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^ersfelöer Tageblatt

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Hersfelöer Kreisblatt"

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i Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfelö i ^ 8 $uils Buchdruckerei in Hersfeld. ®

Nr. 184

Dienstag, den 9. August

1921

Der Skeuerplan üer KeWregieMg.

Amtlich wird aus Berlin gemeldet: Die Beratung Reichskabinetts über die neuen Steuern ist zu einem isten Abschluß gekommen. Ueber die gesamten uerpläne des Reichsfinanzministeriums kann jetzt Ueberblick gegeben werdest. Es liegen folgende Ge-

setzentwürfe vor:

1. Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des Zuckersteuergesetzes, Erhöhung der Zuckerstester von 14 auf 100 Mark für 100 Kilogr.

2. Entwurf eines Süßstoffgesetzes.

8. Entwurf eines Gesetzes über das Branutweinmo- «opol, Erhöhung der Hektolitereinnahme von 800 auf mindestens 4000 Mark unter gleichzeitiger völliger Um­arbeitung und Vereinfachung des Gesetzes.

4. Entwurf eines Gesetzes betreffend Erhöhung ein­zelner Verbrauchssteuern: a) Erhöhung der Leuchtmit- ielsteuersätze auf das Vierfache: 6) Verdoppelung der Zündwarensteuer und der Mineralwassersteuer: c) Er­höhung der Biersteuer auf das Vierfache unter gleich­zeitiger Erweiterung der Spannung zwischen dem Höch- sten 50 Mark und dem niedrigsten Steuersätze 41 Mark; ö) Beseitigung der Ermäßigung der Ta- baksteitersätze § 86 des Tabaksteuergesetzes unter gleichzeitiger Umgestaltung der obersten Steuerklasse für feingeschnittenen Rauchtabak, Pfeifentabak, Kau- und Schnupftabak.

5. Entwurf eines Gesetzes über Erhöhung von Zöl­len Erhöhung der Zollsätze für Bananen, Datteln, Kaffee, Tee, Gewürze, Kakao und Schokolade sowie für eine Reihe von Waren, die für den allgemeinen Ver­braucht nicht wesentlich sind oder nur dem Luxus dienen.

6. Entwurf eines Gesetzes über die Abänderung des Kohlensteuergesetzes, Erhöhung der Kohlensteuer auf 30 v. H. -es Wertes unter gleichzeitiger Ermächtigung des Reichsministers der Finanzen, die Steuer vorüber­gehend auf 25 Prozent zu ermäßigen.

7. Entwurf eines Reunwettgesetzes Zulassung

von Buchmacherwetten.

8. Entwurf eines Kraftfahrze«gste«ergeseßes we­sentliche Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer unter Ein­beziehung der Lastkraftwagen.

9. Entwurf eines Versicherunassteueraesetzes. Die gegenwärtigen, im Reichsstempelgesetz vorgesehenen niedrigen Steuersätze sollen erhöht und die Stenerbe- . freiuna eingeschränkt werden. Der Steuersatz, fo^ für Ss«i««Mtwn aus unbewegt icye Gegenfrande 15 Pfg auf bewegliche Gegenstände 40 Pfg. für 1000 Mark betragen unter entsprechender Berücksichtigung für Bau­notversicherungen, Lebensversicherungen 4 Mark v. H. der Prämie.

10. Entwurf eines Gesetzes betreffend Abänderung des Umsatzsteuergesetzes. BerSoppslnug der Umsatz­steuer unter gleichzeitiger Einschränkung der Be- freinngsvorschrisien bei der Ein- und Ausfuhr, wobei jedoch den Bedürfnissen des Ausfuhrhandels Rechnung getragen werden soll, der Möglichkeit der Vereinfachung der Luxussteuer', erhöhte Umsatzsteuer für Luxnsgast- stätten mit dem Zuschlagsrecht der Gemeinden. Der bisherige Beteiligungssatz der Länder und Gemeinden an der Umsatzsteuer soll unverändert bleiben.

