Hersfelder Kreisblatt
Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld
Krscheial Dienstag, Donnerstag und Goanabenb. Der Bezugspreis beträgt durch die Dost bezogen monatlich 15000.— Mk., für Hersfeld 15000.— Mk., Abholer 14000.— Mk / / Anzeigen preis für die einspaltige Petitzeile ober deren Raum 30 000.— Mk., Sie Reklamezeile 60 000.— Mt. / / Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei in Hersfeld,
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Nr. 102 Dienstag, den 28. August 1923
Das Wichtigste. T ' /
" — Die Kohlenpreise haben abrrmals eine betracht! liche Erhöhung erfahren.
— Der Notenumlauf der Reichsbank ist in der Bs richtswoche aus 116,4 B i l l t o n e n Ma r k angaschwollen.
— Nach einer englischen Blättermeldung ist die Zusammen kunft Baldwins mit PoincarS für die letzte Septentber- Hälfte festgelegt worden.
— Der frühere bulgarische Gesandte in Prag, Daskalow, ist ermordet worden.
Der Sonnlagsredner Poincars.
Es war zu erwarten, daß die Rede des Reichskanzlers Dr. Stresemann auf dem Industrie- und Handelstage eine Erwiderung PoincarSs nach sich ziehen würde. Aber was jede Erwartung übertraf, war der von ihm angestellte Vergleich der französischen Kriegsentschädigung von 1871 mit den Deutschland durch den Versailler Vertrag aufgebürde- ten Lasten und die Gehässigkeit des Tones, die unvorteilhaft absticht von der vornehmen Sachlichkeit der Strese- mannschen Darlegungen. Der Kanzler hatte sich einer Sprache bedient, wie sie dem Vertreter eines besiegten, aber moralisch ungebeugten Staates zukommt, hatte, obwohl es an Anlässen dazu nicht mangelt, sich auf Abwehr beschränkt, Angriffe vermieden und eine Versöhnlichkeit bewiesen, die ihren Eindruck auf das Ausland nicht verfehlt hat. Sein Gegner, völlig beherrscht vom Revanche-Gedanken, sprühte in seinen zwei Ein- Weihungsansprachen am letzten Sonntag Haß und Erbitterung aus, um dieselbe Gemütsstimmung bei seiner Hörerschaft zu erwecken und zu nähren, und den Beweis zu liefern, daß er, der Jäger an der lothringischen Grenze, wie ihn sein politischer Lehrmeister, der Historiker Tavisso, einst nannte, nur von Rachegefühlen erfüllt, den Krieg vorbereitet und jede friedliche Annäherung an Deutschland geflissentlich vierzig Jahre hindurch sabotiert hat.
Es ist wirklich ein starkes Stück, zu behaupten, das gung Frankreichs, während alle Welt darüber einig rst, daß Europa, vermöge dieser Mäßigung, an den Rand des Verderbens gedrückt worden ist und der Chor des Widerspruches gegen die französische Gewaltpolitik von Woche zu Woche stärker anschwillt und eine Konferenz nach der andern seit Jahren die Diplomatie in Atem hält, um mildere Bedingungen gegenüber den unerfüllbaren Reparationen durchzusetzen. Um beim Betreten des historischen Bodens nicht auszugleiten, greift der ehemalige Advokat zu Geschichtsfälschungen und rhetorischen Taschenspielereien, indem er die Behaust- hing aufstellt, Deutschland sei nicht einmal zur Zurückzahlung der Kriegskosten verpflichtet worden. „Erzählen Sie das Frau Blaschke!" pflegt man in Ostpreußen zu sagen, und in Paris wird man, wenn man ehrlich fein will, von einer Gaskonnade sprechen. Was ist denn die Wiedergutmachung angerichteter Schäden anders als Begleichung von Kriegskosten! Diese advokawrische Silbenleserei wird nicht einmal am Kriegerdenkmal in Chancey Eindruck gemacht haben, ebensowenig wie die Erinnerung an die ungeheure Summe von 5 Milliarden, die nach 1871 -Frankreich an Deutschland zahlen mußte. Trotz dieser Ungeheuerlichkeit wurde die letzte französische Zahlung schon am 5. September 1873 geleistet, und die deutsche Okkupationsarmee