Hersfelder Tageblatt
für den Kreis Hersfeld
Armblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- >* .» r< _ zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei
Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, tm ' amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- ; holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. (
Rr. 212.
Sonnabend, den 9. September
1916
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 4. September 1916.
Durch Allerhöchste Verordnung vom 28. Mai 1915 (N. G. Vl. S. 319) sind sämtliche Angehörige des Landsturms I. Aufgebots soweit sie nicht schon durch die Verordnungen vom 1. und 15. August 1914 aufgeboten waren, aufgerufen worden.
Alle im Jahre 1899 geborenen männlichen Personen werden deshalb hiermit aufgefordert, sich in der Zeit vom 10. dis 15. September d.
I. bei dem Ortsvorstande ihres Wohnortes zur Aufnahme in die Landsturmrolle zu melden.
Wer die Anmeldung zur Landsturmrolle unterläßt, hat die schärfsten Strafen zu gewärtigen.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher haben auf Grund der erstatteten Anmeldungen alsbald die Landsturmrolle des Jahrgangs 1899 aufzustellen. Die Formulare hierzu werden in Kürze übersandt werden.
Sämtliche Landsturmrollen sind mir alsdann bis spätestens zum 20. ds. Mts. einzu- reichen.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher
haben die Anmeldungs - Aufforderung alsbald ortsübliche Weise bekannt zu machen.
auf
I. M. Nr. 7604.
Der Landrat.
Funke, Kreissekretär.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung über Obst vom 5.
jähre verarbeiten, Aepfel und Birneu,zur Herstellung von Obstweinen nur mit Genehmigung der Kriegsgesellschaft für Weinobst-Einkauf und -Verteilung G. m. b. H., Berlin, ankaufen.
Bevor jedoch diese Genehmigung erteilt werden kann, müssen diese Keltereien einen Fragebogen ausfüllen, damit der Gesamtbedarf der Betriebe festgestellt und die verfügbare Menge an Kelterobst entsprechend verteilt werden kann.
Sollte eine Kelterei diesen Fragebogen noch nicht erhalten haben, wird dieselbe hierdurch ersucht, umgehend einen solchen bei der Kriegsgesellschaft einzu- fordern. Der Fragebogen ist dann ausgefüllt sofort zurückzusenden, andernfalls ein Anspruch auf Zuteilung von Kelterobst (Preßobst) nicht erhoben werden kann und nicht besteht.
Berlin SW. 68, den 25. August 1916. Kriegsgesellschaft für Weinobst-Einkauf u. -Verteilung. H är te l.
* * *
Hersfelö, am 1. September 1916.
Wird veröffentlicht. I. 9199.
Der Landrat.
J. B.: Funke, Kreissekretär.
Bus der Heimat.
* Eine Belohnung von 300 Mark sichert die Hessische Brandversicherungsanstalt ganz allgemein dem zu, dessen Tätigkeit ermöglicht, einen Brandstifter zu entdecken und so zu überführen, daß seine rechtskräftige Verurteilung durch das Schwurgericht erfolgt.
