erwähnt, daß wir nicht 33 544 Kanonen zerstörten bzw. ab- lieferten, sondern 54 887 und nicht 87 946, sondern 105163 Maschinengewehre, ferner nicht 4 553 947, sondern 6 000 000 Handfeuerwaffen! Das gibt nur ein kleines Beispiel von den Unwahrheiten, die in der neuen Schandnote enthalten sind. Wollte man all die Lügen, die sich darin verbergen, bloßstellen, so bedurfte es eines umfassenden Studiums von Monaten.

Und nun zu den Hauptanklagepunkten in der Note: der Organisation und Ausbildung der deutschen Sicher­heitspolizei. Kategorisch fordern die Alliierten, daß unsere Polizeitruppe die Stärke von 150 000 Mann nicht überschreitet.Die überzähligen Polizeistärken müssen ver­schwinden", so verfügt es der Machthaber, und das deutsche Volk soll sich diesem herrischen Spruche fügen. Wissen eigent- lich jene Weisen, die dieses Dokument ausgeklügelt haben, welche Polizeistärke erforderlich ist, um dem deutschen Volke Ruhe und Ordnung zu gewährleisten? Ist es nicht gerade das deutsche Volk, das mit seiner zielbewußten Abwehr gegen den Kommunismus und alle staatszerstörenden Elemente denen, die heute die Botschafternote unterzeichnet, die besten Dienste leistete? Haben unsere lieben Nachbarn im Westen sich schon einmal gefragt, wie es um sie bestellt gewesen wäre, wenn der von Osten vordringende Bolschewismus nach Ueber- rennung Deutschlands in französische Gaue eingedrungen wäre? Ist es denn nicht Deutschland gewesen, das sich hier wie ein Bollwerk der drohenden Gefahr entgegenstellte? Wir wollen uns doch nicht einbilden, daß diese bolschewistische Ge­fahr längst überwunden ist; denn alle Anzeichen bei Streiks und Betriebsstillegungen lassen doch deutlich erkennen, daß man in jenen dunklen Kreisen nur auf die völlige Wehrlos- machung Deutschlands spekuliert.

Wie denken sich ferner die Alliierten die Dezentralisie­rung unserer Polizei? Woher sollen die Wohnungen kom­men, die nötig wären, um jeden einzelnen und dazu vielleicht noch die Familie unterzubringen? Das hieße, der Polizei- truppe den wahren Charakter nehmen und zu Forderungen zwingen, die wegen der wirtschaftlichen Lage allein unerfüll­bar sind.

Unterziehen wir schließlich noch die Forderungen auf völlige Zerstörung von Fabriken, Depots und Werkstätten einer Kritik, so wollen wir uns nicht ver- hchie«, daß damit die ohnedies gefährliche Arbeitslosigkeit bis

zu einem Maße gesteigert würde, das dem deutschen Wirt- schaftsleben überhaupt jede Möglichkeit zur Rückkehr in ge- ordnete Verhältnisse nähme. Abgesehen davon, daß die zur Genüge abgedroschene Phrase von der Herstellung von Kriegsmaterial in unseren Fabriken, insonderheit den Krupp­schen Werken, immer wieder lächerlich klingt, so würde die getreue Erfüllung des Buchstaben in der neuen Note die Entlassung von taufenden von Arbeitern nach sich ziehen und ein Elend mit sich bringen, das nicht abzusehen ist.

Zusammenfassend können wir das eine über die Bot­schafternote sagen: Sie stellt nichts anderes dar als einen Vorwand, um' die widerrechtliche Besetzung deutscher Gaue für weitere unabsehbare Zeit zu rechtfertigen. Zwar wird uns das Versprechen gegeben, bei Erfüllung aller Forde­rungen Köln und die Ruhr zu räumen, aber wir wissen jetzt, was wir von diesen Versprechungen zu halten haben. Der hohe Botschafterrat wird auch dann wieder neueVerfehlun­gen" herauszufinden wissen, und es wird alles beim alten bleiben. Wir können jetzt nicht anders handeln, als uns mit aller Entschiedenheit gegen die Verleumdungen wenden und der Welt zeigen, daß wir nicht gewillt sind, fernerhin das Recht mit Füßen treten zu lassen. Die Vergangenheit des deutschen Volkes und seine Ehre erfordern es, gegen die Schikanen Front zu machen, damit der Welt einmal klar wird, daß das deutsche Volk sich nicht zum Sklaven rachgieriger Nachbarn herabwürdigen läßt. Dr. M.

Der Znhalt der SnlivaffnuWnole.

Berlin, 8. Juni. Die Note der Botschafterkonferenz an die deutsche Reichsregierung hat nach der vorläufigen Uebersetzung folgenden Wortlaut:

In ihrer Note vom 5. Januar d. I. haben die alliierten Regierungen der deutschen Regierung mitgeteilt, daß der Stand der Ausführung des Friednsvertrages durch Deutsch­land ihnen nicht gestatte, Deutschland den Vorteil der vor­zeitigen teilweisen Räumung zugute kommen zu lassen, die im Artikel 429 Ziffer 1 jenes Vertrages vorgesehen ist.

