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NM MzuMett. MS PSMKMk wird demnächst zu­sammentreten. Bratianu wird öte Ereignisse vor und während des Krieges besprechen und nach Besprechung der damit zusammenhängenden Fragen wird sich das

Keine rumänischen Verlustlisten mehr.

♦e» Wien, 6. Oktober. (T. u.) Nach einer Meldung der „Zeit" aus Genf berichtet „Petit Journal" aus Bu­karest, daß die Herausgabe von Verlustlisten der rumä­nischen Armee eingestellt worden sei.

Die Italiener in Nordepirus.

»-^ Lugano, 6. Oktober. (T. U.) Die Italiener machen sich die Knebelung Griechenlands durch die En­tente zunutze und besetzten laut „B. L.-A." die unver- teidigten Provinzen von Nordepirus, die von griechi­scher Bevölkerung bewohnt, sich als griechische Pro­vinzen erklärten und ihre Abgeordneten in die grie­chische Kammer geschickt haben. Die Absicht der Italiener ist offenbar, sich in den dauernden Besitz von Nord­epirus mit der Meerenge von Korfu zu setzen und ferner die Bulgaren in Westmazedonien zn bedrohen. Es ist jedoch zweifelhaft, ob sie hierzu über genügende Kräfte verfügen.

Kriegsallerlei.

Indianer an Sie Front!

Nach einer Meldung der „Times" haben 50 In­dianer aus der kanadischen Provinz Ontario den leb­haften Wunsch ausgesprochen, am Weltkrieg — natür­lich an der Seite Englands — teilnehmen zu dürfen. Man will sie nun in Ontario ausbilden lassen und danach an die europäische Front schicken.

Kampf bis aus Ende die britische Losung.

Der „Nieuwe Rot. Cour." meldet aus London, daß der Chef des britischen Generalstabes, Robertson, in einer Hersammlung erklärte: Das Ende ist noch nicht gekommen. Wir müssen darauf gefaßt, sein, für eine Zeit, deren Länge noch nicht abzusehen ist, mit dem Kriege fortzufahren. Kampf bis aus Ende ist die Lo­sung. Wir brauchen jeden Mann, der entbehrt wer­den kann. Es ist Aufgabe der Regierung, danach zu handeln.

Sie warenumsaWeaer.

Am 1. Oktober 1916 ist das Warenumsatzsteuerge­setz in Kraft getreten. Das Gesetz bestimuü, daß jeder, der im Inlands eine stehendes Gewerbe betreibt, bin­nen dreißig Tagen nach Schluß des Kalenderjahres den Gesamtbetrag der Zahlungen der Steuerstelle anzumel- den hat, die er im Laufe des Jahres für die im Be­triebe seiner inländischen Mederlassung gelieferten Waren erhalten hat. Unter Gewerbebetrieben sind auch Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, der Viehzucht, der Fischerei und des Gartenbaues, sowie der Berg­werksbetrieb zu verstehen. Befreit von der Abgabe sind nur Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von nicht mehr als 3000 Mark. Für diese besteht eine Verpflich­tung zur Angabe und Abgabe nicht. Als Unterlage für die Steuerpflicht und die Berechnung der Steuer dient die Buchführung, die damit gewissermaßen selbst für die kleinsten Geschäfte zwangsweise zur Vorschrift gekom­men ist. Die Abgabe beträgt eine Mark von je 1000,— Mark Umsatz, wobei unter Umsatz die durch Barzah- Warenlieferung auf Kredit sind erst dann steuerpflich­tig, wenn sie bezahlt werden.

Liegt eine geregelte Buchführung nicht vor und ist der Betriebsinhaber daher nicht imstande, den tatsäch­lichen Gesamtbetrag der Zahlungen anzugeben und fehlen ihm auch sonst die Unterlagen für die genaue Be­rechnung des Gesamtbetrages, so hat er unter Versiche­rung dieser Tatsachen, den Gesamtbetrag der Zahlungen schätzungsweise anzugeben und danach die Steuer zu entrichten. Die Steuerstelle ist aber auch berechtigt, die Schätzung selbst vorzunehmen, besonders dann, wenn sie Bedenken trägt, den geschätzten Betrag als richtig anzusehen. Bei Umsätzen von 200 000 Mark und da­rüber ist die Steuerstelle ferner berechtigt, für das kom­mende Kalenderjahr vierteljährlich Abschlagszahlungen einzufordern. Als Warenlieferung gilt die Ueber- tragung beweglicher Sachen auch dann, wenn sie ohne vorgängige Bestellung erfolgt.

