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Nr. 156

Donnerstag, den 6. Juli

1922

Besetz zum Schutze der Republik.

ZweiSrittel-Mehrheit im Neichsrat.

r Der Neichsrat hielt eine öffentliche Sitzung ab, nach­dem die Beratungen seiner Ausschüsse über das Gesetz zum Schutze der Republik fast den ganzen Tag in An- Wruch genommen hatten. Der Reichsrat beschloß zu­nächst, gegen die Beschlüsse des Reichstages zum Gesetz über die Getreideumlage keine« Einspruch zu erheben und mandte sich dann dem Gesetz zum Schutze der Re- publik zu.

Der Gesetzentwurf zerfällt in fünf Abschnitte. Daß das Gesetz verfassungsändernden Charakter hat, ist von der Reichsregierung anerkannt worden. Es bedurfte also auch im Neichsrat einer Mehrheit von zwei Dritteln. Der erste Abschnitt will strafrechtlich alle diejenige» Bereinigungen erfasse«, die das ausgesprochene Biet ver- fotgen, Mitglieder einer noch im Amte befindlichen oder früheren republikanischen Regierung des Reiches oder der Länder zu ermorden. Für die Zugehörigkeit zu ei­ner solchen Bereinigung soll die Todesstrafe oder le­benslängliches Zuchthaus festgesetzt werden. Mir dem \ Tode bestraft soll auch derjenige werden, der die betreff selche Bereinigung durch Zuwendungen unterstützt. Wer um das Bestehen solcher Bereinigungen weiß, ohne der, Behörde davon Kenntnis zu geben, soll mit Zuchthaus bestraft werden. Gewahrt bleibt nur das Beichtgeheim­nis. Mit schwerer Strafe bedroht sind besonders öffent­liche Verherrlichungen von Gewalttaten gegen die beste- herrde Staatseinrichtung, die Verleumdung und Be- schimpfunq der Regierungsmitglieder und die Beschimp­fung der repnblikanischen Staatsform und ihrer Abzei­chen. Die Ausschüsse stellten sich hier auf den Stand­punkt, daß nicht die republikanische Staatsform als solche bei dieser' Gelegenheit geschützt werden sollte, daß es sich also nicht um eine theoretische Anerkennung die­ser Staatsform handle, sondern es sollte lediglich dieje­nige Staatsform anerkannt werden, die durch die Ber- fassung gegeben ist.

Der Schutz des Gesetzes soll nach Ansicht der Aus- schüsse gegen Äle Bestrebungen sein, die auf Herstellung der Monarchie oder Diktatur gerichtet sein könnten. Darum ist überall zum Ausdruck gebracht wPdM daß 14 es sich um die verfassungsmäßige revuvlikätttst^Staats- L form BanbelUmii'JiiüJ^ 1 gegeben t ist weiter die Bestimmung, daß

! bei den im ersten Abschnitt gekennzeichneten Verbrechen lZugehörigkeit zu einer Mordvereinigungs eine Geld- I strafe verhängt werden kann, die bis zur Bermögens- koltfiskatiorr fortschreitet. Den nach dem Gesetz Berur- I teilten tarnt auf die Dauer von fünf Safiren der Aufent- I Halt in gewissen Orten und in gewissen Teilen des Deut- I -chen Reiches versagt werden. Weitere Bestimmungen betreffen derl Verlust der Ehrenrechte.

Zur Aburteilung ist ein besonderer Gerichtshof be- mfeU, der beim Reichsgericht errichtet werden muß. Er I setzt sich zusammen aus drei Mitgliedern des Reichsge- I richte und vier anderen Mitgliedern, die nicht die Befa- I higung zum Richteramt zu haben brauchen. Den Län- »er« ist allerdings die Möglichkeit gelassen worden, Ber­the«. die sich gegen ihre republikanische Staatsform und ihre leitenden Personen richten, durch tsjre eigene« or- I deutliche« Gerichte zu verfolgen.

