Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- g,a^L<k,.. zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei JWRnttBO Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
für den Kreis Hersfeld
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Nr. 368 Seliger Bezugspreh^ BierieljihrllÄ
Dienstag, den 14. November
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 10. November 1916.
An die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises.
Die Erledigung meiner Verfügung vom 2. Novem- der ds. Js. I. A. No. 13352, betreffend Versorgung der Zivilbevölkerung mit Fleisch in der Zeit vom 1.
Dezember 1916 bis 15. Januar 1917, bringe ich Erinnerung mit letzter Frist bis zum 14. d. Mts. Der Borfitzende des Kreisausschsves.
I. A. No. 13655. J. V:
v. Hedemann, Reg.-Bsirsisr.
in
Verordnung
über Höchstpreise für Rüben.
Vom 26. Oktober 1916.
Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung über Kriegsmatznahmen zur Sicherung der Bslksernährung vom22. Mai 1916 iReichs-Gesetzbl. L. 401) und der Bekanntmachung über die Errichtung «irres Kriegsernährungs- amts vom 22. Mai 1918 sReichs-Gesetzbl. S. 402) wird verordnet:
Beim »ersaufe von Rübe» Lurch den Erzeuger Surfen -olgende Preise für den Zentner nicht über-
kündung in Kraft.
Berlin, den 26. Oktober 1916.
Der Präsident des KriegseruährungSamts von Batocki.
Wird veröffentlicht, i. 11534.
Hersfeld, den 9. November 1919.
Der Landrat.
Funke' Kreissekretär.
Hersseld. den 13. November 1916.
Der Sopsanteil an Fleisch und Fleikchwaren, der auf eine Fleischkarte entfällt, wird bis am weiteres wieder auf 150 gr. wöchentlich für Erwach-er- und 75 gr. für Kinder feftgefe^i bei einer Kuochenbeilage von höchstens W -. Im übrigen bleibt die frühere Festsetzung bestehen.
Der Vorsitzende des Kreisausichufies.
schritten werden:
1. bei Wafierrüden, Smvplruben, Herbst- rüben unter Augschluh der Teltswer Rübchen............
2. beiRunkelrüöen u»LZu derrur.feie unter
Mk.
3.
Ans'chlaj der rozea Rüben rote Brre^ bei Kohlrüben «Brufen, 8ode whirabi, Stedrüben)........ .
IM
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Mk.
Mk.
Mt.
J. A. No. 13834.
I V.:
v. Hedemann, Reg.-Asirffor.
HerSseld, den 4. November 1916.
Nach dem Kapitalsbsindungsgesetz vom 3. Juni 1916 können Personen die auS Sinlaß des gegenwärtigen Krieges auf Grund des Mannschaftsver- sorgungSgesetzes oder des Militärhinterdliebenenge- letzes Anspruch auf Kriegsversorgung haben, auf ihren Antrag zum Erwerb oder zur wirtschaftlichen Stärkung eigenen Grundbesitzes durch Zahlung einer Kapitals abgefunden werden.
Der Antrag der Rentenempfänger ist bei dem zuständigen Bezirksfeldwebel, der Antrag der Witwen bei der Ortspolizeibehörde deS Wohnorts oder in Lr- der Witwe
Meriselb, den 6. No»ember 1916.
DaS Preußische Lor desgetreibeamt hat Mehl für Wurststreckung reigegebe«.
Ich ermächtige i-her Sie Herren Bürgermeister des ÄreueS bei HauS^chlachrungru auf Antrag jedem Haushalte auf jedes zu schmachtende 24mein für Zwecke her Burfibereitung einmalig zwei 3maf satten zu verad'alze».
Dgb. No. K. G. 2597. Der Landrat.
J. B.;
v. Weltmann, Neg^A^esior.
bei Möhren aler Art
Die Preise schließen die Koste» der Be'Srdrrung
zur Verladestelle des Ortes, von dem sie Ware mir der Bahn oder zu Bauer »erfüRdt wird, und Sie Kosten der Verladung ein.
bis
Die Laxdeszenrralbehörde-r können niedrigere als die im Abi. 1 bestimmten Höchstpreise sestsetzew; sie können für kleine Syeisemöhre«, die zu Speisezwecken gebaut sind (Karotten!, höhere als die im Abs. 1 Nr. 4 bestimmten Höchstpreise festsetzen.
$2.
