ersselder Tageblatt
Amtlicher Anzsiges
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UrWVprei» viertchährlich für HersfeL 1.50 Mari, durch Na Postb»- zagru 1.60 Mart. Druck und Verlag von Ludwig Funke Buchdruckers Kersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersseld.
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. für den Kreis Hersfeld
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1916
Kriessweihnachlta.
Zum dritten Male feiert Deutschland daS Fest, das Freude bringen soll, weil es Frieden auf Erden kündet, inmitten des furchtbarsten Krieges. Wäre der Friede der Heiligen Weihnachtsbotschaft nichts andres, nicht mehr als der Gegensatz des Krieges, den heute so viele Hunderte Millionen Menschen gegeneinander führen, so könnte das Weihnachtsfest im wildesten Weltkriege nimmermehr Frieden, Frohsinn und Freude gewähren. Aber der Weihnachtsfriede ist nicht der Friede, an dessen Stelle noch immer in unge- minderter Stärke der Krieg tobt. Die Friedenskunde der heiligen Nacht ist nicht der Friede, den die Völker und Staaten nach ihren Kriegen schließen. Bedeutete der Weihnachtsfriede nur diesen äußern Frieden, so könnte nun schon zum dritten Male der Engel Verheißung „Friede auf Erden" nicht wahr werden. Er ist höher als der Friede, den der Krieg verdrängt hat und schon so lange nicht zurückkehr n läßt. Darum kann der Krieg dem Weihnachtsfried. ,i auch nichts anhaben. Der Weihnachtsfriede zieht . t in die Herzen, ob auch der wütendste Haß draußen äst, unheimliche Opfer heischt, unsägliches Unheil anr htet. Ihn geben nicht die Menschen, ihn rauben sie räch nicht. Seine Heimat ist das Reich der Liebe, das überirdische Reich Gottes. Aus dem Gottesreich der Liebe tönt die Weihnachtsbotschaft des Friedens, und empfänglich dafür ist nur, wer Liebe hat, wer Liebe geben und beweisen kann. Und wer will bestreiten, daß wir auch am Kriegsweihnachten an dieser Liebe teilhaben!
Weihnachten ist das Fest der Liebe, das Fest der Gaben, die die Liebe darbringt. Kann es größere Gaben der Liebe geben, als die Opfer, die auf den Schlachtfeldern unsre Väter, Gatten, Söhne und Brüder ihren Familien daheim erweisen, die Opfer jLMÄLLNLIIf L« WW größte Wibe, die aus Liebe mit dem Leben bezahlt wir^—.as ist die höchste Liebe, die das Leben opfert. Das ist Liebe über den Tod hinaus. Daß Deutschland zum dritten Male Weihnachten feiern kann ohne Feindesgefahr, ohne daß die Feinde seinen Boden betreten und nach Gefallen verwüsten können: das ist der Wethnachtsgaben beste, die die deutschen Heldenkämpfer den Daheimgebliebenen bescheren. An diese köstliche Gabe reicht kein Geschenk an Kostbarkeit heran, das jemals auf den deutschen Weihnachtstisch gelegt worden ist. Die Liebe, die solche Gabe schenkt, vollbringt das Wunder, auch Krtegsweihnachten, an dem der Menschheit ganzer Schmerz und Jammer die Seelen faßt, zum Feste des Friedens werden zu lassen, des tiefinnerlichen, seligen, gotterfüllten Frieden-, den kein Streit und Kampf auf Erden anfechten kann.
Dieser Weihnachtsfriede ist nicht an die irdische Heimat gebunden, weil er im Glauben an Gottes ewige Liebe wurzelt. Er beseligt in gleicher Weise, die draußen weit weg von ihrer Heimat in Feindesland stehen und kämpfen, wie die, die zu Hause im Vaterland unter dem Weihnacht-baum aus Kindermund' die frommen Weihnacht-lieder vernehmen. Diese innigzarten Gesänge versagen nicht in ihrer alten wundersam geheimnisvollen Kraft, auch in der Erinnerung nicht. Sie stimmen auch diesmal, zur dritten Kriegsweihnacht, die Gemüter auf den Grundton eines stillen, gottergebenen Frieden?» auch draußen unsre Krieger in weiter Ferne. Zwstr-hören sie nicht die schlichten WeihnachtsUeöer ihrer Kinder; aber die Lieder klingen, al- wären sie selber daheim, in ihrer Seele wider, und so haben auch unsre Krieger fern von ihrer Heimat teil an der heimatlichen friedlichen WeihnachtSstimmung. In ihr fühlen sie sich «in- mit ihren Lieben am Hetmatsherd. Ein- aber auch in der Treue, die ihre Herzen mit dem gemeinsame» Vaterlands verbindet.
