Einzelbild herunterladen
 

Amtlicher Anzeiger

H-MMrÄ^-ärMMEch für Hersfeid 1W Statt durch Äe Pvsz.Le- Ä ._{ «^ zogen IM Mark. Saä und Verlag von Ludwig Kunks BuchtzruSerei ZlWnsUMr J

Hersfeld. Mir 51? RedaSion verantworÄich Kauz Funk in HersfÄd. z

er Tagebla

für den Kreis Hersfeld

Qm^^üU Der AnzsigWKrsis selrützt iLr die einspaRge Z-Se 16 MemM, im f

JuftSvlilU amtlichen Teil- 28 Pfennig, ReLsmen die Zeile 25 Wg. M Wieder-

holungen wird Rabatt gewährt. ErschsiM jeden Werttag nachmittags. [

Rr. 382 «»wb.^^ Freitag, ken 1. Dezember

11116

Amtlich«! Teil.

HerSfeld, den 23. November 1916.

Die unter der Schafherde in ASmuShaufen Kreis Roteuburg ausgebrochene Räude ist erloschen.

Tgb. No. I. 11860. Der Lanörat.

p. Hedemann, Reg.-Assessor.

HerSfeld, den 29. November 1910.

Schrot zur Mast von Hausschweinen.

Die ReichSgetreidestelle hat einen Teil des im Kreise vorhandenen, für die menschliche Ernährung weniger geeigneten Brotgetreides zu Futterzwecken freigegeben. Der Kreis HerSfeld wird dieses Getreide durch die für den Ankauf von Brotgetreide bestellten Kommissionäre ankaufe«, schroten lassen und dann be- stimmungsgemäß zn den bestehenden Roggenhöchstpreis für die Schweinemast adgeben. Die Abgabe erfolgt zunächst nur an solche Kleinmäster, welche höchstens zwei, für die eigene Schlachtung bestimmte Haus- schweine in Ihrem Besitz haben mit höchstens 2 Ztr. auf daS Schwein. Die hiernach in Frage kommenden Schweinehalter wollen ihre Bestellungen unter Angabe der Anzahl der Hausschweine sofort schriftlich aufgeben bzw. soweit sie früher schon erulßt sind, erneuern. Bon den Bestellern werden in erster Linie diejenigen berücksichtigt, welche von jeher Schweine gemästet haben. Daß dies der Fall ist, muß aus der Bestellung hervorgehen. Mit Abgabe des Schrote» kann in etwa 8 Tagen begonnen werden.

Der Vorsitzende des KrelSanSschnffes.

I. A. Nr. 14570. J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assrssor.

^mi.^ L W WW

Im Artikel i Ziffer 4 der Bekanntmachung zur Ergänzung der Bekanntmachung über Ausdehnung der Vorschriften der Verordnung über den Verkehr mit Knochen, Rinderfüßen und Hornschläuchen vom 5. Oktober 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1129, Nr. 237 deS Reichsanzeigers vom 7. Oktober d. I.) sind die Bindestriche hinter dem WorteTran" zu streichen.

Bekanntmachung

zur Ergänzung der Bekanntmachung über Ausdehnung der Vorschriften der Berordnnng über den Verkehr mit Knochen, Rinderfüßen und Horuschläuchen vom

Äws18161--°»--«-"«"' S. M>.

Vom 17. November 1916.

Auf Grund der §§ 4, 6 der Verordnung über den Verkehr mit Knochen, Rinderfüßen und Hornschläuchen ^m ^k^" 1916 (RetchS-Gefetzbl. E. ^) wird d. Manöver 11^0 bestimmt:

§ 2 der Bekanntmachung über AnSdehuung der Vorschriften der Verordnung über den Verkehr mit Knochen, Rinderfüßen und Hornschläuchen vom s19I,<l,'1*''l,'MHe'« E« t»1«- den Zusatz:

bei Abdeckereifett..... 320 Mark.

Die Bestimmung tritt mit dem Tag« der Ber- kündung in Kraft.

Berlin, den 17. November 1916.

Der Reichskanzler.

IM Auftrage: Freiherr von Stein.

Mitteilungen der RohmateriulkteUe des Kandwirtschuftsminifterium».

Sammlung der alten Garbenbänder zur Herstellung von neuem Bindegarn.

Die Beschaffung de» Bindegarn» für die nächste Ernte wirk sich noch schwieriger gestalten, als für die diesjährige, da mit einer Einfuhr weder von fertigem Garn, noch von Hanf oder Flach» gerechnet werden kann und wesentliche Vorräte von diesen Artikeln nicht mehr vorhanden sind.

Mehr noch al» je zuvor muß daher mit dem Vorhandenen auf da» sparsamst« gewtrtschaftet und Hur Ueberwindung der bestehenden Lchwirrigkeiten jedes mögliche Mittel herangezogen werden.

Eine Handhabe hierfür bietet sich in der

Aufarbeitung der gebrauchten Garuenden.

