Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdrucker»; Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
Weite
für den Kreis Hersfeld
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Nr. 309.
Mittwoch, den 6. September
1916
««Wer Stil.
Hersfelö, den 23. August 1916.
Der Bürgermeister Jffland zu Mecklar ist als solcher für einen weiteren Zeitraum von 8 Jahren gewählt und von mir bestätigt worden.
Der Vorsitzende des Kreisansschuffes.
J. A. No. 10085. J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, am 1. September 1916.
Im Monat Angnst d. Js. sind von mir den nachbenannten Persönlichkeiten Jagdscheine erteilt worden: A. Jahresjagdscheine:
a. entgeltliche:
am 3.8. dem Landwirt Jokob Trost in Niederjossa.
„ 7.8. „ Ingenieur Julius Knigge in Essen z. Zt. in Hersfeld.
„ 9.8. „ Zollinspektor Fernau in Hersfeld.
„ 11.8. „ Postsekretär Adlung in Hersfeld.
„ 15.8. „ Schmiedemeister Heinrich Volkenand in Heringen.
„ 16.8. „ Kaufmann Anton Schuster in Hagen.
„ 18.8. „ Bergwerksdirektor und Leutnant der Landwehr J. Bohnstedt in Dietlas (Rhön) S. M.
„ 21.8. „ Bergwerksdirektor Paul Thiel in Philippsthal.
„ 22.8. „ Landwirt Walther Rüger in Unterweisenborn.
„ 23.8. „ Mühlenbauer und Gastwirt Theodor Bergmann in Gersdorf.
„ 24.8. „ Gerichtsvollzieher Heinrich Becker in Hersfelö.
„ 26.8. „ Landgräfl. Jagdgehilfen Jakob Schneider in Philippsthal.
„ 28.8. „ Heinrich Hagemeier in Dorndorf (Rhön), Verw.-Bez. Dermbach.
„ 30.8. „ Berg - Assessor Dr. . Paul Hecker in A" T^simiuiiiijl .!ll ■—I H M- b, unentgeltliche:
am 27.8. dem Königlichen Förster Hammer in Hersfeld.
„ 27.8. „ Königlichen Hegemeister Tangermann in Wippershain.
„ 27.8. „ Königlichen Förster Mainz in Kerspen- hausen. ®
„ 27.8. „ Königlichen Förster Schmidt zu Forsthaus Wüstfeld.
„ 27.8. „ Königlichen Hegemeister Schaake zu Forsthaus Unterhaun.
„ 27.8. „ Königlichen Hegemeister Roloff zu Forsthaus Sorga.
„ 29.8. „ Königlichen Förster Finger in Heringen.
„ 29.8. „ Königlichen Forstmeister Thielow in Niederaula.
„ 29.8. „ Königlichen Hegemeister Kohl in Niederaula.
„ 29.8. „ Königlichen Hegemeister Martin in Holzheim.
„ 29.8. „ Königlichen Hegemeister Neuschäfer in Hattenbach.
„ 29.8. „ Königlichen Hegemeister Prescher in Gershausen.
„ 29.8. „ Königlichen Förster Kühnemuth zu Forsthaus Falkenbach.
B. Tagesjagdscheine:
am 4.8. dem Amtsgerichtsrat Dr. Schemann in Hersfeld.
Der Landrat.
Funke, Kreissekretär.
Bekanntmachung
über die Errichtung einer Reichsverteilnngsstelle für Eier.
Vom 25. August 1916.
Auf Grund der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegsernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 402) wird bestimmt:
Für das Reichsgebiet wird in Ausführung des § 1 Abs. 2 der Verordnung über Eier vom 12. August 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 927) in Berlin eine „Reichsverteilungsstelle für Eier" errichtet.
Berlin, den 25. August 1916.
Der Präsident des Kriegsernährungsamts, von Batocki.
* *
Hersfeld, am 31. August 1916.
Wird veröffentlicht.
i. 9182. Der Landrat.
Funke, KreiSsekretär.
Verbot der Herstellung und Verbreitung nicht genehmigter Flugblätter.
