Hersfelöer Tageblatt
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laß. * Süf die Schrifttritung verantwortlich ranz §unk in hcrsfclö. Kernfprecher Nr. 8.
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i trägt im voraus Zahlbar, für hersstiü 7.50 Mark, : öurck die Post bezogen 7.80 Mark, bei freier $u- : fteilung ins Haus. * druck und Verlag von Ludwig : §unks Buchöruckerei in tzcrsfrlö.
Nr. »08
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Mittwoch, deu 81. August
WMrWrsmMW der SitOerficiL
-, Scharfe Maßnahmen der Regierung.
... Die Reichsregierung, unterzeichnet vom Reichsprä- &8« gÄS-SwÄ wM!d»«Än§nwgEr^8"Ä
r^er verfassungsmäßigen Einrichtungen des Reiches oder eines seiner Länder, zu Gewalttaten gegen Vertreter der republikanisch-demokratischen Staatsform, sum Ungehorsam gegen Gesetze oder rechtsgiltige Ber- ordnurlgen oder gegen die innerhalb dieser Zuständig- «it getroffenen Anordnungen, der verfassungsmäßigen Behörden auffordert oder anretzt, können für die Dauer M zu 14 Tagen verboten werden. Gleiches gilt für periodische Druckschriften, deren Inhalt eine Billigirng oder Verherrlichung toller Handlungen darfteßt oder die verfassungsmäßigen Verordnungen und Einrichtungen des Staates in einer den inneren Frieden des Staates gefährdenden Weise verächtlich macht. Das Verbot rann bis auf die Dauer von drei Monaten ausgedehnt werden, wenn die Druckschrift nach vorherigem Verbot nochmals gegen die Bestimmungen des Absatzes 1 ver- stößt. Das Verbot gilt für das gesamte Reichsgebiet und umfaßt auch jede angeblich neue periodische Druck- chrift, die sich sachlich als die alte darfteüt. Zuständig ür den Ausspruch des Verbots ist der Reichsmintster «es Inner», der die zum Vollzug notwendigen Vorschriften erläßt.
2 Eine Beschlagnahme von Druckschriften ohne richterliche Anordnung ist außer in den Fällen des § 23 Nr. 1 und 2 des Reichsgesetzes über die Presse vom 7. Februar 1874 auch dann ziilässig, wenn der Inhalt der Druckschrift die Voraussetzungen eines Verbots nach §" 1 Absatz 1 erfüllt.
3. Wer eine nach § 1 verbotene Druckschrift her- ausgibt, verlegt, druckt oder verbreitet, wird mit Geldstrafe bis zu 500 000 Mark und mit Gefängnis oder mit einer dieser Strasen bestraft.
4. Versammlungen, Vereinigungen, Anfzüge und Kundgebungen können außer in den- Fallen des Artikels 123 der Reichsversassung verboten werden, wenn hie Besorgnis begründet ist, daß in den Versammlun-
1881
^«uiiÄÄ^ erfassung oder ver- ässungsmäßigen Einrichtungen des Reiches oder eines einer Länder, zu Gewalttaten gegen Vertreter der re- publikanisch-demokratischesi. Staatsform, zttm Ungehorsam gegen Gesetze oder rechtsgiltige Verordnungen oder gegen innerhalb-dieser Zuständigkeit getroffene Anordnungen der verfassungsmäßigen Behörden aufreizen, solche Handlungen billigen oder verherrlichen oder die verfassungsmäßigen Organe oder Einrichtungen des Staates in einer den inneren Frieden des Staates gefährdeten Weise verächtlich machen. Zuständig für den Ausspruch des Verbots ist der Reichsminister des Innern, der die zum Vollzug notwendigen Vorschriften
erläßt.
