Einzelbild herunterladen
 

Hersfel-er Tageblatt

klmtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei

Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Wiier

für den Kreis Hersfeld

Kreisblatt

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfenchg. im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 236. W1" Bg"^^ Sonnabend, den 7. Oktober

Amtlicher Teil.

Nacimag Nr. W. II. 1800/9. 16. K. R. A. zu der Bekanntmachung über Höchstpreise für Baumwollfpinnftaffe und »aumwollgefpinfte (Nr. W. 11. 1800/2. 16. K. R. A. und W. II. 1800/5. 16. K. R. A.).

Dom 1. Oktober 1916.

Auf Grund des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Bayern auf Grund des bayerischen Gesetzes über den Kriegszustand vom 5. November 1912 in Verbindung mit der Allerhöchsten Verordnung vom 31. Juli 1914 wird nachstehende Bekanntmachung mit dem Bemerken zur allge­meinen Kenntnis gebracht, daß Zuwiderhandlungen nach der Vorschrift des Ge­setzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 339), in der Fassung vom 17. Dezember 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 516), der Bekanntmachungen über die Aenderung dieses Gesetzes vom 21. Januar 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 25), vom 23. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 603) und vom 23. März 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 183) bestraft werden*), sofern nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen angedroht sind.

Artikel I.

Preistafel 2 Ziffer l erhält folgende Fassung:

i. Rohe einfache Garne nach dem System der Dreizylinder-Spinnerei hergestellt, auf Kops

1. Garne ausschließlich aus amerikanischer Baumwolle, Nr. 20 eng­lisch für alle Drehungen ausschließlich aus fully good middling 365 oder höheren Klassen, Nr. 20 englisch für alle Drehungen ... 385

2. Garne aus amerikanische: Baumwolle, gemischt mit Baumwolle anderer Herkunft, jedoch Mt mindestens einem Drittel des Ge­wichts in Baumwolle ameHkanischer Herkunft, Nr. 20 englisch

. für alle Drehungen . . . .............. 315

ynn Nr..1 N _

nach einem Grundpreise von 3,65 Mark für Nr. 20 englisch berechnet.

3. Garne

a) aus Mischungen von weniger als einem Drittel amerikanischer Baumwolle mit Baumwolle anderer Herkunft, Nr. 20 englisch für alle Drehungen.................335

b) aus ostindischer oder ähnlicher Baumwolle, Nr. 20 englisch für alle Drehungen..................335

c) aus Baumwolle mit einem Zusatz von Linters, Baumwollab- fällen, Kunstbaumwolle oder nichtbaumwollenen Spinnstoffen, Nr. 20 englisch für alle Drehungen...........335

*) Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehn­tausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft:

1. wer die festgesetzten Höchstpreise überschreitet;

2. wer einen anderen zum Abschluß eines Vertrages auffordert, durch den die Höchstpreise überschritten werden, oder sich zu einem solchen Vertrag erbietet;

3. wer einen Gegenstand, der von einer Aufforderung (§ 2, 3) betroffen ist, beiseiteschafft, beschädigt oder zerstört;

- 4. wer der Aufforderung der zuständigen Behörde zum Verkauf von

Gegenständen, für die Höchstpreise festgesetzt sind, nicht nachkommt;

5. wer Vorräte an Gegenständen, für die Höchstpreise festgesetzt sind, den zuständigen Beamten gegenüber verheimlicht;

6. wer den erlassenen Ausführungsbestimmungen zuwiderhandelt.

Bei vorsätzlichen Zuwiderhandlungen gegen Nr. 1 oder 2 ist die Geld­strafe mindestens auf das Doppelte des Betrages zu bemessen, um den der Höchstpreis überschritten worden ist oder in den Fällen der Nr. 2 überschritten werden sollte; übersteigt der Mindestbetrag zehntausend Mark, so ist auf ihn zu erkennen. Im Falle mildernder Umstände kann die Geldstrafe bis auf die Hälfte des Mindestbetrages ermäßigt werden. Bei Zuwiderhandlungen gegen Nr. 1 und 2 kann neben der Strafe angeordnet werden, daß die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekanntzumachen ist; auch kann neben Gefäng­nisstrafe auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.

Für wollgemischte Garne darf ein angemessener Zuschlag be­rechnet werden, der dem Prozentsatz des Wollgehalts ent­spricht.

Für Dreizylindergarne mit weniger als 50 v. H. Gehalt an Baumwolle (nicht Ltnters, Abfällen oder Kunstbaumwolle) bestimmt sich der Höchstpreis nach Ziffer V a.

Für Garne von Nr. 30 englisch an aufwärts werden die Höchst­preise nach einem Grundpreise von 3,45 Mark für Nr. 20 englisch, für Garne von Nr. 45 an aufwärts nach einem Grundpreise von 3,65 Mark für Nr. 20 englisch berechnet.

Für abweichende Nummern der unter Nr. 1 bis 3 genannten Garne aller Drehungen mit Ausnahme von Schußgarn der Nr. 42 und 44 englisch gilt folgende Staffel: Nr. bis 8 10/12 14 16 18 20 22 24 26

1210863 4-8 4-16 4-24 28 30 32 34 36 38 40 50 60 70 4-32 -440 4-50 4-62 4-70 4-75 4-80 4-120 4-170 4-230

Höhere Nummern als Nr. 70 je um 8 Pf. teurer; Zwischen- nummern im Verhältnis.