11. Entwurf eines Gesetzes wegen Aenderung des Körperschaftssteuergesetzes. Die Körperschaftssteuer soll bei den Erwerbsgesellschasten 30 Prozent des gesamten steuerbaren Einkommens betragen, die bisherigen steuerlicher» Begünstigungen der Schachtelgesellschaften sollen abgeschwächt, die Erhöhung der Körperschafts­steuer durch eine Milderung der Besteuerung des Divi- dendeneinkommerrs in der Hand der Besitzer teilweise ausgeglichen werden.

12. Entwurf eines Kapttalverkehrsstenergesetzes. Unter vollständiger Umgestaltung des Reichsstempelge­setzes, aus dem die Besteuerung der Rennwetten, Ver­sicherungen und Kraftfahrzeuge in besondere Gesetze übernommen worden ist, sollen die der Kapitalbildung

dienenden Vorgänge in dem Kapitalverkehrssteuergesetz zusammen besonders behandelt werden: hierunter füllt die Begründung von Gesellschaften, bet denen die Be­teiligung auf Kapitaleinlagen beschränkt ist. Hiervon ist insbesondere die Besteuerung der Aktiengesellschaften mit 7 Prozent zu erwähnen. Das System der Börsen- steuer soll unter Vornahme von beträchtlicher Verein- fachnng belassen werden, jedoch unter Erhöhung der Sätze für Dividendeupapiere, insbesondere der Aktien. Die Steuer soll hierfür und für Kundengeschäfte auf 6 Prozent erhöht, jedoch beweglich gestaltet werden, da­mit sie sich jeweils der wirtschaftlichen Lage anpassen kann. Weiter ist die Möglichkeit der Besteuerung des Devisenbaudels geschaffen. Die letztere Maßnahme soll aber erst Platz greifen, wenn es die 'virtichaftluyen Ver­hältnisse als angezeigt erscheinen lassen. Die Börieu- umsatzsteuer soll auch die Gewährung von BezugSrech- teu ergreifen. Endlich enthält das Gesetz eine Gewerbe- anschaffunqssteuer, die gelegt wird auf Erwerbe von ganzen Geschästsunternehmungen sowie auf Sonder- vermögen und eine Ergänzung der Umsatzsteuer bildet.

13. Entwurf eines Vermögenssteuergeietzcs. Das Reichsnotopser muß der fortschreitenden Entwertung der Mark und der Aenderung der wirtschaftlichen Ver­hältnisse, dem es nach Anlage nicht Rechnung tragen konnte, angepaßt werden. Bei den: Notopfer werden Ver- mehrttttgen des Vermögens u. Wertveränderungen, die nach dem 31. Dezember 1919 cingetreren sind, grundsätz­lich nicht, Wertvermiuderungeu nur im engen Rahmen berücksichjjgt, ner^gebildete Vermißten wcMn, vo,t_ihm

