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hersfel-er IrefeWatr
Amtlicher Anzeiger für den Kreis HeesfelS
Nr. 1
Freitag, den 2. Januar
1925
Das Wichtigste.
— 3 n der RÄumungsfrage von Köln ist bisher eine- offizielle Note an Deutschland noch nicht gelangt. Die Dotschafterkonferenz wurde verschoben. Noch einer Pariser offiziösen Meldung soll jedoch schon eine Einigung über den Inhalt der Note zwischen den Alliierten zu stände«« kommen sein.
— Infolge der abweisenden Haltung Fraickreichs in der Frage her Bezahlung der Kchulden an Amerika will d ie amerikanische Regisruntz eine Kreditsperre eintreten lassen.
— Inder Vfs8v«K«tisrer — Preußische Staats- bani sind neu erhing 5 d te Leiter des Barmat- Konzerns, die drei Gebrüder Barmat, verhaftet worden.
— Trotzti wird nach Aussagen von Zieisenden, die aus Moskau kommen, im Kreml als Gefangener gehalten und ist von der Außenwelt vö llig abgesperrt.
Mn und der VerlMer-Vertrag.
Ohne uns noch leeren Hoffnungen hinzugeben, können wir schon heute es als Tatsache hinnehmen, daß die Kölner Zone am 10. Januar 1925 nicht geräumt wird. Wann der vom Rheinland heiß ersehnte Defreiungstag kommen wird, läßt sich jetzt nicht sagen, jede Nennung "eines Termines müssen wir als reine Vermutung hinnehmen, da es ja ganz allein im Belieben der Besatzungsmächte liegt, wann sie ihre Truppen aus der Besetzungszone zurückziehen, bzw. ob sie die im Vertrag von Versailles vorgesehenen Fristen als bindend ansehen. Der Versailler Vertrag hat ja immer Klauseln, die dazu bestimmt sind, andere Bestimmungen des Friedensvertrages zu umgehen oder gar für ungültig zu erklären. In der Frage der Räumung Kölns haben wir ein Musterbeispiel von der Dehnbarkeit der in dem Friedensvertrag niedergelegten Klauseln.
....„-^i^iv^ilu und was Miuayaiw wevisu um xü. ^unnar geräumt, so wären wir einen erheblichen Schritt voran- gekommen in der Befreiung deutschen Landes und deutscher Bürger. Die zu räumende Zone umfaßt ein Gebiet von 6415 Quadratkilometer mit rund 2,31 Millionen Einwohnern. Die
Begrenzungslinie der Räumungszone würde den Brückenkopf Köln einschließen und die Gebiete nördlich einer Linie, die dem Lauf der Ruhr, die Eisenbahn Iülich—Düren—Eus- kirchen—Rheinbach und der Straße Rheinbach—Einzig folgt und den Rhein an der Mündung der Ahr erreicht. Dieses ganze Gebiet müßte am 10. Januar von der Besatzungsarmee, die von Engländern, Franzosen und Belgiern gebildet ist, verlassen werden, so verlangt es die rechtmäßige Auslegung des Friedensvertrages von Versailles. Maßgebend für diese Auslegung sind die Artikel 440, 429, 428 des Vertrages. In Artikel 440 ist die Rede von der Niederlegung eines ersten Protokolls der Ratifikationsurkunden. Dieser Zeitpunkt der Errichtung dieses ersten Protokolls gilt als der Beginn aller in dem Vertrage festgelegten Fristen. Die Notifizierung wurde am 10. Januar 1920 in Paris vollzogen, der Versailler Vertrag sieht in Artikel 429 1 die Räumung des Kölner Brückenkopfes und des entsprechenden Hinter- der 10. Januar 1925
landes nach fünf Jahren vor, folglich ist als Sennin für die Räumung Kölns klar und unzweideutig gegeben. Diese These fand auf der Londoner Konferenz durch den englischen und den französischen Sachverständigen ihre
Bestätigung.