Bei der Ei«schrä«knna der Versammlungsfreiheit kommt es im wesentlichen darauf an, daß Versamnilun-

I zen. Aufzüge und Kundgebungen verboten werden kön­nen, wenn zu befürchten ist, daß dabei Erörterungen ltattfinderr, die den Tatbestand einer nach dem Gesetz I strafbaren Handlung bilden. Dasselbe soll gelten für das Verbot und die Beschlagnahme der Druckerzenguisse.

Der fünfte Abschnitt bestimmt, daß Mitglieder ehe- I araliser landesherrlicher Fgunlwn, von denen Angetm- mK biS zum StooenMer 1818 regiert haben, wenn sie sich 1 ^^r nach dlefrw Gesetz strafbaren Handlung schuldig I ^ME^A^ruao deswegen verurteilt sind. aus dem riekchSger-^t auSgersteie« werden können rmd anderseits solche Mitglied« dieser Familien, die bereits außerhalb I ^SNeichSgebteteS ihren Wohnsitz haben, nur mit Ge- rehmtgung der Reichsregierung zuruckkchreu konnem Der Berichterstatter hob weiter hervor, daß die Vor- Sbriften über die Amuelkie aus dem Geietz berausgenom- en und zu einem besonderen Entwurf verarbeitet wor- t sind, der dahin gebt, daß alle polititchen Vergehen und Verbrechen straflos bleiben sollen, die nach der für S Kapp-Putsch gewährten Amnestie begangen worden , es sei denn, daß es sich um Roheitsdelikte handelt.

Die Bestimmungen über Ausscheidung von Beam-- te« im Interesse der Festigung der Republik sind gleich­falls aus dem Gesetz herauSgelassen worden. Sie sollen in nächster; Zeit eine besondere gesetzliche Regelung er-

1 ^^In der Vollversammlung lag eine Reihe bayerischer Anträge vor, die sich insbesondere dagegen wandten, daß Angelegenheiten, die sehr wohl auf dem VerordnnttSS» wege geregelt werden könnten, trotz ihres vorübergch«^!

den Charakters gesetzlich festgelegt werden sollen. In -^ Hauptsache richteten sich die bayerischen Bedenken e^fn die Bestinnnungen, die die Mitglieder vormaliger regte»

render Familien besonders treffen sollen. Der bayerische

Minister Schwever bezeichnete diese Bestimmungen als imdemotratifcbc Maßnahmen, die redlich eine Unge- Heuerlichkeit darstellen. Stete Bestimmunoen seien nur geeignet, die jetzt schon bestehende Unruhe noch zu v«- mehren, indem sie auf einen großen Teil des Volkes Ver-

W '^^^^^^^^^^ wurden jedoch sämtlich abgelehnt und der Neichsrat schritt nunmehr zur Gelamtabstimmung. ist der das.Gesetz mit 48 gegen

18 Stimmen, also mit der erforderlichen Zweidrittelmehr­heit. angenommen wurde. Vo« den Länder« stimmte nur Bayern gege« das Gesetz. Bemerkenswert ist da­bei, daß von den vre«tziichc« Provinzen acht ebenfalls gegen das Gesetz stimmten.

Ueber die Geltungsdauer des Gesetzes hatte sich in den Ausschüssen eine längere Erörterung entsponnen, und man hatte sich dahin ausgesprochen, daß das Gesetz nach zwei Jahren außer Straft treten sollte. Sn der Vollsitzung einigte man sich aus Borschlag des sächsischen Vertreters Gradnauer auf eine Dauer von fünf Jahren.

Das von dem SÄutzgeletz abgetrennte Amuestiege- fetz wurde mit 55 Stimmen gegen 11 Stimmen ««ge­nommen. Dagegen stimmten Bayern und Bremen.

Die Zuständigkeit des Staatsgerichtshofes.

