Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger j?^ für den Kreis Hersfeld
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- ftÄu<.L(S<«M zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei ÄblZsblMl Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
Kreizblatt
Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, tm f amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die 3eü( 25 Pfg. Bei Wieder- ; Holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. (
Nr. 208
Dienstag, den 5. September
1916
Amtlicher Teil.
Veranlagungsbezirk u. Kreis Hersfeld.
Hersfeld, den 31. August 1916.
Bekanntmachung.
Nach § 1 des Gesetzes, betreffend die Erhöhung der Zuschläge zur Einkommensteuer und zur Ergänzungssteuer treten vom 1. April 1916 ab bei allen Einkommensteuerpflichtigen mit Einkommen von mehr als 2400 Mk. und bei allen Ergänzungssteuerpflichtigen an die Stelle der durch das Gesetz vom 26. Mai bestimmten Steuerzuschläge die nachstehend angegebenen erhöhten Zuschläge:
I. bei der Einkommensteuer
a. für die Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Bergge- werkschaften
tn den Einkommensteuerstufen von mehr als 2 400 bis 3 000 Mk.
„ „ „ 3 000 „ 3 900 „
„ „ „ 3 900 „ 5 000 „
„ „ „ 5 000 „ 6 500 „
„ „ „ 6 500 „ 8 000 „
„ „ „ 8000 „ 96C0 „
„ „ „ 9 500 „ 12 600 „
„ „ „ 12500 „ 15 500 „
......16 600 „ 18 500 „ „ „ „ 18 500 „ 21500 „
„ „ „ 21600 „ 24 500 „
„ „ „ 24 500 „ 27 500 „
„ „ „ 27 500 „ 30 500 „
„ „ „ 30 600 „ 48 000 „
„ „ „ 48 000 „ 60 000 „
„ „ „ 60 000 „ 70 000 „
„ „ „ 70 000 „ 80 000 „
„ „ „ 80 000 „ 90000 „
15 Prozent
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: b. für die sonstigen
■ Steuerpflichtig
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70
II bet der Erganznngssteuer:
50 Prozent der zu entrichtenden Steuer.
Bei Bemessung der nach dem Maßstabe der Ein- kommenstener an kommunale oder andere öffentliche Verbände zu entrichtenden Abgaben bleiben die Steuerzuschläge außer Betracht.
Die Steuerpflichtigen werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, daß die Erhebung der Steuerzuschläge gleichzeitig mit der Erhebung der veranlagten Einkommen- und Ergänzungssteuerbeträge erfolgen wird.
Der Vorsitzende
der Einkommenstener-Beranlagnngskommisfion.
J. V.:
Lindemann, Steuersupernumerar.
Hersfeld, den 31. August 1916.
An die Herren Viehhändler des Kreises.
Ich weise darauf hin, das nach den neueren Bestimmungen des Viehhandelsverbandes die Ausfuhr von Zucht- und Nutzvieh aus dem Kreise nur dann gestattet ist, wenn von mir die Bescheinigung eingeholt worden ist, daß die Ausfuhr der Tiere die Aufbringung des vom Kreise zu liefernden Schlachtviehs nicht erschwert. Etwaigen Berstößen gegen diese Vorschriften würde ich mit äußerster Strenge begegnen.
Die Herren Bürgermeister und Gendarm.-Wacht- meister des Kreises weise ich auf vorstehende Bekanntmachung hin und ersuche auf strengste Befolgung der Vorschriften zu achten.
I. A. No. 10631.
Der Landrat.
B.: Funke, Kreissekretär.
Bekanntmachung
über den Einkauf von Kohlrüben und Grünkohl.
Vom 25. August 1916.
Auf Grund der Bekanntmachung über die Errichtung eines KriegSernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzblatt S. 402) wird bestimmt:
Die Vorschriften im § 3 Abs. 1 bis 3 der Verordnung vom 5. August 1916 über die Verarbeitung von Gemüse (Reichs-Gesetzbl. S. 914) werden auf Grund der Vorschrift im § 3 Abs. 4 daselbst auf Verträge über den Erwerb von Kohlrüben (Steckrüben, Wruken) und von Grünkohl (Braun- oder Krauskohl) zur Herstellung von Dörrgemüse für entsprechend anwendbar erklärt.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 25. August 1916.