Ware also somit an der Frist der Räumung eine Deutung nicht mehr möglich, so käme als zweiter Punkt noch die Erfüllung des Artikels 43 0 in Frage, in dem es heißt: „Falls die Wiedergutmachungskommission . . . feststellt, daß Deutschland gar nicht oder nur teilweise die Verpflichtungen erfüllt hat, . . . so werden die im Artikel 429 genannten Gebiete ganz oder teilweise sofort von neuem durch die alliierten und assoziierten Truppen besetzt". Zu dieser Klausel tritt der letzte Absatz des Artikels 429, der sich mit der Sicherheitsfrage beschäftigt: „Wenn zu diesem Zeit
beschäftigt: „Wenn zu diesem Zeitpunkt (der festgesetzten Fristen) die Sicherheiten gegen einen nicht heraus- geforderten Angriff Deutschlands . . . nicht als ausreichend betrachtet werden, so kann . .. die Entfernung der Besatzungstruppen aufgeschoben werden.
Hat nun die Dotschrp^rkonferenz, die sich augenblicklich mit der Raumungsfrage beschäftigt, keine Möglichkeit, aus Artikel 440 eine Handhabe gegen die Räumung Kölns zu nehmen, so versteift sie sich jetzt aus die beiden anderen Klauseln und ist bestrebt, den Nachweis zu führen, daß Deutschland einmal die vorgesehene Abrüstung nicht vertragsgemäß vor- genommen hat, und zum anderen die Sicherheit Frankreichs gegen einen deutschen Angriff nicht gewährleistet ist. Da ja Frankreich wie bisher immer bei derartigen Entscheidungen das Hauptwort redet, so ist es klar, daß es mit dein ewigen Gespenst des deutschen Revanchegedankens und der heimlichen beutfdyen Rüstung für die Entscheidung der Botschafterkonferenz den Ausschlag gibt. Ja, noch vor dem Schlußbericht der Militärkontrollkommission wird diese Entscheidung fallen. Es ist genug getan worden, um die deutsche Rüstung in das Gebiet der Fabel zu verweisen. Die Botschafterkonferenz, vor- nehmlich Frankreich, wird ihre Behauptung aufrechterhalten und mit irgendwelchen Beweisen belegen. Der deutschen Regierung wird nichts als ein Protest in irgendeiner Form
bleiben, aber in der K-Mer Zone werden nach wie vor die Besatzunasarmeen stehen Wie Ortete? Wer will das beantworten. Und da» geschieht, während Frankreich ein stehendes Herr von 780 000 Mann unter Waffen hat. während das „rüstende" Deutschlorch eine Soldnertruppe von 100 000 Mann unterhält. Dr. M.
Vor der EuWeidmrg Wer Köln.
Wie aus Paris berichtet wird, ist die Botschafterkov ferenz noch nicht zu einer Sitzung zusammengetreten, um den Text der Note festzustellen, die hinsichtlich der Verlängerung der Besetzung der Kölner Zone an die deutsche Regierung gerichtet werden soll. Die Sitzung ist verschoben worden, da die englische Delegation noch nicht ihre sämtlichen Instruktionen erhalten hat.
Der Entwurf der PräliminaMobe der Botschafterkonferenz ist in London ein getroffen und sowohl im Auswärtigen Amt wie im Kriegsministerium erörtert worden. Die Ansicht der Regierung über den Entwurf wird dann dem englischen Botschafter in Paris, Lord Creme, übermittelt werden.
Der englische Botschafter in Paris, Lord Creme, hat dem französischen Ministerpräsidenten die Auffassung der englischen Regierung über den Rotenentwurf mitgeteilt. In offiziellen französischen Kreisen wird angenommen, daß die Note Deutschland in Kürze zugestellt wird.
InBrüssel hat sich ein Ministerrat mit dem Entwurf der Note beschäftigt. Die Botschafterkonferenz wird auf jeden Fall am 31. 12. zur Prüfung des Notenentwurfs zusammentreten. Man glaubt, daß voraussichtlich die Note aber noch nicht sofort an Deutschland abgesandt wird, da wahrscheinlich neue Aenderungen an d«m Text nötig sein werden. In H—>^-- tUv-^u ^jiungr uiuh u»r ewrufqje wrermmg,—wonach es sich um eine provisorische Note handle, der in kurzer Zeit eine neue endgültige Mitteilung der Mächte an Deutschland folgen werde.