nicht erfaßt. Die Ablösung des Reichsnotopsers, das auf der Grundlage einer besseren Mark errechnet wor­den ist, kann mit der schlechteren vorgenommen werden. Es läßt mithin gerade diejenigen im weiten Umfang unberücksichtigt, die im wahren Sinne des Wortes Nutz­nießer der Geldentwertung geworden sind. Das Reichs- «otopfer stellt aber weiter deshalb eine unzulängliche Erfass««g des tragfähige« Vermögens dar, weil die ge­gebenen Bewerturrgsvorschrifte« unter vent Grundsatz einer besonderen Schonung der Sachwerte stehen. Eine Berücksichtigung der Sachwerte gegenüber dem reinen Kapitalvermögen erscheint unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht mehr vertretbar. Während das Ka­pitalvermögen sich bei gleichbleiberrdem Nennbeträge wirtschaftlich mit der sinkenden Kaufkraft der Mark ver­mindert, bleiben Gewerbebetriebe und Grundbesitz im wesentlichen von der Geldentwertung verschont. Des­halb schlägt der Entwurf einen sachgemäßen Ansbau des Reichsnotopfergedankens vor, und zwar in der Weise, daß zwar der nach dem Gesetze über die beschleu­nigte Erhebung des Reichsnotopsers bezeichnete Teil erhoben, im übrigen aber an die Stelle des Restbetrages des Reichsnotopsers eine laufende Vermögenssteuer mit einem zeitlich begrenzten Zuschlag treten soll, ist in Aussicht genommen, den festen Stichtag aufzugeben und damit alle neu gebildeten Vermögen zu erfassen, die Steuer in Zeitabschnitten von etwa 3 zu 3 Jahren oder anch in kürzeren Zeitabschnitten zu veranlagen, und da­mit Wertsteigerungen und Wertminderungen Rechnung zu tragen, schließlich aber das Vermögen unter anderen wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zu be­werten und damit die schwer empfundene Ungleichmä- tzigkeit der geltenden Regelung auszugleichen. Die lau­fende Vermögenssteuer soll von 0,05 bis 1 vom Hundert aufsteigen und bei nicht physischen Personen 1% vom Tausend betragen. Hierzu soll auf die Dauer von 15 Jahren ein Zuschlag treten, der für physische Personen 300 vom Hundert, für nicht physische Personen 1.50 vom Hundert der Vermögenssteuer beträgt. Jede Begün­stigung des werbenden Vermögens soll beseitigt und da­durch der Druck auf das Betriebs- und Grundvermögen vermehrt werden. Die Belastung durch die Vermögens­steuer und den Zuschlag wird in vielen Fällen einen Eingriff in die Vermögenssubstanz unvermeidlich ma­chen. Der Entwurf will aber jeden Zwang zu unwirt­schaftlicher Abgabe von Teilen der Substanz vermeiden, es vielmehr der eigenen wlrtMes-^ n..Entschlietzuna uoermnen, in welcher Weise der SkenerpfftMige diere- gel mäßig nicht aus seinen Einkünften tragbare Steuer­last abbrirden will. Z«r Grundlage der Wertermitt­lung soll grundsätzlich der gemeine Wert, wie ihn die Reichsavgabenordnung umschrieben hat, gemacht wer­den. Da aber in einer Zeit ständiger Bewegung der Mark mit den herkömmlichen Mitteln der Wertberech­nung nicht auszukommen ist, sollen für die Dauer des Zuschlages für alles Vermögen, das nicht, wie das Ka- pitawermögen, der Abwärtsbewegung der Warft folgt, besondere der Geldwertbewegung angepatz-e Dewer- tnugsgrnndsätze gelten. Diese Grundsätze sollen von den» Reichsminister der Finanzen nach Anhörung des Reichsrates sowie von berufenen Vertretern der ver­schiedenen Erwerbszweige sowie unter Beteiligung des Reichswirtschaftsrates mit bindender Kraft erlassen werden. Sie sollen dem Wertstand der Mark Rechnung tragen und bei dem Betriebsvermögen, insbesondere auf Gewinn und Umfafc des Unternehmers Rücksicht nehmen, dabei soll angeordnet werden können, daß der Wertberechnung feste Durchschnittssätze zugrunde gelegt werden. Das Ziel der Bewertungsvorschriften soll und muß sein, die Sachwerte voll und ganz in entsprechen­der Weise zur Abgabe heranzuziehen. Insoweit Zah­lungen über den beschleunigt zu entrichtenden Teil des Reichsnotopsers hinaus geleistet worden sind, sollen sie unter entsprechender Verzinsung auf die Vermögens­steuer angerechliet oder auf Antrag in den gleichen Zah­lungsmittel,» erstattet werden, in denen sie entrichtet worden sind.

14. Entwurf eines Vermögeuszuwachssteuergesetzes. An die Stelle des geltenden Besitzsteuergesetzes soll im Anschluß an die unter Ziffer 13 erwähnte' Vermögens­steuer eine Vermögenszuwachssteuer treten, bei der die Wertung des Vermögens nach den gleichen Grundsätzen wie bei der Vermögenssteuer erfolgen soll. Vermögen, die nicht mehr als 100 000 Mark betragen, und ein Zu- ' ------- - von der

sie nicht mehr als 100 000 Mark betragen, uns wachs, der 25 000 Mark nicht übersteigt, sollen Steuer frei bleiben. Der Steuersatz soll mit 1 v

_______ vom Hun­dert für die ersten 100 000 Mark beginnen und bei Zu- wachsbeträgen über 6 Millionen Mark den Höchstsatz

von 10 vorn Hundert erreichen.

