M e?» MS?« g-Woffen wird.
Zu dein Friedensangebot ivird uns über die völkerrechtlichen Grundsätze derartiger Abmachungen geschrieben:
Ein FriedeusaugeLm ist eine Willenserklärung, die von dem dazu berufenen Organ des Staates ausgehen muß. Obue weitere Vollmacht sind das Staatsober- Haupt und der Minister des AuswäAiqen zu jeder rechts- qeschäftliMeu Willenserklärung befugt. Das Augebm und der Abschluß eines Friedens erfolgt naturgemäß nach überlieferten Bestimmungen, die in völkerrechtlichen Anschauungen ihre Ursache haben. Der Frieden ist ein „völkerrechtliches Rechtsgeschäft", da der Inhalt der Abmachungen mtD Verpflichtungen die Ausübung von Hoheitsreüüen betrifft, also von solchen Rechten, die Ausfluß der Staatsgewalt sind. Die Beendigung des Kriegszustandes kann, was vorausgeschickt werden muß, in mehreren Formen erfolgen, entweder formlos durch Einstellung der Feindseligkeiten von beiden Seiten, oder durch Unterjochung des Gegners. So hat Preußen z. B. mit Lichtenstem weder 1866 noch später einen Friedensvertrag geschlossen. Der Lkriegszustand kann aber auch in förmlicher Weise durch Abschluß des Friedensvetrages erfolgen. Dabei ist zu berücksich- icvn, daß der Friedensvertrag unter denselben völkerrechtlichen Rechtsregeln sielt wie jeder andere Staats- .»ertrag. Dabei ist die Bestimmung sehr wesentlich, daß ms Staatsoberhaupt die Berechtigung bat, den von ihm ieberrschten Staat durch Verträge zu binden, denn das Staatsoberhaupt hat nach dem Völkerrecht die oberste wlkerrechtliche Vcrtretnngsbefngnis innerhalb der durch sie Staatsverfassung geschlossenen Schranken.
Da nun der Abschluß von Staatsverträgen durch die Willenserklärung der mit der völkerrechtlichen Vertre- ungsbefugnis ausgerüsteten Organe erfolgt, so hat das Staatsoberhapt die Berechtigung, den von ihm beherrschten Staat zu binden. Es hat also die Berechtigung. den Frieden anzubieten und Friedensverträge nach Sachlage der Rechtsgrundsätze, die von der Verfassung gegeben sind, abzüschließen. Das Friedensangebot, das unseren Feinden gemacht wurde, ist darum n jeder Beziehung rechtskräftig. Der Weg, den jetzt die Verhandlungen nehmen werden, ist abhängig von der Stellungnahme unserer Feinde. Wenn sie sich einem Frieden geneigt zeigen, dann dürfte zunächst ein Waffen- hillüand und nachher ein sog. Präliminarfrieden in Betracht kommen, wie er auch am 26. Februar 1871 zu Ver- sailies abgeschlossen wurde, der die Grundlage für den Frankfurter Frieden bildete. Der Friedensvertrag hat mehrfache Wirkungen. Die nächste besteht darin, daß die Streitigkeiten zwischen den kriegführenden Mächten beendet werden. In zweiter Linie erfolgt dann die Wiederherstellung der völkerrechtlich geregelten friedlichen Beziehungen, wie sie vor dem Kriegsausbruch bestanden haben. Endlich bat der Abschluß des Friedens auch auf die neutralen Mächte eine Wirkung, denn die durch den Kriegszustand begründeten Rechte und Pflichten der Neutralen fallen dann hinweg. Es tritt also der frühere Rechtszustand wieder in Kraft.
Alle Verträge, die vor dem Kriege zwischen den betreffenden Mächten bestanden, bleioen erloschen. In den Friedensverträgen befinden sich meist noch besondere Abmachungen, wie z. B. die Vereinbarungen über Gebietsabtretungen und über die Bezahlung einer Kriegsentschädigung, zu deren Sicherung eine militärische Besetzung des besiegten Landes durch den Sieger eingeräumt werden kann, wie z. B. durch Art. 7 des Frankfurter Friedens bestimmt ist. Auch enthält der Friedensvertrag meist eine sog. Amnestiebestimmung, die sich in der Hauptsache auf die abgetretenen Gebiete bezieht. Durch diese Bestimmung wird die Strafver-
svrgung der während des smeße$ von den vekderfemgen Staatsangehörigen begangenen politischen und militärischen Vergehen ausgeschlossen. So beginnt z. B. der Art. 2 Abs. 2 des Frankfurter Friedens, daß kein Be- wohner der abgetretenen Gebiete weder in seiner Per- fon noch in seinem Vermögen wegen seiner politischen oder nülitärischen Handlungen während des Krieges verfolgt, gestört oder zur Untersuchung gezogen werden darf. Endlich ist noch meist eine Abmachung über die ehrenvolle Behandlung der Helöengräber in den griedensverträgen vorgesehen. Auch der Frankfurter riedensvertrag hat eine ähnliche Bestinrmung.