Der deutsche Botschafter in Paris, von Hoesch, hatte mit Ministerpräsident Herriot in dessen Krankenzimmer eine Unterredung, die eine Stunde dauerte. Die Besprechung hatte das Problem der Räumung der ersten Rheinlandzone zum Gegenstände.
Der Meinungsaustausch doch schon beendet?
Havas veröffentlicht folgendes Londoner Telegramm:
Der diplomatische Meinungsaustausch über sie Vorbereitung der Note an Deutschland über die Räumung Kölns hat viel früher, als angenommen wurde, zu einer Verständigung geführt. Die englische Regierung hat den in Paris ausgearbeiteten Entwurf zurückgeschickt, ohne nennenswerte Aenderungen daran vorzunehmen.
Die Gründe, die für die Richträumung Kölns am 10. Januar angeführt werden, sind folgende:
1. Erbringung des Nachweises durch die Verbündeten, daß Deutschland seine militärischen Verpflichtungen nicht erfüllt hat.
2. Deutschland ist außerstande, sie zum 10. Januar zu erfüllen.
3. Deutschland hat seine Verpflichtungen bisher in ungenügendem Maße erfüllt.
4. Die Verbündeten müssen den Schlußbericht der Kontrollkommission abwarten, um festzustellen, was von Deutschland künftig erwartet werden kann.
Es unterliegt keinem Zweifel, daß, wenn Deutschland seinen militärischen Verpflichtungen nachkommt, es für sich den Paragraphen 429 in Anspruch nehmen kann.
Der Fall Kutisker.
Die verschiedenen Pressemeldungen, die sich mit der Person des Geheimrats a. D. Hcllwig besassen, der seit dem 1. Oktober v. I. der Staatsbank nicht mehr als Beamter angehört, sind irrig. In einigen Blättern wurde behauptet, daß Hellwig geflohen sei, in anderen, daß er verhaftet werden solle, und in wieder anderen, daß er brieflich der Staatsanwaltschaft seinen Aufenthaltsort angezeigt und sich bereit erklärt habe, zur Vernehmung zu erscheinen. Tatsächlich liegt gegen Hellwig weder ein Haftbefehl vor, noch hat die Staatsanwaltschaft sonst irgendein Interesse an seinem Aufenthalts- ort, weil Hellwig ja längst vernommen worden ist und sich (eine neuen Wendungen ergeben haben, die im Augenblick eine nochmalige Vernehmung nötig erscheinen lassen.
Verhaftungen im Barmat-Konzern.
In den Morgenstunden des Mittwoch wurden in Berlin die drei Gebrüder Barmat in ihren Wohnungen verhaf - t e t. Der vierte Bruder befindet sich auf einem Iagdaus - flugs und entging dadurch seinem Schicksal.
Gegen den Barmat-Konzern schwebten schon seit langer Zeit die schwersten Anschuldigungen. Die Gebrüder Barmat sind Holländer und haben in den Inflationszeiten ein großes Vermögen in Deutschland erworben, das sie geschickt in der Wirtschaft unterbracht«'« und dadurch einen großen Einfluß
auf maßgebende betpsche Aktiengesellschaften gewannen. Neben der Preußischen Hypothelen-Atrirubank, der Werkur- bauk, gehören ihrem Konzern die Eisengießerei 5. Toth in Berlin, das Berliv-Burger E'kewwer? und Gisenmatthes A.-G. in Magdeburg on. Buß-ndern stehen noch etwa 40 kleinere Gesellschaften unter ihrem Einfluß D-s Bamrats wird vor- geworjen, daß sie mit flut ist er zusammen zum Schaden der Preußischen Sioatsbark (Seehaodiung) Kreditgeschäfte getrieben Höften. Die Kriminalpolizei hat vor einigen Tagen unauffällig die Unterlegen geprüft und auf Grund belastenden Materials die Leiter verhaftet.
Die deutsch-französischen Wirischastsvefhan-lungen
Die deutsch-französischen Wirffchastsverhandlungen, die während der Weihnachtsserertage unterbrochen worden waren, sind nach Ankunft der deutschen Delegation wieder ausgenommen worden. Beide Delegationen haben sich darüber oer- ständigt, vom 2. Januar ab die Erörterung mit Sachverständigen über die Positionen fortzusetzen, über die bis jetzt eine Verhandlung noch nicht stattgefunden hat, sowie über die Positionen, wo sich die Notwendigkeit einer nochmaligen Nachprüfung der in der ersten Aussprache erzielten Ergebnisse gezeigt hat.
