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Hersfelder Tageblatt

Ältlicher Anzeiger

Bezugspreis viertÄjährlich für HersM 1« Biarl, durch Ne.PsMe- K1.96 Start Druck und Verlag von Ludwig HunL Buchdruckerei eld. Für As Bsdaktisn verantwortlich Franz Muck in H«»M.

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für den Kreis Hersfeld

Der Anzeigenpreis beträgt für die einfpaistge Z«8e 16 PseMg, ta amtlichen TeSe 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 35 Pfg. M Mede» holungen »ab Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werllag nachMittago.

Seliger Bezugspreis elerteljährliä

Dienstag, den 28. November

iei6

Amtlicher Teil.

Her-feld, den 15. November 1916.

Im Interesse der Aufrechterhaltung eines ge­regelten Geschäftsbetriebes bei dem Königlichen LanS- ratsamt muß ich die Kr«iSeingesessenen bring«»- er»

s«ch«n, abgesehen von Eilfällen, bet der Einholung von mündlichen Auskünften usw. sich strengst bestehenden Sprechstunde«, norm, von 11 b und nachm. von 45 Uhr zn halte«.

ens an »ie

bis 12^ Uhr

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher er­suche ich, dies auf ortsübliche Weise zur Kenntnis der Ortseingesessenen zu bringen.

I. 11106. Der Landrat.

Sammelstelle zu bringen. Die Kuhhalter von Gers­hausen haben dir Milch bis nach Kirchheim zu bringen. Für die Anfuhr der Milch aus der Richtung Frielingen nach Niederaula berechnet Sie Molkerei 1 * Pfg. Fuhr- lohn pro Liter.

4.

Die Milch kann in eigenen Kannen geliefert werden. Falls die Molkerei die Kannen stellt, wozu sie auf Antrag verpflichtet ist, ist die Molkerei berech­tigt, für jede Kanne L 20 Liter eine Miete von 50 Pfg. monatlich zu fordern.

Der Vorsitzende des Kreisau-schuffe».

J. B. No. 13871. J. B.:

v. Heöemann, Reg.-Assessor.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

jeder für den Gatten oder Sohn, Vater oder Bruder übrig haben. Wer aber mit Glücksgütern gesegnet ist und vollends, wer sie durch den Krieg erworben oder vermehrt hat, »er denke neben seinen Ange­hörigen auch an die Allgemeinheit und trage dazu bei, daß dieVergessenen" und überhaupt die Stief­kinder der Glücks auch zu ihrem Rechte kommen. Ge­denken wir der Tapferen, die auf, in und über der Erde und derer, die auf, in und über dem Meere täglich und stündlich ihr Leben für uns einsetzen, ge­denken wir derer, die Wunden und Krankheiten -a- vongetragen haben, und derer, die die Wunden heilen und die Schmerzen lindern, gedenken wir der armen Angehörigen von Kriegsteilnehmern und Hinter­bliebenen derer, die ihre Treue mit dem Tode b« siegelt haben, und gedenken wir endlich auch derer,

Her-feld, den 28. November 1916.

Es ist mit Sicherheit festgestellt, daß ein Teil der in der Stadt HerSfeld wohnenden Landwirte Ihrer Pflicht, die in ihrem Betriebe gewonnene Milch an die Molkerei abzuliefern, nur zum Teil ns« kommt. Diese Landwirte liefern nur Sie Morgenmilch, nicht aber die Abendmilch an die Molkerei ab.

Ich gebe mich der Erwartung hin, daß dieser Hin­weis genügt, um die Betreffenden zur Erfüllung ihrer gesamten Lieferung-pflicht zu veranlassen, so daß es nicht erforderlich sein wird, mit weiteren Maßnahmen gegen die Betreffeude» vorzugehen.

Der Vorsitzende -es Kreisansschusies.

I. A. No. 14318. J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Ass«fsor.

HerSfeld, den 21. November 1916.