Möge Gott, der uns bisher durch Not und Grausen gnädig geleitet hat, unsre Herzen auch ferner stark und sieghaft in der Treue und Liebe zum Vaterlande erhalten. So gewährt auch Kriegsweihnachten, geweiht dem Liebesdienst für das Vaterland, gefeiert Mit dem unüberwindlichen, ehernen, in diesem Liebes» dienst bis zum Siege ausharrenden Herzen den heiligen Weihnacht-frieden, der kein Bangen, keine Furcht vor -en Feinden kennt, 6er seines guten Gewissens sicher und froh sich auch seines GotteS und seines Schutzes sicher weiß. Solcher GotteSfriede im Herzen stimmt auch fröhlich, läßt Raum für die Weihnacht-freude. Und zur Freude haben wir ja ein gutes Recht, in dem Bewußtsein, daß Gott uns betgestanden hat, in dem Bewußtsein, daß unsre herrliche BolkSwehr zu Lande, zu Wasser und in der Luft und auch unsre Heimarmee der Arbeit ihre Liebe zum Vaterlands so er« folgreich bewiesen haben. Wir dürfen ein frohes Weihnachten feiern, froh in der ruhigen Zuversicht auf den steggekrönte« Au-gang des KriegeS. Gott hat bis jetzt geholfen. Er wird auch weiter helfen. So gilt mit dem Weihnacht-gelöbnis „Ehre sei Gott in der Höhe!" auch für das dritte Kriegsweihnachten daS Weihnachtslied: O du fröhliche, o du selige, gnadenbringende Weihnacht-zeit!
Amtlicher Teil.
BekleidungsfLeAs Hersfeld.
Amtliche Bezugsschein-Ausgabe I für den Kreis Hersfeld.
Hersfeld, den 22. Dezember 1916.
Die versuchsweise aus Sonntags angesetzten Bürostunden zur Ausgabe-Beneh- migung der Bezugsscheine für Auswärtige fallen von heute an weg. Die Bürostunden sind nur noch^
Montag, Mittwoch und Freitag 10—12 Uhr Bormittags und 3—5 Uhr Nachmittags.
Der Landrat.
I. B.:
Funkc, Kreissekretar.
Hersfeld, den 21. Dezember 1918.
Unter Aufhebung der bestehenden Höchstpreise für Roggenbrot .und Weizen mchl wird für den Kreis Hersfeld mit Wirkung vom 1. Januar 1917 ab der Preis für ein 8 Pfünder Roggenbrot auf 1,28 Mark » » 0,64 „ „ Pfund Weizenmehl 0,22 „ wMifWWwiw^ sind Höchstpreise nach dem Gesetz vom 4. August 1914 in der Fassung vom 17. Dezember 1914. Ihre Ueber- tretung wird mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark oder mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft. Tgb. No. K. G. 4028. Der Landrat.
v. Hedemann, Reg.-Assessox.
Hersselö, den 19. Dezember 1916.
Für den zum Heeresdienst einberufenen Fleischbeschauer Heinrich Stang n in Ktrchheim ist der bereits aus dem Amte ausgeschiedene Stang l beauftragt worden.
Tgb. No. L 12794. Der Landrat.
J. B.:
v. Hedemann, Reg.-Affessor.
Hersfeld, den 12. Dezember 1916.
Die durch die Bekanntmachung betr. Beschlagnahme, und Bestandserhebung der Fahradbereifung Einschränkung des Fahrradverkehrs im Kreisblatt No. 163 festgesetzte Frist für die freiwillige Ablieferung von Fahrradbereifungen ist bis zum 15. Januar 1917 verlängert worden. Diejenigen Eigentümer von beschlagnahmten Fahrradbereifungen, denen inzwischen die Genehmigung erteilt tst, ihre Bereifungen weiter zu benutzen und die daher verpflichtet sind bei Vermeidung der Enteignung die Bereifungen abzuliefern, ersuche ich in ihrem Interesse von der Verlängerung der Ablieferungspflicht Gebrauch zu machen und die Ablieferung bis zum 15. Januar 1917 spätestens bewirken zu wollen. Die Sammelstelle befindet sich in HerSfeld am Markt No. 31 bei Herrn Kupferschmiede- Meister Schüßler.
Tgb. No. 1. 12418. Der Landrat,
v. H e d e m a n n, Reg.-Asseffor.
Bettannmachung über die Einfuhr und Durchfuhr von Milcherzeugniffe aller Art
Vom 16. Dezember 1916.»
Auf Grund des § 3 der Verordnung des Bundesrats über die Einfuhr von kondensierter Milch und von Milchpulver vom 18. April 1916 (ReichS-Gesetzbl. 6. 302) in der Fassung der Verordnung vom 16. Dezember 1916 (RetchS-Gesetzbl. S. 1391) bestimme ich:
Artikel 1
§ 1 der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung des Bundesrat- vom 18. April 1916 über die Einfuhr von kondensierter Milch und von Milchpulver vom 18. April 1916 (ReichS-Gesetzbl. S. 303) erhält
en nur durch die
folgende Fassung:
„Milcherzeugniffe aller Art, die nach dem In- krafttreten dieser Bestimmungen auS dem Aus- land eingesührt werden, dürfen nur durch die Zentral-Einkaufsgesellschaft m. d. H. in Berlin oder mit deren Genehmigung in den Verkehr gebracht werden. Wer nach diesem Zeitpunkt Milch- «rzeugniffe aller Art aus dem Ausland einführt, hat sie an die Zentral-Einkaufsgesellschaft zu verkaufen und zu liefern."
