$ erstell er Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.60 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Wr die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
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für den Kreis Hersfeld
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Nr. A87» Ueblger Bezugsgr^ DierfeljihrllS
Domrerstag, den Dezember
1916
Amtlicher Teil
Benrath, den 30. November 1916.
Steckbrief.
Der unten beschriebene Landwehrmann Georg Neunstiel hat sich am 25. 11. 16. von seinem Truppenteil nnerlanbt entfernt.
Es wird ersucht, ihn zu verhaften und an den
unterzeichneten oder an die nächste Militärbehörde zum Weitertransport hierher abzuliefern.
Nennstiel ist am Hersfeld) geboren.
Beschreibung: Alter 48 Jahre. Statur Mittel.
Augen dunkel. Mund gewöhnlich.
Gesicht normal.
Sprache deutsch.
14. 11. 78 zu Friedewald (Kreis
Größe 1 m 57 cm.
Haare dunkel
(grau meliert.) Nase stumpf.
Bart dunkel
(herunterhängend) Gesichtsfarbe etwa» bleich aufgedunsen. Gesichtsausdruck: blöde
Kleidung: feldgraue Uniform (Infanterie) lange Stiefel (Hosen in den Stiefeln) Feldmütze.
Ersatz-Bataillon
B. No. 9902. 1/16. Landwehr Jnf.-Regt. 15.
Gesetzbl. E. 590) hat nach dem Grundsatz zu erfolgen, daß der Kartoffelerzeuger bis zum 31. Dezember 1916 und vom 1. März 1917 biS zum 20. Juli 1817 auf den Tag und Kopf bis IM Pfund Kartoffeln, in der Zeit vom 1. Januar 1917 bis 28. Februar 1917 bis 1 Pfund Kartoffeln seiner Ernte für sich und für jeden Angehörigen seiner Wirtschaft verwenden darf. Im übrigen wird der Tageskopssatz bis zum 81. Dezember 1916 auf höchstens 1 Pfund Kartoffeln, vom 1. Januar 1917 bis zum 20. Juli 1917 auf höchstens 5 * Psund Kartoffeln mit der Maßgabe festgesetzt, daß der Schwerarbeiter eine tägliche Zulage bis 1 Pfund, vom 1. Januar 1917 ab eine tägliche Zulage biS IM Pfund Kartoffeln erhält.
§ 2.
Kartoffeln, Kartoffelstärke, Kartoffelstärkemehl sowie Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei dürfen, vorbehaltlich der Vorschrift im Abs. 2, nicht verfüttert werden.
Verfüttert werden dürfen nur Kartoffeln, die nicht gesund sind oder die Mtndestgröße von 1 Zoll (2,72 Zentimeter) nicht erreichen. Die Verfütterung darf nur erfolgen an Schweine und an Federvieh, und nur, soweit die Verfütterung an Schweine und an Federvieh nicht möglich ist, auch an andere Tiere.
§ 3.
Es ist verboten, Kartoffeln einzusäuern und die an die Trockenkartoffel-VerwertungS-Gesellschaft m. b. H. in Berlin abzuliefernden Mengen zu vergällen oder mit anderen Gegenständen zu vermengen.
§ 12.
Diese Verordnung tritt mit dem 4. Dezember 1916 in Kraft.
Berlin, den 1. Dezember 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Dr. Helfferich.
Verordnung
zur Ergänzung der Bekanntmachung über Gerste aus der Ernte 1916.
Vom 1. Dezember 1916.
Der BundeSrat hat auf Grund deS | 8 de» Ge- festes über die Ermächtigung des BundeSratS zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 iReichs-Gesetzbl. 6. 827) folgende Verordnung erlassen: Artikel 1.
Der Bekanntmachung über Gerste aus der Ernte 6. Juli 1916 in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 1916 sReichr-Sesetzbl. S. 800) wird als § 43 folgende Vorschrift anges-gt:
„Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen."
1916 vom
Artikel 2.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Her kündung in Kraft.
Berlin, den 1. Dezember 1916.
Der Stellvertreter der Reichskanzlers.
Dr. Helfferich.
HerSfeld, am 1. Dezember 1916.
Im Monat November d. I. sind von mir den nachbenannten Persönlichkeiten Jagdscheine erteilt worden:
A. Jahresjagdscheine.
a. entgeltliche:
am 1. 11. dem Schneider Johannes Rosenthal RanSbach^
Zur Deckung des für die Ernährung der Bevölkerung bis zum 20. Juli 1917 erforderten Bedarfs an Kartoffeln in den Kommunalverdänden und Bezirken, die diesen Bedarf nicht aus den bei ihnen verfügbaren Vorräten decken können, haben die Vermittlungsstellen (§ 7 der Bekanntmachung über die
Hus der Heimat
* (5t eine Verkehr»b«schränkung«n z u Weihnächte n.) Wie der „Tag" aus zuverlässiger Oelle erfährt. sind «». ‘^^^^
am am am
2.