Alle diejenigen Landwirte, welche ihre Rüben auf die Kartoffeln gelagert haben und dadurch eine Fest­stellung -er Kartoffelvorräte unmöglich machen, er-

Hus der Heimat

* (Rückführung Gefallener.) Das stellvertr. Generalkommando weist darauf hm, daß es zwecklos ist, Sie Erledigung von eingereichten Gesuchen um Ge­nehmigung zurZurücksührung gefallener Krieger durch Erinnerungen beschleunigen zu «ollen. Alle derartigen, auf eine schnellere Erledigung abzielende Eingaben bilden eine schwere und überflüssige Belastung der mit Arbeit überhäuften Dienststellen, wöbet zu berück- sichtigtigen bleibt, daß die Erhebungen an Ort und Stelle über die Lage des Grabes und die Möglichkeit und Zulässigkeit der Rückführung durchweg schwierig und zeitraubend sind. Ein Recht zur Einwirkung auf die FroutdienststrSe» behufs schnellerer Erledigung steht dem Generalkommando nicht zu. Solche Eingaben sind daher Zwecklos, sie bleiben in Zukunft unbeantwortet und werden an die betreffendrn Fcldstellen nicht mehr weitergegeben.

die in quälender Gefangenschaft dem Tage Friedens und der Freiheit entgegenschmachten! alle haben sich unsere« heißen Dank verdient, wird da» Gemüt deS deutschen Kriegers, das Dankbarkeit sehr empfänglich ist, emporheben zu neuen Taten und neuem Dulden stärken. Weihnachten ist die Zeit der Dankbarkeit und treuen Liebe!

stalten

):( Hersfeld, 27. November. Bon den Postan- ten müssen häufig Feldpostbriefe wegen

de» Sie

E» für und

):( H«r»f«l», 27. November. Auf Antrag des Herrn Regierungspräsidenten wurde Herrn Bürger«« ister Strauß -erRote Adler Orten 4. Klasse" verliehe«.

i:( Hersfeld, 27. November. Mit dem Eisernen Kreuz 2. Klaffe wurde ausgezeichnet: Gefr. Ehr ich Jäger-Rgt.-Nr. 5.

Eisenach, 25. November. Der 11jährige Knabe Kranert hat sich beim Spielen mit einer Patrone, die er gefunden haben will, eine schwere Verletzung der Huten Hand zugezogen. Er legte die Patrone auf den Ofen und schlug mit dem Hammer darauf, wodurch

® STÄSWSW ist. In Fällen, wo dies nicht geschieht, werden die Kartdffeln nötigenfalls mit militärischer Hilfe freige- legt werden und die dadurch entstehenden Kosten den Gemeinden als Kosten der örtlichen Polizei «uferlegt werden.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher er- suche ich daher, besonders auf die Landwirte einzu- wirken, Saß sie zur Erleichterung der Feststellungen

UebersSrettung

ewiS -grenze den Ab

sie zur Explosion kam.

25. r 1

alte Arbeiter

einen Tretbr

erte von 300

mitwirken.

Tgb. Nr. I. 11887.

Der Lanbrat.

J. v.:

v. Hedemann, Reg.-Afsessor.

Her-feld, den 24. November 1616.

Auf Grund der mir durch § 8 der Anordnung des Kreisau-fchusse- vom 27. Oktober 1916 gegebenen Er­mächtigung bestimm« ich hierdurch folgendes:

1.

Die in § 8 festgesetzte Verpflichtung zur Lieferung vou Vollmilch erstreckt sich weiter auf sämtliche Kuh­halter folgender Gemeinden, deren LieferungSpflicht

Ausdruck,"daß die Zurückweisung der Sendungen mit Uebergewicht auf eine engherzige Auslegung der Be­stimmungen und auf mangelndes Entgegenkommen der Beamten zurückzuführen sei, oder sie bemängeln die Festsetzung der Gewichtsgrenze auf 550 g. Sie vergessen ganz, daß das verordnungsmäßige Höchstge­wicht für die gebührenpflichtigen Feldpostbriefe 500 g. beträgt und daß gerade infolge von solchen Klagen, wie man sie jetzt erhebt, in weitgehendstem Entgegen­kommen gegenüber etwaigen Irrtümern des Publi­kums inbezug auf di« Gewichtsermittelung eine Ueberschreitung deS verordnungSmäßigen Höchstge­wichts um 10° o bis zu 550 g. augelassen worden ist. Würden die Post- und Heeresverwaltung nun wieder