15. Entwurf eines Gesetzes über die Abgabe vom Vermögensznrvachs aus der Nachkriegszeit. Die E»lt- roerhtna der Mark seit dem Jahre 1919 hat auf der ei- iteit Seite manchen Vermögen mir einen Bruchteil ih­rer früheren Kaufkraft gelassen, auf der anderen Seite riesenhafte Gewinne' geschaffen, riesenhaft selbst unter Berücksichtigung des UmftanbcS, daß es sich nicht um wertvolle Goldmark, sondern um entwertete Papier- mark handelt. Diese Gewinne müssen zur Besteuerung herangezogen werden, trotz des Bedenkens, daß hier- Durd) eine verstärkte Steuer- und Kapitalflucht oder eine sinnlose Verschwendungssucht oder sonstige unproduktive Wirtschaftsführung Herbeigeführt rverden sann. Es sol­len in erster Linie die großen Gewinire, die in direkter oder indirekter Nachwirkung des Krieges gemacht wor­den sind, zur Steuer herangezogen werden. Dabei muß ebenso wie bei den Kriegsgewinnen von einer Begrisss-

ebenso wie bei den Kriegsgewinnen von einer Begrisss- ^Lestimmung der Nachkriegsgewinne abgesehen werden

und die Besteuerung unter Schonung des mäßigen Sto Wachses den in der Nachkriegszeit entstandenen Bermöß genszuwachs erfassen. Vermögen bis zu 200 000 Mari? »ollen von der Abgabe befreit bleiben, ebenso ein 3u< wachs von nicht mehr als 100 000 Mark. Die Steuern sätze sollen sich zwischen 5 und 80 vom Hundert bewegen, und die Bewertung soll bei dem Kapitalvermögen und. dem umlaufenden Betriebskapital nach dem gemeinen Wert, das Grundvermögen und das stehende Betriebst kapital dagegen nach Wahl des Steuerpflichtigen rmtz dem gemeinen Werte oder mit den Gestehungskosten angesetzt werden.

Die unter Ziffer 18 bezeichneten Entwürfe lie­gen dem Reichstag bereits vor: die übrigen Entwürfe sind entweder bereits dem Reichsrat und Reichswirt<s schaftsrat vorgelegt oder werden diesen Körperichaftew tu den nächsten Tagen vorgelegt werden. Die vor stet! Henö unter Nummer 8, 11, 12, 13, 14, 15 aufgeführten Entwürfe wollen die Belastung des Besitzes soweit alS irgend möglich weiter ausbauen. Zieht man weiter; noch in Betracht, daß der Besitz auch noch von den Er-' tragssteuern der Länder und Gemeinden erfaßt wird, so ergibt sich, daß die Gesamtbelastung durch direkte Steirern gegenwärtig und künftig mit der Belastung durch indirekte Steuern im Gleichgewicht steht und da­durch den Grundsatz einer ausgleichenden steuerlicher? Gerechtigkeit Rechnung trägt. . Ob und inwieweit es: möglich ist, noch auf anderem Wege als dem der Be< steuerung den Besitz zu den Lasten des Reiches heran«; zuziehen, unterliegt noch der eingehenden Prüfung des» Kabinetts.

