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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger ^^^ für den Kreis Hersfeld

ZenM Äreisölatt

Pezygsprei« vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei ^ Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Der Anzeigenpreis betragt für die einspaltige Zelle 10 Pfennjg, tm amtlichen Teile 26 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- r holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden ««Lag nachmittag-. £

Nr. 223.

Freitag, den 22. September

1916

AmtWrr Teil.

Hersfeld, den 16. September 1916.

Schlachtordnung

für die gewerblichen Schlachtungen auf dem Lande.

§ 1.

Von jedem Schlachterlaubnisschein ist ein Duplikat dem zuständigen Gendarm zu übersenden

§ 2.

Dieser hat sofort bet dem betreffenden Metzger festzustellen, wann die zugelassene Schlachtung und der Fleischverkauf erfolgt.

§ 3.

In allen zum Schlachtbezirk gehörigen Ge­meinden und Gutsbezirken ist die Zeit des Fleisch­verkaufs auf ortsübliche Weise reö zeitig öffentlich bekannt zu machen. Zu diesem Zweck hat der Gendarm die in Betracht kommenden Gemeinden und Gutsbezirke nötigenfalls telefonisch auf Kosten der angerufenen Gemeinden zu be­nachrichtigen. Wenn möglich, sind jedoch feste Fleischverkaufstage ein für alle mal festzusetzen und bekannt zu geben.

§ 4.

Beim Fleischverkauf hat der zust udige Gendarm, der sich in Heringen durch den Gemeindewachtmeister vertreten lassen kann, zugegen zu sein und zu überwachen, daß alle Kunden gleichmäßig bedient werden. Ist dies nicht in vollem Umfange nötig, so haben diejenigen, die nicht haben befriedigt werden können bei der nächsten Schlachtung den Vortritt. Berrausvestellungeu sind unzulässig.

§ 5.

Dauerware darf nur hergestellt werden sofern der Bedarf an frischem Fleisch voll gedeckt werden konnte.

"" K°f»Ä Mi-M,-? Misch.ist nur insofern den Kunden israelitischer Konfession vorzubehalten, als es den auf sie entfallende?? Kopfteil nicht übersteigt. Der Rest ist an andere Kunden zu verteilen.

8 7.

Der Kopfteil ist bet jeder Schlachtung von dem aufsichtführenden Gendarmen nach pflichtmäßigem Ermessen gleichmäßig festzusetzen. Kinder unter 4 Jahren sind nicht zu berücksichtigen.

Der Vorsitzende deS Kreisansschuffes.

I. A. No. 11808. I. V.:

v. H e d e m a n n, Reg.-Asfessor.

Hersfeld, den 19. September 1916.

Die Reichsverteilungsstelle für Eier hat bestimmt, daß vom 11. September 1916 ab jeder Verbraucher grundsätzlich pro Kopf und Woche nur 1 Ei erhalten darf. Die Gastwirtschaften sind eingeschlossen.

Der Vorsitzende des Kreisansschuffes.

J. A. No. 11250. J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 19. September 1916.

Jntressenten, welche Bedarf an Torfstreu haben, wollen bis spätestens zum 28. ds. Mts. Bestellungen bei mir aufgeben.

Der Vorsitzende des Kreisansschuffes.

J. A. No. 11465. J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Affesspr.

Hersfeld, den 15. September 1916.

Die Frist der freiwilligen Ablieferung der be­schlagnahmten Fahrradbereifungen ist bis zum 1. Ok­tober d. I. verlängert worden. Indem ich dies zur öffentlichen Kenntnis bringe, bemerke ich mit Bezug auf die Bekanntmachung im Kreisblatt No. 163 vom 14. Juli 1916, daß Lnftschläuche der Klasse A, B und C. mit vollständigen Ventilen abgeliefert werden müssen; dagegen dürfen diejenigen der Klasse D ohne Ventil abgeliefert werden.

Tgb. No. 1. 9664. Der Landrat.

B.:

v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 21. September 1916.

