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Amtlicher Anzeiger

BWWMÜsÄertchShrlich fÜLS«sfslL) Mark, vmch Sis^aML- ^**»,$*151*« zogen U60 Mark. Druck und Verlag von LudwigHuM Buchdruckerei J/Böltilltl

Hersfelder Tageblatt

für den Kreis Hersfeld

® W^enptas beträgt M die etafpattige Beste 1G ;

amtlichen Teile 20 Pfermlg, Revamen die Zeile 25 Mg. Bei Wieder- ' holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. (

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Nr. 283 Si^^SSE Sonnabend, bett Ä. Dezember "1516

Der Anzeigenpreis beträgt M die einspaltige Beste 1G Piem^ im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- Holungen wird Rabatt Mwährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Amtlicher Teil.

Hersfelö, den 24. November 1916.

Der Fleischverkauf in den gewerblichen Schlächtereien in Hersfeld findet in Zukunft am Donnerstag, Freitag und Sonnabend den ganze» Tag und am Montag nur Vormittags statt. Die Fest­setzung -einschränkender Verkaufszeiten durch die Metzgerinnung oder einzelne Metzger ist unstatthaft und wird, soweit sie bisher geschehen ist, hierdurch ungültig.

Der Vorsitzende des KreiSa«ssch«fles.

J. A. No. 14402. I. B. :

v. Hedeman», Reg.-Affessor.

Hersfeld, den 28. November 1916.

Im Interesse der Aufrechterhaltung eines ge­regelten Geschäftsbetriebes bei dem Königlichen Land- ratsamt muß ich die KreiSeingeseffene« dringend «r» suchen, abgesehen von Eilfällen, bet der Einholung von mündlichen B«SkS»fte» usw. sich strengstens an die bestehenden Sprechstunde«, vorm. von 11 biS 18 » Uhr und nachm. von 45 Uhr zn halte«

Die Herre« Bürgermeister u«d GutSvorsteher er­suche ich, dies auf ortsübliche Weise zur Kenntnis der Ortseingesessene» zu bringen.

1. 11106. Der Laxdrat.

J. B.:

v. Hedeman», Reg-Affeffor.

-

HerSfeld, ben 25. November 1916.

Unter der Schafherde des Peter Wilhelm Wvlff zu Hersfeld ist die Schafräude festgestellt worden. Die Schutz- und Sperrmaßregeln sind angeorbnet

B.:

v. Hedemann, Reg.-Affeffor.

Hersfeld, den 20. Oktober 1916.

A. Hausschlachtungen.

Ich weise zur Beachtung auf folgendes hin:

1. Zu jeder Hausschlachtung ist meine schriftliche Ge­nehmigung erforderlich (§ 11 der Anordnung über die Berbrauchsregelung für Fleisch vom 29. September.)

2. Die Genehmigung ist schriftlich zu beantragen auf dem hierfür vorgeschriebenen Formular und zwar mindestens 8 Tage vor der beabsichtigen Schlachtung. Die Formulare sind zum Selbstkostenpreis bei der Ortspolizeibehörde erhältlich. Der Antrag ist durch die Hand der OrtSpolizeibehörde einzusenden, die die auf dem Anträge vorgeschriebene Bescheinigung abzu- geben hat. Der Antrag ist sorgfältig und genau auS- zufüllen- ist das nicht der Fall, so wird er dem An­tragsteller ohne weiteres zurückgegeben.

3. Nach Eingang des AntragS wird unverzüglich Sie Genehmigung ausgefertigt' und dem Antragsteller übersandt werden. Ohne Genehmigung darf keine Schlachtung vorgenommen werden, anderenfalls tritt Bestrafung und Einziehung des Fleisches ein, für daS alsdann kein Entgelt gewährt wird.

4. Der Genehmigungsschein ist vor der Schlachtung dem zuständigen Fleischbeschauer einzuhändigen. Dieser hat nach erfolgtet Schlachtung das Schlachtgewicht fest­zustellen, einzutragen und alsdann den Genehmigung»- schein der Ortspolizetbehörde weiterzugeben. Die OrtSpolizeibehörde reicht dann den Schein an mich zurück.

