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Mr-HersM 1.58 Mark, durch diLDsÄM.

Mmrk. Druck und Verlag von Ludwig Funks Brichviuckeeei . Mit die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersseld.

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für den Kreis Hersfeld

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Kr. 298 "«"'>»N-»^.»«'°» Mittwoch, «« 20 Dezember

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Amtlicher Teil.

Her-feld, den 12. Dezember 1916.

Für die Dauer der Abwesenheit des Fleischbe­schauers in Heenes wird die Stelle durch den Fleisch­beschauer Zerr in Kalkobes versehen.

Tgd. No. I. 12480. Der Landrat.

J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Affessor.

Hersfeld, den 12. Dezember 1916.

Die in Königsberg in Preußen Fließstraße 19 wohnhafte unverehelichte Sinnt Schmidt, geboren am 4. Mai 1877 in Neustadt i/H hat sich beim Vertrieb von Gegenständen zu Wohlfahrtszwecken schwere Ver­fehlungen zuschulden kommen lassen. Die Genannte ist deshalb von jeder Betätigung in der Kriegswohl- fahrtspflege ausgeschlossen worden.

Ich bringe dies zur öffentlichen Kenntnis. Tgb. No. I. 12463. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Asseffor.

Hersfeld, den 12. Dezember 1916.

Das Gut Hermannshof, daß bisher zum Fleisch­schaubezirk Friedewald gehörte, wird dem Fleischschau­bezirk Kathus zugeteilt.

Tgb. No. I. 12482. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Asseffor.

Bekanntmachung

betreffend Absatz von Dörrgemüse.

Das durch Bekanntmachung vom 14. November

1916 (Reichsanzeiger" Nr. 269) ungeordnete Absatz- ^--^-fO/e^fty^Aarä^ des

Bevollmächtigten des .perrnytHä^Fan^ geändert, daß die bereits im Groß- und Kleinhandel befindlichen Mengen Dörrgemüse nach dem 15. Dezember in den Verkehr gebracht werden dürfen, daß dagegen das Absatzverbot für die Hersteller von Dörrgemüse bis zu der in Vorbereitung befindlichen allgemeinen Absatzregelung bestehen bleibt. Ausge­nommen von dem Verbot werden wiederum die Lieferungen für das Feldheer und die Marine.

Berlin, den 12. Dezember 1916.

Kriegsgesellschaft für Dörrgemüse m. b. H. Koppel. pp- Loewensderg-j * * * Hersfeld, am 15. Dezember 1916.

Wird veröffentlicht.

I. 12698. Der Landrat.

B.:

v. Hedemann, Reg.-Affeffor.

Bekanntmachung über Pferdefleisch.

Vom 1s. Dezember 1916.

Auf Grund der Bekanntmachung über Kriegkmaß- »ahmen zur Sicherung der VolkSernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 401) wird verordnet:

§ 1.

Die Preise für Pferdefleisch dürfen im Kleinhandel bei der Abgabe an den Verbraucher folgende Be­träge nicht übersteigen:

für 1 Pfund Lendenbratfleisch, Leber, Frischwurst oder Fett .... 1,80 Mark, für 1 Pfund Muskelfleisch, ausgenom­men Lendenbratfleisch, ohne Knochen 1,60 für 1 Pfund Herz und Eingeweide, Kopffleisch und andere geringere Sorten Fleisch, ausgenommen Leber . . 1,40 für 1 Pfund Knochen .... 0,20 .

§2.

Zur Berücksichtigung der besonderen Marktver- Hältnisse in den verschiedenen Wirtschaftsgebieten können die Lande-zentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Behörden für ihren Bezirk oder Teile ihres Bezirkes niedrigere Höchstpreise, als im § 1 fest­gesetzt sind, festsetze«.

§ 3.

Die Kvmmunalverbände können den Verkehr mit Pferde», die zur Schlachtung bestimmt find, und mit Pferdefleisch sowie den Verbrauch von Pferdefleisch regeln. Sie können den Gemeinden die Regelung für die Gemeindebezirke übertragen. Gemeinden, die nach der letzten Volkszählung mehr als 10 000 Ein­wohner hatten, können die Uebertragung verlangen.

Die Vorschrift im § 2 Satz 2 der Verordnung vom 21.August 1916 über die Regelung des Fleischverbrauch- (Reichs-Gesctzbl. S. 941) bleibt unberührt.

Die Landerzentralbehörde« oder die von ihnen be­stimmten Behörden können die Kommunalverbände und Gemeinden für die Zweck« der Regelung ver­einigen, sie können auch die Regelung für ihren Be­zirk oder Teile ihres Bezirkes selbst vornehmen. So­weit die Regelung hiernach für einen größeren Be­zirk erfolgt, ruhen die Befugnisse -er zu diesem Be­zirke gehörenden Stell««.

§4.

Die Herstellung von Dauerwurst aus Pferdefleisch wird untersagt.