Der Präsident des Kriegsernährungsamts. von Batocki.
* * *
Hersfeld, am 81. August 1916.
Wird veröffentlicht.
I. 9182. Der Landrat.
Funke, Kretssekretär.
Schafft das Gold zur Reichsbank!
Vermeidet die Zahlungen mit Bargeld!
Jeder Deutsche, der zur Verringerung des Bargeldumlauss beiträgt, stärkt die wirtschaftliche Kraft des Vaterlandes.
Mancher Deutsche glaubt seiner vaterländischen Pflicht völlig genügt zu haben, wenn er statt wie früher Goldmünzen, jetzt Banknoten in der Geldbörse mit sich führt oder daheim in der Schublade verwahrt hält. Das ist aber ein Irrtum. Die Reichsbank ist nämlich gesetzlich verpflichtet, für je Dreihundert Mark an Banknoten, die sich im Verkehr befinden, mindestens Hundert Mark in Gold in chren Kassen als Deckung bereitzuhalten. Es kommt aufs gleiche hinaus, ob hundert Mark Goldmünzen oder dreihundert Mark Papiergeld zur Reichsbank gebracht werden. Darum heißt es an jeden patriotischen Deutschen die Mahnung richten :
Schränkt den Bargeldverkehr ein!
Veredelt die Zahlungsfitten!
Jeder, der noch kein B ankkonto hat, sollte sich sofern ein solches einrichten, auf das er alles, nicht zum Lebensunterhalt unbedingt nötige Bargeld sowie seine sämtlichen laufenden Einnahmen einzahlt.
Die Errichtung eines Kontos bei einer Bank ist kostenfrei und der Kontoinhaber erhält sein jeweiliges Guthaben von der Bank verzinst.
Das bisher übliche Verfahren, Schulden mit Barzahlung oder Postanweisung zu begleichen, darf nicht das herrschende bleiben. Richtig sind folgende Verfahren:
Erstens — und das ist die edelste Zahlungssitte —
Ueberweisung von Bank zu Bank.
Wie spielt sich diese ab?
Der Kontoinhaber beauftragt seine Bank, der Firma oder Privatperson, der er etwas schuldet, den schuldigen Betrag auf deren Bankkonto zu überweisen. Natürlich muß er seiner Bank den Namen der Bank angeben, bei welcher der Zahlungsempfänger sein Konto unterhält. Jöde größere Firma muß daher heutzutage auf dem Kopf ihres Briefbogens vermerken, bei welcher Bank sie ihr Konto führt. Außerdem gibt eine Anfrage am Fernsprecher, bisweilen auch das Adreßbuch (z. B. in Berlin und Hamburg) hierüber Aufschluß.
Weiß man nur, daß der Zahlungsempfänger ein Bankkonto hat, kann aber nicht feststellen, bei welcher Bank er es unterhält, so macht man zur Begleichung seiner Schuld von dem Scheckbuch Gebrauch.
»r Scheck Mit dem V^ne^Aur^rr^errechnung"
Mit dem Vermerk „Nur zur Verrechnung" kommt zum Ausdruck, daß der Zahlungsempfänger keine Gutschrift auf seinem Konto verlangen kann. Bei Verrechnungs- >esugter den Scheck einlösen kann, der Scheck kann daher in ge-
Einlösung des Schecks in bar, sondern nur die < schecks ist auch die Gefahr beseitigt, daß ein Unbefugter
wohnlichem Brief, ohne „Einschreiben", versandt werden, da keine Barzahlung seitens der bezogenen Bank erfolgen darf. Nach den neuen Steuergesetzen fällt der bisher aus dem Scheck lastende Scheckstempel von 10 Pfg.
vom 1. Oktober d. I. an fort.
Drittens
Der sogenannte Barschek, d. h. der Scheck ohne den Vermerk „Nur zur Berrechnung".
Er kommt dann zur Anwendung, wenn der Zahlungsempfänger kein Bankkonto besitzt und daher bare Auszahlung verlangen muß. Er wird in dem Maße aus dem Verkehr verschwinden, als wir uns dem ersehnten Ziel nähern, daß jedermann in Deutschland, der Zahlungen zu leisten und zu empfangen hat, ein Konto bei dem Postscheckamt, bei einer Bank oder einer sonstigen Kreditanstalt besitzt.
iten
Darum die ernste Mahnung in ernster Zeit:
Schaffe jeder sein Gold zur Reichsbank!