Wegen SpielenS des Deutschlandliedes verurteilt.
Eine bayerische Musikkapelle, die in Mainz konzertierte, hatte an einem Abend das Deutschlandlied gespielt. Der Kapellmeister wurde vom französischen Militärgericht wegen Spielens eines verbotenen Liedes in Abwesenheit zu, drei Monaten Gefängnis und 1000 Mark Geldstrafe, der Wirt, weil er das Spielen des Liedes geduldet hatte, zu 200 Mark Geldstrafe verurteilt.
Die französischen Schulden in Amerika.
Wie aus Washington gemeldet wird, verfolgt Präsident Coolidge die Frage der französischen Kriegsschulden mit groß- bemerkbar machen tollten, daß die französische Regierung es darauf anlege, sich ihrer Verpflichtungen zu entziehen, so wür dedas die Haltung des Weißen Hauses gegenüber der Auflegung privater französischer Anleihen stark beeinflussen.
Der amerikanische Botschafter in Paris, Harrick, hatte eine Unterredung mit Herriot, in bereit Verlauf er um genaue Auskunft über die Haltung ersuchte, die Frankreich in der Frage der Kriegsschulden einzunehmen gedenke.
Um die Erregung in Amerika über die französische Kriegsschuldenpolitik zu beschwichtigen, hat die französische Regierung ihren Botschafter in Washington angewiesen, sofort alle Gerüchte zu dementieren, nach denen Frankreich sich weigere, seine Schulden an Amerika anzuerkennen. Außerdem hat Elemente! bei einem Presseempfang das Mißverständnis bedauert, das durch seine Darstellung der französischen Finanzlage hervorgerufen worden sei. Weiter ist beschlossen worden, die Regelung der interalliierten Schulden auf der Finanzministerkonferenz in Paris nicht zur Sprache zu bringen. Das Programm dieser Konferenz wird deshalb nach den Wünschen Amerikas nur folgende Punkte enthalten: 1. Verteilung der Ruhrgewinne, 2. Verrechnung der amerikanischen Besatzungskosren, 3. die Revidierung des während der Konferenz von Spaa festgesetzten Verteilungsschlüssels.
Kreditsperre Amerikas?
Nach Meldungen aus Washington beabsichtigen maßgebende Kongreßmitglieder in den nächsten Tagen eine Entschließung in den Kongreß cin^ubringen. wonach den europäi- scheu Nationen keine Anleihe mehr gewährt werden soll, falls die französische Regierung aus Clementels Standpunkt ver- harre. Ein derartiges amerikanisches Verbot solle erst wieder aufgehoben werden, wenn Frankreich durch die Tat beweise, daß es seinen Verpflichtungen nachkvnnnt.
Amerikanische Sötkerversöhnungspiane.
Wie aus Bxrshingkon gemeldet wird, hofft Präsident Coolidge, wenn er auch dessen nicht gewiß ist, daß es möglich sein wird, im Laufe des nächsten Jahres eine neue internationale Konferenz über die Flottenrüstung abzuhalten.
In einer Ansprache an die Vereinigung zur Förderung der Wissenschaft sagte Staatssekretär Hughes eine neue Aerä internationaler Zusammenarbeit auf wissenschaftlichem Gebiet voraus, die nicht verfehlen werde, die Einflüsse zu stärken, die auf ein besseres Einverständnis zwischen den Völkern abzielten.
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Trotzki als Gefangener im Moskauer Kreml.
Aus London wird gemeldet, daß Reisende, die aus Moskau kommen, versichern, Trotzki werde im Krem! als Gefangener vollkommen isoliert gehalten. Es werde ihm selbst nicht erlaubt, mit der Außenwelt irgendwie in Vcrbindmrg zu treten oder" gar jemand zu empfangen. Seine Verhaftung toll vor etwa 12 Tagen erfolgt sein als er sich weigerte, dem Auftrag des Triumvirats Folge zu leisten und aus Moskau nach dem Kaukasus zu reifen. Nachdem Twtzki eingeladen