5. Auf Grund der SchlachtgewichtSangabe und der vom Antragsteller gemachten Angaben wird hier er­mittelt, welchen Anspruch auf frische» Fleisch der An­tragsteller noch hat. Die» wird der Ortpolizeibehörde mitgeicilt. Die Ortspolizeibehörde hat bet der Aus­gabe der Fleischkarten diese Mitteilung genau zu be­achten. Die Zahl der anSzugebenden Fleischkarten bemißt sich nach den ^Bestimmungen in dem § 15 der KreiSanordnung vom 29. September 1916.

B. Notschlachtungen.

DaS Fleisch auS Notschlachtungen kann auf An- trag für den Verbrauch im eigenen Haushalte über» wiesen werden. In diesem Falle ist entsprechend den vorstehenden Anordnungen zu verfahren. Der An­trag ist unverzüglich schriftlich zu stellen: dazu ist daS gleiche Formular wie für die Hausschlachtunge» zu benutzen. Der Antrag vertritt in diese»» Falle die vorgeschriebene NotschlachtungSanzeige. Daß eS sich um eine solche handelt, muß aber unter allen Um­ständen aus dem Anträge hervorgehen. Der Fleisch- beschauer hat auf der Rückseite be# Antrags gleich­zeitig daS Schlachtgewicht anzugeb«».

Vorstehende Anordnungen zu 1. und B. gelten auch für die Stadt HerSfeld.

Der «vrsitzende be# KreiSanSschufl«».

I. A. No. 12886. J. V.:

». Hedeman«, Reg.-Affessor.

Bekanntmachung

über Erhaltung von Anwartschaften ans der Krankenversicherung.

Vom 16. November 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 8 SeS Ge­setzes über die Ermächtigung des BundeSrats zu wirtschaftlichen Maßnahme» usw. vom 4. August 1914 (ReichS-Sesetzbl. ®. 827) folgende Bekanntmachung er­lassen :

8 1.

§ 1 Nds. 2 der Bekanntmachung über Kranken- Versicherung und Wochenhilfe während deS Krieges vom 28. Januar 1915 sReichs-Sesetzbl. S. 49) sowie §§ 5, 9 Abs. 1 der Bekanntmachung, betreffend Krankenversicherung bei Ersatzkassen, vom 5. Juli 1916 (Retchs-Gesetzbl. ®. 655) werden aufgehoben. § 2.

Bet Anwendung des § 214 Abs. 1 und des § 313 Abs. 1 der ReicheversicherungSordnung ist die Zeit militärischer, SanitätS- und ähnlicher Dienste, dir während deS gegenwärtigen Krieges dem Reiche oder einer ihm verbündeten Macht geleistet worden sind, auf die Zeit vor dem Ausscheiden a»S der Versicherung nicht anzurechnen.

Das gleiche gilt für die Dauer der Erwerbslosig­keit bis zu sechs Wochen, die in die ersten sechs Wochen nach der Rückkehr aus solchen Diensten in die Hei- «at fällt.

8 8.

Diese Vorschrift tritt mit dem Tage ihrer Ber- kündung in Kraft.

Berlin, den 16. November 1916.

Der Stellvertreter der Reichskanzlers.

Dr. Helfferich.

* * *

HerSfeld, am 23 November 1916.

Wird veröffentlicht.

v. Hedemann, Reg.-Affessor.

Bus der Heimat«

§ Hersfeld, 1. Dezember. (Schweinemastge- nossenschaften.) I« letzter Zeit sind vielfach kommunale Schweinemastgenossenschaften gegründet

worden, der auch Ntchr-Landwirte beitreten können. Jedes Mitglied hat die Anschaffung-kosten für ein Läuferschwein alS Eintrittsgeld und dann ratenweise die Futterkasten bis zur Schlachtreife zu zahlen. Die Mästung findet in für diese Zwecke bereit gestellten Stallungen statt. Die schlachtreifen Schweine werden unter Einziehung der Fleischkart«» an die Genoss«» v«rt«ilt. Dem betreffenden Kommunalverband wird Flrischmenge auS ber iB der BiehhandelSver- ge» Teil der Bevölkc-