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Freie Wiche Wicht hübe», Zwang drüben
Die amtliche deutsche Meldung aus dem Großen Hauptquartier berichtet am 2. Dezember über einen rumänischen Armeebefehl, der auffordert, bis zum Tode zu kämpfen, aber gleichzeitig denen, die dieser Aufforderung nicht folgen, die sofort zu vollstreckende Todesstrafe androht. Ebenso verfahren die Russen, die Franzosen, die Engländer, die Italiener. So schiebt der jetzige russische Befehlshaber in Wolhynien, General Brussilow, zwischen die stürmenden Massen Postenketten seiner Polizeitruppen, die nur Verwundeten das Nmkehren gestatten ; zudem werden die russischen Soldaten vom ihren Offizieren durch Peitschen- und Stockhiebe zum Angriff getrieben. Frner hat der preußische Kriegsminister, General der Artillerie v. Stein, bei der Beratung des Hilfsdienstgesetzes im Reichstage aus seinen Erfahrungen an der Westfront festgestellt, daß sich dort die Franzosen und die Engländer derselben Zwangsmittel bedienen wie die Rumänen: wer beim Angriff zurückgeht, wird erschossen. Der preußische Kriegsminister bemerkte hierzu, daß uns derartige Befehle, wodurch Angriffe erzwungen werben sollen, unverständlich wären.
Die Pflichttreue ist bei uns selbstverständlich, die Pflichterfüllung erfolgt bei uns aus der freien, uner- zwungenen Einsicht in ihre Notwendigkeit. Darum verstehen wir nicht, daß Befehle zum Angriff erst durch Todesdrohung wirksam werden sollen. Den erwähnten rumänischen Armeebefehl erklärt unser amtlicher Bericht aus dem Bewußtsein des geringen sittlichen Wertes der rumänischen Truppen. Die deutschen Krieger kämpfen aus freiem Gehorsam. Für sie ist der vorwärts stürmende Kampfesmut ein sittliches vaterländisches Gebot, das freiwillig ausgeführt wird, nicht durch Todes- androhung erzwungen zu werden braucht. Bei den Feinden aber soll die Furcht vor der Todesstrafe die angreifenden Massen zu dem Kampfesmute bestimmen.
Auf diesen Unterschied zwischen hüben und drüben, zwischen der deutschen Tapferkeit aus freier sittlicher Pflicht und der feindlichen aus Zwang hat der preußische Kriegsminister bei der Begründung des neuen Hilfsdienstgesetzes hingewiesen, und zwar deshalb, weil der Geist dieses Gesetzes nicht der Zwang, sondern der freie Wille, die Freiwilligkeit sein soll. „Gelingen kann das Werk nur," sagte der Reichskanzler, „wenn es sich öarstellt als das Ergebnis nicht des Zwanges, sondern der freien Ueberzeugung des ganzen Volkes." Der Leiter des Kriegsamtes, General Gröner, betonte: „Wir denken nicht an derbes, gewaltsames Zugreifen. Wenn wir die Leute am Kanthaken haben, ist nichts zu wollen. Die Leute müssen uns alle, vom ersten bis zum letzten, freiwillig kommen." General Grüner nannte das Hilfs- gesetz ein sittliches Gesetz und nicht ein Zwangsgesetzes sei Freiheit im höchsten Sinne, im sittlichen. „Wir machen," sagte er, „keine Zwangsarbeit letzt im Kriege: es geht um die höchsten Güter unsers Volkes."