Steuerpflichtig sind also mit anderen Worten alle Verkäufe im Jnlaude von Waren und beweglichen Sachen, soweit sie durch Barzahlung geregelt worden sind, Verkäufe auf Kredit erst dann, wenn Barzahlung geleistet wird. Steuerfrei sind dagegen alle mit diesen Einnahmebeträgen durch Bank- und Wertpapierver­kehr vorgenommenen Veränderungen. Die Geschäfts­welt, Handwerk und Handel werden daher am besten tun, über ihre gegen Warenlieferungen erfolgten Ein­nahmen, wobei auch Schecks, Girottberweisungen und Kontoübertragungen Berücksichtigung finden müssen, genau Buch zu führen. Einnahmen, die die Betriebs- mhaber durch Scheckentnahmen auf ihre eigenen Bank­konten oder anderweitige Abhebungen ihnen zur Ver­fügung stehender Guthaben haben, bedürfen nicht der Buchung. Der Steuerpflicht unterliegen nur Geschäfte auf Grund von Warenlieferungen.

Politische Rundschau.

Der Präsident der bayerischen Avgeorouetettkam- mer von Orterer ist Donnerstag nachmittag an einem Darmleiden, an dem er schon seit 1% Jahren litt, in der Münchener chirurgischen Klinik gestorben. Aus kleinen Verhältnissen war er zu einer der ersten und einflußreichsten Persönlichkeiten Bayerns aufgestiegen.

Um eine Erhöhung der Familiennutersttttzung hat der Deutschnationale Handlungsgehilfen-Verband den Bundesrat gebeten. Die Unterstützungssätze betragen jetzt 15 Mark für die Ehefrau und 7,50 Mark für jedes Kind. In der Begründung ist auf die Teuerung sowie auf die vermehrten Ausgaben hingewiesen worden, die mit dem herannahenden Winter unvermeidbar sind.

Ein neues japanisches Flottengesetz. Der „Züricher Tagesanzeiger" meldet aus Petersburg: Japan hat ein neues Flottenbauprogramm angenommen, das in den nächsten 7 Jahren ausgeführt werden soll. Die geplanten Neubauten umfassen mehrere Ueberöread- noughts, zwei Dreadnoughts, 9 Kreuzer, 7 Zerstörer, 8 Unterseeboote und verschiedene Spezialfchisfe. Die Ausgabe» sind auf 258 Millionen Yen veranschlagt.

Die neue Regelung des Milchverbrauchs.

Ueber die Sicherftellung des Milchbedarfs für die Bevölkerung ist soeben eine Bekanntmachung erschie- JöÄeÜfe^ und^Spetse-

felwefchaffung zu lösen strebt. Danach wird die Be- wirtichaftung von Milch der Retchsstelle für Speisefett übertragen. Milch im Sinne der Bekanntmachung ist Kuhmilch und -sahne in unbearbeitetem und be­arbeitetem Zustand (Vollmilch, Magermilch, Butter- milch, «ahne, Dauermilch und Dauersahne jeder Art, Aoghurt, Kemr und ähnliche Erzeugnisse.) Sahne ist jede mit Fett angereicherte Milch. Dauermilch ist ins­besondere: kondensierte, sterilisierte, homogenisierte, trockene Milch: Dauersahne ist insbesondere: konden­sierte, sterilisierte und trockene Sahne. Den Selbst­versorgern (Kuhhalter nebst ihren Haushalts­und Wirtschaftsangehörigen' ist der Bedarf an Milch zu belassen. Was der Selbstversorger nicht für sich und seine Wirtschaft gebraucht, soll nun der Allgemeinheit dienen, damit der notwendige Bedarf der vollmilchbe- rechtigten Bevölkerung an Frischmilch sichergestellt und im übrigen alle verfügbare Vollmilch zur Fettgewin- nung herangezogen wird.