vom BiehhaudelSverband bie s eigenen Mast angerechnet, so da band leichter die auf den übrigen Teil ...-------- rung entfallende voll« Fleischration wird liefern könne». Die Mitglieder der Tchwki»emastge«osieu- fchaften werben verpflichtet, sämtliche WirtschaftSab- fälle zur Mästung der Schweine zur Verfügung zu stellen. Bei derartigen Orginasationen handelt eS sich nicht um die sogenannten PensionSschweine. Die Mitglieder der Genoffenschaften haben nicht den Vor­teil, daß ihnen nur ein Drittel bezw. die Hälfte der erhaltenen Fleischmenge auf die Fleischkarte» unge­rechnet wird. Es kommt vielmehr die volle, aus der Schlachtung erhaltene Menge Fleisch auf die Fleisch- karte zur Anrechnung. Trotzdem sind die Vorteile derartiger Organisationen nicht zu verkennen, denn die Genossen derartiger Mastorganisationen erhalten auf diese Weise zum Beispiel fettes Fleisch, daS bei den Fleischern selten über nur sehr schwer zu haben ist. Die zu einer Schweinemastgenossenschaft zusammenge- schlosseneu fleischversorgungSberechligten Personen sieben sich zweifellos günstiger als andere verfergungS- berechtigte Persone». ES könnte ihnen zum Beispiel zugesichert werden, daß stet» eine Kopfration von 250 ©ramm bei ihnen in Anrechnung kommt. Ferner würden sie, wie der Artikel bereit» betont, leichter al» alle anderen in den Genuß von Fett komme« «nd endlich würde dadurch, daß sie die «errate im Hause haben, da» Stehen vor den Metzgerläden «nd Sie Unsicherheit, ob sie Überhaupt etwas bekommen ver- mieden. Alle diese Punkte dürfen Anregung genug dafür bieten, daß auch in unserer Stadt Fleischver- sorgungSberechtigte sich zur Bildung von Schweine- mastgenoffeuschaften zusammen tun.

Rotenburg a. F., SO. November. Der Landrat fordert für heute die Meldung der geernteten Hülsen- flüchte ein.

Gaffel, 80. November. (Schwere KohlengaSver- giftung.) Im Hause Marktgasse 2 waren i»folge einer veralteten Ofenrohrkoustruktion drei junge Leut« in ihrer Schlafkammer bewußtlos geworden. Herr Dr. H. leistete die erste Hilfe, vermochte die Leblosen je­doch nicht inS Bewußtsein zurückzurufen, weshalb er sie durch Mannschaften der KriegersanttätSkolonne dem Landkrankenhause zusützre» ließ, wo erfolgreich

Wiederbelebungsversuche unternommen werden konnten, so daß sich die jungen Leute bereits außer Lebensgefahr befinde».

Caffel, 29. November. Ueber weitere Ein­schränkungen im Eisenbahnbetriebe vom 1. Dezember ab waren hier Gerüchte im Umlauf; danach sollten et­wa 16 verschiedene Züge mit dem 1. Dezember «ussalle». Die hiesige Königliche Eisenbahndirektion teilte aus Anfrage mit, dntz irgendwelche Aenderungen von Be- deutung im Bezirk bei Eisenbahndirektion Caffel mit dem 1. Dezember noch nicht eintreten werden, »»d Laß der jetzt i» Gültigkeit befindliche n Fahrplan dir Ende des Jahres durchgehalten werden könnte, so daß auch keinerlei Beschränkungen im Personenverkehr vor Ablauf be# Jahres erforderlich seien. Nach Be- endigung des WeihnachtSverkehrS würde allerdings eine weitere Verringerung des Personen- und auch deS Schnellzugverkehrs durchgeführt werden.

Homberg, 29. November. Die Polizetverrvaltung hat 100 Mark Belohnung auSgesetzt für Ermittlung der Diebe, die in letzter Zeit Diebstähle hier auSge- führt haben. Auch empfiehlt sie den Einwohner», nachts Fußangeln und Selbstschüffe in die Keller zu legen.

