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für den Kreis Hersfeld

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Nr. 391 3*BXriW4 Dienstag, den 13 Dezember

1916

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 4. Dezember 1916.

Nachstehend veröffentliche ich die von dem Krei»- tag in der Sitzung am 2. Dezember d». Js. gefaßten Beschlüsse:

Ziffer 1 der Tagesordnung.

Die KreiSversammlung erklärt sich einstimmig mit der von den beteiligten Gemeinden beschlossenen Eingemeindung der Landgemeinde KalkobeS " Gemeindebezirk der Stab HerSfeld, unter den

Eingemeindungs-Vertrag vom 6

in den in dem näher

vereinbarten Bedingungen einverstanden.

Ziffer 2 der Tagesorduuug.

Da die Prüfung der Kretskommunalkasse noch nicht völlig beendet ist, konnte ein Beschluß in dieser Angelegenheit nicht gefaßt werde«.

Ziffer 3 der Tagesordnung.

Nachdem der Bezirksausschuß in Cassel zu dem vom Kreistag am 31. März 1916 gefaßten Beschluß betr. die Vorausbelastung der Gemeinden des Kreise» bei Verteilung der Kosten für Kandelpflasterungen an Landwegen innerhalb der Ortschaften die Genehmi­gung versagt hat, weil er nicht die gemäß § 10 deS KreiS- und Provinzialadgabengesetzed erforderlichen Angaben enthalte, wurde einem Beschluß deS Kreis­ausschuffes entsprechend, der Beschluß vom 31. März 1916 wie folgt abgeändert:Bei Herstellung der inner­halb der Ortschaften belegenen Kandeln wird diejenige Gemeinde (GutSbezirk), in deren Bezirk die Kandel belegen ist, mit 2/s der Kosten der Herstellung gemäß § 10 des KreiS- und Provinzial-Abgabengesetze» vom 23. April 1906 vorausbelastet. Diejenigen Gemeinden oder GutSbezirke, die 6er BorauSbelastung unterworfen werden sollen, sowie die Kosten der Herstellung der Kandeln in jeder Gemeinde ergibt sich aus der vor- liegendenbesonderenZusammenstekungDieHerstellung I

Der Umfang der in jedem Jahr her-ustellenden Kandeln sowie der Gemeinden, in denen die Her­stellung erfolgt, werden alljährlich in dem Landwege­bauvoranschlag bestimmt, dabei darf die Borausve- lastunz der einzelnen Gemeinde höchstens 10°/» ihrer gesamten etatsmäßigen Ausgaben betragen. Maß- gebend sind die etatsmäßigen Ausgaben deS Jahres, das dem Jahre der Ausführung der Sandeln voraus- geht. Die Unterhaltung der neu hergestellten Kandeln trägt der Kreis in vollem Umfange.

Die Vorausbelastung derjenigen Gemeinden, in denen die Kandelpflasterungen stattfinden, rechtfertigt sich auS den Vorteilen, die die Gemeinde gegenüber solchen Gemeinden, in denen Kandelpflasterungen noch nicht stattgefunden haben, erwirbt. Die Vorteile bestehen in der verbesserten Möglichkeit der Straßen- reinigung, durch die die Gemeinde insbesondere in gesundheitlicher Hinsicht Nutzen zieht. Die Straßen- reinigung, die der Gemeinde gesetzlich obliegt, wird auch wesentlich erleichtert durch daS Vorhandensein der Kandeln, sodaß die Gemeinden hierdurch auch wirtschaftlich eine Entlastung erfahre«. Auch wird die Sicherheit deS Verkehrs auf der Straße wesentlich gehoben.

Ziffer 4 der Tagesordnung.