Laut Verfügung M Krieg»mintftertum» muß sämtliche» gebrauchte» Bindegarn an die BezugSver- einigung der deutschen Landwirte, Berlin W. 35, Potsdamer Str. 30, bzw. au deren Bevollmächtigten verkauft werden. Der Verkauf zur Verwendung oder zur Verarbeitung oder für irgend welche anderen Zwecke, wie z. V. für Sackband usw. ist nicht zu­lässig.

Um möglichst große Mengen Garnenden auf billigstem Wege zur Umspinnung gelangen zu lassen, beabsichtigt die Bezugsvereinigung der deutschen Land­wirte eine Anzahl Sammelstellen zu errichten, denen der Ankauf für ihre Rechnung übertragen werden soll.

Die Landwirte werden außer den Höchstpreisen von Mk. 75, die 100 kg für Hartfasergarnenden bezw. Mk. 100, die 100 kg für Weichfasergarueriden. ab ihrer nächste» Vollbahnstation Anspruch auf 4Ovo des Ge­wichtes der gelieferten Garuenden in brauchbarem Bindegarn aus altem oder neuem Material nach Wahl der Bezugsvereinigung erhalten, bei einer Ermäßi­gung ihres jeweiligen Tagespreises um lO°/o .für diese Menge.

Berlin, den 13. November 1916.

* * *

Hersfeld, den 33. November 1916.

Wird veröffentlicht.

Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Weihnachtspakete für Ange­

hörige des 2. Kurhesstschen

Jnfanterie-Negiments Nr. 82.

WeihnachtSpakete für bestimmt bezeichnete Ange­hörige des 2. Kurhesstschen Infanterie-Regiments Nr. 82 im Felde wollen gut verpackt bis spätestens

5. Deze nber

unter der untenstehenden Ansckrift unter Hinzusetzung deS Namens des Empfängers im Felde, abgesandt werden. Das Bataillon wird für rechtzeitige Weiter- sendung an das Regiment 8: sorgen.

JAfauwrkeVW Nr. 82.

Herrn

Hermann Kraetzschmar Kürschnermetster

tu Göttingen

Kornmarkt 5.

Bestimmt für: Gefreiten August Mener 12. Kompagnie.

* * *

Hersfeld, den 23. November 1916.

Wird veröffentlicht.

Tgb. Nr. I. 11840. Der Landrat.

v. Hedemann, Reg.-Rsiessor.

Bekanntmachung

der ReichSfuttermittelstelle, betreffend den Ankauf des Haferbedarfs der kontingentierten Betriebe.

Auf Grund deS § 17 Absatz 5 der Verordnung über Hafer vom 6. Juli (RGB!. S. 811) wird be­stimmt:

Die Nährmittelfabriken erhalten von der ReichS- futtermittelstelle nach § 19 der Haferverordnung in Verbindung mit der Bekanntmachung vom 25. August (RGBl. S. 968) Mitteilung, welche Hafermenge sie verarbeiten oder verarbeiten lassen dürfen (Kontin- gent.) Die Kontingente werden für Sie Zeit bis zum 30. September 1917 festgesetzt.

2.

Die Reichsfuttermittelstelle stellt in Höhe der den Nährmittelfabriken bewilligten Kontingente Erlaub­nisscheine zur freihändigen Beschaffung von Hafer auS. Nach Bedarf läßt sie diese den Fabriken durch die Hafer-Einkaufs-Vesellschaft auShändigen.

Auf »rnnö dieser Erlaubnisscheine erwerben die Nährmittelfabriken ihren Bedarf an Hafer freihändig unmittelbar vier durch Vermittlung deS Handel».

4.

Der Ankauf von Hafer darf nur in Kommunal- verbänden erfolgen, die einen Ueberschuß an Hafer über ihren Eigenbedarf haben. Die NShrmittel- fabriken oder der von ihnen beanstragte Handel haben sich wegen eine» jedes Kaufe» vorher mit dem Kom- miffionär de» Kommunalverbande», in welchem der Hafer angekauft werken soll, in Verbindung zu setze», damit den Kommunalverbänden die Uebersicht über den in ihrem Bezirk befindlichen Hafer gewahrt bleibt.

Bei der Aushändigung der Erlaubnisscheine werden die Nährmittelfabriken auf genaue Einhaltung dieser Bestimmung ausdrücklich hingewiesen.

Der Erlaubnisschein ist von der Nährmittelfabrik oder dem von ihr mit dem Ankauf beauftragten Handel bei Abschluß de» Kaufgeschäft» dem Verkäufer auSzuhäu-tge«. Dieser hat das Geschäft binnen 3 Tagen nach Abschluß unter Angabe de» Empfängers deS Hafers dem Kommunalverband anzuzeigen und ihm den Erlaubnisschein einzureichen. Der Kommu­nalverband hat die Erlaubnisscheine monatlich der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung,

Berlin W. 9, als Belag über erfolgte Haferlieferung einzusenden.

6.