* (Altweibersommer.) Wer kennt sie nicht, jene geheimnisvollen weißlichen Fäden oder Gespinste, die, wenn der Sommer sich zum Abzüge anschickt und vor seinem Scheiden eS noch einmal recht gut meinen will, gleich als wolle er uns den Abschied von ihm recht schwer machen, scheinbar ziellos im lauen Winde dahinfliegen, da und dort wie niedliche Fähnlein lustig an Baum und Strauch flattern oder wohl gar sich wie silberglänzende Netze über die kahlen Felder und Wiesen spannen, so daß es, wenn die Sonne darauf scheint, zauberhaft blitzt und funkelt wie von lauter Demantschein? Diese niedlichen Spinnchen, die zum Geschlechte der Luchs-, Kreuz-, Krabben- und Weberspinnen gehören und in der Hauptsache auf Feldern hausen, können geradezu als kühne Luftsegler, „Zeppeline", in ihrer Art gelten. Denn die Fäden, die sie aus ihren Spinnwarzen emporschteßen, dienen ihnen gewissermaßen als Luftschiffe, auf denen sie sich den Winden überlassen, unbekümmert darum, wohin die Fahrt geht. Bleibt nun das leichte Fahrzeug an einem Gegenstände, etwa einem Baume, einem Strauche, einer Stange usw. hängen, so heißt'S für den niedlichen, kühnen Luftsegler: „Aussteigen!" Und sofort verläßt er sein Fahrzeug, aber nicht, um es einem ungewissen Schicksale preiszugeben — das tut kein rechter Pilot oder Matrose — sondern er wickelt den Faden mit den Füßchen zu einem Pflöckchen
zusammen, und so senkt sich dieser langsam zu Boden. Es liegt auf der Hand, daß die geheimnisvollen Fäden, deren Woher und Wohin so manches Rätsel aufgibt, von je Gegenstand der Sagenbildung waren. Der Volksglaube hielt sie frü^eitig für ein Gespinst von Elfen und Zwergen, ja sogar von den Nornen oder Schicksalsgöttinnen, im Volksmunde „Metten" genannt. Daher sagte man wohl: „Die Metten haben gesponnen", und da die Tierchen tatsächlich nur bei gutem, lauem Wetter spinnen, so meinte man unter „Mettkensamer", woraus irrtümlich „Mädchensommer" wurde, späte, schöne Sommertage. Durch die Nornen oder Schicksalsgöttinnen sind also die Beziehungen unserer Fäden zu den Frauen zu erklären, und die anderen Bezeichnungen für die Fäden sind nun leicht verständlich. In Bayern spricht man von „Aenlsummer", (Ahne soviel als Großmutter-Sommer), in der Schweiz vom „Witwensömmerli". und bei uns zu Lande ist „Altweibersommer" das gebräuchlichste Wort. Die heidnische Anschauung von den Schicksalsgöttinnen, den Nornen die die Fäden spinnen, erfuhr in der christlichen Lebenswelt des Volkes bald eine Umwandlung. Man nannte nun die Fäden „Marien- garn", „Marienfäden", in Frankreich „fils de la Vierge“ (Fäden der Jungfrau), wobei die Anschauung zu Grunde liegt, die heilige Jungfrau habe sie bei ihrer Himmelfahrt von ihrem Kleide verloren. Uebrigens kann man die Fäden zuweilen auch bereits an milden Frühlingstagen beobachten, und so erklärt es sich, daß das Volk bei ihrem Erscheinen meint „der Sommer kommt" oder „der Sommer fliegt fort". Letzteres ist das bei weitem häufigste, und als der letzte freundliche Sommergruß, den die kühnen Luftpiloten uns senden, ehe der Herbstnebel die Welt wieder zu verschleiern beginnt, werden die geheimnisvollen Fäden gern von uns willkommen geheißen.
* Durch eine auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 am 31. August
inhabers von ,m ausgestellte weiße (Bar- oder Ver rechnungs-) Schecks mit einem Bestätigungsvermerk zu versehen, durch den sie sich zur Einlösung der Schecks innerhalb der gesetzlichen zehntägigen Vorlegungsfrist während der Geschäftsstunden verpflichtet. Im Falle der Genehmigung des Antrages wird die Schecksumme sofort vom Girokonto des Ausstellers abgeschrieben. Der Scheck wird alsdann auf der Rückseitemit folgendem Vermerk versehen:
„Wir verpflichten uns diesen Scheck bis zum . . . während der Geschäftsstunden einzulösen
Ort und Datum.
Reichsbank ^“^ stelle."
