Hallig PeillVtUchvUes.
Hersfeld, am 6. Februar 1920.
Am 1. d. Mts. ist die 4 Kreissteuerrate für das laufende Rechnungsjahr fällig gewesen.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher derjenigen Gemeinden und Gutsbezirke, die mit der Einzahlung der fälligen Beträge noch im Rückstände sind, werden hiermit ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß die Einzahlung jener Beträge noch bis späte st enS zu m 1 5. d. Mts. bei der Kreiskommunalkasse hier erfolgt. Der Vorsitzende des Kreisausschusses: von Grunelius, Landrat.
Hersfeld, den 4 Februar 1920.
Die nachstehenden Personen sind wegen Ueber» tretuugen von Kriegsverordnungen bestraft worden was ich hiermit auf Anordnung des Herrn RegierungsPräsidenten zur allgemeinen Kenntnis bringe:
1. Theodor Landsiedel zu Ransbach wegen geheimer Schlachtung einer Kuh mit 500 Mk. Geldstrafe hilfs- weise 50 Tagen Gefängnis.
2. Der Bergmann Konrad Stephan in Ransbach wegen geheimer Schlachtung einer Kuh mit 200 Msi Geldstrafe hilisweise mit 20 Tagen Gelängnis.
3. Die Witwe Margrethe Elisabeth Pfaff in Ransbach wegen Richtanmeldung der Geburt eines Kalbes mit 50 Mk. Geldstrafe hilfsweise 5 Tagen Gefängnis.
4. DerHandelsmannAdam Maikranz in Ransbach wegen geheimer Schlachtung eines Schweines mit 300 Mk. Geldstrafe hilfsweise 30 Tagen Gefängnis.
5. Gutsbesitzer Hermann Overbeck, Hof Kühnbach wegen Abgabe eines Ochsens ohne Genehmigung mit 1000 Mk. Geldstrafe hilfsweise 100 Tagen Gefängnis.
6. Der Handelsmann Seelig Tannenberg in Schenklengsseld wegen Annahme zweier Stiere ohne Genehmigung mit 100 Mk. Geldstrafe hilfsweise 10 Tagen Gefängnis.
7. Der Bergarbeiter Heinrich Vogt in Kleinensee wegen nicht orfchriftswäßiger Anmeldung seines Rind- viehbestandes mit 160 Mk Geldstrafe.
8. Gastwirt Sippel in Schenklengsseld wegen Annahme eines Ochsens ohne Genehmigung 1000 Mk. Geldstrafe hilfsweise 100 Tagen Gefängnis.
9 Gustav Katz in Schenklengsseld wegen Ankaufs von 2 Schafen ohne Genehmigung mit 50 Mk. Geldstrafe.
10. Landwirt Anton Möller in Gethsemane wegen Abgabe eines Kalbes ohne Genehmigung mit 50 Mk. Geldstrafe.
11. Ehefrau des Landwirts tzohannes Budesheim in Friedewald wegen Ueberschreitung der Höchstpreise mit 50 Mk. Geldstrafe.
12. Der Handelsmann Bernhard Weinberg in Erdmannrode wegen An- und Verkauf eines Rindes ohne Genehmigung mit 200 Mk. Geldstrafe hilfsweise 20 Tagen Gefängnis.
13. Ehefrau Elisabeth Schott in Sölzerhöfe wegen Verkauf eines Rindes ohne Genehmigung mit 50 Mk. Geldstrafe hilfsweise 5 Tagen Gefängnis.
14. Landwirt Heinrich Schott in Sorgn wegen unerlaubter Abgabe eines Stieres mit 300 Mk. Geld- TftüTt siflrZwerfr^M Tekserr-Gefsv^sis.-»»- - «—
15 Valentin Claus in Meckbach wegen Verkauf von gefälschter Milch mit 200 Mk Geldstrafe htlfs- weise 20 Tagen Gefängnis.
18 Die Ehefrau Anna Kathrina Schade in Meckbach wegen Abgabe einer Kuh ohne Genehmigung mit 50 Mk. Geldstrafe hilfsweise 5 Tagen Gefängnis.