Zu den Vollmilch versorgungsverech- t i g t e n rechnet das Gesetz Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahre, stillende Mütter, Frauen in den letzten drei Monaten vor der Entbindung und Kranke: es gibt weiter den Kindern im 7. bis 14. Lebensjahre ein Vorrecht auf Zuweisung von Vollmilch, soweit sie nach Deckung des Bedarfs der Vollmilchversorgungs- berechtigten noch vorhanden ist, und verpflichtet die Komnmnalverbände und Gemeinden, innerhalb ihrer Bezirke den Milchverkehr so zu regeln, daß jene beiden großen Gruppen der Vollmilchversorgungsberechtigten und der im Range nach ihnen zu befriedigenden Vor- zugsberechtigten unter allen Umständen ihren Bedarf vor den übrigen Schichten der Bevölkerung erhalten. Dies geschieht mit Hilfe von Milchkarten. Die Reichsstelle für Speisefette bestimmt die Mengen, die für die Vollmilchversorgungsberechtigten sicher zu stel­len sind. Alle Vollmilch, die über jenen Bedarf der Vollmilchversorgungsberechtigten hinausgeht, muß grundsätzlich für die F e t t g e w j n n u n g in Anspruch genommen werden, und, wenn sie trotzdem zum unmit­telbaren menschlichen Verbrauch benutzt wird, wenig­stens nach Maßgabe ihres Fettgehaltes zur Anrech­nung kommen, und zwar sowohl dem Kommnnalver- band gegenüber bei der Aufstellung seines Bedarfes an Speisefetten, als auch dem Verbraucher gegenüber. Hierbei wird ein Stier Vollmilch 28 Gramm Fett gleich­gesetzt.

Die Bekanntmachung verbietet schließlich: Vollmilch und Sahne in gewerblichen Betrieben zu verwenden: Milch jeder Art bei der Brotbereitung und zur ge­werbsmäßigen Herstellung von Schokoladen und Sü­ßigkeiten zu verwenden: Sahne in Konditoreien, Bäckereien, Gast-, Schauk- und Speisewirtschaften so­wie in Erfrischungsräumen zu verabfolgen: Sahne in den Verkehr zu bringen, außer zur Herstellung von Butter in gewerblicheil Betrieben und außer zur Abgabe an Kranke und Krankenanstalten auf Grund amtlicher Bescheinigung: geschlagene Sahne (Schlagsahne) oder Sahnenpulver herzustellen: Milch bei Zubereitung von Farben zu verwenden: Milch zur Herstellung von Kasein für technische Zwecke zu verwenden: Vollmilch an Kälber und Schweine, die älter als sechs Wochen sind, zu verfüttern.

Vermischtes.

&xuUbu«UH*üU>>*»cuji im Haup»qua»«vr. Am Erntedanksonntag fand auf Anordnung des Kaisers in der Kirche des Großen Hauptquartiers ein feierlicher Dankgottesdienst statt. Der Saal war mit Felöfrüch- ten geschmückt, das Gotteshaus dicht gefüllt, mit dem Kaiser und seinem Gefolge waren zahlreiche Offiziere des Großen Generalstabes erschienen. Die Predigt hielt Oberhofprediger und Schloßpfarrer D. Dryander. Die dritte Kriegsernte, so führte er etwa aus, erfüllt uns nicht nur mit Dank, sondern mit Ehrfurcht. Die eingemachten Aehren reden: Wir wuchsen, während der Krieg tobte, wir reiften, während Ihr banget um fehlenden Regen oder mangelnden Sonnenschein. Nun bringen wir Euch das Brot, das die Aushungerungs- pläne der Feinde zunichte macht, und mit dem Brot neuen Mut, neue Siegeszuversicht, neue Kraft. Ich kann sagen, wie ein Hauptmann aus der Sturmko- lonue: Die Fäuste lockern sich, die Hände wollen sich falten. Aber nicht mit dem Verzweiflungsschrei um ein bißchen Leben, nein, um das eine bitte ich Gott: Laß »sich recht sterben! Der Glaube weiß sich auch im Tod in Gottes Hand. Nicht nur Helden der Schlacht werden aus der Kriegszeit zuwachsen, sondern auch Helden des Glaubens. Bei meinen Reisen an beiden Fronten, bei meinem Gang durch viele Lazarette bin ich überwältigt von dem Eindruck, wieviel solcher Glaube, wieviel sittliche Kraft in unseren Kriegern steckt.

Ein Jahr Gefängnis für einen 13jährigen. Einen schlimmen Streich hat der dreizehnjährige Schüler Ro­bert R. aus Strausberg verübt. R. stand wegen Ei­senbahntransportgefährdung vor der Strafkammer. Wie die Beweisaufnahme ergab, hatte der Angeklagte, ein Dreikäsehoch, in Gemeinschaft mit einem arideren Jungen, der strafrechtlich nicht verfolgt werden kaun, auf dem Eisenbahngclünae eine Weiche umgestellt und dann noch einen großen Holzklotz auf die Schienen ge­legt. Der eingestanöene Zweck dieser „Spielerei" war, den bald fälligen Zug zur Entgleisung zu bringen, um ein solches Unglück einmal richtig sehen zu können. Der Anschlag wurde verhütet. Das Gericht erkannte auf ein Jahr Gefängnis.

