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M e?» MS?« g-Woffen wird.

Zu dein Friedensangebot ivird uns über die völker­rechtlichen Grundsätze derartiger Abmachungen ge­schrieben:

Ein FriedeusaugeLm ist eine Willenserklärung, die von dem dazu berufenen Organ des Staates ausgehen muß. Obue weitere Vollmacht sind das Staatsober- Haupt und der Minister des AuswäAiqen zu jeder rechts- qeschäftliMeu Willenserklärung befugt. Das Augebm und der Abschluß eines Friedens erfolgt naturgemäß nach überlieferten Bestimmungen, die in völkerrecht­lichen Anschauungen ihre Ursache haben. Der Frieden ist einvölkerrechtliches Rechtsgeschäft", da der Inhalt der Abmachungen mtD Verpflichtungen die Ausübung von Hoheitsreüüen betrifft, also von solchen Rechten, die Ausfluß der Staatsgewalt sind. Die Beendigung des Kriegszustandes kann, was vorausgeschickt werden muß, in mehreren Formen erfolgen, entweder formlos durch Einstellung der Feindseligkeiten von beiden Sei­ten, oder durch Unterjochung des Gegners. So hat Preußen z. B. mit Lichtenstem weder 1866 noch später einen Friedensvertrag geschlossen. Der Lkriegszustand kann aber auch in förmlicher Weise durch Abschluß des Friedensvetrages erfolgen. Dabei ist zu berücksich- icvn, daß der Friedensvertrag unter denselben völker­rechtlichen Rechtsregeln sielt wie jeder andere Staats- .»ertrag. Dabei ist die Bestimmung sehr wesentlich, daß ms Staatsoberhaupt die Berechtigung bat, den von ihm ieberrschten Staat durch Verträge zu binden, denn das Staatsoberhaupt hat nach dem Völkerrecht die oberste wlkerrechtliche Vcrtretnngsbefngnis innerhalb der durch sie Staatsverfassung geschlossenen Schranken.

Da nun der Abschluß von Staatsverträgen durch die Willenserklärung der mit der völkerrechtlichen Vertre- ungsbefugnis ausgerüsteten Organe erfolgt, so hat das Staatsoberhapt die Berechtigung, den von ihm be­herrschten Staat zu binden. Es hat also die Berechti­gung. den Frieden anzubieten und Friedensverträge nach Sachlage der Rechtsgrundsätze, die von der Ver­fassung gegeben sind, abzüschließen. Das Friedensan­gebot, das unseren Feinden gemacht wurde, ist darum n jeder Beziehung rechtskräftig. Der Weg, den jetzt die Verhandlungen nehmen werden, ist abhängig von der Stellungnahme unserer Feinde. Wenn sie sich einem Frieden geneigt zeigen, dann dürfte zunächst ein Waffen- hillüand und nachher ein sog. Präliminarfrieden in Be­tracht kommen, wie er auch am 26. Februar 1871 zu Ver- sailies abgeschlossen wurde, der die Grundlage für den Frankfurter Frieden bildete. Der Friedensvertrag hat mehrfache Wirkungen. Die nächste besteht darin, daß die Streitigkeiten zwischen den kriegführenden Mächten beendet werden. In zweiter Linie erfolgt dann die Wiederherstellung der völkerrechtlich geregelten fried­lichen Beziehungen, wie sie vor dem Kriegsausbruch be­standen haben. Endlich bat der Abschluß des Friedens auch auf die neutralen Mächte eine Wirkung, denn die durch den Kriegszustand begründeten Rechte und Pflich­ten der Neutralen fallen dann hinweg. Es tritt also der frühere Rechtszustand wieder in Kraft.

Alle Verträge, die vor dem Kriege zwischen den be­treffenden Mächten bestanden, bleioen erloschen. In den Friedensverträgen befinden sich meist noch beson­dere Abmachungen, wie z. B. die Vereinbarungen über Gebietsabtretungen und über die Bezahlung einer Kriegsentschädigung, zu deren Sicherung eine militäri­sche Besetzung des besiegten Landes durch den Sieger eingeräumt werden kann, wie z. B. durch Art. 7 des Frankfurter Friedens bestimmt ist. Auch enthält der Friedensvertrag meist eine sog. Amnestiebestimmung, die sich in der Hauptsache auf die abgetretenen Gebiete bezieht. Durch diese Bestimmung wird die Strafver-

svrgung der während des smeße$ von den vekderfemgen Staatsangehörigen begangenen politischen und militä­rischen Vergehen ausgeschlossen. So beginnt z. B. der Art. 2 Abs. 2 des Frankfurter Friedens, daß kein Be- wohner der abgetretenen Gebiete weder in seiner Per- fon noch in seinem Vermögen wegen seiner politischen oder nülitärischen Handlungen während des Krieges verfolgt, gestört oder zur Untersuchung gezogen wer­den darf. Endlich ist noch meist eine Abmachung über die ehrenvolle Behandlung der Helöengräber in den griedensverträgen vorgesehen. Auch der Frankfurter riedensvertrag hat eine ähnliche Bestinrmung.

lOKM.)