... Kecheit und Zwang, unterscheiden sich auch durch die WirMngoenen. nKs sie schaffen. Der frei Arbeitende
lernet mehr als der zur AwM MznmMeno. M Freiheit wohnt, weil sie ein sittlicher Wert ist, mehr Kraft und Stärke, als in dem erzwungenen Willen. Der Freie sst schwerer zu bezwingen als der Unfreie. Da- rum siegen wir, während dre Stürme der Feinde vergeblich bleiben. Darum ist Deutschland unbezwinglich. Unser Kaiser deutet hierauf in dem Dank hin, den er dem Reichstage zur Annahme des Hllfsdienstgesetzes ausgesprochen hat. „Ein von. stetem Willen beseeltes Volk." sagt der Kaiser, „kann nicht besiegt werden." General Gröner bewertete in seinen Dankesworten im Reichstage das genannte Gesetz als eine Tat, woraus alle Volkskreise die felsenfeste Ueberzeugung tn. sich aufnehmen, daß das deutsche Volk unüberwindlich tft. „Ich glaube an das deutsche Volk," so schloß er,, „ich glaube, daß mitten in allen Meinungsverschredenherten feststeht, als eherner Fels: der unbedingte Wille zum Siege."
Frankreich toi« die Wahrheit hören.
Der Ruf «ach dem Diktator.
In einem stark zensierten Leitartikel schreibt A. Albert-Petit im „Journal des Debats" vom 7. Dezember: „Noch ist es Seit; aber es wird nötig, die Lage mit der kühlen Vernunft zu betrachten, die sie erheischt. Das Unbehagen, unter dem die öffentliche Meinung leidet, ist nicht ohne Ursachen und an diese Ursachen muß man sich halten, wenn man will, daß Frankreich den bewunderungswürdigen und rettenden Schwung wiedergewinnt, den es bei Beginn des Krieges gezeigt hat. Das Land ist zu allen Opfern bereit und hat es seit zwei Jahren in anderer Weise, als durch Phrasen bewiesen. (Zensurlücke.) In der Tat spricht alle Welt vom Siege und denkt daran als ein Endziel, das uns nicht entgehen kann. Aber macht man die Anstrengung, die höchste Anstrengung, die uns allein zu ihm führen kann? Die bekannten Ergebnisse machen diesen Eindruck nicht und das Geheimnis, mit dem man viele Dinge umgibt, die wir als die Einzigen nicht wissen dürfen, ist nicht dazu angetan, uns ein grenzenloses Vertrauen einzuflötzen. Frankreich hat seit 28 Monaten gezeigt, daß es imstande ist, dre Wahrheit zu hören und ihre Lehren zu verstehen. Es fühlt sich durch die Schonung, mit der man seine „Moral" behandelt, etwas gede- mütigt: denn diese Moral ist fest genug, um allen Schlägen widerstehen zu können. Um der Entwicklung gewisser Gedankeugänge vorzubeugen, die zu leugnen kindisch wäre, ist eins erforderlich: und wahrscheinlich gibt es hierfür ein anderes Mittel. Man zeige dem Lande mutig die Aufgabe, die es zu erfüllen hat und die Mittel, sie zu erfüllen. Man fürchte sich nicht davor zu zeigen, daß diese Mittel noch etwas mehr als bloße Geduld erfordern werden: man fürchte sich nicht zu sagen, daß der Sieg denen, die sich ausschließlich auf die Macht der Zeit verlassen, nicht zuteil me den kann. Die Regierung muß aufhören, bloße Ver- ; echungen für die Zukunft, bloße Pläne und abwartende Maßnahmen vor- zubringen: sie muß zu entschiedener Tat übergehen, und jedermann wird ihr willig ' ,en, ohne mit ihr über das Matz ihrer politischen ugnisse zu rechten. Auf die Form kommt es hie - nicht an. Niemand hängt im Grunde an einer 5 .atur, an einem Wohlfahrtsausschutz oder an eine Rat der Zehn: aber jedermann kennt und betont die Notwendigkeit einer konsequenten und tätigen Regierung. (Zensurlücke.) Nicht umsonst finden sich diese Gedanken, fast in den gleichen Ausdrücken, heute in aller Munde und in den Zeitungen aller Richtungen. Der gesunde Menschenverstand der Franzosen, der Frankreich in der Vergangenheit so oft und in nicht minder schweren Krisen gerettet hat, sieht in ihnen das einzige Heilmittel."
Nmtmchmg.
Am 7. Dezember 1916 wurde aus der Straße von Reckerode nach Hersfeld in der Nähe des Kilometersteines 4,9 nachmittags zwischen 12 und 1 Uhr die Witwe Marg. Krauser geb. Steinhauer von Hersfeld von einem unbekannten Manne Überfällen.
Am 8. Dezember 1916 wurde aus derselben Straße im Walde etwa 200 Meter von der vorgenannten Ueber« sallstelle entfernt unweit des Forsthauses Mönches vormittags gegen 11 Uhr der Posthilfsbote Georg Bätza von Hersfeld ebenfalls von einer unbekannten Mannsperson überfallen.
