Hersfelder Tageblatt
Amtlicher A«zsiger
BMMsprek olertWMW Ur KsrLseL ISO Msrk, durch Ns IsMe- yiäen 1.68 Mark. Druck und Barlag osn LÄuvig gante Buchdrucks Kersss!». Wr die Aedakttan srrmUwortüch I«mz gunZ in HersfÄd.
^AM^iA*
für den Kreis Hersfeld
D^ AszeigMA-«- fsett> Ar dir »ta^füy Aüle 10 Wa< tm ; «milchen T««- 26 ««Ei«, SWIam« die Z«s« » M. BA ML«. ' h-dmg«, web AeLatt geaäfct «dchhevet pbai Skthag nach»iUog».
»t. 284 B"$^^ Sonntag, den 3. Dezember
1816
«»tlicher Teil.
Hersfeld, den 29. NoveRber 1916.
Anordnung auf Grund der §§ 12, 15 und 17 der Bekanntmachung vom 25. September 1915 und 4. November 1915.
§ 1.
Die AuSfuhr von weiblichen Ziegen auS dem Kreise sowie der Aufkanf zum Zwecke der AuSfuhr und der Verkauf an Personen, die die Ziegen auSzu- führen beabsichtigen, ist nur mit Genehmigung des Königlichen Landrats gestattet.
i 2.
Urbertretungen vorstehender Anordnung werden mit GesängniS bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft.
$ Z
Die Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Der KreiSausschuß des Kreise» Hersfeld.
J. B.:
v. Hedemann, Reg.-Affefsor.
Hersfeld, den 29. November 1916.
Anordnung
aus Grund der §| 12, 15 und 17 der Bekanntmachung vom 25. September 1915 und 4. November 1915.
I 1.
Die Ausfuhr von Kohlrüben (Steckrüben, Feldkohlrabi) aus dem Kreise HerSfeld sowie »er Aufkauf zum Zwecke der Ausfuhr und der Verkauf an Per- sonen, die die Kohlrüben auszuführe« beabsichtigen, ist nur mit Genehmigung des Königlichen LandratS gestatte t.
Üebertretungen vorstehender Anordnnng werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe
Diese Anordnung tritt mit örm Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Der Kreisausschuß des Kreises Hersfeld.
B.:
v. Hedemann, Reg.-Asseffor.
Hersfeld, den 28. November 1916.
Sie Schafräude unter dem Schafbestande deS Schäfers Kranz hier ist erloschen.
Tgd. No. I. 12005. Der Landrat.
J. B.:
v. Hedemann, Reg.-Affefsor.
Hersfeld, den 27. November 1916.
Sie Bergütungsanerkenntnisse auS den Monaten August 1914 bis Dezember 1916 über Forderungen für geleisteten Vorspann und Spanndienste, Hergabe von Grundstücken und Gebäuden, Naturalqnartier, Stallung, und Naturalverpflegnng sind zur Zahlung angewiesen und können bet der Königlichen Kreiskasse hier eingelöst werden.
I. M. No. 10095. Der Landrat.
Funke, Kreissekretär. *
Bekanntmachung.
Auf Grund der Berordnnng über das Verbot der Einfuhr entbehrlicher Gegenstände vom 25. Februar 1916 (ReichS-Gesetzbl. S. 111) verbiete ich biS auf weiteres die Einfuhr über die Grenzen de» Deutschen ReichS für folgende Gegenstände:
Branntwein aus Obst, Beeren oder Rückstände davon, aus Wein, Weinhefe, Most, Wurzeln oder Rückständen davon, ferner Arrak und Rum, in Fässern oder Kesselwagen »er Zoll- tarifnummer 178.
Berlin, den 24. November 1916.
Der Reichskanzler
I« Auftrage: Freiherr von Stein
Bekanntmachung
zur Aenderung der Verordnung über den Verkehr mit Stroh und Häcksel vom 8 November 1915.
(ReichS-Gesetzbl. •. 741.)