§5-

Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen.

§6.

Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrase bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft:

1. wer die in dieser Verordnung oder auf Grund dieser Verordnunz festgesetzten Höchstpreise über­schreitet,

2. wer einen anderen zum Abschluß eines Vertrags

auffordert, durch den diese Preise überschritten werden, oder sich zu einem solchen Vertrag er­bietet,

3. wer der Vorschrift in § 4 oder den nach § 8 er­lassenen Bestimmungen zuwiderhandelt.

Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, eingezogen werden.

§7.

Diese Verordnung tritt am 27. Dezember 1916 in Kraft.

Berlin, den 13. Dezember 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzler-. Dr. Helfferich.

* * * HerSfeld, am 17. Dezember 1916. Wird veröffentlicht.

1. 12757. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Affessor.

Bus der Heimat.

^a fi^-*noten zu 20 Mark, die in der VächMä -Zerr UrsgeMve« mer*ewgjM| mit dem Papierrande Ü Zentimeter hoch und 14 Zentimeter breit. DaS Papier ist auf dem linken Rande der Vorderseite mit einem braunen Faser- streifen versehen und enthält auf der ganzen Fläche ein natürliches Wasserzeichen, in welchem die Zahl 20 und das senkrecht stehende Wort MARK, je für sich in senkrechten Streifen abwechselnd, sich wiederholen. Die Vorderseite wird von vier Rechtecken gebildet, die von einer dunklen Umrandung eingefaßt find. Die Rückseite zeigt in zwei hochstehenden achteckigen Feldern figürliche Darstellungen: Links da» Brust­bild eines kräftigen Mannes, rechts das Brustbild einer weiblichen Gestalt. Die Felder sind von hellen, mit grünlichem Linienwerk gefüllten Leisten eingefaßt. Die Note ist mit einer aus senkrechte« Linien be­stehenden Risielung versehen.

* (Befreiung vom Besuch der gewerb- lichenFortbildungsschule.) Bei dem Vorstände der Handwerkskammer für Kurhessen und Waldeck waren Ersuchen der gewerbliche« Fortbildungsschule zu Marburg eingegangen um gutachtliche Aeußerung zu den bei den Kuratorien der Fortbildungsschule eingegangene» Anträgen eines Sattlermeisters und eines Schreinermeisters dortselbst, um Befreiung ihrer Lehrlinge vom regelmäßigen Besuche der Fort­bildungsschule. Beide Handwerksmeister haben näm­lich zurzeit eine Anzahl dringlicher Lieferungen für die Heeresverwaltung auSzuführen. Der Vorstand der Handwerkskammer hat in seiner neulich stattge- fundenen Sitzung beschlossen, die vorerwähnten Ge­suche aus den mitgeteilten Gründen zu befürworten.

* (Postverkehr mit dem Auslande.) Wer i» Kriegszeiten ins Ausland schreibt, bedenke, daß jeder Brief, der über die Grenze hinausgeht, von dem deutschen Zensor gelesen werde« muß, und schreibe deshalb so kurz wie möglich und so leserlich wie mög­lich. Jetzt, wo jede Arbeitskraft für das Vaterland mobil gemacht werden muß, ist e$ auch jedermanns Pflicht, wo eS nur immer möglich ist, Arbeitskraft zu ersparen. Und wenn die Ersparnisse im einzelnen Falle auch nur ganz gering sind, bet den Tausenden von Fällen macht eS viel aus. Kurze Briefe gehen bei der Prüfung vor; die langen und die schwer leser­liche« werden zurückgestellt, bis sich zu ihrer sorg­fältigen Prüfung Zeit findet. Wer also Verzögerungen vermeiden will, schreibe kurz und leserlich. Noch immer werden Briese und Postkarten in daS neutrale AuSland aufgegeben, die in versteckter Form Mit­teilungen trugen, die der Zenssr nicht lesen soll. DaS ist, auch, wenn eS sich wm ganz harmlose Mitteilungen handelt, unerlaubt. Die Absender haben zum mindeste» Nichtdeförderung, wenn nicht Straf« zu ge­wärtigen. Die UeberwachungSstellen müssen jede Karte, die an verborgener Stelle Schriftzeichen trägt, und jeden solchen Brief von der Beförderung auS- schließen.

* (Zeitige Freigabe deS Absatzes von Spargel» und Erbsenkonserven.) DaS KriegS- ernährungSamt hat sich entschlossen, 20 Prozent der bei den einzelnen Händlern am 20. Dezember 1916 vorhandenen Borräte an Spargel- und Erbsenkon-

serven zum Absätze freizugeben, wobei durch besondere Einschränkungen Sicherheit dafür, daß dieser Satz nicht überschritten wird, und daß ein Hamster« der Borräte vermieden wird, getroffen werden soll. ES dürfen an die einzelnen Personen nicht mehr alS täglich zwei Normaldosen verkauft werden. Die Freigabe wird für die Zeit vom 20. Dezember 1916 bis 10. Januar 1917 angeordnet. Die Gemeindebehörden werden sie zu überwachen haben. Sie erfolgt, um der Be­völkerung für die Feiertage der WeihnachtS- und Neujahrszeit den Kauf dieser Konserven zu ermög­lichen. Die Verteilung der übrigen 4/s der Bestände wird zusammen mit der Verteilung der Sauerkraut- und Dörrgemüsemengen vorbereitet. Die ent­sprechenden Vorbereitungen der Reichsstelle für Ge­müse und Obst nähern sich ihrem Abschluß.

