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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher AnHeigos

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R». 367. **' -°ML.-^ Sonntag, den 13. November 1816

ANtlicher Teil

Hersfeld, den 6. November 1916.

Das Preußische Landesgetreideamt hat Mehl für Wurststreckung freigegeben.

Ich ermächtige daher die Herren Bürgermeister der Kreises bei Hausschlachtungen auf Antrag jedem Haushalte auf jedes zu schlachtende Schwein für Zwecke der Wurstbereitung einmalig zwei Zusatzkarten zu verabfolgen.

Tgb. No. K. G. 2597. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfelö, den 31. Oktober 1916.

Die VergütungSanerkenntnisse aus den Monaten August 1914 bis Januar 1916, April, Mai und Juni 1916 über Forderungen für geleisteten Vorspann und Spanndienste, Hergabe von Grundstücken und Ge­bäuden, Naturalquartier, Stallung und Naturver­pflegung sind zur Zahlung angewiesen und können bei der Königlichen Kreiskasse hier eingelöst werden. I. M. Nr. 9323. Der Landrat.

Funke, Kreissekretär.

Hersfeld, den 7. November 1916.

In Rücksicht auf die Gefahren, die für Fuhrwerke beim Passieren der unbewachten Bahnübergänge be­stehen, ist es geboten, den Wagenführern erneut die größte Vorsicht beim Ueberfahren von Eisenbahnge­leisen zur ganz besonderen Pflicht zu machen. Garkz abgesehen davon, daß die Wagenführer beim unacht­samen Ueberfahren der Bahnübergänge ihr eignet Leben gefährden, setzen sie sich auch einer Bestrafung auf Grund des § 318 St. G. B. aus. Es kann daher nickt drinsen- aenu ur Vorsicht gemahnt werden.

r-

bietet.

v. Hedemann, Reg.-Affefsor.

Hersfeld, den 8. November 1916.

Die Herren Bürgermeister deS Kreises, welche meine Verfügung vom 1. Oktober 1880 l. 11469 Kreisblatt No. 79 betreffend Angabe des Erlöses, der der Gemeindekasse durch den Verkauf von Obst zuge- flossen ist, noch nicht erledigt haben, werden mit Frist bis zum 20. d. M. hieran erinnert. Fehlanzeige ist erforderlich.

Tgb. No. i. 11313. Der Landrat.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Bekanntmachung

über eine* Höchstpreis für Weizengrie».

Vom 2. November 1916.

Auf Grund der Bekanntmachung über KriegSmaß- nahmen zur Sicherung der BolkSernährung vom 22. Mai 1916 (ReichS-Gefetzbl. S. 401) wird verordnet:

§ 1.»

Der Preis für WeizengrieS darf beim Verkauf an den Verbraucher 56 Pfennig für das Kilogramm

nicht übersteigern

Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geld­strafe biS zu zehntausend Mark oder mit einer dieser

zu zehntausend Mark o ird bestraft.

1.

2.

- Strafen wird bestraft.

' wer den im § 1 bestimmten Preis überschreitet; wer einen andern zum Abschluß eines Vertrags auffordert, durch den der Preis (§ 1) überschritten wird, oder sich zu einem feinen Vertrag er­

bietet.

Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unter­schied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, eingezogen werden.

$ 3.

Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften »leset Verordnung zulassen.

§ 4.

Diese Verordnung tritt am 20. November 1916 in Kraft.

Berlin, den 2. November 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

* * * Hersfeld, den 7. November 1916.

. Wird veröffentlicht.

Tgb. Nr. I. 10441. Der Landrat.

J. B. :

Funke, KreiSfekretär.

Verordnung

über Höchstpreise für Hafernährmittel.

Bom 2. November 1916.

Auf Grund der Verordnung über KriegSmaß- nahmen zur Sicherung der «olksernährung vom 22. Mai 1916 (ReichS-Gesetzbl. S. 401) wird verordnet:

i 1.

Der Preis für Haferflocken, Hafergrütze und Hafer­mehl, lose in Säcken verladen, darf beim Verkaufe durch den Hersteller vierundzsiebzig Mark dreißig Pfennig für hundert Kilogramm netto frei Empfangs­station des Großabnehmers nicht übersteigen.

