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Hersfelder Kreisblatt

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

Erscheint Dienstag, Donnerstag und Gonnabenv. Der Bezugspreis beträgt für Va Oktober 5 000 000. Mk., für Abholer 4 050 000. Mk. / / Anreigenpreis für die einspaltige Detttretle ober deren Raum 30 Mk., Reklamerelle 100 Mk. mal der am Zahlungstag gültigen Anreigenschlüsselzahl des D. D I. D. / / Druck u. Verlag von Ludwig Funks Buch- druckerei in Strafet», Mitglied des Vereins Deutscher Zeitungs-Derleger. / / Für die Schristleitung verantwortlich Fran; Funk in Sersfelb. / / Fernsprecher Nr. 8.

Nr. 122 Sonnabend den 13. Oktober 1923

Das Wichtigste.

Als erste Notverordnung hat die Reichrregierung auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfaffung »in» solche über Aufwartung der Steuern erlassen.

Reichskanzler Dr. Stresemann degibt sich am Sonn­abend abend nach Bregenz zu einer Besprechung mit dem öster­reichischen Bundeskanzler Dr. S »ip «l.

Nach Umbildung der sächsischen Regierung hat Ministerpräsident Dr. Zeigner die erwartete Erklärung im Landtage abgegeben.

Wochenrückblick.

Die verflossene Woche stand unter den: Druck einer bäng­lichen Erwartung. Bricht das Kabinett Stresemann mit dem Ermächtigungsgesetz zusammen? Droht dem von gewissen- loser Spekulation an den Rand des Staatsbankerotts ge­triebenen Reiche die Auflösung des Reichstags? Fällt Deutschland in Kleinstaaterei zurück? Diese und andere schicksalsschwere Fragen sollen in den Mittagstunden des Sonnabends durch die Entscheidung über das Ermächtigungs­gesetz beantwortet werden. Wie kritisch sich die Verhältnisse zugespitzt haben, ist dem Aufschub der Reise zu entnehmen, die der Reichskanzler Dr. Stresemann nach Bregenz geplant hatte, um sich auf österreichischem Boden mit. dein Bundes­kanzler Dr. Seipel zu einem Gedankenaustausch zu treffen. Alle Rechenkünste, die über das Zustandekommen des Gesetzes angestellt wurden, haben sich als verfehlt erwiesen, und recht haben nur diejenigen behalten, die voraussagten, der Ausfall der Abstimmung steh« auf des Messers Schneide.

Denn nicht nur die Deutschnationalen, die Deutschvölki­schen und die Kommunisten befanden sich in Opposition; ihnen schlollen füh auch zwanzig Soaialbemofrgten t", ehemalige "'Unabhängige, die sich zwar dem Fraktionsbeschluß beugten und nicht gegen das Gesetz stimmten, aber durch Fern- bleiben von der Sitzung dieselbe Wirkung erzielten. Wäre die Abstimmung erfolgt, dann wäre das Schicksal der Regie- rung besiegelt gewesen, allein in der höchsten Not erstand ihr ein Retier in der Geschäftsordnung, die für derartige Fälle eine Vertagung der Beratung vorgesehen hat. Der schon mit dem Netz herausgeholte Fisch fand im letzten Augenblick eine weite Masche und entschlüpfte. Weder das Fäusteballen eines Ledebour, noch der von Graefe gegen den Reichskanzler geführt« Florettstoß vermochten den Flüchtling wieder dingfest zu machen. Der Reichskanzler verwahrte sich dagegen, den Reichstag mit der Androhung der Auflösung geblufft zu haben. Zugegeben: Dieser Ausdruck war nicht am Platze, und Herr Dr. Stresemann hatte nur außerhalb der Sitzung etwas vom Auflösen beim Scheitern der Vorlage verlauten lassen, aber damit hatte er den wunden Punkt der Sozialdemokratie getroffen, denn niemand wird bezweifeln, daß sie bei einer Neuwahl erhebliche Verluste zugunsten der Kommunisten und nach veckts erleiden würde und darum alles daransetzen müsse, über die Schwierigkeiteen der durch Lebensmittelnot ver­schärften Lage ohne Wahlen hinwegzukommen, die alle Partei- leibenschaften bis zum höchsten Grade aufpeitschen würden.

