Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis viertrtMrlich für KersfelS 1-.56 L'!mk, durch die Post Le- zogru 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei HersfÄd. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in HersfeL.
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für den Kreis Hersfeld
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Nr. 876
Seifiger Bezugspreis Dierieljährlida
1.80
Freitag, »r« 24 November
1916
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Amtlicher Teil.
Unsere Heere schützen in hartem Ringen auf allen
Fronten Heimat und Heer vor dem Feinde/
Von ihnen erhoffen wir Sieg und ehrenvollen Frieden.
Alle unsere Arbeit und Kraft daheim muß daher wie bisher ihrer Erhaltung gewidmet sein. Sie bedürfen, um weiter kämpfen und siegen zu können, neben kräftiger Ernährung immerfort gesteigerter Zuführung neuen und Ersatzes verbrauchten Kriegsge- rätes an Bekleidung, Gewehres Geschützen und Munition. Gewaltige Mengen davon sind nötig und müssen auf Befehl des Feldmarschalls von Hinden- burg mit allen Kräften geschaffen werden.
Neben der sittlichen Kraft und Tüchtigkeit des Heeres liegt hierin die Vorbedingung für den Sieg. So ist neben das Feldheer draußen die ihm an Zahl ebenbürtige Heimarmee im Inneren getreten. Tag und Nacht müssen Millionen von Männern und Frauen in Fabriken, Werkstätten und Bergwerken unermüdlich schaffen, um das Rüstzeug des kämpfende« Heeres bereit zu stellen.
Dazu bedarf es Anspannung aller Kräfte und größester Ausdauer. Beides ist nur möglich bei kräftiger reichlicher Nahrung. Neben Kartoffeln und nächtelanger Fabrikarbeit ausdauern zu können.
Jeder Erzeuger gebe an Kartoffeln, was irgend entbehrt werden kann.
Pflicht jedes Biehbesitzers ist es, jedes schlachreife
Stück Vieh ohne Zögern dem Viehhandelsverband ab- zugeben. Jeder Kuhhalter auf dem Lande muß Milch, Rahm oder Butter freiwillig, aber gegen reichliche Bezahlung, an Molkereien oder Sammelstellen ab- liefern, unter Einschränkung des eigenen Bedarfs.
Wer er aus Eigennutz nicht tut, obwohl er es kann, trägt schwer« Schuld.
Ich wende mich an die gesamte landwirschaftliche Bevölkerung des Regierungbezirkes, in dem festen Vertrauen, daß die ernste Zeit und die Notwendigkeit des endgültigen Sieges über unsere Feinde überall bereitwillige Helfer findet.
Die Herren Landräte haben schon die Wege gewiesen, wie diese Hülfe zu leisten ist.
Caffel am 20. November 1916.
Der Regierungspräsident.
Graf von Kernstorff.
HerSfeld, den 23. November 1916.
Der Bedarf an Fleischkarten für die kommende Versorgungsperiode ist sofort anzumelden, damit rechtzeitig Uebersenbung erfolgen kann.
Der Vorsitzende des Kreisansschuffes.
Hersfeld, den 15. November 1916.
Zur Erlangung der für Angehörige kranker, verwundeter oder verstorbener Kriegsteilnehmer vorgesehenen Fahrpreisermäßigung bedarf eS der Vorlegung einer Bescheinigung der Ortspolizetbehörde über die in Ziffer 7 der Tarifbestimmungen — vergl. Rückseite der AusweiSvordrucke — verlangten Angaben. Als zuständige Ortspolizetbehörde kommt selbstverständlich nur die des Wohnsitzes des Angehörigen in Frage, weil sie allein in der Lage ist, die zu bescheinigenden Verhältnisse nachzuprüsen. Gleichwohl haben nach mehrfachen Beobachtungen auch andere Ort-polizeibehörden, insbesondere die am Sitze von Lazaretten oder Kuranstalten, wo sich der zu besuchende Verwundete befindet, Ausweise für die zum Besuch des Verwundeten angekommenen Angehörigen ausgestellt. Meistenteils hat es sich um Fälle gehandelt, in denen die Angehörigen entweder aus Mangel an Zeit vor Antritt -er Reise einen Ausweis bei der Ortspolizeibehörde ihres Wohnsitzes nicht mehr beschaffen konnten oder überhaupt erst unterwegs Kenntnis davon bekommen haben, daß sie Fahrpreisermäßigung hätten in Anspruch nehmen können.
Bet Erfüllung der tarifmäßigen Voraussetzungen können Ausweise nur an solche Personen abgegeben werden, die sich ständig im Bereich der bescheinigenden Stelle niedergelassen, also dort ihren Wohnsitz im Sinne des tz 7 B. G. B. begründet haben.
Angehörige, die die Hinfahrt der Besuchs- oder BeerdigungSreise ohne Inanspruchnahme der Fahrpreisermäßigung angetreten haben und für die Rückreise die Ausstellung eine- Ausweises bei einer nicht zuständigen Polizeibehörde beantragen, werden auf den Erstattungsweg verwiesen.