Vom 23. November 1916.
Der BundeSrat hat auf Grnnd des § 8 deS G«. setzes über die Ermächtigung des vundesrat» zu Wirt- schastlichen Maßnahmen usw. vom 4. Angnst 1914 (Retchs-Gefetzbl. «. 827) folgende Verorsuung erlassen-
Artikel 1
Der | 1 »er Verordnung über den Verkehr mit Stroh und Häcksel vom 8. November 1915 (ReichS- Gesetzhl. 8. 748) erhält folgend« Fassung:
„Den Vorschriften dieser Verordnung unter- liegt da» Stroh von Roggen, Weizen, Dinkel, Hafer und «erste, da» Stroh von Lupinen, das
Zucker- und Runkelrübensamenstroh, nicht da- gegen beim Ausbreschen entstehende -preu."
Artikel 2
Der Absatz 1 deS § 5 der Verordnung - . lt fol- gende Fassung:
„Die BezuKSvereinignng hat für das Su vh einen angemessenen Übernahmepreis zu zahlen. Dieser darf für 1000 Kilogramm Stroh von Roggen, Weizen, Dinkel, Hafer und Gerste
bei Flegtldruschstroh ......50 Mk. bet gepreßtem Maschinendruschstroh . 47 „
bei ungepreßte« Maschinendruschstroh 40 „ für 1000 Kilogramm Stroh von Lupiuen,
Zucker- u. Runkelrübensamenstroh aller Art 40 „ nicht übersteiz«n. Ist daS Stroh nicht von mindestens mittlerer Art und Güte, so ist der Preis entsprechen» herabzusetzen."
Artikel 3
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der ver- kündung in K afr.
Berlin, den 23. November 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Dr. H e l f f« r t ch.
Bekanntmachung über Bogelfutter.
vom 22. November 1916.
Auf Grund deS § 20 der Verordnung über Futter- Mittel vom 5. Oktober 1916 (ReichS-Gesetzbl. 6. 1108) und des § 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegsernährunggamts vom 22. Mai 1916 (Reichs- Aesetzbl. s. 402) wird bestimmt:
Die Adsatzbeschränkung nach § 2 Abs. 1 sowie die Anzeige- und Ueberlassungspflicht nach §§ 8, 4 der Verordnung über Futtermittel vom 5. Oktober 1916 (ReichS-Gesetzbl. S. 1108)
und PinuSarten,
Samen von Erle Fichte, Birke, Lärche, Ginster
Hainbuche,
Zirbelnüsse, Wegerich,
Vogelbeeren, Ameiseneier,
Weißwurm,
Puppen der Seidenraupe.
Diese Bestimmung tritt mit dem Tage der Ver- kündung in Kraft.
Berlin, den 22. November 1916.
Der Präsident de» KriegSernährungsamtes. von Batocki.
Druckfehlerbsrichtigung.
In der Ausführungsbekanntmachung der ReichS- bekleiöungSstelle zu §§ 11 und 12 der BundeSratsver- ordnung vom 10. Juni 1916 über die Regelung »es Verkehrs mit Web-, Wirk- und Strickware« für die bürgerliche Bevölkerung vom 31. Oktober 1916 (ReichS- anzeiger Nr. 158 vom 1. November 1916) muß es in | 10 Ziffer 1a nicht „ausgenommen die in Ziffer 2 be. zeichneten Klassen" heißen, sondern „ausgenommen die in Ziffer b bezeichneten Klaffen".
Berlin, den 20. November 1916.
Reisbekleidungsstell«. Verwaltu«gSabtetlung
Stadtrat Dr. T e m p « r, stellvertr. Vorsitzender.