Freie Wiche Wicht hübe», Zwang drüben

Die amtliche deutsche Meldung aus dem Großen Hauptquartier berichtet am 2. Dezember über einen rumänischen Armeebefehl, der auffordert, bis zum Tode zu kämpfen, aber gleichzeitig denen, die dieser Auffor­derung nicht folgen, die sofort zu vollstreckende Todes­strafe androht. Ebenso verfahren die Russen, die Fran­zosen, die Engländer, die Italiener. So schiebt der jetzige russische Befehlshaber in Wolhynien, General Brussilow, zwischen die stürmenden Massen Postenketten seiner Po­lizeitruppen, die nur Verwundeten das Nmkehren ge­statten ; zudem werden die russischen Soldaten vom ihren Offizieren durch Peitschen- und Stockhiebe zum Angriff getrieben. Frner hat der preußische Kriegsminister, Ge­neral der Artillerie v. Stein, bei der Beratung des Hilfs­dienstgesetzes im Reichstage aus seinen Erfahrungen an der Westfront festgestellt, daß sich dort die Franzosen und die Engländer derselben Zwangsmittel bedienen wie die Rumänen: wer beim Angriff zurückgeht, wird erschossen. Der preußische Kriegsminister bemerkte hier­zu, daß uns derartige Befehle, wodurch Angriffe er­zwungen werben sollen, unverständlich wären.

Die Pflichttreue ist bei uns selbstverständlich, die Pflichterfüllung erfolgt bei uns aus der freien, uner- zwungenen Einsicht in ihre Notwendigkeit. Darum ver­stehen wir nicht, daß Befehle zum Angriff erst durch Todesdrohung wirksam werden sollen. Den erwähnten rumänischen Armeebefehl erklärt unser amtlicher Bericht aus dem Bewußtsein des geringen sittlichen Wertes der rumänischen Truppen. Die deutschen Krieger kämpfen aus freiem Gehorsam. Für sie ist der vorwärts stür­mende Kampfesmut ein sittliches vaterländisches Gebot, das freiwillig ausgeführt wird, nicht durch Todes- androhung erzwungen zu werden braucht. Bei den Feinden aber soll die Furcht vor der Todesstrafe die an­greifenden Massen zu dem Kampfesmute bestimmen.

Auf diesen Unterschied zwischen hüben und drüben, zwischen der deutschen Tapferkeit aus freier sittlicher Pflicht und der feindlichen aus Zwang hat der preu­ßische Kriegsminister bei der Begründung des neuen Hilfsdienstgesetzes hingewiesen, und zwar deshalb, weil der Geist dieses Gesetzes nicht der Zwang, sondern der freie Wille, die Freiwilligkeit sein soll.Gelingen kann das Werk nur," sagte der Reichskanzler,wenn es sich öarstellt als das Ergebnis nicht des Zwanges, sondern der freien Ueberzeugung des ganzen Volkes." Der Lei­ter des Kriegsamtes, General Gröner, betonte:Wir denken nicht an derbes, gewaltsames Zugreifen. Wenn wir die Leute am Kanthaken haben, ist nichts zu wollen. Die Leute müssen uns alle, vom ersten bis zum letzten, freiwillig kommen." General Grüner nannte das Hilfs- gesetz ein sittliches Gesetz und nicht ein Zwangsgesetz­es sei Freiheit im höchsten Sinne, im sittlichen.Wir machen," sagte er,keine Zwangsarbeit letzt im Kriege: es geht um die höchsten Güter unsers Volkes."