Gemäß dem 8 7 der Verorörumg des Reichspräsi­denten aus Anlaß der Ermordung des Ministers Ra- thenau erstreckt sich die rückwirkende Zuständigkeit des Siaatsgerichtshofes auch auf die vor dem Inkrafttreten

diger Seite mitgeteilt wird.

fbaren Handlun lgt, wie von zu' daß die ordentl

ers Hermes gegen die

Gerichte die in Frage kormnenderr Straftaten an den Ltaatsgerichtshof abzugeben haben, wie dies ja mich be­reits mit dem Prozeß des Ministe .7 7 :......" 5 * .Freiheit" geschehen ist. Der Staa-sgerichtshof seiner­seits leitet diejenigen Strassachen, die er für ferne Be­handlung als ungeeignet .erachtet, an die ordentlichen Gerichte zurück. i

Bas vleoerkomMmiß crfdjiitierl. i

Jm Stenerausschntz des Reichstages wurde zum Gesetzentwurf über die Zwangsanleihe beschloffen, daß die Einnahmen aus der Zwangsanleihe bis zum 21. De­zember 1923 festzustellen feien. Uebersteigen dann die Einahmen aus der Zwangsanleihe den Betrag von 60 Milliarden Mark nm mehr als 5 Prozent, so ist der 60 Milliarden Mark übersteigende Betrag den Zeichnungs- pflichtigen mit der Maßgabe zuriickzuerstatten, daß der iibersteigende Betrag zunächst den ZeichnungsvMchti- zen, deren Vermögen 1500 000 Mark nicht irbersteigt, bis zur Hälfte der Zwangsantzühe^ude^

rschretUn eines entsprechenden Betrages in Schreibungen zurückgewährt wird. Bleiben Einnahmen aus der Zwangsanleihe um mrn- Prozent hinter dem Betrag von 60 Milliarden ist der an 60 Milliarden noch fehlende Betrag schlüge nachzuzeichnen. Bei Vermögen, tue 'ark nicht übersteigen, ist der nachzuzerchnende edriger zu bemessen als bet Vermögen, die;

aber

bestens 5 i zurück, so bu^ch Zust 5üd ooo Mark nicht übersteigert, ist der nachzuzetchnenoe Betrag niedriger zu bemessen als bei Vermögen, die; 1500 000 Mark übersteigen. ArrgenorMien wurde fer­ner der Tarif der Regierungsvorlage für die Zwcmgs- znleihe. Danach ist von natürlichen Personen auf die Zwangsanleihe zu zeichnen: von den erste« 100 006 Mark des Vermögens ein Prozent, von den «achsten 150 006 Mark des Vermögens zwei Prozent, von den Nächsten 250 000 Mark 4 Proz^ von den nachsten 250 000 Mark 6 Proz., von den nächsten 250 600 Mark 8 Pro^, von den weiteren Beträge« 1« Prozent bes Bermo^ns. Bon den übrigen zeichnungspflichtigen inrtsüsche« P«> sotten usw. ist auf die Zwangsanleihe die Hälfte der

oben vorgeschriebenen Sätze zu zeichnen.

Es wurde ein Antrag Dr. Becker-Hessen (D.V.P.) »naenommen, wonach in den Fallen, in denen das Ver­mögen im Sinne des § 9 des Vermögenssteuer^setzes besteht, nur zeichnungspflichtig ist: 1. der den Vctrag von 300 000 Mark überftetgende Teil, wenn das d« Einkommensteuer für das i)icchnHng8iabr l9,l »u0TU rmteinkonnnen 40 000 Mark Nicht ubersteigt, rtrag von einer Million Mark ubersteigen^

Einkommen'

liegende Gei

für das Rechnungsjahr 1921 zn^ruE lEnde ^° konimen sich vorwiegend ausErtragen breses Vermögen zusammensetzt und 60 000 Mark mcht Ä^ersteiht nud wenn außerdem die zeichnungspflichtige Perfon über' Jahre alt oder erwerbsunfähig oder uM, nur vorüber-^ gehend behindert ist, ihre« Lebensunterhalt bind) eigenen Erwerb zu bestreiten. , <=