Offenbar handelt es sich in beiden Fällen um denselben Täter. Er wird wie folgt beschrieben: Etwa 35 bis 40 Jahre alt, 1,65 bis 1,67 groß, dunkler guter Anzug, schwarzer (weicher oder steifer) Filzhut Stehkragen mit kleinem, blauem Schlips, schwarze Schnür- schuhe, schwarzes Haar und kleiner, schwarzer Schnurr- bart, Frankfurter Mundart. Der Täter soll Kratzwunden im Gesicht und an den Händen davon getragen haben.
Sachdienliche Nachrichten, die zur Ermittelung der Täters führen können, werden an den Unterzeichneten zu 5. J. 1681/16 erbeten.
Casfel,
den 14. Dezember 1916.
Der Erste Staatsanwalt.
Das unterzeichnete Bezirkskommando stellt sofort oder später mehrere nicht kriegsverwendungsfähige
2-jöhrige
Freiwillige
der Geburtsjahr gänge 1895 —1899 ein.
Im Bürodienst erfahrene Bewerber wollen Gesuche mit selbstgeschriebenem Lebenslauf und Zeugnisabschriften sofort hierher einsenden.
Außerdem werden zwei mit schriftlichen Arbeiten bewanderte weibliche Hilfskräfte oder männliche unter 17 Jahren gegen entsprechende Vergütung sofort eingestellt. Selbstgeschriebene Gesuche mit Gehaltsforderungen sind umgehend hierher zu richten.
Btzirksk-mmaiitz« Herfftli.
Bis weiterer Stil her HWpWtn tose ist eingetroffen und werden die Inhaber der Anmelde- nummern 98 bis 142 aufgefordert, die Gänse bis
Sonnabend, den 16. dr Mts,
bei der Firma Sophie Reh» hier in Empfang zu nehmen.
Hersfeld, am 15. Dezember 1916.
See Magistrat — Berlorgnngssteste.
WÄ in 3. Kl«st!
Laßt Euch nicht irremachen durch die Anzeige einiger Vorstandsmitglieder mehrerer Vereine, von der die wenigsten Vereinsmitglieder etwas wußten, sondern wählt an Stelle des Stadtrat gewordenen Herrn Daniel Stern den vom Gewerbeverein und vielen Arbeitern aufgestellten
Knvlrrlchmiedemeifter
K BMwrtattib
Die Vorstände der unterzeichneten Vereine haben in ihrer gemeinsamen Sitzung als Kandidaten für die am Sonnabend den 16. Dezember von vormUtags 9 1 Uhr
stattfindende Stadtverordnetenwahl der 3. Abteilung den
Kellermeister Koarad Sander
ausgestellt und bitten deshalb die Wähler der 3. Abteilung dessen Wahl zu unterstützen.
Der Werkmeister-Verein. Der Beamten- Verein. Der Hausbesitzer-Verein. Der Evgl. Arbeiter-Verein. Der Bürger-Verein für städtische Angelegenheiten.
Dienstbücher s-i find vorrätig in 3-1 L.zMÄOlMrti.
WWmitdw taUMM vorm. IIV2 Uhr
werden auf dem Marktplatz
in Hersfeld
von der Landwirtschaftskammer für den Reg.-Bez. Kassel
30 Kiilber
im Alter von V, Jahr an Landwirte des Reg.-Bez., welche sich als solche ausweisen können, zum Selbstkostenpreise ohne jegliche Garantieleistung seitens der
Landwirtschaftskammer gegen Barzahlung verkauft.
hiklNPils S#ltr.
Derselbe bekleidet seit vielen Jahren eine Reihe von Ehrenämtern zum Wohle hiesiger Stadt ohne jede Voreingenommenheit mit Wohlwollen gegen Jedermann. Von ihm wissen wir, daß er mit Verständnis an allen wichtigen Fragen, die in nächster Zeit an die Stadt herantreten, mitarbeiten wird.
Darum gebe Jeder seine Stimme dem Vorsitzenden des Gewerbevereins
HerrN $kmiiiw Tchtzler.
Der Gewerbe-Verein.
Die gesamte Arbeiterschaft.
Verloren!
Pelz „Sylk" von der Turnhalle nach der Breitenstraße.
Gegen gute Belohnn» x abzugeben in der Geschäftsstelle d. Blattes.
Als
ZlvtltmVlhk!!
14—15jührigesMädchenvo>n Lande gesucht.
Näheres in der Geschäftsstelle dieses Blattes.