... Kecheit und Zwang, unterscheiden sich auch durch die WirMngoenen. nKs sie schaffen. Der frei Arbeitende

lernet mehr als der zur AwM MznmMeno. M Freiheit wohnt, weil sie ein sittlicher Wert ist, mehr Kraft und Stärke, als in dem erzwungenen Willen. Der Freie sst schwerer zu bezwingen als der Unfreie. Da- rum siegen wir, während dre Stürme der Feinde ver­geblich bleiben. Darum ist Deutschland unbezwinglich. Unser Kaiser deutet hierauf in dem Dank hin, den er dem Reichstage zur Annahme des Hllfsdienstgesetzes ausgesprochen hat.Ein von. stetem Willen beseeltes Volk." sagt der Kaiser,kann nicht besiegt werden." Ge­neral Gröner bewertete in seinen Dankesworten im Reichstage das genannte Gesetz als eine Tat, woraus alle Volkskreise die felsenfeste Ueberzeugung tn. sich auf­nehmen, daß das deutsche Volk unüberwindlich tft.Ich glaube an das deutsche Volk," so schloß er,,ich glaube, daß mitten in allen Meinungsverschredenherten feststeht, als eherner Fels: der unbedingte Wille zum Siege."

Frankreich toi« die Wahrheit hören.

Der Ruf «ach dem Diktator.

In einem stark zensierten Leitartikel schreibt A. Albert-Petit imJournal des Debats" vom 7. De­zember:Noch ist es Seit; aber es wird nötig, die Lage mit der kühlen Vernunft zu betrachten, die sie erheischt. Das Unbehagen, unter dem die öffentliche Meinung leidet, ist nicht ohne Ursachen und an diese Ursachen muß man sich halten, wenn man will, daß Frankreich den bewunderungswürdigen und rettenden Schwung wiedergewinnt, den es bei Beginn des Krieges gezeigt hat. Das Land ist zu allen Opfern bereit und hat es seit zwei Jahren in anderer Weise, als durch Phrasen bewiesen. (Zensurlücke.) In der Tat spricht alle Welt vom Siege und denkt daran als ein Endziel, das uns nicht entgehen kann. Aber macht man die Anstrengung, die höchste Anstrengung, die uns allein zu ihm führen kann? Die bekannten Ergebnisse machen diesen Eindruck nicht und das Geheimnis, mit dem man viele Dinge umgibt, die wir als die Einzigen nicht wissen dürfen, ist nicht dazu angetan, uns ein grenzenloses Vertrauen einzuflötzen. Frankreich hat seit 28 Monaten gezeigt, daß es imstande ist, dre Wahrheit zu hören und ihre Lehren zu verstehen. Es fühlt sich durch die Schonung, mit der man seineMoral" behandelt, etwas gede- mütigt: denn diese Moral ist fest genug, um allen Schlägen widerstehen zu können. Um der Entwicklung gewisser Gedankeugänge vorzubeugen, die zu leugnen kindisch wäre, ist eins erforderlich: und wahrscheinlich gibt es hierfür ein anderes Mittel. Man zeige dem Lande mutig die Aufgabe, die es zu erfüllen hat und die Mittel, sie zu erfüllen. Man fürchte sich nicht davor zu zeigen, daß diese Mittel noch etwas mehr als bloße Geduld erfordern werden: man fürchte sich nicht zu sagen, daß der Sieg denen, die sich ausschließlich auf die Macht der Zeit verlassen, nicht zuteil me den kann. Die Regierung muß aufhören, bloße Ver- ; echungen für die Zukunft, bloße Pläne und abwartende Maßnahmen vor- zubringen: sie muß zu entschiedener Tat übergehen, und jedermann wird ihr willig ' ,en, ohne mit ihr über das Matz ihrer politischen ugnisse zu rechten. Auf die Form kommt es hie - nicht an. Niemand hängt im Grunde an einer 5 .atur, an einem Wohlfahrts­ausschutz oder an eine Rat der Zehn: aber jedermann kennt und betont die Notwendigkeit einer konsequenten und tätigen Regierung. (Zensurlücke.) Nicht umsonst finden sich diese Gedanken, fast in den gleichen Aus­drücken, heute in aller Munde und in den Zeitungen aller Richtungen. Der gesunde Menschenverstand der Franzosen, der Frankreich in der Vergangenheit so oft und in nicht minder schweren Krisen gerettet hat, sieht in ihnen das einzige Heilmittel."

Nmtmchmg.

Am 7. Dezember 1916 wurde aus der Straße von Reckerode nach Hersfeld in der Nähe des Kilometer­steines 4,9 nachmittags zwischen 12 und 1 Uhr die Witwe Marg. Krauser geb. Steinhauer von Hers­feld von einem unbekannten Manne Überfällen.

Am 8. Dezember 1916 wurde aus derselben Straße im Walde etwa 200 Meter von der vorgenannten Ueber« sallstelle entfernt unweit des Forsthauses Mönches vor­mittags gegen 11 Uhr der Posthilfsbote Georg Bätza von Hersfeld ebenfalls von einer unbekannten Manns­person überfallen.

