Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
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zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei ^trSluö^T
Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld. '
für den Kreis Hersfeld
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5ebiger Bezugspreis oierfeljihrlidi
1.80 Mk.
Sonnabend, den 14. Oktober
1116
Amtlicher Teil.
Reichsverteilungsstelle für Eier und Landes- verteilungsstelie für das Königreich Preußen.
Berlin S. 2., den 30. September 1916.
Auf Grund des § 2 der Verordnung über Eier vom 12. August 1916 (R. G. Bl. S. 927) wird bestimmt :
In der Zeit vom 1. bis 21. Oktober 1916 dürfen in sämtlichen Kommunalverbänden nicht mehr als je zwei Eier an die versorgungSberechtigten Verbraucher abgegeben werden.
Unterschrift.
An sämtliche Preußische Unterverteilungsstellen.
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Hersfeld, den 9. Oktober 1916. Wird veröffentlicht.
Der Vorsitzende des Kreisansschnsses.
I. A. No. 12146. J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
(Wruken) als auch die gewöhnlichen Futterrüben (Runkelrüben).
Mit solchen sind in der Landwirtschaftlichen Versuchsstation Göttingen Mastversuche angestellt worden. Selbst junge Schweine im mittleren Lebendgewicht von knapp 40 kg fressen hiernach so große Mengen von Rüben, daß 70° o des NährstoffbedarfeS durch sie gedeckt und die höchsten Lebendgewichtszunahmen erzielt werden konnten. Gegen Ende der Mast läßt der Verzehr an Rüben verhältnismäßig nach. Immerhin verzehrten die Tiere für Tag und Stück noch fast 12 kg Rüben und nahmen hierin 67% deS Nährstoffbedarfes auf. Die Zunahmen sind auch hier noch befriedigend gewesen.
Der Erfolg wird jedoch nur erzielt, wenn bei der Fütterung bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
Diese sind:
1. Die Rüben müssen gekocht und gedämpft werden.
2. Die Dämpfwasfer müssen mitverfüttert werden.
Dies ist ein Unterschied der Kartoffeldämpfung gegenüber, ws man das Dämpfwasfer immer weg- laufen läßt. Kartoffeln und Rüben lassen sich also nicht gemeinsam dämpfen.
3. Die gedämpften und zerkleinerten Rüben müssen mit Beifutter gemischt werden.
Bekanntmachung.
Die Kriegsgesellschaft für Sauerkraut m. b. H. in Berlin sieht sich veranlaßt, nochmals darauf hinzuweisen, daß nach § 9 (Ziffer 3) der Verordnung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 5. August 1916 über die Verarbeitung von Gemüse derjenige bestraft wird, welcher entgegen der Vorschrift des § 3 der gleichen Verordnung ohne Genehmignng der K.-G.-S. Weißkohl zur Herstellung von Sauerkraut erwirbt.
4.
Dieses Beifutter wird in der Höhe von ■ i bis 1 kg für Tag und Schwein gegeben. Besteht es zu 13 aus eiweißreichem Kraftfutter, z. B. Fischmehl, Kadavermehl, oder Trockenhefe und zu aus Getreideschrot oder Kleie, dann erzielt man bestimmt höchste Mastersolge, also am Anfang Zu-
Der Gene? Erfüllung bere
hmigung bedarf es gleichfalls zur üts abgeschlossener Verträge.
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Sauerkaut, deren Erzeugung im Jahre n
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nahmen von 500 Gramm, am Schluß der Mast 700 Gramm und mehr.
Steht dagegen nur Kleie oder Getreideschrot und kein eiweißreiches Futter zur Verfügung, dann ist es ratsam, die Fütterung in zwei Abschnitte zu zerlegen, und zwar:
a) Vormast nicht unter 4—5 Monaten. Man füttert
Rüben mit Klee und Heu aller Art, und zwar auf
als 10 Doppelzentner beträgt.
Es ist also nicht statthaft, daß Stadtverwaltungen und gemeinnützige Verbände rc. oder Private Weißkohl, auch wenn er ursprünglich zur Verwendung als Frischgemüse bestimmt war, ohne Genehmigung der Kriegsgesellschaft für Sauerkraut m. b. H. in Berlin zu Sauerkraut einschneiden lassen, sobald mehr als 10 Doppelzentner im Jahre hergestellt werden.
Berlin, den 30. September 1916.
Kriegsgesellschaft für Sauerkaut m. b. H. Köhler.
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Hersfeld, Wird veröffentlicht.
I. 10582.
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den 11. Oktober 1916.
Der Landrat.
I. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Zunahmen von 10 bis 12 kg für das Stück erzielt werden. Nur wenn dies nicht erreicht wird, legt man geringere Mengen Getreideschrot oder Kleie zu.
b. So vorbereitete Schweine werden in dreimonatlicher Vollmast schlachtreif. Diese besteht aus einem Beifutter von l1 a kg Getreideschrot oder Kleie, wozu gedämpfte Rüben bis zur Sättigung gereicht werden. Kleeblätter, die durch Dreschen von Klee im Betrage von etwa 40"o gewonnen werden können, sind ein vollwertiger Ersatz für Kleie. Nur diese beiden Verfahren führen zum Ziele. Dagegen ist davor zu warnen, Tchnellmast mit Getreideschrot allein, also ohne eiweißreiches Beifutter zu betreiben, weil sie zur Futterverschwendung führt." Berlin, den 27. September 1916.