Die Ortspolizeibehörden ersuche ich, vorstehendes zu beachten.
Tgb. No. i. 11495. Der Lanörat.
J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assefsor.
Bekanntmachung.
Auf Grund deS § 2 der Verordnung vom 5. Aug. 1916 geben wir hierdurch bekannt, daß der Handel mit 1816er Aepfel- und Birueuweiu so lange verboten ist, bis wir Höchstpreise für den Großhandel, Kleinhandel und Ausschank festgesetzt haben.
Berlin SW. 68. den 3. November 1916.
Krieg-gesellschaft für Weinobst-Einkauf- und Verteilung, G. m. b. H. Härtsl.
* * * Hersfeld, am 15. November 1916.
Wird veröffentlicht.
i. 11711. Der Landrat.
B.:
Fnnke, Kreissekretär.
Hersfeld, den 18. November 1918.
Die Gemeinde Kerspentzausen ist aus dem Schlachtbezirk Hersfeld auSgeschieden und dem Schlachtbezirk
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Der Vorsitzende des Kreisausschnffes.
H. A. No. 14229. I. D:
v. Hedemann, Reg.-Affessor.
Die Bundesratsverordnung über den Verkehr mit Leim vom 14. September 1916 ermächtigt den Reichskanzler, den Verkehr mit Leim zu regeln. Durch die am gleichenTageerlaffenenAuSführungsdestimmungen des Reichskanzlers zu dieser Verordnung ist zur Vorbereitung der zukünftigen Regelung des Verkehrs mit Leim eine Erhebung über Erzeugung, Bestand, Verbrauch und Bedarf von Leim sLederleim, Hasenleim, Knochenleim, Mischleim) angeordnet. Danach sind die in den Jahren 1913—1916 erzeugten Mengen, ferner alle Vorräte von über 100 kg, sowie die in den Jahren 1915 und 1916 verbrauchten Mengen von über 100 kg anzumelden. Die Verbraucher haben außerdem ihren voraussichtlichen zukünftigen Monatsbedarf anzumelden. Die Meldungen sind auf den vom KriegsauSschuß für Ersatzfutter, Berlin, ausgegedenen Bordrucken zu erstatten.
Die Bordrucke sind bei den zuständigen Handelskammern und Handwerkskammern, sowie bei den Fachvereinen zu beziehen und nach der Ausfüllung an die betreffenden Stellen zurückzugeben. Für die im folgenden aufgeführten Industrie- und Geschäftszweige sind dir entsprechenden Fachvereinigungen allein mit der Weitergabe der Fragebogen und der Entgegennahme der Meldungen beauftragt und für die Papier herstellende Industrie: der Verein Deutscher Papierfabrikanten, Berlin W., Bayrischer Platz 6 iFernspr.: Amt Lützow 4353);
für dir Papier verarbeitende Industrie: der Bund Deutscher Vereine des Druckgewerbe», Verlages und der Papierverarbeitung, Berlin W. 9, Linkstr. 22 (Fernspr.: Amt Kurfürst 4588);
für die Baumwoll-Jndustrie: der KriegSauSschuß der deutschen Baumwoll-Jndustrie, Berlin W. 66, Wilhelmstr. 91; .
für die Wollindustrie: die entsprechenden Fach- vereine, für die alS Zentralstelle der Wirtschaftsausschuß der deutschen Wollindustrie, Berlin W. 9, Linkstraße 25, besteht,'
für die Textil-Beredelungsindustrie: der Wirtschaftsausschuß der Deutschen Textil-Beredelungs- industrie, Dr. k. Tschierschky, Düsseldorf, Ehren- straße 20;
für die Leinen-Industrie: der Leinen-Krieg-aus- schuß, Berlin W. 56, «chinkelplatz 1-4;
für die Lederwaren-Jndustrie: der verband deutscher Lederwaren-Jndustrieller, Offenbach a. Main, Kaiserstraße 28;
ferner wirken u. a. noch mit: der ReichSverband deS Drogen- und ChemikalienfacheS, der Verein Deutscher Großhändler der Nahrungsmittel- und verwandten Branchen und mehrere Handwerkk- verbänd«. Verschiedene hier nicht genannte Bereinigungen, die sich ebenfalls zur Verfügung ge ftellt haben, werden mit unserem Einverständnis ihre Mitglieder unmittelbar zur Meldung veranlassen.
Firmen, die ihre Meldung bereits an eine andere
Stelle als die zuständige Fachvereinigung erstattet haben, werden ersucht, dieser davon Mitteilung zu machen.
Bei der Einforderung von Meldescheinen ist es nötig, anzugeben, ob der Bestand bezw. jährliche Verbrauch von Leim 5000 kg übersteigt oder nicht.
Der Zweck der Erhebung ist, Aufschluß darüber zu geben, ob eine Bewirtschaftung des LeimS einge- führt werden muß. SS handelt sich also zunächst nur um die Feststellung von Erzeugung, Borrat und Bedarf. Eine Zuteilung der angemeldeten Bedarf»mengen findet noch nicht statt, sodatz vorläufig jeder Leimverbraucher selbst für die Deckung seines Bedarfs zu sorgen hat.