Mark gestohlen und stückweise an den Tagelöhner Wilhelm Pohlmann aus Hanau weiter verkauft. Die Strafkammer verurteilte Hagenfeld wegen schweren Diebstals zu ein Monat Gefängnis, den viefach vor­bestraften Pohlmann wegen gewerbsmäßiger Hehlerei zu 2 Jahren Zuchthans.

Frankfurt A. M., 25. November. Im Hauptbahn­hof wurde ein Mann auf frischer Tat ertappt, der eben einen beladenen Postwagen aufgebrochen hatte und ein« Anzahl Pakete in einen eigens dazu mitgebrachten Sack steckte. Wahrscheinlich hat er schon mehr der­gleichen Diebstähle begangen, da in letzter Zeit mehr­fach Postwagen beraubt wurden.

m 1. Dezember 1916 beginnt:

1. Gemeinde NieSerjossa liefert an die Molkerei

am

2.

Niederjossa.

Die Gemeinden Niederaula, MengShansen, Hatten- bach, Kleba, Kirchheim, Frielingen, HedderSdorf, Ger-hausen und GerSdorf liefern an die Molke­rei Niederaula.

2.

Die Molkerei Niederjossa gewährt für die Voll­milch denselben Preis, den sie den Molkereigenossen zahlt. Die Molkerei sorgt für die Beförderung der Milch zur Molkerei. An Magermilch darf höchsten» 5O°/o der gelieferten Vollmilch zurückgegeben werden. An Butter steht den Milchlieferanteu höchsten» 120 Gramm auf den Kopf zu, fast» % »er gelieferten Vollmilch dieser B«ttermenge entspricht. Fall» weniger Vollmilch geliefert ist, so vermindert sich auch ent­sprechend der Anspruch auf Butter. Ferner hat »er Mtlchlieferant Anspruch auf Vollmilch in einer Menge von ',4 Liter auf den Kopf de» Haushalt», sowie zur Fütterung der Kälber di» zu 6 Wochen nach Geburt »e» Kalbe» den Gesamtertrag der betreffenden Kuh, und bi» zu 8 Wochen nach Geburt »«» Kalbes die Hälfte dieser Mrnge.

-e- Kalbe» den Gesamtertrag und bis zu 8 Wochen nach 6

Die Molkereigenossenschaft Niederaula zahlt für die gelieferte Bollmilch frei Molkerei 6 Pfg. für das Fett-Prozent sowie ein Aufschlag von 8 Pfg. pro Liter. Für zurückgelteferte Magermilch fordert Sie Molkereigenossenschaft 8 Pfg. pro Liter. Di« Kuhhalter haben Anspruch auf Vollmilch und Butter in dem­selben Umfang wie b«t der Molkerei Nieierjossa. Der Transport der Milch zur Molkerei Niederaula erfolgt in Niederaula, Mengshauseu, Hattenbach, Kleba und Kirchheim wie bisher. Für die Ortschaften Frielingen, HedSersSorf, Ger-dorf, sorgt die Molkerei für Aran-- portgelegenhett. Das Erforderliche wird in den ein- zelnen Ortschaften durch die Molkerei bekannt gegeben. Soweit die Molkerei nicht» anderes bestimmt, ist jeder Kuhhalter verpflichtet, die in seine« Betrieb« ge­wonnene Milch bis zu einer im Orte zu errichtenden