Gleichzeitig brachten die alliierten Regierungen /hre Ab- rung mitzuteilen,was von Deutschland noch erwartet wer­den muß, damit seine Verpflichtungen auf militärischem Ge­biete gemäß den Bestimmungen des Artikels 429 als getreulich erfüllt betrachtet werden sönnen".

Die alliierten Regierungen halten es für wesentlich, die allgemeine Bemerkung in den Vordergrund zu stellen! daß die Gesamtheit der Verstöße Deutschlands, falls nicht schnell Abhilfe geschaffen wird, der deutschen Regierung späterhin die Wiederaufstellung eines einheitlichen, den Gedanken des Volkes in Waffen verwirklichenden Heeres ermöglichen würde, in förmlichem Widerspruch mit dem Friedensvertrag, nach dem das deutsche Heer ausschließlich zur Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb des Reichsgebiets und zum Schutze der Grenzen bestimmt sein soll. Diese Tatsachen sind es, welche die Bedeutung jedes der festgestellten Verstöße in das rechte Licht setzen und dadurch ihrer Gesamtheit einen für den allgemeinen Frieden so gefährlichen Charakter geben.

Um den Vertrag von Versailles in seinen grundlegenden Bestimmungen anzuwenden, ist deshalb die Beseitigung der wichtigen Verstöße notwendig, deren Fortbestehen es verhin­dert, die militärischen Verpflichtungen Deutschlands als er­füllt anzusehen.

Man muß sich vor Augen halten, daß die in Rede stehen­den Verstöße den ernstesten, aber nicht den einzigen Beweis für die Nichterfüllung dieses wesentlichen Teiles des Friedens­vertrags durch Deutschland darstellen.

Die alliierten Regierungen sind überzeugt, daß es von dem guten Willen der deutschen Regierung und der deutschen Be­hörden abhängt, die im dritten Teil des Memorandums be­handelten Verstöße in verhältnismäßig kurzer Frist ab- ^uftcllcn.

Letzten Endes ist es nunmehr Sache der deutschen Regie­rung selbst, die Voraussetzungen zu erfüllen, die eine schnelle Räumung ermöglichen würden. Ihr selbst wird der Eifer, mit dem sie die geforderten Maßnahmen erfüllt und die Sorgfalt, die sie auf die genaue Innehaltung der Bestimmungen des Vertrags verwendet, zugute kommen.

Die alliierten Regierungen stellen fest, daß die Repara- tionskommiffion in dem anliegenden Schreiben erklärt hat, daß Deutschland heute getreulich seine Reparatwnsverpflich- tungen, so wie sie gegenwärtig festgesetzt sind, erfüllt. Sie sind deshalb trotz der Vorbehalte, zu denen sie infolge der Nichterfüllung anderer Vertragsbestimmungen berechtigt sein würden, mit Rücksicht auf die ausschlaggebende Bedeutung, die sie der Erfüllung der militärischen Vertragsbestimmungen beimessen, bereit, den Befehl zur Räumung der ersten Be- setzungszone zu geben, sobald die aufgezählten Verstöße be- hoben sein werden.

Sie zweifeln nicht, daß während des zur Durchführung der in Rede stehenden Maßnahmen erforderlichen Zeitraums kein neuer ernster Verstoß Deutschlands gegen irgendeine ver­tragliche Verpflichtung der Auswirkung des Artikels 429 ein Hindernis entgegenstellen wird.

Alsdann wird nichts mehr entgegenstehen, daß die Kon­trollkommission abberufen wird, deren Aufgabe als beendig! wird angesehen werden können. Diese Abberufung wird dem

Völkerbundrat mitgeteilt werden, damit die von ihm zur Durchführung des Artikels 213 des Friedensvertrages be­schlossenen Maßnahmen zur Anwendung gebracht werden können.

Auch an der Behauptung in der deutschen Note vom 6. Januar, daß die Alliierten mit der Nichträumung der Kölner Zone am 10. Januar 1925 eine Vergeltungsmaßnahme ergriffen hätten, können die alliierten Regierungen nicht vor­beigehen. (?) Eine solche Behauptung, die schon in der alli­ierten Note vom 26. Januar widerlegt ist, stellt ein völliges Mißverstehen der Tragweite der Artikel 428 und 429 des Vertrags dar.

Zudem hat die deutsche Regierung noch nach dieser Note wiederholt, und zwar noch ganz kürzlich, neue schwere Ver­tragsverletzungen begangen, insbesondere durch die Einstel­lung von Zeitfreiwilligen in die Reichswehr, durch die an zahlreiche (nach den Vertragsbestimmungen verbotene) Ver­bände erteilte Genehmigung zur militärischen Ausbildung und durch die Begünstigung des Ausbaus gewisser Maschinen- anlagen in den Fabriken.