Gaffel, 17. Dezember. (Schwere Brandwunden.) In einem Hause der Holländischen Straße spielte» gestern mehrere kleine Kinder in einem unbewachten Augenblicke in großer Freude an einem Christbaum herum, welcher herausgeputzt werden sollte. Dabei wurde ein Kübel mit kochendem Wasser, welcher tn der Ecke stand, umgeworfen, so daß sich ei» Teil bei Wassers über den zarten Körper eines kleine« zwei­jährigen Kindes ergoß und solch schwere Brandwunden verursachte, das es durch die Sanitätskolonne nach Anlage von Notverbänden in LandkrankenhauS über- führt werden mußte.

Caffel, 17. Dezember. (Blutige Schlägerei.) Zwischen einer Anzahl älterer Männer und jugend­licher Burschen entstand am vorgestrigen Sonnabend nachmittag in der Leipziger Straße, Jorkstraße-Ecke, um geringfügiger Ursache halber eix heftiger Streit, welcher schließlich in Tätlichkeiten auSartete. Ruf gegen seitiges Hin- und Herstoßen folgten unter wüstem Ge­schrei schlimme Ausschreitungen. Man schlug sich gegen­seitig mit Stöcken und Knütteln die Köpfe blutig, einzelne Fuhrleute griffen sogar nach Kohlenschaufet» und Schippen, so daß ernste Verletzungen auf beiden

mÄhlcibeii konnten. Die telephonisch herbeigerufene PoIt^et ekicksten IHTTT'tou ffre atsoato Ruhe und Ordnung wieder herzustellen. Die Haupt- täier kamen zur Anzeige, soweit sie nicht vorher be­reits Reißaus genommen hatten.

Bleicherode, 16. Dezember. Die Tollwut ist nun aus dem Hannöverschen auch in unsere Gegend gekommen. In der Gemeinde Clettenburg (Grasschaft Hohenstein) wurde sie bei einem Hunde und einer Katze festgestellt.

Geluhause«, 17. Dezember. Im Kreise Gelnhausen sind in verschiedenen Ortschaften von Landwirte« und anderen Erzeugern verheimlichte Kartoffeln zu dem herabgesetzten Preise von 2,50 Mk. für den Zentner enteignet worden. In einigen besonders schweren Fällen der Verheimlichung ist man jedoch auch zur unentgeltlichen Enteignung geschritten. So sind in der Gemeinde WeilerS bei der unter Leitung eine! Offiziers vorgenommenen Nachrevision bei der Witwe Heinrich Wilhelm auS einem Sieben feHer, dessen Eis­gang zugemauert worden war, 48 Zentner versteckt gehaltene Kartoffeln herausgeholt worden. Bei dem Landwirt Adam Konrad, WeilerS fand man 8' $ Zentner Kartoffeln im Hause in und hinter Schränken unb aus dem Speicher verborgen, während 23 Zentner in der Scheune unter dem Stroh lagerten. In beiden Fällen erfolgte Enteignung ohne Bezahlung, außer- dem ist Anzeige bet der Staatsanwaltschaft erstattet worden. Diese Nachprüfungen der Kartoffelbestände «erden fortgesetzt.

Brreichni;

der bei L. Pfeiffer Depositenkasse Hersfeld zu Her-feld ferner eingegangenen Spenden, worüber wie nach­stehend dankend quittiert wird:

Für das Rote Kreuz:

2. November-Rate der Hersfelder Volks- spende Mk. 184.60

3. und 4. November-Rate der HerSfelder

Bolksspende , 883.18

Ueberweisung von der GoldankaufSstelle , 86.55 Erlös aus Vorspiel bei Fräulein Hille, Hers seid 1.85

Zahlung von Herrn Chr. Börner, Weimar, für bedürftige Kriegerfrauen 50. Mk. 656.18 bisheriger Bestand , 1.210.78 Mk.1866.V1 davon weiter verausgabt 1.200. heutiger Bestand Mk. 666.91

Für die WeihnachtSgabe«: Zahlung von Ungenannt Mk. 5. _ Frau H. Zickendraht , 15. Ilse und Heinz Zickendraht 5. Herrn EliaS Stern 10. Ungenannt 10. Ev. Bürgerschule, HerSfeld 30. Mk. 75. bisheriger Bestand 1.327.

heutiger Bestand Mk. 1.402.