Auf Grund des Artikels 68 der Reichsverfassung in Verbindung mit § 9b des Preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 und
des Reichsgesetzes vom 11. Dezember 1915 wird im Interesse der öffentlichen Sicherheit folgendes
Verbot
erlassen:
Die Herstellung sowie jede Art der Verbreitung von Flugblättern und Flugschriften, deren Herstellung oder Verbreitung im Korpsbezirke vom stellv. Generalkommando nicht ausdrücklich genehmigt ist, wird verboten.
Zuwiderhandlungen werden, sofern die bestehenden Gesetze keine höhere Strafe bestimmen, mit Gefängnis bis zu einem Jahre, beim Borliegen mildernder Umstände mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu fühnzehn- hundert Mark bestraft.
Ob für ein Flugblatt oder eine Flugschrift die Genehmigung vorliegt, ist vor der Verbreitung bei den Landratsämtern (Bezirksdirektionen, Kreisämtern, Polizeiverwaltungen kreisfreier Städte), die über die erfolgten Genehmigungen fortlaufend unterrichtet werden, zu erfragen.
Cassel, den 26. August 1916.
Der Kommandierende General von Hangwitz, General der Infanterie.
Hersfelö, den 30. August 1916. Wird veröffentlicht.
Der Lanörat.
J. :
Funke, Kreissekretär.
Ausführungsbestimmungen zur Verordnung des Bnndesrats vom 18. April 1916 über die Einfuhr von Eiern.
Vom 18. August 1916.
Auf Grund des § 3 Satz 1 der Verordnung des Bundesrats über die Einfuhr von Eiern vom 18.
vom 18. April 1916 findet auf die Einfuhr von Eiern aus öen besetzten Gebieten Anwendung. Berlin, den 18. Au jut 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Dr. Helfferich.
* * *
Hersfeld, den 1. September 1916.
Se
Wird veröffentlicht. I. 9199.
Der Landrat.
Funke, Kreissekretär.
Bekanntmachung über Druckpapier.
Vom 22. August 1916.
Auf Grund der Verordnung deS Bundesrats über Druckpapier vom 18. April 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 306) wird folgendes bestimmt:
Verleger und Drucker von Zeitungen, die auf maschinemglattem, holzhaltigen Druckpapier gedruckt werden, sowie alle sonstigen Personen, die unbedrucktes Papier der genannten Art im Betrieb ihres Gewerbes beziehen, dürfen im Monat September 1916 solches Papier nur in den Mengen beziehen, die für sie von der Kriegswirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe in Berlin festgesetzt werden. Die Festsetzung geschieht nach dem Grundsatz, daß die Hälfte derjenigen Menge bezogen werden darf, deren Bezug auf Grund des § 1 der Bekanntmachung über Druckpapier vom 20. Juni 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 534) in der Zeit vorn 1. Juli bis zum 81. August 1916 gestattet war. Im übrigen bleiben die Bestimmungen der Bekanntmachung über Druckpapier vom 20. Juni 1916 (Reichs- Gesetzbl. S. 534) unverändert in Kraft.
Berlin, den 22. August 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Dr. Helfferich.
*
*
*
I.
Hersfeld, am 1. September 1916. Wird veröffentlicht.
9199. Der Lanörat.
Funk e,^Kreissekretär5
Bekanntmachung über Ernteschätznngen.
Vom 81. August 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund öes § 3 des Ge- etzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirt- chaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen :
8 !♦
Die im $ 1c der Verordnung, betreffend bie Erntevorschätzungen im Jahre 1916, vom 21 Juni 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 547) für die Zeit vom 1. bis 25. September 1916 angeordnete Erntevorschätzung für Kartoffeln, Zuckerrüben und Futterrüben — Runkelrüben, Kohlrüben (Vodeu kohlrabi, Wruken), Wafferrüben, Herbstrüben,
Stoppelrübeu (Turuips), Mohren (Karotten) — ist in der geil vom 20. September bis 5 Oktober 1916 vorzunehmen. Die im § 5c der Verordnung vom 21. Juni 1916 vorge- schriebene Zusammenstellung der Ergebnisse ist dem Kaiserttchen Statistischen Amte bis zum 15. Oktober 1916 einznsenden.