Zie»«»hai«, 29. November, Aus der hiesige» Strafanstalt entwichen ist die Gefangene Frau Anna Maria Meier, als sie abends »o» der Arbeitsstätte zurückkehrte.

Marbnrg «. L., 80. November. DaS Reichsgericht bestätigte daS von der hiesige« Strafkammer gefaßte Urteil gegen den hiesigen früheren Kantinenwirt, der wegen Weiterverkaufes von Kokosfett zu unerhört hohen Preisen zu 2500 Mark Geldbuße verurteilt war.

Kirchhai«, 80. November. Laut Anordnung der KreiSauSschußvorsitzende» mit Rückwirkung vom 1. Oktober d. Js. müssen die Kre'^einwohner bei HauS- fchlachtuugen von je 100 Pfu» chlachtgewicht zwei

mit IM Mk. für SaS Pfund aus

Gudensberg, 1. Dezember. Der erste weibliche Briefträger ist jetzt auch hier in Amt und Würden.

Corbach, 29. November. Ein Unglücksfall hat sich in der Mühle bei Siedlinghausen, unweit Winterberg, ereignet. Die Frau deS abwesenden Mühlenbefitzers war so leichtsinnig, den Versuch zu machen, einen Treibriemen auf ein Rad zu legen, während die Mühle noch im Gange war. Dabei wurden ihre Kleider von dem Räderwerk erfaßt und sie in die Höhe gezogen, bevor die Mühle still gestellt werden konnte. Die Aermstr erlitt tödliche Verletzungen und starb.

Maffe«ha«seu, 28. November. Eine schöne Be­lohnung für treue Pflichterfüllung erhielt die bei Herrn Landwirt B. Echürmann hier bereits 7 Jahre im Dienst stehende Lina Sauer au» Uöorf. Herr Schürmann schenkte ihr «18 Anerkennung eine frisch- melke Kuh, die der Mutter der Mädchens zugeführt, dieser jetzt gute Dienste tut.

Schmalkalde», 27. November. Zur Verteilung an sogenannte Schwerarbeiter hat die Stadt Haferstocken, Erbsenmehl, Maismehl und Maisgrie» beschafft. Bei der Abgabe hat sich aber herausgestellt, daß ein großer Teil der in Frage kommenden Familien die ihnen zustehenden genannten LeoenSmittel nicht abgeholt hat bezw. die Mitnahme abgelchnr hat mit der An­gabe, daß sie solche Sachen nicht essen oder verwenden könnten. Diesen Familien, die es nur auf Brot und Butter abgesehen zu haben scheinen, soll nun klar ge­macht werden, daß sie für die Zukunft als nicht be­dürftig angesehen und auch bei der Verteilung von Zusatzkarten für Brot usw. nicht berücksichtigt werden.

Nenkirchen (Kr. Hünfeld), 29. November. Trotz der Anordnung, daß die Ausfuhr von Kohlrüben aus dem Kreis der landrätlichen Genehmigung bedarf, sind Rüben ohne diese auSgeführt worden. Deshatv sind nunmehr alle tat Kreis vorhandenen gelb- und weißflelschigen Kohlrüben durch den Landrat belchlag. nahmt woide«. Die Prooinziil-KartoNelsteÜe in Lasset hat dem Kreis Hünfeld die Lieferung von 20000 Zentner Kohlrüben anierlegt. Bis zum 4 Dezember müsse» die Bürgermeister berichte», welche Menge» Rüben in ihrer Gemeinde geliefert werden könne».

Verzeichnis

der bei 8. Pfeiffer Depositenkasse Her»seid zu HerSfeld ferner eingegangenen Spenden, worüber wie nach- stehend dankend quittert wird:

Für LaS Rote Kreuz.

ErlöS aus Sammelbüchse Nr. 21

für Telephonmitbenutzung

Erlös aus Sammelbüchse Nr. 3

1. Novbr.-Rate der HerSfelder Bolksfpe»Le

Wt

8.78

5.48

, 1.000

Mk. 1.045.26

14

Mk. 2 460.78

bisheriger Bestand

davon weiter verausgabt , 1.250 heutiger Bestand iüt 1.210.78