Auf der Vorderseite wird der Scheck mit roter Tinte als „bestätigter Scheck" mit dem Zusatz „(siehe Rückseite)" gekennzeichnet und alsdann dem Aussteller zurückgegeben. Die Bestätigung des Schecks erfolgt gebührenfrei. Mit der durch die Reichsbank auf den Scheck gefegten Berpflichtungserklärung wird jedem Erwerber des Schecks die Gewißheit gegeben, daß der Scheck bei Vorzeigung innerhalb der Vorlegungsfrist durch die Reichsbank eingelöst wird. Der Empfänger eines solchen Schecks darf ihn daher wie ein gesetzliches Zahlungsmittel bewerten und gleich einem solchen in Zahlung nehmen. Die Einrichtung lehnt sich an den Giroverkehr der Reichsbank an und soll dem mit der Unterhaltung von Giroguthaben bei der Reichsbank verbundenen Zweck, Zahlungen ohne Bewegungen baren Geldes auszuführen, in vollkommenerer Weise, als dies bisher möglich war, Rechnung tragen. Wird von ihr in größerem Umfange Gebrauch gemacht, so wird der Notenumlauf der Reichsbank, was dringend erwünscht erscheint, eine erhebliche Einschränkung erfahren. Uebrigens kann die Einrichtung auch über den Kreis der Girokunden der Reichsbank hinaus Bedeutung gewinnen, da die Privatbanken und sonstigen Kreditinstitute auch solchen ihrer Kunden, die kein Girokonto bei der Reichsbank besitzen, in geeigneten Fällen derartige bestätigte Reichsbankschecks auf Wunsch überlassen können. Im besonderen sind derartige Schecks geeignet, beim Ausgleich größerer zur Zeit der Quartalsschlüsse vornehmlich im Hypotheken- und Grundstücksgeschäft zu leistender Zahlungen die Barzahlung zu ersetzen. Die Verwendung der fraglichen Schecks bei allen solchen Zahlungsvorgängen kann nicht dringend genug empfohlen werden. Sie bringt nicht nur den Vorteil, daß sie sowohl für den Zählenden wie den Zahlungsempfänger das Zahlungsgesihast äußerst einfach gestaltet, indem sie die für beide Seile gleich lästige, zeitraubende und mit der Gefahr des Verlustes verbundene Bargeldbewegung ausschaltet, sondern es wird durch sie vor allem wegen der damit erzielten Ersparnis an Umlaufsmittel die finanzielle Kriegsbereitschaft der Reichsbank wesentlich gestärkt und so den Interessen des Vaterlandes gedient.
* (Die überflüssige 1. Klasse.) Im Winter- fahrplan soll am 1. Oktober d. Js. aus vier Personen- zügen auf der Strecke Berlin—Halle und Franfurt a. M. die 1. Klasse entfernt werden, sodaß si nur noch 2., 3. und 4. Klasse führen.
):( Hersfeld, 8. September. (Eierversorgung.) In der Zeit vom 28. August bis 3. September wurden der Versorgungsstelle 2094 Stück zugeführt.
Cassel, 7. September. Der heutige Wochenmarkt zeigte das am Haupttage übliche lebhafte Treiben. Wenn auch die Gemüsezufuhr reichlich war, so über- wog doch bei weitem die Anfuhr von Obst, namentlich Aepfel. Die Preise behaupteten ihren letzten Stand, wenn man von gelegentlichen Nachläffen absieht. Zwetschen waren heute auch mehr am Markte und bedangen durchweg 20 Pfg. das Pfund. Ganz vereinzelt wurden sie etwas billiger abgegeben. Eier und Butter nach wie vor knapp, namentlich gilt dies von Butter.
Caffel, 8. September. Der deutsch-bulgarische Sieg über die Rumänen wurde gestern in Cassel mit wehenden Fahnen, Glockengeläute und einer Siegesfeier vor dem Rathause gefeiert. Hier fand sich eine gewaltige Menschenmenge ein, die nach langer Zeit wieder einmal den begeisternden Worten der bei den Siegesfeiern üblichen Ansprache lauschte und nach gemeinsamem Vaterländischen Gesänge in Siegesstimmung auseinanderging.