H Verträge zwischen dem Erzeuger und Dritten über den Erwerb von Rüben der im | 1 genannten Art, die vor Inkrafttreten dieser Berorsnung abgeschlossen sind, sind ungültig, sofern sie zu höheren als den im § 1 festgesetzten Preisen abgeschlossen sind und die verkauften Rüben sich zur Zeit bei Inkrafttretens dieser Verordnung noch auf dem Grundsiück des Erzeugers
Herrje!», den 85. 0ktsber 1S1«.
Alle »och nicht zu« Heeresdienst ei»gezoge»e« aber nach heeresdie»':tzslichtige» Kreiseiugesesteue« werden wiederholt darauf aufmerksam gemacht, das; alle Anträge auf Zurückstellung
nach erhaltenem Gestellungsbefehl nach den besteheudeu Bestimmungen unberücksichtigt bleiben müsse«.
Ich rate daher Jedem, der sich aus irgend einem Grunde für unabkömmlich hält, rechtzeitig
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Ueber den Antrag entscheidet die oberste Milkt vei waltungsbehörde.
Grundlegende Voraussetzungen für die Gewährung von Kapitalabfindung ist nach dem Gesetz, daß das Geld zum Erwerb oder zur wirtschaftlichen Stärkung eigenen Grundbesitzes verwendet werden soll. Die Prüfung hat demgemäß festzustekle», ob diese Voraussetzung vorliegt. . ,
Der Erwerb eigenen Grundbesitzes kann insbesondere darin bestehen, daß der Antragsteller ein ländliches oder städtisches Grundstück aus freier Hand erwirbt oder daß er sich auf einem solchen Grundstücke mit Hilke eines gemeiLLütziger Ban- oder Giedlunzt- unverneHmens esSeN.lt. Der Beitritt ja einem Ban- oder GretlnrgtunterLehmer zu dem -weck, rmr
bestimmten Behörden setzen HSchstpreife für den Verkauf von Rüben der im § 1 genannten Art durch den Groß und Kleinhandel fest. Sie können bestimmen, daß beim Verkäufe durch den Erzeuger an den Verbraucher höhere als die im § 1 festgesetzten Höchstpreise gelten.
Die Landeszentralbehörde» können bestimmen, daß Verträge, die vor Fesiletzung der Höchstpreise iSbs II zu höheren Preisen abgeschlossen und noch nicht erfüllt sind, ungültig find.
8 4.
Die Kommunalerrbäad« können Sulfu^rverhüte oder LusfuhrdeichrsnLnnge» ^r Rüde» her im | 1 jenessten L:: erlagen. Die LaLhenzrnrruldehörden können nähere Bestimmu«se» nr^ts.
h
Die mnr Reichs rauxie? demmureL S-eLr- • er N—- »tüt» ran Hiter Nr er $ 1 gena-LurD Mr:
wirtschaftlichen und gewerblichen Betrieben bezüglich ihrer Angestellten und Arbeiter.
Ja den Anträgen ist stets das Geburtsdatum und das Miltitärverhältnis anzugeben.
Der Zwilvorfitzende der Ersatz-Kommission.
FEtletzung auf der € Seite.
Dach L« M eaoetNxN fcw« ^ mm ,rr-enr Wohußau'r »«riehen ist sä« ac't^en mexNn '»5. :.- Mir tat Geketz atM Lutbrücklütz ausgr ursche« Tr das Lese, aber, * e ~* aus feix« BegrüLdung er» gibt. Sie Letzhasimachu»^ «-' eigener SmoLe Ordern mtil. wird das Vo-banHeNfei» »Nr Sie Ecmchr»», eines Wohnhauses vorausgesetzt werden müssen.
Der »ruaddefitz soll zur Befri-digung des ergerreu Wohnbedürfnisses oder zur Ausüdung des eigenen GeschäftShetriedes dienen. Die Erbauung oder Nr Erwerb »on hauptsächlich zur Bermtetung bestimmten Häusern kann nicht in Betracht kommen.
' Unter die Maßnahmen zur wlrtschajtltchen Stärkung eigenen Grundbesitzes im Smne des Gesetzes sind insbesondere zu rechnen Sie Entschuldung oder die sanstige 93erbesserun| der Schuldverhältntffe bei Grundstücks sz. B. die Umwandlung einer kündbaren Hypothek in eine unkündbar« Abtragshypotheks, der Aufbau ober di« Wiederherstellung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden. Sie Vergrößerung leistnngS- unfähigen oder leistungsschwachen Grundbesitzes durch Zukaui geeigneter Landflächen, bte VervoRstandtguns von landwirtschaftlichem Inventar, Sie Ausführung von Meliorationen und dergleichen. Entscheidend ist, daß diese Maßnahmen nicht nur nützliche und zweckmäßige Verbefferungen darstelle», fenbern, daß sie bte wirtschaftlichen «erhältniffe im Sinne einer nachhaltigen Stärkung des Grundbesitzers wrsentlich be- «instuffen.