5. Wer eine in § 4 verbotene Versammlung usw- instaltet oder in einer solchen verbotenen Verfamm-
veranstaltet oder in einer solchen verbotenen Versammlung usw. als Redner auftritt, wird mit Geldstrafe bis zu 500 000 Mark und mit Gefängnis nicht unter einem Monat, wer an einer verbotenen Versammlung tetl- nimmt, mit Geldstrafe bis zu 100 000 Mark und mit Gefängnis oder mit einer dieser Strafen bestraft.
nimmt, mit Geldstrafe bis zu 100 000 Mark und mit Gefängnis oder mit einer dieser Strafen bestraft.
6. Gegen ein Verbot der §8 1 und 4 und eine Beschlagnahme nach § 2 ist die Beschwerde an einen Asis- IMA« nU^äksfo Die Beschwerde hat keine anfschiebende 1 Die Mitglieder des Ausschusses und ihre
-rtreter wählt der Reichsrat aus seiner Mitte., Ausschutz entscheidet in der Besetzung von sie^n
Wirkmi
Stellver' Der Au Mitgliedern, die nach eigener sEr Ueberzeugung erkennen. Den Vorsitz des Ausschusses führt ohne Stimm- recht der Reichsminister des Innern oder O.» von ihm bestimmter Stellvertreter Die Beschm^de ist beim Reichsminister des Innern einzureic^n, der sie, falls er ihr nicht stattgibt, 56m Aussch'lltz zur Entscheidung
vorlegt. -
7. Die Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Ber- kündung in Ur^t.
Ausruf der Reichsregierung.
Die Reichsregierung hat einen Aufruf erlassen dem es heißt: Ein schwerer Winter steht Deutsch^ ir /0 Rock lasten auf uns die schweren und drttcken- aeu ^laen des verlorenen Krieges^ Noch ist Oberschlesien'dem Reiche nicht gesichert. Ssine Nettung, fitr die kia wprticTLtitQ fett SRoHOtcit 3^6^ ^»nö mebt iiu^ncbt^i o$ WWW«» Wire ä£ « feiten in »trage gestellt werden. ^.er Pitiilsche Kie' su ses Deutschen Reiches darf nicht erschüttert werden iu einem Augenblick, wo wir Ansprüche auf Oberschle- Lu und anfÄe L der Demokratie begründen. Ebensowenig kann es geduldet nieidem ogß dnich pvli- Hfc S n die Wirtschastskraft Deutschlands ge- MiwMn w rö M Abtragung der schweren uns auf- Ä SÄ“ Ä«8 ä^ Ä
weMufübiCH, in denen Teuerung »ud /ten^ leistung nebeneinander hergehen. >,n d'cser rüge des Vaterlandes Bersasning und Gesttze anlasten oder w - ■ sichtlich machen, heißt eine Mette, in Walmiest erst v r , ratende Niederlage und damit den Verfall oe^ ^i^
E'veretten. Die ttieicksregiernug ist deshalb eiltschlost ^en, daS zu tun, was die Mitumstände und oie buroo-
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gung der Verfassung selbst und aller Freiheit scblechth mrtzbraucht werden. Von dieser Beftimsis m» üp Reichspräsidenten 31
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Tieunoe, smoet Euch zusammen mit den beiden anderen Regierungsparteien! Werröet Euch von dem Wahn, -aß GewM eine Erleichterung schaffen könnte! "
Von dieser Befugnis, die dem Relch-prändenten zusteht, wird durch den Erlaß Ge- ^^^ ßemaebt Die Regierung hofft und ist überzeugt, daß alle rechtlich denkenden und zum Wiederaufbau des Vaterlandes Eigen Deutschen hinter sie treten und mit ihr zum Schutze der Verfassung und der Gesetze zu- sammenwrrkett. Sie wird mit unerbittlicher Strenge gegen jede Auflehnung vorgehen und fordert alle Organe des Reiches und der Länder in voller Unparteilichkeit und ohne Ansehen der Person auf, der Verordnung rücksichtslos Geltung zu verschaffen.
Berliner Pressestimmeu.