Für Schußgarn Nr. 42 gilt der Preis des entsprechenden Kett- garnes Nr. 36, E Ä ^^14,,^ --

Für gekämmte Garne der Ziffer I darf ein Zuschlag von höchstens 85 Pf. für das Kilogramm in Ansatz gebracht werden.

Artikel II. P^eis für

Preistafel 2 Ziffer v a erhält folgende Fassung: ^n^g a) Nach dem Dreizylindersystem gesponnen Nr. 6 englisch...................280

Abweichende Nummern nach folgender Abstufung: 3/5 6 8 10 12 14 16 18 24-7 -4 14 4-21 + 28 4-35 4- 40 Nr. 20 englisch...................335 Höhere Nummern nach der Skala der Dreizylinder-Baumwoll- garne.

Artikel III. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 1916 in Kraft.

Cassel, den 1. Oktober 1916.

Der Stellv. Kommandierende General des 11. Armeekorps gez. v. Haugwitz .

General der Infanterie.

* Hersfeld, den 2. Oktober 1916.

Wird veröffentlicht. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assefsor.

Hersfeld, den 3. Oktober 1916.

Unordnung.

Gemäß § 12 der Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk- und Strickwaren für die bürgerliche Bevölke­rung vom 10. Juli und Ziffer 4 der Aus- führungranweifung vom 6. Juli 1916 wird folgende Anordnung erlassen:

§ i.

Für den Kreis HerSfeld werden zwei Ausgabe­stellen für Bezugsscheine eingerichtet. Die Ausgabe- steke 1 befindet sich in Hersfeld im Hotel Hohenzokern, Erdgeschoß, Zimmer links; Sie Ausgabestelle 2 be­findet sich in Heringen, in dem Hause des Rechtsan­walts und Notars Dr. jur. Rümann.

Die Ausgabestelle 1 ist zuständig für die Aus­stellung von Bezugsscheinen für die Stadt Hersfeld und folgende Ortschaften des KreiseS:

Allendorf, AllmerShausen mit Hählgans, Asbach, Aua, Betershausen, Biedebach, Bingartes, Con- rode, Dinkelrode, Eichhof, Eitra, Engelbach, Friede- wald, Friedlos, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, GitterSdorf, GoßmannSrode, Hattenbach, Hedders- dorf, HeeneS, Hikartghausen, Hilmes, Hilperhausen, Holzheim, Kalkobes, KathuS, Kemmeroöe, Kerspen-

Hausen, Kirchheim, Kleba, Kohlhaufen, Kruspis, Lampertsfeld, Landershausen, Lautenhausen, Mal- komes, Meckbach, Mecklar, Meisebach, Mengs- Hausen, Motzfeld, Niederaula, Niederjossa, Neuen- stetn fisk. Oberförsterei, ObergeiS, Oberhaun, Oberlengsfeld, Oberrode, Petersberg, Reckerode, Reilos, Reimboldshausen, Rohrbach, Noßbach, Rotensee, Rotterterode, SchenklengSfeld, Schenk- solz, Gieglos, Solms, Sorga, Stärklos, Tann, Untergeis, Unterhaun, Unterweisenborn, Wehrs­hausen, Wilhelmshof, Willingshain, WipperShain, Wüstfeld.

Die Ausgabestelle 2 in Heringen ist zuständig für die Gemeinde Heringen und folgende Ortschaften des KreiseS:

Ausbach, Bengendorf, Gethsemane, Harnrode, Heimboldshausen, Herfa, Kleinensee, Leimbach, LengerS, Philippsthal, Ransbach, Röhrigshof mit Nippe, Unterneurode, Widdershausen, Wölfers- hausen.

Leiter der Ausgabestelle 1 in Hersfeld ist Kauf­mann Georg Bolz in Hersfeld; Leiter der Ausgabe­stelle 2 in Heringen ist Rechtsanwalt und Notar Dr. jur. Rümann.

Die Ausgabestelle 1 ist geöffnet jeden Montag, Mittwoch und Freitag vormittags von 10 bis 12 und nachmittags von 3 bis 5 Uhr. Außerdem nur für Auswärtige Sonntags, vorm. von 1 42 bis 1 4 Uhr.

Die Ausgabestelle 2 in Heringen ist geöffnet am

Montag, Mittwoch, Donnerstag und Sonnabend von 37 Uhr nachmittags.

Fortsetzung auf der 4. Seite.

):( HerSfeld, 6. Oktober. Bei den hiesigen Zeich- nungsstellen wurden 2832000 Mark auf die 5. Kriegs­anleihe gezeichnet.

):( Hersfeld, 6. Oktober. Bon dem Bankbaufe L. P f e i f f e r in Cassel und dessen Zweigniederlassungen sind auf die 5. Kriegs-Anleihe insgesamt 13,4 Mill. angemeldet worden Das Ergebnis der sämt­lichen KriegS-Anleihen bei dieser Firma hat damit Sie Höhe'von annähernd 48 Millionen Mark erreicht. Hiervon sind durch L. Pfeiffer Depositen fasse Hersfeld für die letzte KriegS-Anleihe Mk. 1.150.000. und im ganzen für alle 5 KriegSanleihen Mk. 6.214.000. gezeichnet worden.

Cassel, 6. Oktober. Beim Hessischen Bankverein Aktiengesellschaft in Gaffel und seine Niederlassungen wurden auf die 5. KriegSan! oihe rund 13 Millionen Mark gezeichnet. Die Gesamtzeichnung auf die 5 Kriegsan leihen beträgt ca. 60 MiM^ren Mark.