Der Höchstpreis gilt ausschließlich Sack nnö für Barzahlung innerhalb 14 Tagen nach Empfang. Bei leihweiser oder käuflicher Ueberlassung der Säcke gelten die Vorschriften im § 2 Abs. 1 der Verordnung über Höchstpreise für Hafer vom 24. Juli 1916 (Reich--Ge- setzdl. S. 826) entsprechend.

§2.

Beim Kleinverkäufe dürfen folgende Preise nicht überschritten werden:

a) für Haferflocken, Hafergrütze und Hafermehl lose: 44 Pfennig für das Pfund;

6) für Haferflocken und Hafergrütze in Packungen:

56 Pfennig für die 1 Pfund-Packung;

c) für Hafermehl in Packungen:

32 Pfennig für die ^ Pfund-Packung.

AlS Kleinverkauf gilt der Verkauf an den Ver­braucher in Mengen bis zu fünf Kilogramm ein­schließlich.

§3.

Die Landeszentralbehörden können bei Hafer­flocken, Hafergrütze und Hafermehl, lose oder in Packungen, die sich beim Inkrafttreten dieser Verord­nung bereits im Kleinhandel befinden, für Verkäufe, die bis 25. November 1916 stattfinden, Ausnahmen von den Vorschriften im § 2 zulassen. Sie können diese Befugnis auf andere Behörden übertragen.

§4.

Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geld­strafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft:

1. wer die in dieser Verordnung festgesetzten Höchst­preise überschreitet

2. wer einen anderen zum Abschluß eines Vertrages

Neben der Strafe können die Vorräte, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.

§5.

Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vor­schriften dieser Verordnung zulaffen.

§ 6.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver- kündung in Kraft.

Berlin, den 2. November 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

* * *

HerSfeld, den 7. November 1916.

Wird veröffentlicht.

Der Landrat.

J. V.:

Funke, KreiSfekretär.

at Be

Die Inspektion der Kriegsgefangenenlager h, obachtet, daß Behörden, die Kriegsgefangene beschäftigen (z. B. Oberförstereien), vielfach die Annahme von Briefen, die alsportopflichtige Dienstsache" abgesandt und infolgedessen mit Porto belastet sind, verweigern oder nach Entnahme -es Inhalts die Briefumschläge zur Einziehung des Portos vom Absender der Inspektion an die Postverwaltung zurückgeben.

Das stell». Generalkommando weist darauf hin, daß der Schriftwechsel der Inspektion im Verkehr mit Behörden, soweitsie als Arbeitgebervon Gefangenen in Betracht kommen, portopflichtig ist, und daß zur Zahlung des Porto- die Empfänger verpflichtet sind. Die Absendung an die Inspektion kann nicht unter Heere-sache erfolgen, da es sich nicht um Militärdienst- angelegenheiten, sondern um Angelegenheiten des betreffenden Arbeitgebers handelt, unterfrei durch Ablösung" ebenfalls nicht, da die Heeresverwaltung nicht am Pdrtoablösung-verfahren teilnimmt.

Bon feiten des stellv. Generalkomandos.

Der Chef deS Stabes.

Freiherr von Tettau, Oberst.

* * *

HerSfeld, den 6. November 1916.

Wirt veröffentlicht.

Tgb. No. 1. 11206. Der Landrat.

u. Hedemann, Reg.-Assessor.

Sessel, den 4. 10. 16.

Stellv. Generalkommando. 11. A. K.

I b No. 20319 16.

No. 869. Sendungen an Deutsche in Gefangenschaft.

Es wird darauf hingewiesen, daß es unstatthaft ist, den für deutsche Gefangene in Rußland bestimm­ten Kleidungsstücken Zeitungen und Drucksachen bei- zufügen. Solche Maßnahmen schädigen unsere We-

fangenen, da die Antgabe solcher Sendungen in Frage gestellt ist. Auch als Packmaterial darf derartiges Papier nicht verwendet werden.

Von feiten des stellv. Generalkommandos.

Der Chef des Stabes. Freiherr von Tettau, Oberst.

* * *

Her-feld, den 6. November 1916.

Wird veröffentlicht.

Tgb. No. I. 11200. Der Landrat.

I B.:

Funke, Kreissekretär.