* » *
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dir vorstehende« Anordnungen in der Gemeinde öffentlich bekannt machen zu lassen.
HerSfeld, den 18. November 1916.
Der Landrat.
Funke, Kreissekretär.
Bus der Heimat«
* Mehlzulagen »«Weihnachten.) Wie das „'Berl.-Tbl." hört, ist, wie im vorigen, so auch in diesem Jahr« für daS ganze Reich eine Sonderzuteilung von Mehl an die Verbraucher fnicht an die Bäcker) für die Zwecke der Weihnachtsbäckerei beabsichtigt. Wenn eS sich dabei auch nur um geringe Mengen wird handeln können, wird die Absicht doch sicher allseitig lebhaft begrüßt werden. Ueber die Höhe der zur Verteilung bestimmten Kopsmenge wird das KriegSernährungsamt voraussichtlich noch in dieser Woche Beschluß fassen.
* Die „Bewirtschaftuug" der getragenen Kleider jetzt der Auslööruna näher. _____eichsberleidungsstelle hat eine Reihe von Bor- schlägen für die Geschäftsführung der neuen R«ichsst«lle dem Bundesrat eingereicht, die dessen Prüfung unter- liegen und später als Ausführungsbestimmung zu der bekannten Versorgung veröffentlicht werden dürften. Die Zweckbestimmung der getragenen Kleidung geht dahin, daß undemitelten Klaffen, und zwar grundsätz. lichgegen Entgelt, getragene Oberkleidung für Männer, Frauen und Kinder zu billigen Preisen zur Verfügung stehen sollen. Das Recht des Besitzers solcher Kleider, sie den Annahmestellen nicht zuzusühren sondern anderweitig zu verschenken, und zwar gleichviel, ob an Privatpersonen oder WohltätigkeitS-Orga- nisationen, wird hierdurch nicht berührt. Ebensowenig wird der Verschenke» etwa von der Vergünstigung eine» BezugSscheineS für neue Kleidung ausgeschloffen, auf den er sein Anrecht vielmehr behält.
* Die Verwendung von Kunsthonig als Streichmittel hat im Laufe des Krieges an Bedeutung sehr gewonnen. Es hatte sich im vorigen Jahre der Kettenhandel ganz besonders auf diese War« geworfen, so daß Kunsthonig, der von Fabriken zu etwa 85 Mark für 1 Zentner abgegeben wurde, im Zwischenhandel auf 80 Mark und mehr hinaufgetrieben wurde. Der Preis im Kleinhandel kam daher oft auf über 1 Mark das Pfund zu stehen. Sobald die amtlich« Bewirtschaftung des Zuckers einsetzte, fand naturgemäß eine Bindung der Preise für Kunsthonig, der zu vier Fünftel« aus Zucker besteht, statt. Für 1 Pfund in Papierpackung wurde ein Preis von 0,55 Mark bei Abgabe an den Verbraucher im Kleinverkauf festgesetzt. Da durch die Bindung an diese Vertragspreise aber nicht sämtlicher Kunsthonig getroffen wurde, also eine Kontrolle sehr erschwert war, hat sich das KriegSernährungS- amt nunmehr zu Höchstpreisen für Kunsthonig entschlossen. (Beka«ntm. d. Stelln ö. Reichst. vom 14. November R.-G.-Bl. S. 1271.) Trotz der Steigerung des Preises für Fabrikzucker ist es möglich gewesen, die bisherigen Vertragspreise zu halten, so daß ein Zentner in der genannten Packung beim Hersteller höchstens 40 Mark, im Großhandel 44 Mark, im Kleinverkauf 55 Mark kostet.
* (Rudolf Eckart, Aus Kurhessen.) Ein Bolsbuch für alt und jung. Caffel, Gebrüder Gott, helft. Preis Mk. S—. Das Buch enthält eine Fülle von Schilderungen, Dichtungen, Sprichwörtern, Anekdote« und Sagen aus dem kurhessischen Gebiete. E» ist mit Liebe zur Heimat geschrieben und eignet sich mit seinen wertvollen Beiträgen vortrefflich zum Lesen an den Wintertage» daheim, für unsere Krieger im Felde und für die Genesenden in de« Lazarett««. Ein wohlgeeigneteS Geschenk zu Weihnachten.
* (Seine Zigarren-Beschlagnahme.) Hier und da aufgetretene Besorgnisse, als ob mit einer bevorstehenden, oder in fernerer Zukunft zu erwartenden Beschlagnahme der Zigarren zu rechne» sei, sind vollständig hinfällig.
Rvtenbnrg a. d. Fulda, 21. November. Der Schachtarbeiter Georg Fromme aus RonShaufen, der deute morgen den Bahnkörper in der Nähe von RonS- Hause« überschreiten wollte, wurde von einem nach Cassel fahrenden Personenzuge erfaßt, »Verfahren h«» sofort getötet.