Der Kreisausschuß hat dem Kreistag vorgeschlagen, folgenden Beschluß zu fassen:

Der Kreis Hersfeld übernimmt biS auf weiteres die Unterhaltung 6er Bahnhofsstraße in Schenklengs- feld. Zum Zwecke der zur Zeit erforderlichen Unter- Haltungsarbeiten an dieser Straße, deren Kosten nach dem vorgelegten Kostenanschlag deS Landesbau- amts 5800 Mark betragen werden, beschließt der Kreistag, diese Summe in den Voranschlag für 1917 einzustellen und dieses Betrages auf die a» des UnterhaltungSarbeiten interessierten Gemeinde« ge­mäß $ 10 des Kreis- um» Provinzial-Abgaben-Gesetze» im Wege der BorauSbelastung umzulegen. Die Voraus­belastung der interessierten Gemeinden geschieht nach demselben Maßstab, nach dem s. Z. die GrunderwerbS- kosten der Kreisbahn auf die betreffenden Gemeinden verteilt worden sind. Hierbei ist berücksichtigt, daß die Gemeinden Motzfeld und HilmeS nur mit dem Güter­verkehr, nicht aber mit dem Personenverkehr auf die BahnhofSzufahrstraße in Schenklengsfeld angewiesen sind. Der auf die einzelnen Gemeinden entfallende Kostenanteil bemißt sich demnach nach folgendem Maßstab: Die Belastung verhält sich wie Schenklengs­feld (50.000 Mark) zu Landershausen (924 Mark) zu Wüstfeld (924 Mark) zu Unterweisenbor» (1232 Mark) zu Conrode (1212 Mark)zu Motzfeld (800 Mark) zu Hil- me- (800 Mark). Sollten die Kosten der Ausführung die veranschlagten Kosten überschreiten, so werde» die Mehrkosten in derselben Weise anf den Kreis und die beteiligten Gemeinde« verteilt.

Die BorauSbelastung wird damit begründet, daß die vorstehend genannten Gemeinden an der ordnungs­mäßigen Instandsetzung der BahnhofSzufahrstraße in Schenklengsfeld ein ausschlaggebende» Interesse habe», daS für andere Gemeinden deS Kreise», die den Bahn­hof in Schenklengsfeld nicht benutzen, völlig wegfällt. AuS diesem Grunde erscheint e» gerechtfertigt, auch vorzüglich diese Gemeinden an der Aufbringung der

Koste« einer Berbessrrung der genannten Straße zu beteiligen. Der KreiS hat nur insofern ein Jnter«ffe, als die Zufahrtsmöglichkeit zur Kreisbahn durch die Verbesserung der Straße erleichtert wird) er trägt aus diesem Grunde 1 < der Gesamtkoste».

Dieser Vorschlag wurde vom Kreistag einstimmig angenommen in der Voraussetzung, daß die Straße s. Zt. nach dem Kostenanschlag richtig auSgeführt worden ist, welcher dem KreisauSschuß und der Ge­meindevertretung in Schenklengsfeld vorgelegen hat.

Ziffer 5 der Tagesordnung.

Der Kostenanschlag über die Unterhaltung der Landwege im Rechnungsjahre 1917 wurde auf 37000 Mark festgesetzt, nachdem bei -er Begutachtung Ab­änderungen nicht für nötig befunden worden waren. Im Weiteren wurde noch ein Donderkostenanschlag über die Erneuerung von schmiedeeisernen Schutzge­ländern an den Landwegen des Bezirks des Straßen- meisters Gerlach im Betrage von 4500 Mk. begutachtet und die Ausführung auch dieser Arbeiten im k. J. beschlossen.

Ziffer 6 der TageSorduuug.

Gegen das landeSpolizeilich genehmigte Projekt über die Verbreiterung und sonstige Verbesserung der Gefällverhältnisse des Landweges Hcrsfeld-Ntppe von Etat. 17,9 und 60 bis 18,8 und 20 innerhalb der Gemarkung Rausbach wurde nicht» zu erinnern ge- funden.

ES wurde zugleich beschlossen, die veranschlagten Kosten in Höhe von 6500 Mark zu bewilligen in der Voraussetzung, daß der Bezirksverband die Hälfte dieser Kosten all Unterstützung bewilligt und die Ge­meinde RanSbach ihrersei» einen Z«sch«ß von 1500 Mark leistet.