Die Fraueunniform bei Der Eisenbahn. Der preu­ßische Eisenbahnminister hat auf Grund einer Bespre­chung mit den Präsidenten der Eifenbalmdirektione» die Bestimmung getroffen, daß Frauen, die im Eisen- bahndienst beschäftigt sind, eine besondere Kleidung tragen müssen, sobald die sonst übliche Fraueukleidung für die Art der Beschäftigung im Eisenbahndienst un­geeignet ist. Die Mittel für diese Kleidung werden von der Verwaltung bestritten. Für die Hilfsbeamtinnen, Schaffnerinnen' usw. kommen als Uniform Joppe, Beinkleid, Gamaschen und Mütze in Frage, während die in den Werkstätten oder beim Streckenhau beschäf­tigten Arbeiterinnen mit einer bluseuartigen Jacke, einer Hose und nötigenfalls mit einer Mütze ausge­rüstet werden.

Aus Den Spuren der Zeppeline. •

Von einem in diesen Tagen aus London zurückge- kehrten Schweizer Arzt erhält eine Nachrichtenstelle fol­gende Schilderungen von den Wirkungen der letzten deutschen Zeppelinangriffe auf London:

Die Wirkung der Luftschiffe auf London ist vor al­len Dingen in moralischer Hinsicht von großer Bedeu­tung. Von englischer Seite wird zwar immer kühn be- ückuptet. die Londoner hätten sich bereits an die Bom­

bardements gewöhnt und begegneten den Zeppelinam griffen mit großer Ruhe, dap dies natürlich nicht der Fall ist, wein man nirgends bester als in England. Je haunger deutsche Luftschiffe nach England kommen, desto panischer ist die Angst der Bevölkerung vor ihnen, denn das Gefühl, gegen sie wehrlos zu sein, wird immer mächtiger. Wohl kem Londoner Bürger schläft in der Nacht ruhig, und es ist öfters vorgerommen, daß ein falscher Alarm wahnsinnige Paniken hervorgerufen hat. Hinzu kommt noch die Erkenntnis, daß selbst die soge­nannten bombensicheren Keller keinen absoluten Schutz vor den Wirkungen der Sprenggeschosse mehr bilden. Ich habe Verwüstungen durch Zeppelin bomben gesehen, die Grauen erregen. Eine einzige Bombe hat eine große Werkzengfabrik vollständig zustört, sie durchschlug die Keller, und noch in einer Tiefe von acht Metern unter der Erde waren Spuren ihrer furchtbaren Gewalt zu entdecken. Eine andere Bombe fiel in das Maschtnen- Haus des Wasserwerks von Swansea, das Gebäude wurde vollständig demoliert und der durch dieses Was­serwerk versorgte Stadtteil hatte mehre Tage lang kein Waßer. Fürchterliche Wirkung hatte eine Bombe, die in ein,chemisches Laboratorium in Southend fiel. Die be- treffende Fabrik stellt für die Armeeverwaltung Spreng­stoffe her und beschäftigt Tag und Nacht Hunderte von Arbeitern. Die ganze Fabrik flog durch die Erplosion der Zeppelinbomben in die Saft; in kilometerweitem Umkreise blieben keine Fensterscheiben ganz, viele Häu- ier in der Nähe wurden schwer beschädigt. Wie viele Menschen dabei zugrunde gegangen sind, ist offiziell nicht bekannt gegeben worden, aber Erkundigungen an Ort und Stelle lassen vermuten, daß von den 250 Leuten, die in jener Nacht in der Fabrik arbeiteten, keine 20 mehr am Leben sind. Berichte der englischen Regierung über die Wirkung der Zeppelinangriffe sind natürlich ganz unzutreffend und ich habe mir wieder- holt die Mühe gemacht, diese Urnvahrheiten festzustellen. L>o habe ich an Ort und Stelle, wo die Zeppeline wirk­ten, in Erfahrung gebracht, daß die letzten Angriffe über 700 Opfer forderten. Allein das Bombardement der Ba­rackenlager in Sheppard Bush, in dem Rekrnten unter» gebracht waren, kostete nahezu 300 Menschen das Leben. Durch eine Pflegerin in Trinitn Hospital habe ich er» fahren, daß in jenen Zeppelinnächten so viele Verwun­dete ausgenommen werden mußten, daß alle Lazarette besetzt waren und die Verwundeten von der Sonnne, die in den Tagen eintrafen, nur sehr schwer unterge­bracht werden konnten.