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Hersfeld, den 6. Oktober 1916.
sonalbeschreivung die Photographie und die beglaubigte eigenhändige Unterschrift desjenigen enthalten, der den Ausweis zur Empfangnahme der Sendung braucht. Falls die Ausweise zugleich zur Abholung von sogenannten Chiffrefendungen dienen sollen, müssen sie auch die Angabe der Chiffre enthalten. PostauS- weiskarten oder sonstige Ausweise berechtigen nicht zum Empfange postlagernder Sendungen. 2. An Militärpersonen werden postlagernde Sendungen nur ausgehändigt, wenn sie sich durch ihren Militäpaß oder Soldbuch ausweisen und eine mit Stempel^und Unterschrift versehene Bescheinigung ihres Truppenteils oder ihrer vorgesetzten Militärbehörde vorlegen wonach sie berechtigt sind, die an sie gerichteten post- lagernden Sendungen in Empfang zu nehmen. Für Militärpersonen, die nicht im Besitz eines Militärpasses oder Soldbuchs sind, ist eine hierauf bezügliche Erklärung in den aus zustellenden Berechtigungsschein aufzunehmen. Der Berechtigungsschein ist nur für den Tag seiuer Ausstellung gültig.
8 Hersfeld, 13. Oktober. Eicheln und Roßkastanien sind beschlagnahmt. Dieselben sind an die „Bezugsvereinigung" in Berlin angestellten Aufkäufer abzuliefern, und haben die Aufkäufer den Sammlern für waldsrische, gesunde, aber schalentrockene Früchte zu zahlen: Für Eicheln Mk. 6.—, für Roßkastanien Mk. 4.50 für den Ztr. frei Sammelstelle. — Die Preise find deshalb so hoch bemessen, nm im vaterländischen Interesse zu einer größeren Sammeltätigkeit anzuregen. Wir machen noch auf die diesbezügliche Bekanntmachung im Anzeigenteil aufmerksam.
):( Hersfeld, 13. Oktober. (Kriegsanleihe- zeichnungen der landwirtschaftlichen Genopen- schaften. Die Werbearbeit der Kreditorganifation des Reichsverbandes der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften für die Unterbringung der neuen Kriegsanleihe brächte' wiederum ein hocherfreuliches Ergebnis. Die Gesamtzeichnungen, die die Kredit- ■iW
bei der fünften KriegSanleche aufbrachte, belaufen sich auf rund 372 Millionen Mark Im ganzen sind auf die fünf Kriegsanleihen durch die im Reichsver- bande zusammengeschloffene Kreditorganisation rund 1355 Millionen Mark gezeichnet worden.
):( Hersfeld, 13. Oktober. (Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. Oktober 1916, nachmittags 412 Uhr im Rat- Haussaal.) 1) Wahl der Beisitzer und deren Stellvertreter für die demnächst stattfindende Ltadtver- ordnetenersatzwahl. 2) Wahl der Sachverständigen und deren Stellvertreter für die Abschätzung der zu Straßenneubauten hinzuzuziehenden städtischen Grundflächen. 3) Wahl eines MagistratSmitgliedes an Stelle des ausgeschiedenen Herrn Baurats
Lylander. Der in der vorigen Sitzung gewähl Rentner Herr Heinrich Gesing hat die Annahr des Amtes abgelehnt. 4. Bewilligung der Kdsh
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Absatz von Dörrgemüse.
In Ergänzung der Bekanntmachung vom 1. September 1916 hat die Kriegsgesellschaft für Dörrgemüse m. b. H. Berlin auf Grund des § 2 der Verordnung vom 5. August 1916 mit Genehmigung des Bevollmächtigten des Herrn Reichskanzlers den Erzeugerpreis für Mischgemüfe ohne Kartoffeln (Julienne) auf
Mk. 235,— für 100 Kilo netto festgesetzt.
Im übrigen gelten die Bestimmungen für den Absatz von Dörrgemüse auch für Mischgemüse ohne
Wird veröffentlicht. Tgb. Sir. i. 10150.
Der Landrat.
I. B.:
v. Hede in an n, Reg.-Assessor.
Kartoffeln.
Berlin, den 1. Oktober 1916.
Kriegsgesellschaft für Dörrgemüse m. b. H. Dr. Bach.
Wer über das gesetzlich zulässige Maß hinaus Hafer, Mengkorn, Mischsrucht, worin sich Hafer befindet, oder Gerste verfüttert, versündigt sich am Vaterlande
Koppel.
Herrfeld, Wird veröffentlicht.
i. 10582.
den 11.*Oktober 1916.