Da Mittwoch israelitischer Feiertag ist, findet die Rindvieh- und Schweineverladung Montag den 25. ds. Mts. zwischen 10 und 12 Uhr statt.

Baumann, Vertrauensmann für die Fleischversorgung im Kreise Hersfeld.

Hin der Heimat.

* Die Vollversammlung der Handwerks­kammer für den Regierungsbezirk Cassel und das Fürstentum Waldeck wird am 13. November im Sitzungsfaale der Handwerkskammer abgehalten werden.

* iEßt nur altbackenes Brot!") Das Kriegs­brot hat die Eigenschaft, daß es, je älter es wird, desto besser schmeckt und bekommt. Dazu genügt aber nicht, daß es nur einen Tag alt ist, wie es vorschriftsmäßig zum Verkauf kommt. Erst nach 45 Tage hat es den richtigen Grad der Trockenheit erlangt. Dann schneidet es sich glatt und gut, läßt sich ordentlich kauen, dem­entsprechend leicht verdauen und hat an Wohlgeschmack ganz bedeutend gewonnen. Außerdem aber sättigt es viel ausgiebiger und bedeutet infolgedessen eine recht beachtenswerte Ersparnis an Nahrung und Geld Sehr vorteilhaft ist das von Großbäckereien hergestellte dunklere sogenannte Kommißbrot, weil es härtere Rinden hat, die tüchtig gekaut werden müssen.Mehr- Kauen" bedeutet eben immerWeniger-Essen", bei trotzdem besserer Ernährung. Man taufe also immer so viel Brotvorat im voraus, daß jedes Brot vor dem Verbrauch mindestens vier Tage liegen kann; aller­dings an kühler, trockener Sülle. Die frische Krume ist geradezu eine Gefahr für den Magen, da sie sich in ihm zu festen, unverdauliche?. Klumpen zusammen- ballt. Was aber schlecht verdaut wird, nährt auch nicht richtig und muß als Nahrungsverschwendung betrachtet werden. Es ist ein Gebot der uns jetzt obliegenden Sparsamkeit, ebenso der Gesundheit, nur richtig alt­backenes Brot zu essen. Gut durchspeicheltes trockenes Brot nährt mehr, als rasch verschlucktes gestrichenes.

* (Strafporto vom 1. Oktober ab.) Im Be­reiche der Reichspostverwaltung müssen ab 1. Oktober die übliche?? Strafportosätze von nicht genügend frei­gemachten Briefen erhoben werden. Mit dem laufen­den Monat endigt die zweimonatige Uebergaugsfrist, die in dem Gesetz über die von den Post- und Tele­graphengebühren zu erhebende außerordentliche Reichs- abgabe für die Monate August und September vor­gesehen ist. Bis jetzt wurde bei ungenügend fran­kierten Sendungen, für die vom 1. August ab ein höheres Porto festgesetzt war, nur die einfache fehlende Summe eingezogen, wahrer d ^m. 1 Oktober ab Straf-

einer Zehnpfennigmarke freigemachter Brief kostet dann auch zehn Pfennig Strafporto, während in den

vergangenen zwei Monaten nur zuzahlen waren.

to, während in den fünf Pfennig nach-

* (Unterbringung kriegsgefangener Brüder, Verwandter und Freunde in ein und demselben Lager in Frankreich?) Mit Frank­reich schweben zurzeit Unterhandlungen über eine gegenseitige Vereinbarung, nach der kriegsgefangene Brüder und sonstige nahe Verwandte, u. a. auch Freunde, auf Antrag in ein und demselben Kriegs­gefangenenlager vereinigt werden können. Ob die Ver­einbarung zustande kommt, ist noch ungewiß. Ist einer der Brüder usw. Offizier, während der andere zu den Mannschaften bis einschließlich Feldwebel ge­hört, so wird eine Vereinigung voraussichtlich nicht möglich sein. Gesuche, die bezwecken, Verwandte und Freunde unter den kriegsgefangener? Deutschen in Frankreich zu vereinigen, sind möglichst bald an das Preußische Kriegsministerium Abteilung Kriegsge­fangenenschutz zu richten.