Auch ist die Bewegungsfreiheit der Partei durch das Bleigewicht jener radikal-sozialdemokratischen Elemente ein« geschränkt, deren Bestreben auf eine Verschmelzung mit den Kommunisten hinausläuft. Sie fraternisieren mit ihnen, ob« schon diese verkünden:Der Weg aus der Not und dem Ver­fall geht nur über Bürgerkrieg, Diktatur, Terror." Das ist rein bolschewistisch gedacht und erfährt denn auch von beson- neuen Sozialdemokraten energischen Widerspruch, und man versteht nicht, wie sich in Sachse n eine Verbindung dieser beiden Parteien vollziehen, geschweige denn fruchtbringend weiter entwickeln soll. Im sächsischen Sanbtag hat man sich vergeblich auf die Entgegennahme einer Regierungserklärung eingestellt. Ministerpräsident Zeigner war in Berlin, und wenn man annimmt, daß er dort versucht hat, sein Ainein- nehmen von Kommunisten in seine Regierung zu rechtfertigen, wird man schwerlich fehl gehen. Man verspürt in der Wil­helmstraße augenscheinlich wenig Neigung, Sachsen den er« sehnten Zivilkonimissar zu bewilligen, auf die Gefahr hin, sich dauerird das Mißfallen der Radikalissinn zuzuziehen.Ihr werdet bald nicht mehr Bravo rufen", scholl ee im Landtag der Rechten entgegen, als sie die Tobsuchtsanfälle mit Ge- lächter quittiert«, und in der Tat ist die Rechte in ihren Er- klärungen schon so weit gegangen- daß die Sozialdemokraten nicht mehr mitmadjen wollen, weil sie einen Bruch mit dem Reich und eine Reichssxekution als unmittelbar bevorstehend befürchten zu müssen glauben.

An der von dem bayerischen Gesandten v. P r « g « r ab­gegebenen Absage an die Ermächtigungsaktion hat man im Reiche vielfach Anstoß genommen und hat gemeint, der Platz dafür sei der Reichsrat gewesen. Indessen trifft die« nicht zu, denn sonst würde sich die Reichsregierung einen solchen Seitensprung nicht widerspruchslos gefallen lassen. Seit die Verfassung den alten Bundesrat beseitigt hat, ist, wie sächsi. sche Beispiele beweisen, die Verlautbarung amtlicher Willens- Meinungen der Länderregierungen im Reichstag nicht mehr ungewöhnlich, und der bayerische Bevollmächtig« hat zudem nur das in klare Worte gefaßt, was längst bekannt war. Allo lag zu einer Aufregung kein triftiger Grund vor. Indessen ist ein anderer Konfliktstoff durch die M a ß r e g «l u n a d r s GeneralsLossow entstauben wegen Nichtdurchführvng

eines Befehls des Reichswehrministeriums. Auch soll das Verbot desVölkischen Beobachters" in diese Sache hinein spielen und der General bereits versetzt worden sein. Das könnte eine grundsätzlich bedeutungsvolle Auseinandersetzung zwischen Bayern und der Reichsregierung zur Folge haben und Wasser auf die Mühle derer liefern, die auf die Zer­störung der Reichseinheit spekulieren.

Ueber all dieses Wirrnis scheint die Zukunft von Ruhr und Rhein in Vergessenheit geraten zu sein; doch werden wir schmerzlich wieder daran erinnert durch die Weigerung Poincaräs, mit der deutschen Regierung über Einzelheiten der Aufgabe des passiven Widerstandes zu verhandeln. Die Regelung geht nach französischer Auffassung allein Frankreich, Belgien und die Bewohner des besetzten Gebiets an, was einen weiteren Beweis für die Abtrennungsabsich- ten Frankreichs liefert. Das besetzte Gebiet wird als selbständig behandelt, und seine Behörden können von der Reichsregierung mit Weisungen versehen werden. Befolgen sie diese nicht, so sind sie der Unterstützung Frankreichs sicher. Das ist des Pudels Kern. xxx

Alle ©feuern wertbeständig.