konnte abmarschieren. Die Rechnung, die Poincarü über die weiteren für Okkupationskosten, Entschädigungen, Zurückerstattung von Steuern usw., aufmacht, ist lächerlich gering; vergleichen wir damit das, was jeden Tag im Ruhrgebiet gestohlen und geraubt wird, und Poincarö wird nicht umhin können, Rede und Antwort zu stehen für diefe jedes Rechtsgrundes bare Schuldeneinziehung. Seine Ausgabenliste, auf die er sich beruft, fußt angeblich auf amtlichen Dokumenten. Man wird sie und die Buchungen und Schätzungen der Reparationskommission über deutsche Zahlungen prüfen. Deutschland hält es nicht für überflüssig, daß noch einmal von einem unparteiischen internationalen Gremium von Sachverständigen seine Angabe, es habe bereits 42 Milliarden Goldmürk bezahlt, einer Untersuchung gewürdigt wird. Das will aber Poin- cars nicht, und darum lehnt er den Vorschlag, eine solche Gutachterinstanz zu schaffen und ihr die Festsetzung der Schuldsumme zu übertragen, rundweg ab. Das ist ein Rückfall in seine hergebrachte Methode und nicht in Einklang zu bringen mit der Tonart der französischen Antwortnote an England. Er denkt gar nicht daran, sich zu irgend einem Zugeständnis herabzulassen, sondern erklärt kategorisch: „Bezahlt uns, oder wir bleiben!"
Ob das sein letztes Wort sein wird? Was er in Chancey versichert, braucht in London nicht gehört zu werden, nicht in Rom, nicht in Brüssel und anderswo. Da haben aus eigenstem Interesse andere Leute mitzusprechen besonders England, das sich nicht einem französischen Diktat beugen will. PoincarS hat ein kindlich anmutendes Manöver angestellt, um auf die englische Stimmung ein- zuwirken, indem er die Gefahren schildert, denen England eventuell durch eine dauernde deutsche Besetzung von Ostende, durch eine Vernichtung der englischen Kriegs- und Handelsflotte ausgesetzt worden wäre. Mit solcher Schauergeschichte schreckt man Kinder. Aber der Märchen
erzähler hätte hinzufügen müssen, daß gewisse Leute, bü nickst Kinder sind, sich bedroht fühlen durch die Übermacht der französischen Luftflotte, und das offizielle Frankreich durch die Verstärkung dieser schor übermächtigen Flotte ernstliche Befürchtungen in England erregt hat. Das sind greifbare Tatsachen, und die darir liegende Drohung ist verstanden worden und wird nich vergessen werden.
Die Konferenz BalöwmPomcare.
Wie der politische Korrespondent der „Dailv Mail' mitteilt, ist jetzt die Zusammenkunft B a l d w i n s mi Poincars für die zweite Seplemberhälft- festgesetzt worden. Der englische Premierminister ist in Be 6 gleifung seiner Gattin ini Air-leBains eingetroffen. Ihn zu Ehren ist die Stadt in den englischen Farben geflaggt
Die Notverordnung über die
Devisenablieferung. ' *
Die Reichsregierung hat am Sonnabend die seit Tagen an« gekündigte Notverordnung über die Ablieferung ausländischer Devisen und Noten veröffentlicht. Unter Streichung unwesentlicher Abschnitte geben wie diese Verordnung im nachstehenden wieder: . •>, r '.....
Für je zehn tausend Mark, die gemäß § 5 des Gesetzes zur Sicherung der Brotversorgung im Wirtschaftsjahre 1923-24 vom 23. Juli 1923 als erste Leilabgabe zu entrichten sind, haben
Erwerbsgesellschasten den Gegenwert von zwei Mark Gold,
alle übrigen natürlichen und juristischen Personen, Personen- verei-mgungen und Vermögensmassen den Gegenwert von einer Mark Gold
in ausländischen Zahlungsmitteln, anderen ausländischen Wer- ihnen in der Zeit bom 10. bis 20. August 1923 ausländische V-r« mögensgegenstände oder diesen gleichgestellte Vermögensgogen- stände im Sinne des § 3 gehört haben. Die Ablieferung hat bis zum 15. September 1923 zu erfolgen.