Sie appellieren erneut und nachdrücklich an die deutsche Regierung, daß sie mit dem nötigen guten Willen an die Re­gelung der noch schwebenden Fragen herangeht, eine Rege­lung, die der Ernst der Lage erheischt. Das ist für sie das einzige Mitel, um, nach ihren eigenen Worten, Deutschland durch die Befreiung eines Teiles des besetzten Gebietes eine Erleichterung zu verschaffen.

Die Anlagen zur Note der Botschafterkonferenz.

Die Note der Botschafterkonferenz an die deutsche Reichs- vegierung enthält zwei Anlagen. Die erste Anlage betrifft den Umfang der von Deutschland erfüllten militärischen Be­stimmungen des Versailler Vertrages sowie eine Aufstellung der hauptsächlichsten Punkte der noch nicht völlig erfüllten Bestimmungen, ferner eine Ausstellung der der deutschen Re­gierung brrei.fs eingeräumten Zugeständnisse. Die zweite Anlage enthält ein Schreiben der Reparationskommission an die Botschafterkonferenz, in der die Reparationskommission auf die Anfrage der Botschafterkonferenz, ob Deutschland heute seinen Reparationsverpflichtungen, so wie sie gegen-

Unter den bei der Polizei durchzuführentzen Maßnahmen heißt es, die Stärke der Gesamtheit der Beamten und Ange- stellte« aller Kategorien solle 150 000 Mann nicht übersteigen. Die überzähligen Polizeistärken müßten verschwinden. Die gegenwärtige Stärke nimmt die Note mit 180 000 Mann an, so daß die Forderung also auf den Abbau von 30 000 Polizei- beamten hinausgeht. Die luterallierte Militärkontroll-wmmis- sion wird nach Prüfung der Vorschläge der deutschen Regie­rung die Orte bezeichnen, in denen staatliche Polizei zuge­lassen werden wird und die großen Städte angeben, in denen gewisse Teile der staatlichen Polizei in Kasernen untergebracht werden können, sowie die Stärke dieser Teile.

Dann folgt die Liste über die in

Fabriken, Depots und Werkstätten durchzuführenden Maßnahmen. Die interalliierte Mlttär- kontrollkommission wird die Einzelheiten der durchzuführen­den Aenderungen angeben und ihre Ausführung überwachen. Die Kru pwerkein Essen sollen die großen Maschinen der Werkstätte Nr. 10 vernichten, daneben elf Pressen zur Her­stellung der komprimierten Lxplosivkörper, außerdem einen Vorrat an Munition. Daneben sind enie große Reihe von in­dustriellen Werken aufgeführt, in denen Zerstörungen verlangt oder Kontrollen der Militärkommission festgesetzt werden. Gewisse Fabrikationszweige sollen ganz unterbunden werden. Die deutschen Bestände von Ersatzteilen für die den Truppen­teilen sowie den Zeugämtern bewilligten Handfeuerwaffen müssen auf die von der Kontrollkommission bestimmten Sätze zurückgeführt werden. Die Reichswehr darf einen gewissen Vorrat von Gasmasken führen, der von der interalliierten Mlitärkontrollkomnnfsion festgesetzt wird.

Die Vorschriften der Verordnung vom 11. August 1920, die die Befugnisse des Oberbefehlshabers dem Chef der Heeres­leitung überträgt, feien aufzuheben und der Chef der Heeres­leitung in seine alte Stellung als Chef des Stabes des Reichs­wehrministers zurückzuversetzen. Der große Generalstab müsse aufgelöst werden. Dazu gehöre, die Beförderung von Offi­zieren im Ruhestand aufzuheben und u. a. den Luftrat, die Gasabteilung und die Zentraleisenbahnabteilung abzuschaffen. Die Airsbildung der Generalstabsoffiziere dürfte lediglich in den genehmigten Generalstäben erfolgen und. die ausgebil­deten Offiziere müßten in der für das Kriegsministerium und die verschiedenen Generalstäbe bestimmten Iststärke einbegrif­fen sein. Weitere Absätze des Anhangs beschäftigen sich mit: Ein- und Ausfuhr von Kriegsmaterial, Besitz von Kriegsma­terial, Handel damit und unerlaubte Herstellung, militärische Auflagen, Kriegsleistungen, mit der Ausstattung von. be­festigten Werken, Festungen und festen Plätzen und der Ablieferung aller erforderlichen Zeich­nungen zur Vervollständigung der Sitten über den Zustand der deutschen ' Befestigungen. Im letzten Teil des ersten Anhangs wird eine Reihe von der deutschen Regierung bereits eingeräumtenZugeständnissen" eufge- zählt, als deren wichtigste die Erlaubnis für die teilweise er­laubte Umstellung von Werken und Fabriken und die Ueber- laffung gewisser ablieferungspflichtiger Materialien an Deutschland anzusehen sind. _