Der schweizerische Gewährsmann scblietzt: Die eng­lische Regierung verfolgt mit ihrer Verschweigungs- taktik die Politik, den Londonern die große Wirkung der Angriffe so viel wie nröglich zu verheimlichen, denn sonst würde die ausbrechende Panik ganz unheilvolle Folgen haben. Es sind Fälle vorgekommen, wo Leute aus übermäßiger Angst vor Zeppelinangriffen wahn­sinnig geworden sind. Wenn die ganze Wahrheit be­kannt würde, wäre der Schrecken ebenso groß wie die Empörring über die Unzulänglichkeit der Abwehrvor- richtungeu.

Seutltie Heldentaten.

Es war während der großen September-Offensive der Franzosen. Schon seit Morgenarauen lag starkes Trommelfeuer auf der 4. Batterie Feldartillerie-Regt- mersts Nr. 6. Die Batterie erwiderte kaltblütig das Feuer.

GegLLi Lp Mr-voimütags begannen die Franzosen nach vorausge,audtem Gasangriff die Batteriestellung mit Brandgranaten schwersten Kalibers einzudecken. ’

Eine dieser Granaten öitrchschlug die Geschütz- deckung des 4. Geschützes der Batterie und krepierte in einer dahinter stehenden Mauer. Sofort stand der der ganze Geschützstand in Flammen, die sich auch auf das daneben befindliche Munitionslager auszudehnen drohten.

Der Richtkanonier des Geschützes, Kriegsfrei­williger Gefreiter Friedrich Pietsch, aus Puschwitz, Kreis Nenmarkt lag mit schweren Splitter- und Brandwun­den am Boden: der Kanonier 1., Kriegsfreiwilliger Otto Stiller aus Breslau lag unter den Trümmern be­graben.

Ruhig und tatkräftig ging die übriggebliebene Be­dienung unter Leitung des Vizewachtmeisters Walter Presting, aus Tomslau, Kreis Breslau an die Löschung des Brandes und Bergung der Venvundeten. Der Ge­freite Bruno Rother aus Buchwald, Kreis dkeuumrkt und der Kanonier Walter Schulz aus Tittersbach stäöt., Kreis Landeshut, befreiten den Kriegsfreiwilligen Stiller aus feiner Lage und brachten ihn in den Ge­schützunterstand, wo er bald darauf seinen schweren Ver- wurkdungen erlag.

Der verwundete Richtkanonier konnte sich selbst dorthin schleppen.

Während dieser Zeit macht sich der Vizewackt- Meister Presting an die Löschung des Brandes, der in» zwischen auch das Munitionslager erfaßt hatte. Kalten Blutes erfaßte er die schon brennenden Kartuschen auS den Munitionskörben. Nachdem die Gefahr einer Erplosion der Munition beseitigt war, holte er, da kein Wasser in der Stellung vorhanden war. dieses aus einem in einiger Entfernuilg befindlichen Wasiertümpel. Obwohl -er den Weg immer wieder im stärksten feind­lichen Trommelfeuer zurücklegen mußte, holte er sich nach und nach soviel Wasser, daß er den Brand löschen konnte.

Trotzdem alle Bergungs- und Lösämrbelten unter stärksten: feindlichen Feuer ausgeführt werden munfen und das Geschütz selbst beschädigt war, so war es doch infolge der ruhig und mutig arbeitenden Bedienung nach 2 Stunden wieder feuerbereit und wetteiferte am späten Nachmittag mit den übrigelt Geschützen opfer- mutig darin, dem Vordringen der Franzosen Einhalt zu gebieten. „ . .

Zwei Eiserne Kreuze waren der Lohn tür biete

Tat.

Weitere Drahtnachrichten.

Ein großer Cunard-Dampfer im Mittelmeer versenkt.

London, 6. Oktober. WTB.) Reuter meldet: Es wird amtlich bekannt gegeben, daß der von der Re­gierung erworbene Cunard-Dampfer „Frauconia" (18150 Tonnen) gestern von einem feindlichen Unter­seeboot im Mittelmeer versenkt worden ist Der Dampfer hatte zurzeit keine Truppe« an Bord. 12 Mann der Besatzung werden vermißt, 302 sind ge­rettet.

Ein Getreuer König Konstantins.

Wien, 6. Oktober. (T. 1U Die „Neue Freie Presse" meldet laut „Dtsch. Taug.", daß nach Berichte« von der italieuischen Grenze General Mookopnlos zum Flügeladintauten des Königs Konstantin ernannt sei.