2.
6.
11. dem Landwirt Heinrich Lipphardt in Kleba;
11. dem Kaufmann Adolf Heuer in Hagen i. W.:
11. dem Ober-Post-Assistenten Rudolf Köhler
in
am
6.
11. dem
am am
7.
7.
11. dem
11. dem
am
7. 11. dem
in Hersfeld;
Maurermeister Heinrich Bätza in Hersfeld;
Gastwirt Heinrich Grebe in Friedlos; Schweinehändler Johannes Heil in Riederjossa;
Holzhändler Waldemar Steuernagel
am am am
am
in Hersfeld -
_________Landwirt Heinrich Ruppel in A«en»orf - 13. 11. dem Rentner Georg Gliemeroth in Hersfeld - 10. 11. dem Leutnant b. R. Fr. Reinnecke zu Hof Hetsenstein, b. Holzheim-
10. 11. dem Rittergutsbesitzer Rudolf de Harn zu
8. 11. dem
am
16.
Oberrode;
11. dem Verwalter Werner Condray in
am am am
Landershausen;
16. 11. dem Kaufmann Shrich Braun in HerSfeld;
17. 11. dem Anstreicher E. Willhardt in Holzheim;
18. 11. dem Schloßgärtner Johanne» Petzold in
am
18.
11. dem B
am
18.
11.
am
20.
11.
Reinhard Bötticher in Philippsthal; dem Gastwirt Adam Wettlaufer in GerS- Hausen;
dem Tuchfabrikanten Hermann Braun in
am
23.
am am
28.
24.
HerSfeld-
11. dem Bürgermeister Johanne» Bornemann in ReimboldShansen:
dem Kgl. Oberlandmeffer Link in Hersfeld;
11. dem Landwirt Heinrich Pfalzgraf in
11.
am
24.
WillingShain;
11. dem Gpmnasial-Profeffor Dr. Stamm in
am
am
29.
9.
11. dem
Karl Bürger in Her»feld.
um
b. unentgeltlich«.
11. dem Baurubachschen «aldwärter Andrea» Kehl in Goßmann»rode;
20. 11. dem städtischen Oberförster Pfannknchen in
H«r»feld:
11. dem Ri'ttmelfter^Weßner in Beiersdorf bei Grimma in Dachse»!-
am 10. 11. dem Invalider: Heinrich Nennstiel in
am
6.
Hilm«» - „
am 24. 11. dem Hauptmann von Tettau zn Bingarte». Der Landrat.
J. «.:
v. Hedemann, Reg.-Affessor.
Bekanntmachung über Kartoffeln.
Born 1. Dezember 1916.
Auf Grund der ««kanntmachung über Krieg». Maßnahmen zur Sicherung der Bolk»ernährung vom 22. Mai 1916 (Reichg-Gefetzbl. 6. 401) wird verordnet:
Dir Regelung der Versorgung der Bevölkerung mit Speisekartoffeln (| 2 »er Bekanntmachung über die Kartoffelversorgung vom 26. Juni 1916, Reich».
aufsegedenen Mengen in den Kommunalverbänden ihre» Bezirkes sicherzustellen.
§5.
Die Vermittlungsstellen haben zur Durchführung der Sicherstellung die ihnen auferlegten Mengen auf die Kommunalverbände ihres Bezirkes nach Au- weisung der Reichskartoffelstelle zu verteilen. Soweit auf Grund der Sicherstellung gemäß § 1 der Bekanntmachung vom 2. August 1916 (ReichS-GesetzvI. D. 875) auf Anfordern der Reichskartoffelstelle Kartoffeln ge- liefert sind, werden diese nach näherer Anweisung der Reichskartoffelstelle auf die nach § 4 sicherzustellende Menge angerechnet.
Die Kommunalverbände haben die ihnen zur Sicherstellung abgegebenen Kartoffelmengen auf di« Gemeindebezirke nnterzuvertetlen. In den Gemeinden erfolgt die Unterverteilung auf die Kartoffelerzeuger durch den Gemeindevorstand.
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Die Kommunalverbände können bei den Kartoffel- erzeugern auch diejenigen Mengen sicherstellen, die zur Deckung des eigenen Bedarfs des KommunalverbandeS erforderlich sind.
§ 7.
Die Kartoffelerzeuger haben ihre Kartoffelvorräte pfleglich zu behandeln und dürfen sie in Höhe der bet ihnen sichergestellten Mengen nicht verbrauchen noch durch Rechtsgeschäft darüber verfügen.
§ 8.
Für die Beschaffenheit der Kartoffeln, die auf Anfordern der Reichskartoffelstelle zu liefern sind, gelten die Lieferungsbedingungen der Reichskartoffelstelle mit der Maßgabe, daß als Speisekartoffeln gute, gesunde Kartoffeln von 1 Zoll (2,72 Zentimeter) Mindest, größe geliefert werden dürfen.