Hersfeld, 20. September. (Festsetz ung der Höchst preise für diebeschlagnahmten Aepfel und Pflaumen.) Die Preise der auf die militärische Anordnung für Marmeladezwecke beschlagnahmten Pflaumen und Aepfel sind durch Anweisung an die zum Ankanf Ermächtigten wie folgt geregelt: Für Hauszwetschen gilt der bestehende Erzeuger-Höchst­preis von 10 Mark für Wirtschaftsapfel, zu denen and) die geschüttelten und abgefallenen Aepfel der Tafelsorte?? gehören, wird bis zu 7.50 Mark für den Zentner bezahlt. Für Fabrik- und Wirtschaftsäpfel wird nach Beendigung des Einkaufs für die Marmeladeversorgung ein allgemeiner mäßiger Höchstpreis festgesetzt werden. Die Marmeladepreise werben später so niedrig festgesetzt werden, wie es bei den derzeitigen Einstandspresen irgend angeht. Die Unmöglichkeit, anders als durch Beschlagnahme den Marmeladebedarf zu decken, ist, wie nochmals betont wirb durch die in beu meisten Teilen Deutschlands und in den besetzten Gebieten nur geringe Apfelernte und die stark gesteigerte Kauflust der wohlhabenderen Bevölkerung hervorgerufen. Durch letztere wäre bei der Knappheit an Ware ohne Beschlagnahme der Versorgung der anderer? Bevölkerung mit Marmelade unmöglich gemacht würben. Die Verwendung im Haushalt zum Frischverbrauch, zum Einkochen und zur Musher- stellung für den eigenen Bedarf des Erzeugers bleibt nach wie vor unbeschränkt.

| Hersfeld, 21. September. (Heizung der Züge) Infolge der durch die Verhältnisse gebotenen Ein­schränkung der Zahl der Schnell- und Personenzüge?? während des Krieges ist deren Länge so gewachsen, daß eine hinreichende Heizung nicht immer möglich sein wird. Auch ist in diesem Winter mit einer spätere?? Aufnahme der Heizung der Züge im allge- meinen zu rechnen. Dei? Reisende?, wird deshalb empfohlen, sich durch Mitnahme von Winterschutz- kleidern, Decke?? und dergleichen vor Kälte zu schützen. ES darf angenommen werden, daß die Reisenden bett

obwaltenden Umständen volles Verständnis entgegen- bringen. Beschwerden über mangelhafte Heizung der Züge werden im allgemeinen auch Berücksichtigung nicht finden können.

):( Hersfeld, 21. September. Der Stadtve r- ordneteusitzung am 18. d. Mts. ging eine gemein­schaftliche Sitzung beider Körperschaften voraus, in der über die Vornahme der Wahl des neuen Bürger­meisters hiesiger Stadt beraten wurde. Die Be­werbungen um die ausgeschriebene Skelle sind recht zahlreich eingegangen. Für die Erledigung der Vor­arbeiten zur Wahl wurde eine Kommission von 5 Herrengewählt und zwar: aus dem Magistratskollegium die Herren Beigeordneter Schimmelpfeng und Stadtrat Hermann Braun, aus der Stadtverordneten­versammlung die Herren Vorsteher Becker. Lorenz Mohr und Artur Rehn. Zur Deckung der ent­stehenden Kosten wurden 300 Mk. zur Verfügung der