Caffel, 7. September. Eine eigenartige Maßnahme zur Steuerung der Fleischknappheit trifft die Stadt Cassel, indem sie auf dem städtischen Grundstück in dem Franzgraben eine Kaninchenfarm anlegen läßt, indem zunächst 3000 dieser langohrigen Nager auS städtischen Mitteln unterhalten und gemästet werden sollen, um später als Weihnachtsbraten in der städtischen Verkaufshalle verkauft werden zu können. Eine Anzahl hiesiger Schreinermeister hat die erforderlichen Kaninchenstallungen auf dem geräumigen Hofe der städtischen Reinigungshallen gebaut, die Kaninchen sind mit Hilfe des heffischen Kaninchen- züchterverbandes beschafft worden, und zwar neben den großen Fleischrassen wie Belgische Riesen, Französische Widder auch kleinere Rassen, die sich schnell vermehren und schnell abfüttern lassen, __WWWWMMMMwatu^ nmu in--- den Dörfern des Werratales die Tabakernte statt. Der Ertrag ist dank der vielen Niederschläge in diesem Sommer gut. Freilich wird die Qualität deS neuen Tabaks, der sich ohne viel Sonnenschein entwickeln mußte, gegen den vorjährigen geringer sein. Wegen der sehr hohen Preise des Vorjahres (es wurden 50— 60 Mark für den Zentner gezahlt) ist die Anbaufläche in diesem Jahre wesentlich vergrößert worden. Der jetzt geerntete Tabak wird im nächsten Winter amtlich vermögen und versteuert. Die Verkaufspreise werden . dann noch höhere sein wie 1915.
Eschwege, 7. September. Unsere Stadt wird auf die 5. Kriegsanleihe wieder 100 000 Mark zeichnen.
Seifertshansen, Kr. Rotenburg, a. F., 5. September. Der Pächter der hiesigen Jagd, Herr Fabrikbesitzer Tohrbecke aus Caffel, hat der Gemeinde eine Turmuhr in neuzeitlicher Ausführung mit drei weithin sichtbaren Zifferblättern gestiftet. Geliefert und aufgestellt wurde sie von Herrn Uhrmacher Strube in Rotenburg. Zu den bisher bestehenden Verbesserungen, wie Ausführung der Berkopplung, Anlegung einer Hochdruckwasserleitung, Kanalisirung des Dorfbaches in Zementfassung, die der Anregung des Herrn Bürgermeisters Rimbach zu danken sind, ist nun eine neue getreten. Die genannten Arbeiten konnten ausgeführt werden, ohne die Gemeinde erheblich zu belasten, lediglich infolge der guten finanziellen Lage der Gemeindekasse, deren Verwaltung dem Gemeinde-Rechnungsführer Roll untersteht. Die hiesige Gemeinde ist eine der bestgestellten des Kreises Rotenburg infolge ihres umfangreichen Waldbesitzes und erhebt nur 50 Prozent Gemeindesteuern.
Bodenwerder, 6. September. Beim Angeln stürzte ein Mann von der hiesigen Genesenden-Kompagnie in die Weser und ertrank. Die Leiche ist gefunden.
Mengeringhansen, Waldeck, 7. September. Ein Unglücksfall mit tödlichem Ausgange hat sich heute vormittag hier zugetragen. Der Sattlermeister Karl Schieferdecker, ein 58 Jahre alter verheirateter Mann, war auf den Hausboden gestiegen und wollte, um seinen Angehörigen beim Einfahren des Getreides behilflich zu sein, das Balkenseil in der Lücke auf der Aufzugsrolle wieder in Ordnung bringen. Dabei legte er sich zu weit vorn über und stürzte plötzlich auf die Tenne herab. Infolge Bruches der Wirbel- säule trat der Tod auf der Stelle ein.
Wisbaden, 7. September. Der Förster Orlopp wurde im Gemeindewalde von Hallgarten tot ausgefun- den. Ein Schrotschuß ins Auge, der in das Gehirn gedrungen war, hatte den sofortigen Tod des Försters herbeigeführt. Der Förster ist sicher das Opfer eines Wilderers geworden. Nicht weit von der Leiche lag eiu Stück Rehwild. Man nimmt an, daß der Förster den Schuß des Wilderers gehört und nach der Schußrichtung gegangen ist. Förster Orlopp lag auf dem Rücken, in der Rechten das Gewehr wit gespanntem Hahn. Von dem Wilddieb fehlt bis jetzt jede Spur.