D i» erste Notverordnung zur Bekämpfung

des Finanzelends. .,

Halbamtlich wird mitgeteilt:

Die immer wieder stoßweise fortschreitende Geldent­wertung und die damit verbundene Veränderung aller wirtschaftlichen Verhältnisse haben das deutsche Steuer Wesen systemlos und unübersicht­lich gestaltet. Das Reichsministerium hält es für seine Pflicht, ohne jeden Zeitaufschub in steuerlicher Hinsicht das zu tun, was möglich und dringend geboten ist, näm­lich die auf Papiermark lautenden Steuern in der des Reichsministeriums hat daher der Reichspräsident auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung eine Verordnung über Steueraufwertung und Verein­fachungen im Besteuerungsverfahren erlassen. Damit soll die Arbeit des Finanzbehördenapparates wieder fruchtbringend gemacht werden. Auf der anderen Seite wird der Staat auch bereit sein, zu viel gezahlte Steuern wertbeständig zurückzuzahlen. Ferner wird vorgesehen, daß die Finanzämter von der unproduktiven Weiterarbeit an den durch die Geldentwertung völlig überholten Steuern möglich st frei- gestellt werden.

8ur Durchführung des obenstehenden Programms hat der Reichspräsident eine 18 Paragraphen umfassende Verordnung erlassen, deren Hauptpunkt« die folgenden sind:

§ 1. Zahlungen auf dem Gebiete der Reichssteuern (mit Aus­nahme der Zölle und der Tabaksteuer sowie Zahlungen auf Grund des § 2 des Gesetzes über Maßnahmen gegen die wirtschaftliche Notlage der Presse) sind nach den Vorschriften dieser Verordnung aufzuwerten; als Zahlungen gelten nicht Strafen für Steuerzuwiderhandungen.

8 2. Ist die Schuld nach dem 3t. August 1923 ent­standen, so ist die Zahlung auch dann nach dem Goldwert zu leisten, wenn die Steuer selbst nicht in Gold berechnet wird. Der Goldmarkbetrag der Zahlung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Schuld Der Reichs­minister der Finanzen bestimmt das Wertverhältnis, zu dem Zahlungen, die in deutschem Währungsgeld berechnet sind, in Gold umzurechnen sind.

Die gemäß § 104 der Reichsabgabenordnung zu zahlenden Zinsen sind von dem Goldmarkbetrage zu berechnen.

Der Reichsminister der Finanzen kann bestimmen, ob und unter welchen Bedingungen Zahlungen durch Hingabe von deutschen Gold- oder Silbermünzen sowie aus- ländischen Zahlungsmitteln geleistet werden können, oder müssen.

8 6. Sind beim Inkrafttreten dieser Verordnung Zahlungen, bei denen die Schuld nach dem 31. Dezember 1922, aber vor dem 1. September 1923 entstanden ist, noch zu bewirken, so gilt als der Betrag, der zu zahlen ist. ein Vielfaches der ur­sprünglichen Zahlung, und zwar das Hundertfache bei Ent­stehung der Schuld in der Zeit vom Januar bis Mai 1923, das Dreißigfache bei Entstehung der Schuld im Juni 1923, das Zehnfache bei der Entstehung der Schuld im Juli 1923.

Ist die Schuld im August 1923 entstanden, so wird die Zah­lung auf den 1. September 1923 mit ihrem eän - fachen Betrage angesetzt. Stichtag für die Berechnung.des Goldmarkbetrages ist dann der 1. September 1828. i

Im Falle der Stundung und des Zahlungsaufschubs sind, so­fern die Schuld nach dem 31. Dezember 1922 entstanden ist, jährlich 6 v. H. Zinsen vom Goldmarkbetrage der Zahlung zu entrichten. H

Erstattungen und Vergütungen ) auf Grund von Zahlungen, die nach dem 31. August 1^23 ge­leistet worden sind, sind nach dem Goldwert zu bewirken. . Für.die

Erstattung und Vergütung auf Grund von Zahlungen, die in der Zeit vom Januar bis August 1923 geleistet worden sind, findet § 8 entsprechende Anwendung. .

Aufwertung bei Steuernachforderungen.

Der Reichsminister der Finanzen wird ermächtigt, für Nach« forderungen von Steuern, bei denen die Schuld vor dem 1. September 1923 entstanden ist, eine Aufwertung b e» Steuerbetrages unter Berücksichtigung der seit der Ent­stehung der Steuerschuld eingetretenen Geldentwertung vorzu- schreiben.

Vermögenssteuern und Ztvangsanlcihen.