Am Schluß der Beratungen w«r^ ein Antrag des Abgeordnete« Dr. Becker-Hesse« (D. B. P)» «ouach »er Ertrag der Zwangsanleihe nur zur Abdecknnq der ^er- biildlichkeite« aus dem Verfallt« Vertrag ««d dem dar, auf beruhende« Uevereknkommen zu verwe«deu fet, ab- gelehnt. Abgeordneter Dr. Beaer-Hesse« eEarte d«^ auf, daß damit die Grundlage des Steucrkompromisses verlasse« sei «?rd er deshalb, wen« d-ese Abstimmnug uicht revidiert werde, gegen Sas ganze G^etz stiMM^ müsie. Wie dieT. U." hört, haben mehrere Ber^eter der Mehrheitssozialdemokraten erklärt, daß das Ver­langen des Abg. Becker berechtigt gewc en sel. Es ist «unmehr zu erwarten, daß diese neue Differenz bei der zweiten Lefnng des Gesetzes im Ansschntz wieder i« Ord«««g gebracht wird. ^ . ^, ..^ ^. ^

Der Verlauf der vemanstrallonea.

i Die Demonstrationen, die an der Kaiser-Wilhelrm Gedächtniskirche und am K: rfürstendamm stattsauden, sind ruhig verlaufen, alles ging in rnmierhafter Ord­nung vor sich. Das PuDlikNtn, das sonst den KursUrsten- damm zu bevölkern pflegt, hielt sich znrüa. die meisten oÄhen und Restaurants hatten geschlossen. Pananten wurden vielfach die Hüte hecuniergeschlagen, sonst wur- hen aber Tätlichkeiten Wort in trat das EingreHn der Ordnung verhindert. Am Bahnhof Halensee, wo sich die Deutonstratimrerl proarannua 'sten, erkletterteLA

junger Bursche den Kandelaber .. - .^^a uncer dem tosenden Beifall der Menge dieHrnrichtuna^Luden- börste, der in Gestalt einer Puppe an der Laterne am- gehängt wurde. Dann verlieren sich "^ dRanen. An der Demonstration dürften etwa eine halbe Mrllwn Menschen tellgenommen haben. Ber der yerrschen Hitze mnrenviele Ohnmachtssälle zu verzeichnen. Reden und, «rulvrachen sind nicht gehalten worden. Die Kommuni--. sten beschränkten sich auf die Verteilung von -Mw Blätter«.

Die Dernonstrationen in Halle sind, soweit sich über-'

fn^taltcöen ^attctctt t)ctativtaltctca^ k£ÄS MefSt «»jfc ®le »*"* Ä S® der 'Nas nittagsstiinden. T> Staatsministerium hat alle Vera mtal tun gen de- Deutsch-völkischen Schutz- und Trutzbundes verboten und die im Freistaat Brarrnschweig vorhandenen Or^-grup- pen dieser Organisation aufgelöst.

Sturm tu Dortmund, Ruhe i Essest.

Die Demonstrationen in Dortnn- «rttefen cm- ntbia Dann begann die Menge aber, aus ver- schtednien Gebäuden Wwarz-Etz-roie Fahnen heraus- aithofcnt ru verbrennen. Vor dem Hotel »Römischer Koffer" kam es zu einem Auflauf, fodah die Polizei ein- m^etten mußte Als die Menge eine drohende Haltung iostmMm.^na die Polizei mit dlanker Waffe vor Es

einnahm, ging diePoüzei Mt blmiker Walte mir. Es -rttttriW» stri^öffCU. 9R(Xf^lltCttGCtt)CyTC hIW twIßvittUT *a** Panzerautos fahren durch die Straßen. Am. Ab«chj daueren die Unruhen noch an. In Esse« verliefen öiU Demonstrationen Em____. ^^ 4

--- Ausschreitungea in Stuttgart.