Wer alS Kommunalverband und als Gemeinde im Sinne dieser Verordnung anzusehen ist, regelt sich nach den Bestimmungen der Landeszentralbehörden, die auf Grund des § 11 der Bekanntmachung über die Kartoffelversorgung vom 26. Juni 1916 fReichs- »esetzbl. S. 590) erlassen sind.
8 10.
Wer den Vorschriften in den §§ 2, 8 und 7 oder den Anordnnngen de» Kommunalverbaudes oder der Gemeinde über die Sicherstellung und Abgabe der sichergestellten Kartoffeln zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntansend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe können die Borräte, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, eingezogen werden.
§ 11.
Die B«kanntmachung über die Verpflichtung der Kommunalverbände und der Kartoffelerzeuger zur Sicherstellung und Abgabe von Kartoffeln vom 2. August 1916 (RetchS-Gesetzbl. S. 875) und die Bekanntmachung über Kartoffeln vom 14. Oktober 181V lReichS-Gesetzbl. S. 1165) werden aufgehoben. Die zu diesen Bekanntmachungen erlassenen Ausführung»»?. Kimmungen bleiben big zur Aenderung durch die zn- ftändigen Stellen in Kraft.
eintreten solle, in , »aß sozusagen Bezugs,
scheine vor dem Antritt jeder Eisenbahnfahrt gefordert werden sollen, frei erfunden. Es handelt sich lediglich darum, daß wie auf allen Gebieten auch im Reisen eine gewisse Einschränkung durch die Notwendigkeiten der Kriegswirtschaft geboten ist, und daß ein sparsames Haushalten mit dem Personal der Eisenbahn und mit dem Material dringend gefordert werden muß. Es ist in erster Linie erforderlich, daß Personal und Material freigehalten wird für die Beförderung von Munition, für die Beförderung unserer Truppentransporte und für den gerade zur Weihnachtszeit in gesteigertem Maße stattfindenden Güterverkehr.
* Der Absast vo » Gemüsekonserven und Faßbohnen ist auf Beranlaffnng de» Hr Reich-kommissar» verboten. Den Fabriken ist . Zeit der Versand freigegeben. Hierdurch sind »ie Fabriken in der Lage, noch vor Eintritt de» Froste» die j Waren an die Orte zu versenden, für die sie bestimmt sind. Der Versand an die Abnehmer der Fabrikanten darf nur unter der Bedingung erfolgen, daß die Aare nicht an die Verbraucher gelangt, solange das Absatzverbot besteht.
ernt
zur
Easfel, 5. Dezember. Ein in der WolfSanger Straße wohnhafter Schreinermeister hörte in »er vor- vergangenen Nacht, daß seine im Stalle befindlichen Schweine unruhig waren. Er eilte schnell auf den Hof und fand den Stall offenstehend. Zugleich sah er, wie ein Unbekannter, der offenbar die Absicht hatte, ein Schwein zu stehlen, schleunigst zu entkommen <n*te. Der Meister setzte hinter ihm her «n» e» gelang ihn», den Flüchtigen in einer Baubude, wo er sich verstecken
den Flüchtigen in wollt«, zu fielen.
Marbnrg *. L., 4. Dezember. Sein ebenes Militärdienstjubiläum beging hier gestern »er Oberstleutnant j. D. Reinhardt, ein sehr geachteter und be.
liebter Mitbürger.
Marburg, 4. Dezember. Der in der letzten Kr«i»- tagSsitzung auf Anregung de» KretstagSmitgliedeS UniversitütSkuratvr» Geh.Ober-RegierungSrat Hapen. pflüg inS Leben gerufene Vaterländische AretSau». schütz, »er den Zweck haben soll, in der Krieg»zeit vielleicht zutage tretende Gegensätze zwischen den verschiedenen BevölkerungSklassen durch gegenseitige Au»sprachen und Fühlungnahme mit den Beteiligten aurzugleichen, hielt heute im PhilippShaufe unter Hinzuziehung sämtlicher Landbürgermeister und sonstiger in der Leffentlichkeit stehender Einwohner aus Stadt und Land seine erste größere Tagung ab.
Weidenhansen, 4. D.zember. Einem hiesigen Metzgermeister der die ihm üb.rwiesenen $lct mengen ntchr au die Bevölkerung verkaufte, Jonbern sie mit erheblichsm Gewinn auswärtigenKund«n b<i*t ,»führte, wurden sämtliche Fleischliefirungcu feiten» der Kommunalverbande» gesperrt.
Wiesbaden, 4. Dezembrr. Zum Besten der »ein- spende deS 18. Armeekorps ließ der Kurhau», restaurateur in WieSbaden im Anschluß an eine Aeinversteigerung einen von »er Fürstin VGmarck zur Verfügung gestellten «leisnft »om Schreibtisch »es Fürsten und Reichskanzlers zum Angebot »rmgen. Der Bleistift erzielte ein Höchstgebot von .00 Mark.