^ Das „Deutsche Tageblatt" überschreibt seinen kur- zen Kommentar mit „Ausnahmegesetze gegen die Rechte" und meint, der Humor an dem Ganzen wäre, daß fetzt dieselben Parteien die Verordnungen erlassen, die sie früher erbittert bekämpft haben. — Die übrige Rechtspresse fragt fast sämtlich, warum nicht schon früher, und zwar gegen die Kommunisten, ein derartiges Ausnahmegesetz geschaffen wurde, und beklagt, daß der Erlaß kautschukartig sei. Die „Kreuzzeitung" hält den Erlag gegen die Parteien und die Presse gerichtet, die sich in der Opposition befinden. — Die „Deutsche Zeitung" verzichtet auf jede kritische Behandlung der Re- grerungsmaßnahmen, um nicht eine Handhabe zu gesetzlichem Einschreiten gegen das Blatt zu geben, bis zu einer festen Umgrenzung des Verächtlichen und stellt fest, die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz, die Grundlage eines jeden modernen Staates, deren llnerschütter- ftchkeft in der Weimarer Verfassung mit besoi-dere-n Nachdruck hervorgehoben wird, ist aufgehoben. — Die „Deutsche Tageszeitung" spricht von einem geistigen Be- nebelungszustand und hält die Verordnung der Partei- reg.erung nicht für ein Mittel zur Förderung des inneren Friedens, sondern Mt ihren Wirkungen mit großer Besorgnis entgegen. — Der „Lokalanzeiger" weint, der Glaube wäre kindlich, mit solchen Gewaltmitteln die Mehrheit des deutschen Volkes jitr Liebe für die Bwubk- iw* ^ L^-.- ;■■. — -......7.^7--,
Die Forderungen der sozialistischen Parteien, m^« einer gemeinsamen Sitzung der beiden soziali. stiften .Fraktionen wurden, wie aus Berlin gemeldet besprochen, die an die Regierung ^^^^fung der antrrepublikanischen Bewegung gestellt werden sollen- Das Ergebnis läßt sich in zwei Hauptpunkte susammenfassen: 1 Beide Pakteien wr. $ern von der Regrerung ein schleuniges Einschreiten gegen alle Personen, dte nach ihrer Meinung als Mit- amtifter solcher Verbrechen, wie sie zuletzt durch die Ermordung Erzbergers geschaffen wurden, in Frage kommen: ferner gegen alle Personen, die eine planmäßige Hetze gegen die Politiker und die Regierungs- organe entfalten. 2. Die beiden Parteien fordern eine gründliche Umgestaltung des Versammlungs- und Ju- stizweseys. Im Zusammenhang damit fordern die beiden Parteien eine sofortige Aenderung in der Zusammensetzung der Schüf en- und Geschworenengerichte und b'u. energisches Einschreiten gegen jene Staatsanwülts richterliche Tätigkeit in der breiten ^effentlichkeft Mißtrauen erweckte. Die Vertreter der beiden sozialistischen Parteien haben diese Forderungen und noch einige andere Wünsche dem Reichskanzler Dr. Wirth vorgetragen,
.Die Forderuugeu der Gewerkschaftsvertreter.
Gewerkschaftsvertreter, die am Montag beim Reichskanzler waren, forderten die Aufhebung des Aus- nahmezuitaudes in Bayern, Mittel deutschlarck und W^M^ußen, sowie ein Verbot für die Angehörigen der Reichswehr, an antirepublikanischen Kundgebungen teilzunehmen. Die Gewerkschaftsvertreter erwarten von der Reichsregierung, daß sie unverzüglich Sie er- lorderlichen Maßnahmen trifft. Der Reichskanzler erklärte, das er die von den Vertretern der Gewerkschaften vorgetragene Besorgnis teile, es seien daher die Verordnungen erlassen, die in diesen Tagen zur Veröffentlichung gelangt sind. Wegen der Aufhebung des Belagerungszustandes, Sie mich er für dringend wünschenswert halte, wnfle er versöul»- mi. rV- — ■——- ~ - LLWMMW^S ’ “"—
ls- und Ju- iern Sie bei-
Äusruf zu MassenknndFLdnnge«.