Für Hafer, der auf Grund von Erlaubnisscheinen freihändig aufgekauft wird, darf bis zu etwaiger anderweitiger Regelung ein dem gesetzlichen Höchst­preis biS zu Mk. 40, für die Tonne überschreitender PreiS gezahlt werden, gegenwärtig also bi» zu Mark 320, für die Tonne.

Berlin, den 17. November 1916.

Reichsfutter mittelstelle. Dr. Mehnert.

* * * Hersfeld, am 23. November 1916.

Wird veröffentlicht.

1. 12068. Der Landrat.

J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Affessor.

Bus der Heimat.

* (Beschränkung des PoftdiensteS.j Im Anschluß an die Verkehrseinschränkung der Eisenbahn hat auch die Post eine Beschränkung ihres Betriebes in der Weise eintreten lasten, daß der Schalterdienst verringert und die Briefbestellung in Orten mit größeren Postämtern auf höchstens täglich drei, mit mittleren Postämter» auf zwei, mit kleinen Postämtern, Postagenturen und PosthilfSstellen auf eine pro Tag beschränkt wird. Die Paket und Geldbestellung erfolgt auch in großen Städten täglich nur einmal.

* Die ReichSpo st verwaltung richtet auch in diesem Jahr an Jedermann daS Ersuchen, mit den Weihnachtssendungen bald zu beginnen, damit die Paketmassen sich nicht in den letzten Tagen vor dem Feste zu sehr zssammendrängeu, zumal die Zahl der Eisenbahnzüge vermindert worden ist. Die Pakete

(D^ HrtoffeIoerteiln» g im neuen Iah r.) Irr der HauShalkungSkommission des Abge­ordnetenhauses, über deren Sitzungen vom 25. und 27. November jetzt ein Bericht auSgegeben wird, teilte die Regierung mit, daß vom 1. Januar ab die städtische Bevölkerung nur M Pfund, die ländliche Bevölkerung im Januar und Februar 1 Pfund, später l1« Pfund und die gewerblichen Schwerarbeiter 2 Pfund Kar­toffeln für Kopf und Tag erhalten sollen.

):( Hersfeld, 30. November. (Erhöhung 5er VerpflegungSkosten für die Landkranken- Häuser deS BezirksverbandeS Gaffel.) Di« außerordentliche Steigerung der Preise für Lebens- Mittel sowie für Arzeneien und Verbandstoffe, wie überhaupt für alle Bedarfsgegenstände der Kranken­häuser, hat eine Erhöhung der TageSverpflegungssätze der Landkränkenhäuser als angezeigt erscheine« .lassen. Der LandeSausschuß hat daher beschloffen, die Gebühren­sätze mit Wirkung vom 1. Januar 1917 ab für die Landkrankenhäuser zu Gaffel, Eschwege, Fulda, Hanau, Hergfeld, Rinteln und Schmalkalden wie folgt festzu- setzen: in der 1. Klasse 12 Mk tbisher 10 Mk.) in der 2. Klaffe 6,50 Mk. (bisher 6 Mk.) in der 3. Klasse für BezirkSeingeseffene 3 Mk. (wie bisher), für Bezirks- auswärtige 3,50 Mk. (bisher 3 Mk.), für Kinder unter 10 Jahren 2 Mk.; für Krankenkassen mit Sitz im Reg.- Bezirk Cassel in der 3. Klaffe 8 Mk. (bisher 2,50 Mk.) ,- für alle übrigen Krankenkassen und Unsall-Berufsg«. noffenschaften sowie für die BerficherungSanstalten für den FiSkus, für di« Polizeidehördeu, für die Or- gane der Fürsorgeerziehung und dergl. 3,50 Alk. (bis­her 3 Mk ).

Kirchhain, 28. November. Die Kirchhainer Ztg. schreibt: Der Ferkelaufkauf nimmt nach und nach einen bedrohlichen Umfang an. Die Aufkäufer ver­kaufen diese jungen Tiere alS Spanferkel zu hohen Preisen in den Großstädte« nnd finden reichlich Ab­nehmer. Durch diese« BernichtunsSkrieg gegen unsere kchweinezucht wird der spätere Bedarf an schlachtreifen Tieren ganz und gar in Frage gestellt. Nur ein rasche» und «nergische» Eingreifen kann dieser Gefahr steuern.

Mengeringhause«. 28. November. Die ledig« etwa 24jährig« Lina Staub von hier ließ sich heute vormittag von kein Zuge, der um 8 Uhr von Arolsen kommt, in einem Anfälle von Geistesgestörtheit über­fahren. Sie wurde ledendgefährlich verletzt. Ein Bein war gänzlich abgefahren, außerdem erhiel: sie noch "verschiedene andere Wunden. Im Krankenhaus« z« Arolsen wurde sie opperiett und verbunden. An ihrem Aufkommen wird gezweifelt. Dem Lokomotiv­führer, der wohl im letzten Augenblicke die ver­zweifelte Tat bemerkte, gelang e» nicht, trotz eifrigen Bremsens, den Zug zum Stehen zu hri«gcm_______