Artikel 2
Artikel 1 -er Bekanntmachung über die Durchfuhr
von kondensierter Milch und von Milchpulver ®om 13. Oktober 1916 (ReichS-Gesetzbl. S. 1163) erhält fol- gende Fassung:
„Die Durchfuhr von Milcherzeugnissen aller Art über die Grenzen des Deutschen ReichS ist bis auf wettere- verboten."
Artikel 8
Die Bestimmungen treten mit dem Tage der Ver- kündung in Kraft.
Berlin, den 16. Dezember 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. H e l f f e r i ch.
* - * *
Hersfeld, den 31. Dezember 1916. Wird veröffentlicht.
I. 12885. Der Landrat.
J. B.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 20. Dezember 1916.
1.
Aus Grund des Gesetzes vom 4. August 1914 in der Fassung vom 17. Dezember 1914 wird in der Ab- änderung der Bekannntmachung vom 11. September 1916 der Höchstpreis für Kalbfleisch folgendermaßen anderweitig festgesetzt:
1. Kalbfleisch.....1,50 Mark
2. Schnitzel und Frikandeau . . 2,10 Mark
3. Kotelett.....1,50 Mark
4. Gehacktes und zum Hacken . . 1,90 Mark 5. Haxen......0,80 Mark
Falls das Kalb über 150 Pfund Lebensgewicht hat, gelten die bisherigen 10 Pf. höheren Preise auch fernerhin. In Fällen, wo dies zutrifft, darf der erhöhte Preis nur auf Grund einer Bescheinigung gefordert werden, die von dem Tierarzt Friedrich ausgestellt und ,..,■■ **1» »»*.«»,'Hi«».«-»st«M>^ ~
2.
Uebertretungen vorstehender Anordnung werden mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit Gefängni- bis zu einem Jahr bestraft. Vorstehende Höchstpreise sind in allen Metzgereien und Verkaufsstellen -e- Kreises öffentlich auszuhängen. Diese Festsetzung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Tgb. No I. 12425. Der Landrat.
I. V.:
v. Hedemann, Reg.-Affessor.
Bus der Heimat
): ( Hersfeld, 23. Dezember. Wie wir hören, findet die Einführung des Herrn Bürgermeister- Wagner in sein hiesiges Amt am 28. d. MonatS, nachmittags 3 Uhr durch den Herrn RegierungSpräfi. deuten im Rathaussaale statt.
): ( Hersfeld, 23. Dezember. Mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse wurde ausgezeichnet, Musketier Willy Nußbaum Res.-Jnf.-Regt. 213 und der Gefreite Karl Sauer Jäger-Batl. Nr. 11.
): ( Gershause«, 23. Dezember. Der Gefreite Adam Faulhaber, Königs-Jnf.-Regt. 145, wurde mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet.
): ( Diukelrode (Kreis HerSfelöl, 23. Dezember. Der Landsturmmann H. Schüler, Jnf.-Regt. (König Wilhelm 1. 6 Württembg.) Nr. 124, wurde für Tapferkeit und Treue mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse ausgezeichnet.
Vacha, 20. Dezember. Hier hat sich nach längerer Vorbereitung eine Gesellschaft zur Herstellung von Munitionsteilen gebildet, die in den Räumen deS . früheren SpinnereigebäudeS der Firma Gebr. Groß den Betrieb eröffnet. Eine Anzahl junger Burschen, Mädchen und Frauen finden dabei leichte und lohnende Beschäftigung.
Hanau, 21. Dezember. „Schade, daß der Feldschütz Oestreich h'itzt, Eugland wäre besser", so schrieb der Drogist Rudolf Franke auS Frankfurt auf den Abschnitt der Postanweisung, mit der er bei der Kemeindekaffe zu Fechenheim eine Polizeistrase bezahlte. Auf Grund einer Anzeige des Feldschützen Oestreich war er Polizei- lich bestraft worden und nun versuchte er in dieser Weise an dem Beamten sein Mütchen zu kühlen. Dieser hatte Strafantrag wegen Beleidigung gestellt. DaS Ge- richt war der Ansicht, daß in der Bez ichnung „Engländer", wie sie hier gebraucht worden sei, sich der Bor- wurs von Gemeinheit und Niederträchtigkeit verkörpere und verurteilte den Angeklagten zu 80 Mk. oder 10 Tage Gefängnis.