Verordnung im „Tag" einen Maulkorbellatz, einen neuen politischen Mord ohne Dolch; und noch schlimmer als das: dem Geist selbst wird eine mörderische Schlinge um den Hals gelegt. Die Gewissensfreiheit wird erwürgt; eine Umkehrung des ehemaligen Sozia- —* ........ " in" steht in der
»* Obwohl die Beerdigung Erzbergers auf Freitag
listengesetzes. — Die „Tägliche R Verordnung ein nationalistisches ______ ...
deutigen Zweck, die freie Meimmgsänßerung zn erdrosseln. — Die „Börsenzeitung" hält den Erlaß von großer allgemeiner Bedeutung und die Lage, arts der er hervorgegangen ist, als ungeklärt und ernst. — Die „Germania" nennt die VerordNt-MAstM^-AmKdruck der staatlichen Not,-aber «Wehten Ausdruck Ler Stärke der Regierung und apelliert an den Kanzler, sestzublewen. — Die „BoilWe Zeitung" betont in ihrem Aufsatz „Notwehr als entscheidend: Wenn die Regierung nicht alle Mittel des Staates aufbietet, um die Angrufe am die Republik zu verhindern, dann bestehen die Gefahren weiter. Gleichzeitig mit der Abwehr staatsfeindlicher Umfriede muß eine Politik der VerMu-un^vurch- geführ!,. werden. — „RepublikaniM Llchervestsmehr. beis-^ der Artikel des „Berliner Tageblatts", in dem bedauert wird, daß die Verordnung zu spät kommt. 'Das BMt wünscht, daß die Verobduung mit -Marie durchaesührt und daß diese Waffe gegen die, Reaktion nicht schlecht gehandhabt werde, weil Schluß geruacist werden müsse mit der politischen Perversität. >uw „Volkszeitung" will, daß sich der Erlaß nicht gegendie kommunistischen Kindereien, sondern gegen dte ftncht- baren Gegner von rechts richte. — Der »^muvarts öc- dauert^ daß es so schwerer Frevel und Mordtaten bedurft habe, um die Verordnung zn erlassen, und fordert ein Laienrichtertum auf demokratischer Grundlage, damit die Verordnung von der Justiz nicht umgangen werde. Die „Freiheit" gibt zu, daß die Regierung diele Verordnung unter außerordentlichen Zwaitge erließ und fordert ebenfalls Reformen in der Fusin und in der Verwaltung. — Die „Rote Fahne" iunrebuu, roß die Heilt Mir der liebe Regierung Wirth es nm)t verludern werde,'daß die Verordnung die Arbeiter treffen werde die gegen die Konterrevolution aufmarfchierten. Jetzt müsse ganze Arbeit gemacht werden.
Aufruf der Demokraten.
Berlin lB. T.) Die Leitung der Deuiftö-demo- kratischen Partei veröffentlicht folgende "uuögcv'Uck- Die verbrecherische Hetze, die seit 1 's Iahiea g-g^n d.i lutsche Verfassung und die deutsche RepnbUt von rechts Nick links getrieben wurde, hat zu furchtbare-, ,c-olEn aefübrt die icder verantwortungsbelM!pre ,Wtl‘^t SSsefäett hat. Die politische Kurzsichtigke-r, A d > webe v reife der Wählerschaft die radifme Acchte und Piitfe nuterstützeii, bat diesen Lesperadopelnsienk niiv Gesckäste erleichtert. Jetzt hängt die rubige Esttwick- lunw die Ordnung und die Freiheit der ^taatsburg r vv» der politischen Kraft und der Ueberzengun-P N «.tu Mer -erjenigen ab, die Dentschland nicht zum -Mau-- | platz eines Bürgerkrieges werden lassen sollen. -^ , Dentsllf-denwkratische Partei ist berufen, alle ^; v l, i itoffen in der Treue znr RePtE, z«r Demokratie mu i zur Verfassung zusammenzufüErr. ^.atz mv oeiu ob
mit dem ein
verschr-ben morden ist, halten die Anhänger der Dozial- demokratischen und Unabhängigen Partei an der für Mittwoch angekündigten Devionstration mit dem Thema „Nieder mit den Meuchelmördern! Hoch die deutsche Republik!" fest., Die sozialdemokraiischen Gewerkschaften und die Afa haben Aufrufe erlassen, worin die Beamten, Angestellten und Arbeiter anfgefordert morden, am Mittwoch nachmittag die Arbeit zu verlassen und zur Massendemonstration zu erscheinen. In Berlin soll in den Krankenhäusern, Gas-, Wasser- und Elektrizität^- werken der Betrieb, soweit notwendig, aufrecht erbaltew werden. Hoch-, und Untergrundbahnen, sowie die Stra- tzetibahuoü werden fahren. Für Grotz-Berii.u sind zehn Versammlungen mit zehn Rednern vorgefehen.