Hus der Heimat
* (Kriegerwitwen im Eisenbachndi en st.) Angesichts der großen Zahl der Krtegshinterbliebenen hat Minister v. Breitenbach neuerdings angeordnet, daß auch die Kriegerwitwen in größerem Umfange als bisher vorübergehend zu beschäftigen und ihre Bewerbungen vorzugsweise vor anderen zu berücksichtigen sind. Um im übrigen geeigneten Kriegerwilwen auch Gelegenheit zur dauernden Beschäftigung mit Aussicht auf etatSmäßige Anstellung als Eiienbahngehilftanen zu gewähren, ist bestimmt worden, daß zu ihren Gunsten von der sonst vorgesehenen Altersgrenze ,80 Jahre) und von der Erfordernis der Kinderlosigkeit abge- fehe« werden soll.
* (Berücksichtigung der durch den Krieg schwer geprüften Familien.) Gesuche betreffend Berücksichtigung der durch den Krieg schwer geprüpfter Familien sind durch den Antragsteller grundsätzlich über die zuständigen LandratSämter zu deren Stellungnahme dem stell». Generalkommando zuzulette«. Auf diesem Wege werden vermeidbare Rückfragen d«S stell». »«ueralkommaudoS ausgeschaltet und eine im Sinne der Antragsteller liegende wesentliche Beschleunigung in 6er Erledigung der Gesuche erreicht.
):( Hersfeld, 2. Dezember. Mit Rücksicht auf die Kartoffelknappheit und die Schwierigkeit, ge- nügende Mengen Futterkartoffel« für die von Heeres- dienststellen gehaltenen Schwein« ««fzubringen, bringt dte Abteilung auS den Mitteilungen 5er Rohmaterial- stelle des Königlich Preußisch«« Landwirtschaft-mini- strrium» folgendes zur Kenntnis. Nach den Er
fahrungen des letzten Wirtschaftsjahre» wird es not- wendig werde«, i« der bevorstehenden Winter- fütterung»Periode die Kartoffeln in der Hauptsache »er menschlichen Ernährung »orzubehalten, sa »aß nur die Knollen, die wegen ihrer geringen Größe oder al» beschädigt ausgemerzt werden müssen, zur Fütterung zur Verfügung stehen. Dies wird sich besonder» bet der Fütterung und Mast der Schweine störend bemerkbar machen und es erscheint «otwendig, andere Futterstoffe für die Schweine heranzuziehen. Hierbei kommen in erster Linie die Futterrüben (Runkeln, Wruken, Möhren usw.) in Frage. Ueber die Brauchbarkeit ier Futterrüben zur Schweinemast hat Professor Franz Lchmann in Götti«ge« umfangreiche Versuche angestellt, die zu einem günstigen Ergebnis geführt haben. Er schreibt hierüber u. a. folgendes: „Im kommenden Winter ist r» eine Hauptaufgabe »er Landwirtschaft, soviel fette Schwein« «5» z«lief«rn als irgend möglich ist. Da «» an J«ng- schweinen nicht fehlt, kommt es nur dara«f an, die vorhanden«« Futtermittel richtig auszunutzen. Eine« vollwertigen Ersatz für die Kartoffel« bieten die Rüben, und zwar sowohl Kohlrüben (Wruken) als auch die gewöhnliche« Futterrüben (Runkelrüben.) Mit solche« sind in der Landwirtscha' Uchen Ver. suchsstation Göttinge« Mastversuche angestellt worden. Selbst junge Schweine im mittleren L«be«dgewicht von knapp 40 kg. fressen hiernach so große Mengen vo« Rüben, daß 70° < »es Nährstoffbedarfs durch sie gedeckt und höchste Lebendgewtchtszunahme« erstell werden konnten. Gegen Ende der Mast läßt »«r Ver- zehr an Rüben verhältnismäßig nach. Immerhin verzehrten die Tiere für Tag und Stück noch fast 12 Kilogramm Rüben und nahmen hierin 67° o de» Nähr- stoffsdebarf» auf. Die Zunahmen sin» auch hier noch g$ö befriedigend gewesen. Der Lrsvsa ^^^- i«»»«, «rt eitlen, wenn der Fütterung bestimmte Be- dingungen erfüllt werde». Diese ld: 1. Die Rübe« müssen gekocht oder gedämpft wert. . 