Schulden in ausländischer Währung, die am 20. August 1923 bestanden haben und bis zum 1. November 1923 getilgt werden müssen, können von dem nach Ms. 1 abzuliefernden Betrage insoweit abgezogen werden,
§ 2.
Für Personen, Personenvereinigungen oder VermögenS- maffen, die nach diesem Gesetz nicht ablieferungspflichtig sind, bleibt eine Regelung über Art und Umfang ihrer Heranziehung vorbehalten.
§3 .
Ausländische Vermögensgegenstände im Sinne dieser Verordnung sind:
1. Geldsorten, Papiergeld, Banknoten und dergleichen; Auszahlungen, Anweisungen, Schecks, Wechsel und Forderungen in ausländischer Währung;
2. Nach näherer Bestimmung der Reichsregierung a) Anteile an ausländischen Erwerbsgesellschaften sowie Geschäftsbeteiligungen jeder Art im Auslande; b) an inländischen oder ausländischen Börsen gehandelte Wertpapiere.
8 4.
Die Ablieferungspflicht ist durch Hingabe von ausländischen Zahlungsmitteln, Wertpapieren der in § 3 bezeichneten Art oder gleichgestellten Vermögensgegenständen (§ 3 Abs. 2) zu erfüllen.
§ 5.
Bei verspäteter Ablieferung erhöht sich die Ablieferungspflicht um 5 vH. des rückständigen Betrages für jeden angefangenen Monat der Säumnis.
8 6.
Bei der Ablieferung von ausländischen Zahlungsmitteln wird ein -Dollar mit vier Gold mark zwanzig Goldpsennigen umgerechnet.
8 7.
Der Abliefernngspflichtige erhält für die von ihm ab gelieferten Werte Stücke derwertbe st ändigenAnlei he des Deutschen Reichs (Goldanleihe) zu einem Kurse, der fünf Prozent unter dem Zeichnungskurse liegt, der am Tage der Ablieferung gilt. Der Abliefernngspflichtige kann anstatt dessen die Entrichtung des Gegenwertes wählen in:
a) Reichsmark zum Dollarkurse des der Ablieferung vorangehenden Berliner Börsennotiztages;
b) Gutschrift auf ein wertbeständiges Steuer« konto;
c) Gutschrift auf ein wertbeständiges Konto nach näherer Bestinrmung der Reichsregierung.
8 8.
Wer weniger als zwei oder eine Mark Gold für je zehntausend Mark des ersten Teilbetrages der Brotversorgungsabgabe abliefert, ohne gemäß § 1 Abs. 3 von der Ablioserungs- Pflicht befreit zu sein, hat bis zum 15. September 1923 eine E r- klärung darüber abzugeben, welche ausländischen Ver- mögensgegenstände sich in der Zeit vom 10. bis 20. August 1923 in seinem Vermögen befunden haben.
Die von der Reichsregierung bestimmte Stelle kann die Er- klärungspflichtigen zur Ergänzung ihrer Erklärung vorladen
ultd von ihnen jede für erforderlich erachtete Auskunft verlangen; sie kann ferner eine Prüfung der Bücher und Betriebe vornehmen lassen. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Erklärung, ihrer Ergänzung und der Auskunft ist an Eidesftatt zg versichern.
§ 9.
Wer die nach § 8 Abs. 1, 2 vorgeschriebene Erklärung nicht in der gesetzten Frist abgibt, kann zur Erfüllung seiner Pflichten durch Ordnungsstrafen angehalten werden.
8 10.
Mit Gefängnis nicht unter sechs Monaten und mit Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich 1. die nach § 8 Abs. 1, 2 Vor- geschriebene Erklärungverweigert oder nicht in der gesetzten Frist abgibt; 2. auf wiederholte Vorladung nicht erscheint; 3. eine auf Grund deS § 8 Abs. 3 von ihm der« langte Auskunft verweigert; 4. die Prüfung von Büchern oder Betrieben nicht gestattet oder behindert; 5. den Vorschriften bei § 4 zuwiderhandelt. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Zuchthaus bis zu fünf Jahren und das Höchstmaß der Geldstrafe unbeschränkt.
8 11.