Ziffer 7 der Tagesordnung.

Es wurde beschlossen, für alle Verbindlichkeiten der landwirtschaftlichen An- und Verkaufsgesellschaft Heffenland G. m. b. H. in Cassel, welche diese in ihrer EiUenschft aI3 GeschastSabteilun^ der BezirkSver-

WMWWWWWWWWWWgMWWWWWUWUWAWMWWNWWWW I der LandeSfuttermittelgeschaft m. d. H. in Berlin eingeht, eine Bürgschaft bis zur Höhe von Dreitauseud Mark zu übernehmen.

Ziffer 8 der Tagesordnung.

Es wurde einem Anträge des Kreisausschuffes entsprechend beschlossen, für die Rückzahlung und Verzinsung aller Darlehen, die auf Grund der An­träge des Kreisausschusses aus der Hessischen Kriegs- hilfskasse an Kreiseingesessene gewährt werden, selbst- schuldnerische Bürgschaft zu übernehme«, soweit nicht im Einzelnen eine abweichende Erklärung abgegeben wird.

Ziffer 9 der Tagesordnung.

ES wurde beschlossen, Sie Garantie für Aufnahme eines Darlehns seitens des Abdeckereibesitzers W. Berg in Fulda bei der Sparkasse in HerSfeld in Höhe bis zu sechzig Prozent deS Wertes der zu errichtenden Tierkadaververnichtungsanstalt auf den KreiS Hersfeld zu übernehmen unter der Bedingung, daß die be­teiligten Kreise HerSfeld und Rotenburg für die »olle Garantiesumme solidarisch haftbar sind.

Ziffer 10 der Tagesordnung.

Der Kreistag beschließt auf Grund deS $ 4 deS Kreis- und Provinzial-AbgabengefetzeS vom 23. April 1906 die vom KreisauSschuß vorgelegt» besondere Ge-

dührenordnung für Benutzung nichtungsanstalt zu erlassen. Db

der Tierkadaverver- ese Gebührenordnung

wird in Kürze besonders veröffentlicht werde«.

Ziffer 11 der Tagesordnung.

Der außer der Tagesordnung bereit» in der am 31. März 1916 stattgehabten Kreistagssitzung gefaßte Beschluß, betreffend Bewilligung einer Beihilfe von 1000 Mark zu den Kosten der Erbauung »er ortho- pädischen Anstalt für Kriegsbeschädigte für da» Herz- Jesu-Heim wurde (in der Tagesordnung) bestätigt.

Ziffer 12 der Tagesordnung.

Der KreisauSschuß hat am 7. August 1916 be- schloffen, dem für den Reg.-Bez. Cassel gegründeten Verein für den Landkreis Etallupönen als Mitglied beizutreten u«d den auf den Kreis Hersfeld ent- fallenden, von dem Herrn RegierungS-Präsidenten in Cassel unter Zugrundelegung der Gesamtetnkommen- steuersollS angeforderten Anteil von 8632 Mark zur Beseitigung der KriegSschäden zu bewilligen und diesen Betrag auS den vorhandenen Ueberschüffen deS Metallkontos und soweit dies nicht ausreichen sollte auS dem Haferkonto zu decken. Zu diesem Beschluß erteilt die KretSversammlung einstimmig ihr« Zustimmung.

Ziffer 13 »er Tagesordnung.

Dem vom KreiSauSschuß gemachten Borschlag, die von der Gemeinde Heringen im I. I. vereinnahmte Wanderlagersteuer im Betrage von 30 Mk. auf die von der Gemeinde aufzubringende KreiSsteuer anzu- rechnen, wurde einstimmig zugestimmt.

Ziffer 14 »er Tagesordnung.

Auf Vorschlag de» KreiSauSschusseS wurde« für die neue dreijährige Wahlperiode (19171920) die bis­herigen Mitglieder und Stellvertreter der Ersatz, kommission wieder gewählt. Für den verstorbene« Klempnermetster Gg. Röffing hier wurde der Rentner Gg. Gliemeroth hier gewählt.