Hus der Heimat«

* (Etwas vom Kartoffelsparen.) Bei der knappen Kartoffelernte hat jede Hausfrau die Pflicht, mit dem vorhandenen Vorrat sparsam umzugehen. Dazu dient besonders der Verzicht auf die sogenannten Salzstücke beim Mittag- und Abendessen. Man bringe tagtäglich nur mit der Schale gekochte Kartoffeln auf den Tisch und man wir bald einsehen, wie sehr sich dadurch der Verbrauch verringert, während anderseits die unter der Schale liegenden wertvollsten Nähr­stoffe der Kartoffel zur vollen Geltung kommen. Wer jetzt noch roh geschälte Kartoffeln kocht, versündigt sich am Baterlande.

Niederaxla, 10. November. Auf bisher unaufge­klärte Weise brach vergangene Nacht nach 10 Uhr in der Scheune des Schreinermeister- Martin Schäfer da- hier Großfeuer aus, das infolge der großen Heu- und Strohvorräte rasch um sich griff. Dank dem tatkräf­tigen Eingreifen der hiesigen Feuerwehr konnte der Brand auf seinen Herd beschränkt werden. Scheuer und Stall brannten vollständig nieder auch das Werk­stattgebäude litt wesentlichen Schaden. Das Vieh konnte rechtzeitig gerettet werden. Die benachtbarten

mehr helfend einzugreifen. Es war dies der erste Brand, seitdem wir die Wasserleitung besitzen, die sich hierbei glänzend bewährt hat.

Heringe», 9. November. Der von seinem Feld­webel als gefallen gemeldete Musketier Georg Spangenberg, für den nächsten Sonntag mit 2 anderen den Heldentod gefundenen tapferen Kriegern, eine Geöächnisfeier in der Kirche gehalten werden sollte, hat jetzt eine Karte an seine Eltern geschrieben, wonach er sich in russischer Gefangenschaft befindet. Die Freude über diese Nachricht war natürlich sehr groß.

Gaffel, 10. November. Beihilfe zur Flucht eine» Kriegsgefangenen geleistet zu haben, wurde der 20jährigen Arbeiterin Minna R. in der gestrigen Strafkammersitzung znr Last gelegt. Die Angeklagte wurde in ParjO als Kind deutscher Eltern geboren, kam im März 1914 nach Cassel alS Zimmermädchen und nahm während deS Krieges Arbeit in einer hiesigen Maschinenfabrik an, in der auch französische Kriegsgefangene beschäftigt werden. Sie trat zu einem Gefangenen in Beziehungen und verschaffte ihm auch eine Landkarte und einen Kompaß, um ihm

die Flucht and dem Gefangenenlager zu erleichtern. Im letzten Augenblick aber wurde die Flucht vereitelt. Die Angeklagte war geständig. Wegen Bergehen» gegen das -BelagerungSzustand-gesetz wurde fr ' einem Monat Haft verurteilt unter der strafmildern­

|te zu

den Beurteilung, daß sie alS AaSländerr« gehandelt habe.

Marburg, 9. November. Ueber den Landrat SeS hiesigen Kreises war das Gerücht verbreitet worden, er besorge sich jede Woche neun Pfund Butter. Die amtlichen Nachforschungen ergaben als Urheber einen Stei»hauer aus einem Nachbardorfe von Marburg. Dieser gestand, daß ihm jeder Schatten eine» Beweise» für seine Behauptung fehle, bat um Verzeihung und richtete an den Landrat die Bitte, auS Rücksicht auf seine starke Familie von einem Shafantrag abzusehen Der Landrat willfahrt« dieser Bitte.

Sroßalmerode, 10. November. Auf dem Kohlen­bergwerkMaria' am Hirschberg« wurde der Berg, mann Ludwig auS Rommerode durch herabstürzende Gestein-mafien getötet.

Aus der Rhön, 8. November. Eine der soldaten- reichsten Familien dürfte die de« Hauptlehrers SchmLH- ling in Brendlorenzen sein. Nicht weniger als neun Söhne desselben stehen im Heeresdienst,- zwei davon haben den Heldentod fürs Vaterland erlitten, einer befindet sich in fränzösischer Gefangenschaft uud einer ist jüngst schwer verwundet worden.

Wer über das gesetzlich zulässige Matz hinaus Hafer, MengKom, Mischsrucht, worin sich Hafer befindet, oder Gerste verfüttert, versündigt stch am Vaterlands

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