Wer in den in § 8 vorgeschriebenen Erklärungen oder Auskünften wissenlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren, bei mildernden Umständen mit Gefängnis nicht unter einem Jahre bestraft. Neben der Freiheitsstrafe ist auf Geldstrafe zu erkennen.
8 12.
In den Fällen der §§ 10, 11 kann neben der Strafe auf Einziehung der verschwiegene» Vermögensgegenstäude erkannt werden. Zur Sicherung der Geldstrafe und der Einziehung kann das Vermögen des Angeschuldigten ganz oder teilweise beschlagnahmt werden.
8 13.
Sind ab gelieferte Vermögensgegenstände oder die Einkünfte daraus bei der Besteuerung von Vermögen oder Einkommen oder bei -der Erbschaftssteuer verschwiegen worden, so findet ein Strafverfahren wegen einer hierdurch begonnenen Verletzung der Steuergesetze und eine Nachforderung von Steuern uN ifliDchk auf diese Bcrmögensgegenstände ortet die Ein- fünfte aus ihnen nicht ;it. , .
^ Der Reichskanzler in Bayern. v
Zum Besuch des Reichskanzlers in München wird folgend« amtliche Mitteilung veröffentlicht: Der Reichskanzler hat anläßlich seines persönlichen Besuches beim bayerischen Ministerpräsidenten Gelegenheit genommen, die wichtigstem Fragen der äußeren und inneren Politik, insbesondere auch hinsichtlich des Verhältnisses zwischen dem Reich und den Ländern eingehend zu besprechen. Im Vordergründe standen bezüglich der inneren Politik Erörterungen über die wirtschaftlichen Maßnahmen, die angesichts der augenblicklichen Notlage unverzüglich getroffen werden müssen. Dabei wurden in grundsätzlicher Übereinstimmung die Voraussetzungen für ein gedeihliches Zusammenarbeiten zwischen dem Reich und Bayern erneut festgelegt.
Der Reichskanzler ist am Sonntag nach Berlin zurück- gekehrt. . ■ . y V;
Die verschärfte Grenzsperre in Kraft.
Durch beschleunigte Heranziehung von Truppenverstär- kungen ist die angedrohte verschärfte Grenzsperre nach einer Meldung aus Münster bereits am Sonnabend in Kraft getreten. Die Sperre wird durch die neu eingetroffenen Truppen und Gendarmerieverstärkungen in außerordentlich verschärfter Form durchgex- führt.
Wie aus zuverlässiger Quelle verlautet, hat das Bureau der 3. französischen Infanterie-Division in Dortmund dem städtischen Besatzungsamt mitgeteilt, daß in Übereinstimmung mit der Interalliierten Rheinlandkommission die Sperre am 15. September um Mitternacht aufgehoben wird.
Abermalige Erhöhung der Kohlenpreise.
Die mit Wirkung vom 20. d/M. ab nach dem Lebenshaltungsindex vorgenommene Erhöhung der Bergarbeiterlöhne hat in Verbindung mit der fortschreitenden Steigerung der Djaterialpreise eine abermalige Erhöhung der KohlenpreisemitWirkung ab 27. August nötig gemacht.
Die Preissestsetzung erfolgte wieder auf Grund der durch Beschluß des Reichskohlenverbandes vom 9. August d. J. festgelegten Berechnungsweise. Dem Wunsche des! Reichswirtschaftsministers auf beschleunigten Abbau des im Preis enthaltenen GelbentWertungszuschlagsj wurde dadurch Rechnung getragen, daß dieser zunächst um; ein Fünftel herabgesetzt und weiterer Abbau in Aussicht genommen wurde. Zum Ausgleich hierfür wird ab 27. Augusts 1923 eine auf den Kohlenpreis abgestellte Wertbestän-L digkeitderZahlung eingeführt, die einerseits für ge-A forderte Vorauszahlungen, andererseits auch für verspätete J Zahlungen gilt. |
Einschließlich Kohlensteucr, Umsatzsteuer und der Bei- f trage für den Bergarbeiter-Heimstättenbau und den Handels- ; aufschlag — die erhöht werden mußten — beträgt hiernach^ ab 27. August der Preis je Tonne für OberschlSstsche Flamm-' stückkohlen 58,040 Millionen. Mitteldeuticke Braurckoblew