Mache jeder von der bankmäßigen Verrechnung Gebrauch!
Sorge jeder in seinem Bekannten- und Freundeskreis für Verbreitung des bargeldlosen Verkehrs!
Jeder Pfennig, der bargeldlos verrechnet wird, ist eine Waffe gegen den wirtschaftlichen Vernichtungs- krieg unserer Feinde!
Bus der Heimat«
Rotenburg, 2. September. Der hiesige Landrat hat auswärtigen Händlern die Genehmigung für den Ankauf von Zwetschen versagt und veröffenlicht folgende Verordnung: „Der Erzeugerhöchstpreis für Zwetschen ist vom Kreisausschuß unter Mitwirkung der Preisprüfungsstelle verhältnismäßig niedrig festgesetzt in der Absicht, daß der weniger bemittelten Bevölkerung des Kreises Gelegenheit geboten werden soll, sich mit Zwetschen wohlfeil einzudecken zwecks Beschaffung von Pflanmenmus und Backpflaumen. Es ist daher verboten, Zwetschen zu höher» Preisen als den festgesetzten Höchstpreisen an auswärtige Händler oder Privatpersonen zu verkaufen. Zuwiederhand- lungen haben hohe Strafen zu gewärtigen. Unreife Zwetschen dürfen nicht verkauft werden. Es wird der Kreisbevölkerung empfohlen, beim Ankauf von Zwetschen diese durch selbstgestellte Arbeitskräfte abmachen zu lassen, um die mit Arbeiten überhäuften Landwirte zu entlasten.
Caflel, 4. September. Die Provinzialkartoffel- stellc hat angeordnet, daß die Kartoffelüberschttsfe aus unserm Kreise der Stadt Cassel zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Selbstversorgung der Bevölkerung Cassels bei den Landbewohnern im Kreise ist grund- ' "en worden, wobei vom Magistrat aus- ■itr die einzelnen
sützlich zugelassen worden, wobei von gestellte Bezugsscheine die Menge fL. ... Haushaltungen angeben sollen. Die Lieferung darf erst nach dem 1. Oktober erfolgen zu einem Preise von höchstens 5 Mark frei Keller oder 4 Mark d. Ztr.
ab Erzeuger.
Oberkaufungen, 4. September. (Man muß sich
nur zu trösten wissen.) Der Beobachter an der Losse stellt fest, daß der verflossene Sonntag zum ersten Male in Oberkaufungen ein fleischloser war, tröstet aber die Oberkaufunger in überzeugender Weise: Wäre der Feind im Lande, so hätten wir wohl schon längst kein Krümchen Fleisch mehr bekommen, wohl aber täglich zum Frühstück eine nicht zu knappe Tracht Knutenhiebe.
Gudensberg, 1. September. Ein schweres Unglück ereignete sich heute abend um 7 Uhr im nahegelegenen Basaltsteinbruch der Firma Wegener, Hanover. Durch einen zu früh loSgegangenen Sprengschutz wurden der Bruchmeister Thiele und der Arbeiter Baupel, beide Familienväter in den besten Jahren, getötet.
Efchwege, 4. September. Zwei Wilddiebe hat die hiesige Polizei in dem früheren Landwirt B. aus einem Nachbardorfe und seinem Neffen ertappt. Die zahlreiche Beute ihrer Jagdleidenschaft — nicht etwa der Not — hatten sie zu den festgesetzten Höchst- preisen auswärts bis nach Sooden hin verkauft. — Ueber einen Antrag des Magistrats auf Erhöhung der Hundesteuer wird die morgige Stadtverordneten- sitzung beschließen.
Aallrode, 2. September. Bon feinem eigenen Erntewagen überfahren und schwer verletzt wurde hier vor Landwirt Eißfeldt. Das junge Lattelpferd hatte gescheut und den Wagen eine Böschung hinabgeschoven, wobei E. unter den Wagen geriet. Der Schwerverletzte wurde ins Bletcheroder Krankenhaus geschafft.