Veranlagung und Erhebung der Vermögens - steuer für das Kalenderjahr 1923 werden eingestellt. Die gegen die Veranlagung zur Vermögenssteuer eingelegten Rechts- mitte! gelten als erledigt; Zeichnungen auf Zwangsanleihe können nicht mehr angenommen werden. Die Vor- pflichtung zur Zeichnung von Zwangsanleihe erlischt. Die Verpflichtung zur Entrichtung der Brotversorgungs- a b g a b e bleibt unberührt.

Vereinfachungen im Besteuerungsverfahren.

Der Reichsminister der Finanzen wird ermächtigt: Rechts­mittel, die im Besteuerungsverfahren eingelegt worden sind, für erledigt zu erklären, wenn es sich um Geldbeträge handelt, deren Wert ein« gewisse Grenze nicht überfteigt.

Die Reichsabgabenordnung wird wie folgt g e - ändert. In den 88 211, 242, 202 wird folgender Satz 2 hin- zugefügt: Der Reichsminister der Finanzen kann statt der Zustel­lung ew* einfachere fy o r m der Bekanntgabe zulassen.

Di» Regierungen der Länder werden ermächtigt, die entspre­chend« Anwendung dieser Verordnung auf Abgaben des Lande» vorzuschriiben.

Der Rrichsminister der Finanzen wird ermächtigt, die Bestim­mungen zu treffen, die für die Umstellung der Steuern erforderlich

Die Verordnung tritt mit dem auf ihre Verkündigung folgen­den Tag in Kraft.

Die sächsische Regierungserklärung.

Ministerpräsident Dr. Zeigner gab ant Freitag im sächsischen Landtag die erwartete Erklärung der neuen Re­gierung ab. Er sagte ungefähr:

Die neue Regierung ist die Regierung der republikani­schen und proletarischen Verteidigung. Die werktätigen Schichten ganz Deutschlands sind aufs schwerste be- droht, Dr. von Kahr und Graf Westarp haben das Lo­sungswort gegeben: Nieder mit dem Marxismus! und damit nicht nur der Arbeiterschaft, sondern allen republi­kanischen und proletarischen Schichten den Kampf angesagt. Viele Tausende von Arbeitern und An­gestellten sind auf' die Straße geworfen worden. Schwer- industrielle Kreise inr Ruhrgebiet diktieren den 10-Stunden- tag und verhandeln gleichzeitig mit den Besetzungsbehörden in der kaum noch verhüllten Absicht, sich auf Frankreichs Ba­jonette gegen deutsche Arbeiter zu stützen.

Demgegenüber erklärt die sächsische Regierung: Sie wird tu jeder Fest sich als die Regierungderwerktätigen Bevölkerung fühlen und betätigen. Sie rechnet bei ihrem Kampf gegen die Feinde der Republik nicht nur mit den staatlichen Machtmitteln, sondern sie erwartet opferbereite Mitarbeit aller proletarischen Schichten und Organisationen. Diese Organisationen tuit allen Kräften zu fördern, wird eine der wichtigsten Aufgaben der sächsischen Regierung sein.

Darauf stellte der deutschnationale Abg. H o f f m a n n einen Mißtrauensantrag, der auf die Tagesordnung der pächsten Sitzung am Dienstag gesetzt wird.

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Reichskanzler a. N. 6uno bei Coolrdge.

Der frühere Reichskanzler Euno, der sich bekanntlich seit einiger Zeit in Amerika befindet, ist am Donnerstag von dem Präsidenten Coolidge i m W e i ß e n H a u s e empfangen worden und hatte eine längere Unterredung mit ihm. Die .Ehicago Tribune" in Washington weiß zu melden, daß Euno die Lage der internationalen Schiffahrt eingehend geschildert habe; dagegen erfährt der Korrespondent desDaily Tele­graph" in Washington, daß Euno bei seinem Besuch im Weißen Hause die Lage Deutschlands eingehend ge* schjldtzrt habe.

Maßregelung v. Loffows

Nach Münchener Meldungen bestätigt es sich, daß General। v. Lossow wegen Nicht Durchführung eines Be­fehls des Reichswehrministeriums in bezug auf Verbot des | Völkischen Beobachters ^maßregelt und v e r setzt i werden soll. Der General soll eine entsprechende M:t- teilung von Berlin bereits erhalten haben. Die bayerische Regierung soll in einem nach Berlin gerichteten Schrelben ihrem lebhaften Bcfre in d e n über diesen Vorgang Ausdruck gegeben und auf die Folgest einer Maßregelung!

Generals aufmerksam gemacht haben. 4