Dieses Sterterbukett, aus dem deutlich die Schwere der Lasten ersichtlich ist, die uns im Londoner Ultima-s tum aufgezwungen sind, bildet noch nicht den Abschluß: der neuen Steuern. Um die Verpflichtungen des Ulti­matums zu erfüllen, werden noch weitere Steuer,naß­nahmen notwendig sein. Unser Berliner M.-Mitarbei-i ter drahtet uns:

w Die bisher veröffentlichten amtlichen Richtlinien des Kabinetts über die neuen Steuerpläne der Regie­rung Wirth bilden, wie halbamtlich mitgeteilt wirb, noch kemesrvegs den Abschluß der große« Fiunuzreform. Der Gedanke der Beteiligung des Reiches an den Sach­werten ist vorläufig nur zurückgestellt. In dem Schluß­satz der amtlichen Mitteilung ist ausdrücklich darauf hin­gewiesen, daß der Gedankenoch auf anderem Wege als Kabinetts unterliegt". Die Beteiligung des Reiches an> den Sachwerten bilde nach wie vor den Gegerrstand ein-: gehender Beratungen der Regierung, »veun auch wohl anzunehmen fein dürfte, daß im gegenwärtigen Zeit­punkt mit den davon bekanntgegebenen 15 neuen Steu­ern das Finanzprogramm des Kabinetts Wirth zu ei­nem gervissen Abschluß gelangt ist.

Die Pariser KsZrserenz»

^ In Paris beginnt am Montag um 11 Uhr vor­mittags die entscheidende Sitzung des Obersten Rates.! Die jetzt endgültige Tagesordnung umfaßt folgende: neun Punkte:

1. Die Truppenverstärkungen für Oberschlesien.

2. Die Teilung Oberschlesiens. 3. DieSanktionen" im Rheinland. 4 Die Aburteilung derKriegsverbre- cher". 5. Die russische Hungersnot. 6. Die Luftschiff- fahrtsbestimmungen des Versailler Vertrages. 7. Die' orientalische Frage und der griechisch-türkische Konflikt.

8. Finanzielle Hilfe für Oesterreich. 9. Die albanische- Außenministernums, des Innenministeriums und desi Finanz- und Schatzministeriums nach Paris abgereift.; Ihre Abreise hatte sich wegen eines parlamentarischen j Zivischenfalles verzögert. Ihre Ankunft in Paris er-» folgte Sonntag abend kurz vor 10 Uhr. Der arnerika- - Nische Botschafter in Vondon Hardinge ist in Paris ein-» getroffen. Auf die Frage eines Berichterstatters, ob er< eine Erklärung abgeben wolle, erwiderte er:Meine Instruktionen legen mir die größte Diskretio»» gegen« über der Presse auf. Deswegen ist es mir unmöglich, j irgendwelche politischen Erklärungen «bzugeben." Die; französische Delegation Beim Obersten Rat setzt sich zu-i fammen aus dem Ministerpräsidenten Briand, dem Mi-- nister Loncheur und dem Generalsekretär Berthelot.

Französische Angriffe gegen Slot# George.

** Die Pariser Blätter setze,» ihre Angriffe gegen! Lloyd George fort So erklärt derPlatin", daß es ge­genwärtig keinen Gegenstand in der auswärtigen Po­litik gebe, worin Frankreich und England iiberetnfHmm« ten. Es gäbe nur zweierlei: sich verständigen oder brechen. Sich verständigen, hieße, nicht weichen. Jeden; Augenblick müsse der englische Ministerpräsident wissen, daß es für die französische VeriöhlUiÄkeit Grenzen gäbe.; und daß Frankreich nicht verloren fei, wenn England ihm seine Unterstützung entzöge. Brutale Offenheit Frage.

Lloyd George hat Sonntag vormittag London ver­lassen,, um sich nach Paris zu gebeben. In seiner Be­gleitung befindet sich Lord Curzon, Sir Robert Horue und Lord Ridbel. Der fapauische Botschafter in Lon­don reiste in demselben Zuge nach Paris. Die Anku»^- Lloyd Georges in London erfolgte am Sonntag nach - -mittag. Mtnisterpräsiöent Briand war znm verwirk eben Empfang auf dem Bahnhof anwesend. Briand und Lloyd George werden Montag zusammen frühstücken und bei dieser Gelegenheit über sie schwebenden Fragen ihre Gedanken anStauschen. Der italtenfche Minister­präsident Bonomi, Außenminister Torreta und Fiuairz- mhiiffer Solero sind am Sonnabend mit Beamten sss.