Der Landrat.
J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessvr.
Mitteilungen der Rohmaterialstelle des Landwirtschaftsministeriums.
Mästung der Schweine mit Futterrüben.
Auf die Verwendung der Futterüben zur Schweinemast ist schon früher Yingewtesen worden. Profestor Franz Lehmann Göttingen schreibt hierüber u. a. folgendes:
„Im kommenden Winter ist eine Hauptaufgabe der Landwirtschaft, soviel fette Schweine abzuliefern als irgend möglich ist. Da es an Jungschweineu nicht fehlt, kommt ei nur darauf an, die vorhandenen Futtermittel richtig auszunutzen.
Die Kartoffeln kommen in diesem Jahr nur in Betracht, soweit sie zur menschlichen Ernährung untauglich sind. Einen vollwertigen Ersatz für die Kartoffeln bieten die Rüben, und zwar sowohl Kohlrüben
8 Hersfeld, 13. Oktober. Auf Anordnung des stellvertr. Generalkommandos 11. A. K. in Gaffel gelten für die Aushändigung postlagerndernder Sendungen folgende Bestimmungen: 1. An Ziviel- Personen erfolgt die Aushändigung »ostlagernder Sendungen in der Regel gegen Borzeichung eines von der Polizeibehörde des Wohnorts ausgestellten Ausweises, der mit der Photographie und der eigenhän- digeu Unterschrift des Berechtigten sowie mit der Bezeichnung „Ausweis zur Empfangnahme postlagernder Sendungen" versehen sein muß. Der AuSweis gilt im Bereiche aller Armeekorps. Die Gültigkeitsdauer der im Bereiche des 11. A. K. ausgestellten Ausweise beträgt 12 Monate vom Tage der Ausstellung an. In Ausnahmefällen kann auch die Polizeibehörde des Aufenthaltsort» a» Personen, die ihr als völlig einwandfrei bekannt sind, eMen Ausweis erteilen, der aber nur für den einzelnen Fall Gültigkeit hat. Ferner dürfen postlagernde Sendungen auch gegen Borzeichung der im Inland« ausgestellten deutschen Pässe an die Passinhaber ausgehändigt werden. Ebenso gelten die vorgeschriebenen AuSweife zum Aufenthalt in Seebädern auch als AuSweis zur Empfang-. nähme postlagernder Sendungen soweit sie die Per-
für die Beschaffung einer neuen Stadtwage. An die öffentliche Sitzung schließt sich eine vertrauliche an.
Marburg, 10. Oktober. Auf Veranlassung des Hessischen Geschichtsvereins wurden auf einem dicht- bewaldeten Hügel des Oberwaldes zwischen Roßberg und Wermertshausen Grabungen nach einer der Sage und Ueberlieferung nach dort „untergegangenen" Kirche vorgenommen. Die Forschungen waren von reichem Erfolge gekrönt. Man legte die etwa ein Meter starken Mauern einer 12 Meter langen und 8 Meter breiten Kirche mit halbkreisförmigen Apsis frei. Das Mauerwerk besteht aus groben Bruchsteinen, die aufgefundenen Türpfosten wurden aus Basalt gebildet. An der Ostseite stellte man Begräbnisplätze fest, ferner fanden sich zahllose Tonscherben, viele Hufeisen und verschiedene Ersengeräte vor. Archivalischeu Quellenschriften zufolge handelt es sich um die Reste der Kirche des 1222 erwähnten und um 1400 schon als wüst bezeichneten Dorfes Udenhausen. Die Formen des Bauwerks weilen auf eine frühmittelalterliche Entstehung hin.
Schlächtern, 10. Oktober. Im Nachlaß eines vor etlichen Jahren verstorbenen Schlüchierner Bürgers fand man 17 gleichlautend beschriebene und mit Adressen sorgfältig versehene Postkarten, die aber von den Angehörigen aus gewissen Gründen nicht, wie es der Verstorbene gewünscht, sofort nach leinen Ableben abgesandt wurden. Der Inhalt der Karten wurde jetzt aber doch bekannt. Er lautet u. a.: „Wenn Sie diese Karte erreichen wird, bin ich gestorben, und Sie werden die Absicht haben, mich auf meiner letzten Fahrt zum Friedhof zu begleiten. Ich bitte Sie herzlichst: Tun Sie das nicht! Ich müßte mich wahrscheinlich im Sarge umbrechen, wenn Sie auch hinter ibm mit ihren Weggenossen so schäm- los laut sich unterhalten würden, wie ich das an Ihnen schon über 20 Jahre bei Beerdigungen beobachtet habe. Ich möchte meine Angehörigen davor bewahren solches Tun als eine Rücksichtswsigkett zu empfinden und vermieden wissen, daß Sie meinen letzten Weg zu einen Schwatz benutzen. Auch haben Sie wirklich Betrübte durch Ihr Geschwätz immer wieder geärgert. Also bleiben sie, bitte, freundlichst daheim. Und nichts für ungut. Ihr N. N."