Offenbar handelt es sich in beiden Fällen um den­selben Täter. Er wird wie folgt beschrieben: Etwa 35 bis 40 Jahre alt, 1,65 bis 1,67 groß, dunkler guter Anzug, schwarzer (weicher oder steifer) Filzhut Steh­kragen mit kleinem, blauem Schlips, schwarze Schnür- schuhe, schwarzes Haar und kleiner, schwarzer Schnurr- bart, Frankfurter Mundart. Der Täter soll Kratzwunden im Gesicht und an den Händen davon getragen haben.

Sachdienliche Nachrichten, die zur Ermittelung der Täters führen können, wer­den an den Unterzeichneten zu 5. J. 1681/16 erbeten.

Casfel,

den 14. Dezember 1916.

Der Erste Staatsanwalt.

Das unterzeichnete Be­zirkskommando stellt sofort oder später mehrere nicht kriegsverwendungsfähige

2-jöhrige

Freiwillige

der Geburtsjahr gänge 1895 1899 ein.

Im Bürodienst erfahrene Bewerber wollen Gesuche mit selbstgeschriebenem Lebenslauf und Zeugnis­abschriften sofort hierher einsenden.

Außerdem werden zwei mit schriftlichen Arbeiten bewanderte weibliche Hilfs­kräfte oder männliche unter 17 Jahren gegen ent­sprechende Vergütung sofort eingestellt. Selbstgeschriebene Gesuche mit Gehaltsforder­ungen sind umgehend hier­her zu richten.

Btzirksk-mmaiitz« Herfftli.

Bis weiterer Stil her HWpWtn tose ist eingetroffen und werden die Inhaber der Anmelde- nummern 98 bis 142 aufgefordert, die Gänse bis

Sonnabend, den 16. dr Mts,

bei der Firma Sophie Reh» hier in Empfang zu nehmen.

Hersfeld, am 15. Dezember 1916.

See Magistrat Berlorgnngssteste.

in 3. Kl«st!

Laßt Euch nicht irremachen durch die Anzeige einiger Vorstandsmitglieder mehrerer Vereine, von der die wenigsten Vereinsmitglieder etwas wußten, sondern wählt an Stelle des Stadtrat gewordenen Herrn Daniel Stern den vom Gewerbeverein und vielen Arbeitern aufgestellten

Knvlrrlchmiedemeifter

K BMwrtattib

Die Vorstände der unterzeichneten Vereine haben in ihrer gemeinsamen Sitzung als Kandidaten für die am Sonnabend den 16. Dezember von vormUtags 9 1 Uhr

stattfindende Stadtverordnetenwahl der 3. Abteilung den

Kellermeister Koarad Sander

ausgestellt und bitten deshalb die Wähler der 3. Ab­teilung dessen Wahl zu unterstützen.

Der Werkmeister-Verein. Der Beamten- Verein. Der Hausbesitzer-Verein. Der Evgl. Arbeiter-Verein. Der Bürger-Verein für städtische Angelegenheiten.

Dienstbücher s-i find vorrätig in 3-1 L.zMÄOlMrti.

WWmitdw taUMM vorm. IIV2 Uhr

werden auf dem Marktplatz

in Hersfeld

von der Landwirtschafts­kammer für den Reg.-Bez. Kassel

30 Kiilber

im Alter von V, Jahr an Landwirte des Reg.-Bez., welche sich als solche aus­weisen können, zum Selbst­kostenpreise ohne jegliche Garantieleistung seitens der

Landwirtschaftskammer gegen Barzahlung ver­kauft.

hiklNPils S#ltr.

Derselbe bekleidet seit vielen Jahren eine Reihe von Ehrenämtern zum Wohle hiesiger Stadt ohne jede Voreingenommenheit mit Wohlwollen gegen Jedermann. Von ihm wissen wir, daß er mit Verständnis an allen wichtigen Fragen, die in nächster Zeit an die Stadt herantreten, mitarbeiten wird.

Darum gebe Jeder seine Stimme dem Vorsitzenden des Gewerbevereins

HerrN $kmiiiw Tchtzler.

Der Gewerbe-Verein.

Die gesamte Arbeiterschaft.

Verloren!

PelzSylk" von der Turn­halle nach der Breitenstraße.

Gegen gute Belohnn» x abzugeben in der Geschäfts­stelle d. Blattes.

Als

ZlvtltmVlhk!!

1415jührigesMädchenvo>n Lande gesucht.

Näheres in der Geschäfts­stelle dieses Blattes.