wSn Stuttgart fern es nach Schluß der Demonsira- twn zu AEchreitiln^n. Etwa 1000 Demonstranten zo­gen nach Aufforderung kmumumitischer Redner vor da- Jiistizgebäude, um die Gefangenen z« betreien. Als db Polizei erschien und die Demonstranten aus dem ^r binaustreiben wollte, wurde mit Holzlatte« auf d e Miste« eingeschlagc«. Diese machten v^^_^§^£^_.,

nant wurde durch einen Schlag verletzt und war längere! ZM bewußtlos. Es wurden Verhaftungen vorge-ß

nonnnen. _____ -M

Bombenanschlag auf das Karlsruher Volkshaus.r

Genen das sog. Volkshaus. in Karlsruhe wurde ein Anschlag verübt. In der Toreinfahrt wurde eine Sombe zur Explosto« Mbracht, durch die die Außenwand des großen Versammlungssaales eingedrückt wurde. Im Saal fand gerade eine Versammlung des Schuhmacher- verbandes statt. Die Anwesenden ergriff eine Panik.' Glücklicherweise wurde niemand verletzt. Bon den Tä­tern fehlt bisher jede Spur.

Weitere Attsschreituugeu. <

In Köl« wurde, nachdem die Demonsträtion selber in vollständiger Ruhe verlaufen war, von einem Teil der Demonstranten der Versuch gemacht, die auf der Ho- Henzollernbrücke stehende» Denkmäler zu beschädige«. Die daran beteiligte Menge wurde von der Schutzmann- schaft zerstreut. Ebenso versuchte eine Gruppe in Magdeburg das Kaiser-Wilhelm-Denkmal z« stürzen. Der Versuch wurde von der Polizei verhindert. Weiter untßte die Polizei einen »ersuchten Angriff auf das Eparkassengebäude mit blanker Waffe zurückveise«. Eine größere Anzahl von Vergiftungen wurde vorgenommen. In Frankfurt a. M. wurde die Kundgebung selbst Nicht aestört. Dagegen drangen sogenannte Kommiffio- nen verschiedentlich in Betriebe ein und verlangten de­ren Schließung. Ferner wurde eine Anzahl Fenster- scheihen zertrüurmert. , . ..

[ Die Haager Konferenz.

! G^Ans dem Haag wird gemeldet: Am Dienstag ist die Kommission für das Privateigentum mit der russischen Delegation zu Verhandlungen zusammengetreten. Der Präswent setzte auseinander, daß die Konferenz der An- Lcht sei, es fei praktisch nicht möglich, schon jetzt alle Etn- Kelheiten der Forderungen der Privatpersonen in den verschiedenen Ländern genau anzugeben. Die erste wich­tige Fraae sei zunächst die, ob die Sowjetregierung über» bamn l-creit sei, die Forderungen anznerkennen. Erst dmm könne man sich mit allen übrigen Arbeiten beschäf- itigen. Weiter fanden Besprechungen über die Indu­strie in Rußland statt. Der Präsident bemerkte, daß nur dann für Rußland ein Kredit zu bekommen sein werde, wenn Rußland Bedingungen annährne, die Vertrauen erwecken. Das sei von zwei Voraussetzungen abhängig. Erstens werde kein Mensch Geld in russischen Unterließ mangelt anlegen, wenn er nicht überzeugt sei, daß sich die Unternehmungen in richtigen Händen befänden und derartig geleitet würden, daß Stilb ficht auf Dividende» vorhanden sei. Zweitens müßte er wissen, welche Sicher­heiten gegeben werden könnten, ob die früheren Besitzer von Unternehmungen diese zurückbekümen oder ob sie Schadenersatz erhielten. Von der Beantwortung dieser Fragen sei die Krediffrage abhängig. Cattiner ver­langte weiter genaue Informationen über die Bedin­gungen, unter denen die Sowietregierun« eventuell be­reit seht würde, Konzessionen usw. zu erteilen. Nachdem Litzvinoff diese Frage beantwortet hatte, wurde die Sit­zung geschlossen.

Weiter wird aus dem Haag gemeldet: Dienstag nacknnttaa hat die Kommission für die Schulden ein« Sitz»»« mit der russischen Delegation abaebalte«. Der Präsident Alphand setzte in eurer anssührftchen Red« anseirlander, daß es praktisch wokl mmchglick sei die vor