Ziffer 15 der Tagesordnung.

Die bisherigen Vertrauensmänner für die Au»- wähl der Schöffen und Geschworenen wurde» für da»

k. I. einstimmig wiedergewählt.

Für den verstorbenen Bürgermeister Nuhn Niederaula wurde der Bürgermeister Echuchard wählt.

in

Ziffer 16 der Tagesordnung.

Auf Borschlag deS Kreisausschuffes werden bisherigen Mitglreder der Kommission zur Unteroer,

die

teilung der Landlieferungen im MobilmachungLfalle für eine weitere sechsjährige Wahlperiode (19171922) wiedergewählt.

Für den verstorbenen Rentner Gg. Gliemeroth wurde dessen Sohn Gg. Gliemeroth hier gewäht.

Der Vorsitzende deS KreisanSschuffeS.

J. A. No. 14834.

I. V.:

v. Hedemann, Reg.-Affeffor.

Befehl.

Bilder militärischen Inhalt» unterliegen vor Ver­öffentlichung oder Ausstellung der militärischen Bor­prüfung.

Verantwortlich für Herbeiführung der Zensur ist, wer die Veröffentlichung oder Verbreitung der bild- lichen Darstellung übernimmt (Verleger) ebenso wer die öffentliche Ausstellung militärischer Bilder, die nicht bereit» von einem Verleger veröffentlicht find mit Ausnahme der im Geschäftsbetriebe deS auS- stellenden Photographen hergestellten reinen vildntS- aufnahmen bewirkt (AuSsteller.)

Verleger oder Aussteller, die Bilder militärischen Inhalts ohne die vorgeschriebene Vorprüfung ver­öffentlichen oder auSstellen, werden, sofern die beste­hende« Gesetze keine höhere Strafe bestimmen, mit Gefängnis bis zu einem Jahr, beim Vorliegen mil- dernder Umstände mit Halt oder mit Geldstrafe biS

150Ü Warf befTraft.^-;

Die näheren Bestimmungen über die für die Zeu- sur zuständigen militärischen Stellen sowie über daS einzuschlagende Verfahren sind bet den Landratsämtern (Bezirksdirektionen, Kreisämtern, Polizei-Ber- Wallungen kreisfreier Städte) zu erfragen.

Cassel, den 21. November 1916.

Der Stelln Kommandierende General des 11. Armeekorps

General der Infanterie. * * * Herrfeld, den 28. November 1916.

Wird veröffentlicht.

Tgb. No. 1. 12021. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedeman«, Reg.-Affeffor.

Bekanntmachung

über Festsetzung eines UebernahmehSchstpreiseS für Ausputzgerste.

Vom 30. November 1916.

Auf Grund des § 7 der Verordnung über Futter­mittel vom 5. Oktober 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1108) in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines KriegsernährungSamts vom 22. «tat 1916 (Reichs-Gesetzbl. 6. 402) wird bestimmt:

Der Uebernahmepreis für Ausputzgerste darf 200 Mark für die Tonne nicht übersteigen.

Berlin, den 30. November 1916.

Der Präsident des Kriegsernährungsamts.

I. V.: von Braun.

* *

HerSfeld, am 6. De-«mber 1916.

Wird veröffentlicht.

I. 11871. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedeman«, Reg.-Affeffor.

Bekanntmachung.

Die KriegSgesellschaft für Sauerkraut m. b. H., Berlin, hat auf Grund von | 2 der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse vom 5. August 1916 mit Genehmigung des Bevollmächtigten des Herr« Reichskanzler» bestimmt:

Der Absatz von Sauerkraut durch Hersteller ist biS auf weitere» verboten.

Berlin, den 2. Dezember 1916.

Krieg»gefellschaft für Lauerkraut m. b. H. Köhler.

*

Herrfeld, am 6. Dezember 1916.

Wird veröffentlicht.

I. 11871. Der Saxirat.

I. V.:

b. Hede wann, Reg.-Affeffor.