2. Das Sümpf» wasser muß mttverfüttert werden. Dies ist ein Unterschied der Kartoffeldämpf«ng gegenüber, wo man da» Dämpfwaffer immer weglaufen läßt. Kartoffeln und Rüben lassen sich also nicht gemeinsam dämpfen. 8. Die gedämpften und zerkleinerten Rüben müssen mit Beifutter gemischt werden. 4. Dieses Beifutter wird in der Höhe von 3^ bi» 1 kg. für Tag und Schwein gegeben. Besteht eS zu Vs eißweitzreichem Kraftfutter, z. B. Fischmehl, Kadavermehl oder Trockenhefe un» zu - 3 au» Getreideschrot oder Kleie, dann erzielt man bestimmt höchste Masterfolge, also am Anfang Zunahmen von 500 g, am Schluß der Mast von 500 g. und mehr. Steht dagegen nur Riete oder Getreide- schrot und kein eiweißreiche» Futter zur Berfüg«ng, da«n ist er ratsam, die Fütterung in zwei Abschnitte zu zerlegen, und zwar: a) Vormast nicht unter 4—5 Monaten. Man füttert Rüben mit Klee oder Heu aller Art, und zwar auf 100 kg Rüden etwa 5 kg. Heu, letztere» gehäckselt oder als .^ict. E» empfiehlt sich, da» Heu mit d«n Rüben zu dämpfen. ES muffe« monatliche Zunahmen von 10 bi» 12 kg. für daS Stück erzielt werden. Nur wenn die» nicht erreicht wird, legt man geringe Mengen Getreideschrot oder Kleie zu. ö) So vorbereitete Schweine werden in dreimonatlicher Vollmast schlachtreif. Diese besteht auS einem Beifutter von l1« kg. Getretdeschrot oder Riete, wozu gedämpfte Rüde» biS zur Sättigung gereicht werden. Kleebätter, die durch Dreschen von Klee im Betrage von etwa 4Ü' gewonnen werden können, sind ein vollwertiger Ersatz für Riete. Nur diese beiden Verfahren führen zum Ziele. Dagegen ist da- vor zu warnen, Schnellmast mit Getretdeschrot allein, also ohne eiweißreiches Beifutter zu betreiben, weil sie zur Futterverschwendung führt.
§ HerSfeld, 2. Dezember Von dem Arbeit», kommando in Heringen 8to. 1017 sind am 28. ». M. abenöö 2 russische Kriegsgefangene entwichen. 1. Forin ®iigori No. 65 9 2. Powow Wassili No. 67 7.
Neukirche«, Kreis Ziegenhain, 1. Dezember. I« Abwesenheit der Mutter erlitt das dreijährig« Tödlichen deS Arbeiters Ritter im benachbarten . Olberode einen qualvollen Bebrennungstod beim Spielen am Ofen.
Treysa, 1. Dezember. Die Anstalt Hepbata sieht sich augenblicklich noch vor eine neue wichtige Sufa«»e gestellt. Die Not vieler Kriegerkinder, die der väterlichen Zucht und Ermahnung entbehren müssen, habe« den Vorstand HepdataS veranlaßt, die Begründung eine« KriegerkinderheimS für die Dauer des Krieges in» Auge zu fassen. In diesem Heime sollen Söhne von SricgSteilrrehmtrn Aufnadme finden, die öaüeim aus irgend einem Grxnde in »er Gemvr der Berwahr- losung und Verwilderung sich bessirden.
Duberfta»t,1. Dezember. Von einem durchgehe«den Ochsen an der Leine geschleift und auf den Kopf ge. treten wurde hier der Schulknabe H. Recke. Der Junge hatte tie kaltgewordenen Hände in die Hosen- tafchen gesteckt und die Leine um den Leib geschlungen gehabt. Am Auskommen deS Jungen wird gezweifelt. — Sie hiesigen Lebtusmittelgeschäst« haben den Giebenuhrla»«uschluß eingeführt.