Kommission bewilligt. Im Anschluß hieran wurde in die Beratungen der Stadtverordnetenversammlung

tn tue Beratung eingetreten und

einem rannt-

zu Punkk 1 der Tagesordnung Beschlusse des Magistrats hinsichtlich einer B

Weinsteuersache zugestimmt. Für den auf seinem Antrag aus dem Magistratskollegium ausgeschiedenen Herrn Baurat Lylander wurde der frühere lang­jährige Beigeordnete Herr RentnerHrch. Gesinghier einstimmig gewählt. Anstelle deS zum MagistratSmit- gUedgewähltenfrüherenStadtverordnetenHerrnDaniel Stern wurde Herr Stadtverordneter Georg Braun zum Mitgliede der EinquartierungSkommission ge- wählt. Einer auf Ersuchen des Herrn Regierungs­präsidenten vorgenommenen Aenderung des kürzlich beschlossenen Nachtrags zur Hundesteuerordnung wurde zugestimmt. Zur Erwärmung der Friedhofskapelle während der kalten Jahreszeit hat der Magistrat die Aufstellung eines Gasofens beschlossen und die dadurch entstehenden Kosten mit 150 Mark bewilligt. Zu­stimmung wurde erteilt. Herr Stadtverordneter Löwer beantragte, den Magistrat zu ersuchen, Mwumgu oayrn »u wirren, oap zur Erwägung emer gleichmäßigeren Milchverteilung in hiesiger Stadt eine Anzahl Milchverkaufsstellen eingerichtet werden, die auf die einzelne Stadtbezirke zu verteilen sind. Die Versammlung schloß sich diesem Anträge an. Nachdem im Anschluß hieran noch eine eingehende Aussprache hinsichtlich der Nahrungsmittelversorgung erfolgt war, schloß Herr Vorsteher Becker die öffent­liche Sitzung. Eine längere vertrauliche Beratung schloß sich hieran an.

Cassel, 20. September. Die viele und voraussicht­lich letze diesjährige Schwurgerichtsperiode des Land­gerichtsbezirks Cassel wird im Monat Oktober statt- finden. Der Beginn der Verhandlung ist vorläufig auf Montag den 9. Oktober anberaumt worden.

Aus dem Kreise Marburg, 19. September. In Hachborn benutzte eine Landwirtstochter beim Feuer- anzünden Petroleum, wobei die Flasche explodierte. Das Mädchen starb am folgender? Tage. Bei den Löschversuchen zogen sich die Eltern des Mädchens nicht unbedenkliche Verletzungen zu.

Frankfurt, 18. September. (Er will ins Zucht­haus.) Der 36 Jahre alte Schlosser Wilhelm Emil Roman Kraft aus Baden-Bade?? war vor? den Straf­kammern zu Frankfurt a. M. und zu Karlsruhe wegen mehrfachen Dtebstühlen zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Da er lieber in das Zuchthaus wollte, be­zichtigte er sich einiger Dutzend Diebstähle, die er in verschiedenen Städten in Baden und in der Pfalz in dem Jahre 1909, 1912 und 1915 verübt hatte. Außer­dem beschuldigte er sich weherer Sittlichkeitsverbrechen. Eine Nachprüfung ergab, daß Kraft die son ihm an­gegebener? Verbrechen tatsächlich begangen hatte. Er wurde Izu einer Gesamtzuchthausstrafe von 15 Jahren und zu 10 Jahren Ehrverlust verurteilt.

Ser$ei6nis

der bei L. Pfeiffer Depositenkasse Hersfeld zu HerSfeld ferner eingegangenen Spenden, worüber wie nach­stehend dankend quittert wird:

Für das Rote Kreuz.

Zahlung von Herrn Schiedsmann Mohr, WölserShausen

Ueberweisung von Kautschukabrechnungs­

20.

Mk.

stelle

Einnahme von Klavierspielen

Erlös aus Sammelbüchse No. 14 Zahlung von Schule Kirchheim für abge- ltefrrte Brennesseln

1. August-Rate der HersfelderBolksspende

Zahlung in'einer Nachlaßsache

8. August-Rate der HcrsfelöerBolkSspende

276.50

3.60

6.46

2.52 299.50 919.80

20 224.60

$7Tl772^ bisheriger Bestand 1.196.20 Mk. 2.969.18 davon weiter verausgabt 2.525 Heutiger Bestand Mk. 444.18