Protest gegen die Massenkundgebnugen.
x Der Verband nationalgesinnter Soldaten hat einen Protest an die Reichsregierung gerichtet gegen die fnstematisLe Setze der Linksradikalen gegen vaterländisch gesinnte Kreise der Bevölkerung, die ihren Hohe- punkt mit dem hetzerischen Aufruf zur Mmsendemon- stratio« am Mittwoch erreiche. Die Folgen dieser Demonstrativ» seien nicht abzusehen. ^ er. Verband .m- tionalgesinnter Soldaten mit semen melen tausend Mitgliedern in Großberlin lehnt jede VerantworLung für etwaiges Blutvergießen und einen Bürgerkrieg ab und fordert die Reichsregierung auf, ihn mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern.
Ein Verbot an die Reichswehr und Sch«t?polrzei.
v^ Berlin. W. T.) Wie eine . Nachrichtenstelle von unterrichteter Seite erfährt, steht schon in den nächsten Tagen ein neues Verbot des RLichswehrlmmiters und des Innenministers bevor, das den Angehörigen der Reichswehr und Schutzpolizei ein iür Emal ,ede Beteiligung an nationalistischen Feteni und VermMMtun- aen verbietet und im Falle der Nichtüesolgnng Scenv Verbots mit der sofortigen Entfernung aus der Reichs- mehr bezw. aus der Schutzpolizei droht. Auch Mustk^- pellen der Reichswehr ist verboten, bei imhonahftbdten und einen Parteicharakter tragenden Feiern zu spielen.
Die erste Sitzung des Völkerbundsrates
Der Völkerbundsrat trat Montag nachmittag zu seiner ersten Sitzung über die oberschlestiche Frage, z«- fammem Sämtliche Ratsmitglieder waren amveiend. Fkhir präsidierte und verlas lernen Bericht über die oberMesische Frage. Gegen b ?br abends wurd^fR- .icvher «v-gcht des Bolkerbn- des veröffentlicht. VMM' dem chc Mitglieder des Völkerbundes den Bericht ange- Ä hatten, sprachen sie einmütig die Ueberzeugung aus, daß sie neue ich sind, die Aufgabe zu »vernenmen. die ihnen der Oberste Rat übertragen hat. Jshii wurde be- ru^traat diele Einnahme dem Präsidenten des Obersten S? i» hat dann seinen, Kollegen vvr-
geschlase»!, Sie nächste Sitzung der außervrc^eni..ch.n Zession auf Donnerstag, den 1. Septentbcr, uachnnnag' stsi 'stellen, dmnit jedem Mitglied, des .Völkerbünde., .;eit bleibe, alle Dokumente, die sich auf Ober'chstnen . beziehen und die dem Obersten Rat durch den ^randen- A>i des Obersten Rates libermiUelt wurden. $m a-lntuis zu nehmen. Die Sitzungen H.-r autzerorven.« lichen Sessionen werben von Ä^ i weiter geleitet wer-
sesizusenen.