darüber hinaus Gewichtsüberschreitungen (etwa 5 oder 10 g.) zulassen, so würde der Vorgang sich wieder- holen: auch das neue Ausnahmegewtcht würde als Regel angesehen und bei geringfügiger Ueberschreitung würde über kleinliche Handhabung der Bestimmungen geklagt werden. In der Tat muß aber mit Rücksicht auf die mit der Ausdehnung der Kriegsschauplätze ständig zunehmenden Schwierigkeiten in der Zu­

ständig zunehmenden Schwierigkeiten in der Zu­führung der Feldpost an die Truppen an der Ge­wichtsgrenze von 550 g. unbedingt festgehalten werden, und weitere als die bereit- zugelassenen Gewichtk- übeischreitungen können nicht nachgegeben werden. Die Schalterbeamten usw. müssen bei der Prüfung des Gewichts und der Zurückweisung von Sendungen mit Uebergewicht nach den Bestimmungen verfahren, weil erfahrungsgemäß in überaus zahlreichen Fällen immer wieder der Versuch gemacht wird, diese zu um­gehen. Dem Publikum kann zur Vermeidung von Weiterungen nur empfohlen werden, bei der Fertig­stellung der Feldpostbriefe besonders sorgfältig darauf zu achten, » das Gewicht unbedingt in der zuge- lassenen Ue»erschr«itung»gr«n,e bleibt. Für die Sendungen im Gewichte von mehr als 550 g ist der Militär-Paketverkehr eingerichtet worden, sodaß er allen Absendern möglich ist, auch schwerere Sendungen ihren Angehörigen im Felde gegen eine äußerst ge­ring bemessene Gebühr zu überreifen.

Berzeichnir

der bei 8. Pfeiffer Depositenkasse Her-feld zu Hersfeld eingegangenen Spenden für Weihnachtsgaben ftr Sie Krieger im Felde, worüber wie nachstehend dankend quittiert wird:

von Herrn Hegemeister Weegs

Frau Mari« Rchn

Hauptmann Kindermann

Herrn C. Bürger

Ungenannt

Herrn Carl Schimmelpfeng

Regierungsassessor von - Hede­

mann

Berschönerungsverein

Herrn Heinrich Gefing

Frau Oberst Graup

Herrn Schlachthofdirektor Friedrich

L. I.

" Ungenannt durch Herrn Pfarrer Donner «ann

Mk. 10

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10.

Äk. 15«~

):( Hersfeld, 27. November. sW«ihn achtsbitte für unsere Tapf«r«n.) Wieder wird es Weih­nachten, und wieder KriegSweihnachten. Zum dritten Male müssen Heuer die Besten unsere» Volkes das Fest der Liebe und de» Friedens unter grausigem Kononendonner statt friedlichem Glockengeläute ver­leben, zum dritten Male statt t« trauten Familien­kreise unter dem »armleuchtenben, immergrünen Baum in ungastlichen Höhlen in fetuSlicher Erde fern der Heimat, nach der sie sich Weihnachten, an dem Fest, das dem deutschen Herzen am nächsten steht, doppelt sehnen. Was das heißt, kann nur der völlig ermessen, der es am eigenen Leib« erfahr«« hat. Ab«r wir alle, wir Daheimgebliebenen, müssen uns in diesen Tagen in das Gefühlsleben unserer Lapferen Sraußen recht innig hineindenken, inne werden, Saß e» unsere Pflicht ist, ihnen das Weihnacht»- fest f» schön wie irg«ndmögltch zu gestalten. Wohl ist mancher von un» im dritte» Krieg-jahr beim besten Willen nicht in der Lage, reiche Gab«n auszubringen,' aber einen kleinen vewet» treten Gedenken- muß

bte

amtlichen Bekanntmachungen.

Nicht nur an den Tagen, an denen man etwas wichtiges unter ihnen vermutet, sondern

Unter den amtlichen Bekanntmachungen werden fast Tag für Tag Bestimmungen wirtschaftlichen Inhalts verzeichnet, die man in dieser ernsten Zeit wissen und befolgen muß. Einmal im Interesse des allgemeinen Wohle» und dann auch um sich vor Strafe zu schützen.