Gleichzeitig mit der Vorschätzung nach § 1 ist eine Ernteschätzung der Hülsenfrüchte (Erbsen, Linsen und Bohnen, letztere getrennt nach Etzbohnen — Stangen-, Buschbohnen — Acker-, Saubohnen) nach dem anliegenden Muster*), vorzunehmen. Die Ergebnisse sind von der unteren Verwaltungsbehörde zusammen- zustellen. Sie sind dem Kaiserlichen Statistischen Amte zugleich mit der Zusammenstellung nach § 1 einznsenden.
§3.
Die Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Ausführung dieser Verordnung.
§ 4.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ber- kündung in Kraft.
Berlin, den 31. August 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. ______ Dr. Helfferich.
*) Das Muster ist hier nicht mit abgedruckt.
* * * Hersfelö, am 5. September 1916. Wirö veröffentlicht.
Der Landrat.
J. B.:
Funke, Kretssekretär.
Bus der Heimat.
* Die Tageslänge nimmt seit Beginn des tember tändia so ab, daß am 23. d. M. Tag
MngenrkdeE
e Sonne geht morgens um 5.12 Uhr auf aut und abends um 6.47 Uhr unter. Die Zeiten ändern sich bis 30. Septbr. auf 6 Uhr und 5.39 Uhr.
* (Die fünfte Kriegsanleihe und die Einlösung der Zinsscheine bei den Postanstalten.) Zeichnungen auf die fünfte deutsche Kriegsanleihe nehmen vom 4. September bis 5. Oktober auch alle Postanstalten entgegen. Die Zeichnungsbedingungen mit dem Zeichnungsschcin, in den nur öer gewünschte Betrag und die Unterschrift einzurücken sind, sind am Postschalter erhältlich. Zugleich wird darauf hingewiesen, daß die Zinsscheine aller Reichskriegsanleihen vorn 21. des dem Fälligkeitstage vorhergehenden Monats ab bei allen Postanstalten — auch bei den Postagenturen — am Schalter in Zahlung genommen oder gegen bar umgetauscht werden. Die Austauschung der Zinsscheine ist damit den Besitzern öer Kriegsanleihe außerordentlich leicht gemacht. Dies wird hoffentlich recht vielen öen Wunsch zum Zeichnen der KriegSanleihe erleichtern.
▲ ):( Hersfeld, 4. September. In öer vergangenen Nicht ist der 'bei Müller Bein in Unterweisenborn beschäftigte Kriegsgefangene Rüste GrigoriBukrejer flüchtig geworden. Richtung unbekannt. Größe 1,70 m, Haare schwarz, Gesicht rund, gelbliche Farbe, Kleiner Schnurrbart dunkelblond, Gangart stramm gestreckt, Hose mutmaßlich Mannschaftshose, Oberkleider mutmaßlich schwarze, Jacke Stiefel eigene russische, Gepäck: gepackten ledernen Tornister. Besondere Kennzeichen: auf der linken Hand einen Anker eingraviert.
Friedberg, 4. September. Der Versand unreifen Obstes hat im Kreise einen solchen Umfang angenommen, daß das Kreisamt am Mittwoch jedes Abernten und jeden Versand unreifen Obstes ausnahmslos verboten hat. Nur in dringenden Fällen sind Ausnahmen gestattet, doch ist hierzu die Erlaubnis öes Kreisamtes nötig. Auch unreife Brombeeren dürfen nicht geerntet werden.
Hana«, 1. September. In der gestrigen Stadt- verordnetensitzung hat der Magistratsantrag, dem zu bildenden.^kriegshilfsverein des Regierungsbezirks Cassel für den Landkreis Stallupönen" mit einem Bei- trage von 16 210 M. beizutreten, eine Mehrheit nicht gefunden, so daß jetzt wohl durch eine Sammlung der Betrag aufgebracht werden wird.
Hauan, 4. September. Beim Bau des Mainwehrs Kleinostheim wurde der aus Meinflingen stammende 13jährige Arbeiter Grimm von den Greifern einer Baggermaschine zu Tode gedrückt. Ein Vorarbeiter soll ohne die nötigen Vorsichtsmaßregeln die Maschine in Betrieb gesetzt und dadurch den Tod des jungen Dienschen herbeigeführt haben.
L«»dwirte, treibt die Schweine ins Feld und in Den Wild 1