Zur PrüfunL ob die »orstehenden Boraus- fetzungen -ür Sie Gewährung einer Kavitalabfindung gegeben sind, ist der Landrat Nstimm: worden.
Ich rrkuche bte Ortrsoirz-tbeLör-e." des .Kreises Borftsd^-i ü«» etwaigem JntereRentr» «itguteikerr mit dem HiRMkilge^. »atz wetiere Lnsku't si a»« SO R»-- nudnngs»crf»hrra DaSftliärStro des Lanbra^sEres i/?tia:-i;4*hxi.i ; 1 IL fad Z rrnr-r No. 3) ktngs-
T-r d? Gr-ud N1 f 4 ertasten rrssia-rwerdsrr «der Ä -s"«l r--'chr-ueLUMn teseat «r* 'tr m»Lreke- run« Mk die nach Of. I vom R-rchsbrn-r« Sestimmre» Gcrüeu.
§6.
Das Eigentum au RSSen Nr tm j 1 reinsten Art sann durch AnorSnung Nr zustasdigerr «ea iröe einer von dieser bezeichneten Versen übertragen werden. Die Anordnung ist an den Besitzer zu riAren. ^ai Eigentum geht über, so»«!» bte Anordnung dem Be- sitzer Mgeht.
Der UebernahmepreiS wird unter Berücksichtigung der Höchstpreise sowie der Güte und Berwertbarkeit der Borräte von der zustündigen Behörde festges«tzt. Die höhere Berwaltungsdehörde entscheidet enbtültig über Streitigkeiten, die sich aus ber Anordnung er- StNn.
§ 7.
Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Gtldftraf« bis zu zehntausend Mark ober mit einer dieser Strafen wir» bestraft: .
1 wer die in dieser Verordnung ober aus Grund dieser Berordnung festgesetzt«» Preise überschreitet ;
2. wer einen andern zum Abschluß eines Vertrags aunordert, durch den di«-Preise(Nr. 1) überschritten werden, ober sich zu einem solchen Vertrag erbietet ; , „ „ ,
3. wer einem «ach | 4 erlavenen Verbote zuwider- handelt. , .
Neben der Strafe könne« Sie Gegenstände, auf bte sich bte strafbare Handlung be«l«ht, ahne linterrchred, ob' sie Nm Täter gesäten oder richt, eingangsu merNn.
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Sie Landes zerr rr« .b«hä rden bdtinae«, »er 3 f -Ützerr Verwahr «gsbehü:»« Mrck-rdiM BeHtrde nxb KnHtUnullterlana rrzu rherr rt.
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Wahnar re ja serbringen. m kann dsch be treten, daß Kranke BeRcher der Uü
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Knndenliste« ist ovn einer Be-Oeintz-rns bet vrtlN« Hürde abhängig. Poraussetznng 'ür eine wiche Be- scheiMgung muß aber immer «ein, daß der Anfzu- nehmeude einen längeren A»'enthalt in dem vrte nimmt* m _
Hersfeld, 13. November. Wichtig rar Bentzer ausländischer Wertpapiere. Es ist wiederholt darauf hingewiesen worden, daß viele Eigentümer ausla». bischer Wertpapiere der ihnen »nrch vundeSratsver. otbuuni vom 23. August 1616 auferlegten Verpflichtung, ihren Besitz in solchen Papieren der Reichsbank anjumelNn, um deswillen nicht Nachkommen werden, weil sie diese Papiere ohne Entrichtung der Reichs, stempeladgabe in das Inland eingcii dr: haben und glauben, sich durch die Anmeldung derartiger, ben deutschen Reichs ltempel nicht tragenden faulere der Gekahr ans-ufetzes, in Gtrmoelürase genommen zu werden. Um biefeS Hindernis für ejne tunlich» genaue Grmittelung bei inlä»di'chen Senkel an aus» ländlich«!! Werroavteren z» ses-itigen, Sahen sich die Regierungen al« deutschen Bundesstaaten ent&lc’Ten, vor der ihnen taSdfenNn Strarbe-ugr-kS is^weck feinen Seitab zu machen aber Sie e«a wegn». Nichrserstrurrusg »ewirZfen Acra-'n n'4' zu« ^^= »>'r in rt / . >N iR fsMe W-rrouvtrre Nr MtOOMnek
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