17. Der Bergmann George Schneider in Widdershaufen wegen Abgabe einer Kuh ohne Genehmigung mit 50 Mk. Geldstrafe
A. H. 989. Der Vorsitzende des Kreisausschusies. von Grunelius.
Die Zwangsinnung für das Schuhmacherhandwerk in der Stadt Hersfeld bat bei mir die Ausdehnung dieser Innung auf alle diejenigen Handwerker beantragt, welche im Bereiche des Landkreises Hersfeld das Schuhmacherhandwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreiben, gleichviel, ob dieselben der Regel nach Gesellen »der Lehrling« halten oder nicht.
Ich gäbe daher auf Grund des § 100 U der Gewerbeordnung und der Ziffer 101 und 112 der Ausführungs- anwevung vom 1. Mai 1904 den Herrn Landrat in Hersfel^, im Behinderungssalle deffen Stellvertreter zu meinem Kommissar bestellt zur Ermittelung, ob die Mehrheit der in die Innung einzuziehenden Handwerker im Bezirk der geplanten Zwangsinnung der Ausdehnung zustimmt. (A. II. G. 11951/19)
Caffel, den 9. Januar 1920.
Der Regierungspräsident J. A. gez. Wild
* *
Hersfeld^ den 4. Februar 1920.
Wird veröffentlicht.
Ich weise darauf hin, daß die Aeußerungen für oder gegen die Ausdehnung der Innung schriftlich oder mündlich in der Zeit vom 10. bis zum 17. Februar b. I. bei mir abzugeben sind. Die Abgabe der mündlichen Aeußerungen kann während der angegebenen Zeit werktäglich von 10—12 Uhr vormittags in meinem Büro erfolgen.
Ich fordere hierdurch alle Handwerker, welche int Bezirke der Landgemeinden des Kreises Hersfeld das Schuhmacherhandwerk betreiben, zur Abgabe ihrer Aeußerung mit hem Bemerken am, daß nur solche Erklärungen, welche erkennen lassen, ob der Erklärende der Ausdehnung der Innung zustimmt oder nicht, gültig sind, und daß nach Ablauf des obigen Zeitraumes eingehende Aeußerungen unberücksichtigt bleiben.
Die Herren Bürgermeister der Gemeinden, in welchen sich Schuhmacher befinden, werden hierdurch angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung zur Kenniins der Beteiligter'. zu bringen.
Tgb. Nr. !. 353. Der Komissar.
J. V.: Funke, Kreissekretär.
Bekanntmachungen der Stadtdehörden
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Werra-Main-Kanal.
Am Dienstag, den 10. d. M, abends 8 Uhr hält Herr Regierungsbaumeister W 0 a 8 in der Aula des Lyzeums einen Vortrag über die
Verbindung der Werra mit dem Main durch einen Schiffahrtskanal.
Eintritt frei.
Der Magistrat.
Anlässlich unserer glücklichen Heimkehr -M aus Kriegsgefangenschaft sind uns von allen Seiten in so überaus herzlicher Weise Aufmerk- samkeiten dargebracht worden.
Wir sehen uns daher veranlasst, hierfür W auf diesem Wege unseren innigsten Oank auszusprechen.
Hersfeld. Islried ii. arte Halm
Am 9. Februar verkehren die bisher zu den Nacht- schnellzügen D 1 und 2 Frankfurt—Berlin Anh.-Bf. über Erfurt gefahrenen Vorzügs zum letzten Mal. An ihrer Stelle werden vom 10. Februar ab^folgende täglich verkehrende Schnellzüge mit L — 3. Wagenklasse eingelegt. Sz. D 19 Frankfurt H. ab 910 Abds., Offenbach 92», Hanau Ost 9«, Gelnhausen lOos, Fulda 1137, Hersfeld 1223, Berlin Anh. Bf. 805 Vorm. Sz. D 20 Berlin Anh. Bf. ab roo Abds., Hersfeld 425, Fulda 547, Hanau Ost 738, Offenbach 756, Frankfurt H an 813 Vorm.
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