Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger ^rÄs für den Kreis Hersfeld
B-gugsprei« viertchährttch für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be?
gogen 1-60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei flPfCWhW Hersfeld. Für die Redaktion verantworüich Franz Funk in Hersfeld. ^^W|mVU
Kredilatt
6enttölt^en Vermögens von 8 !®taaten vom 7. Oktober 1915 ^Hblatt S. 633) wird folgendes bestimmt •
m . Artikel 1.
Q .Die Vorschriften der Verordnung, betreffend
England, vom 30. September fförtWei^Cn ^^ ouf Rumänien für anwendbar er-
en )e-
Nr. 207
Amtlicher Teil.
Futterniittelanzeiae.
Es sind sofort
100 3tr. hochprozentiges Eiweißfutter für Schweine abzugeben.
Preis pro Ctr. 14 Mark.
L5?ellungen sind an die Firma A. Löwenberg hier zu richten. Daselbst ist auch Zahlung zu leisten. ' ... ________ Der Landrat.
Bekanntmachung
über die Regelung der Wildpreise.
Vom 24. August 1916.
s-u-?«^Ä?^^-L^ auf Grund des § 3 des Ge- ÄfHiS^ffin^^ ^^ Bundesrats zu wirt- SL,-NZ°No
®ÄF» LLM^ P«"- f- *» § 2.
. Die Preise sind für das Reichsgebiet maßgebend
tröffen werden.^ § 3 abweichende Bestimmungen ge-
§ 3.
rirts^tPH^i fernesiteptigung der besonderen Marktver-
die Landeszentralbehörden oder "die von ihnen be" Be?i?kes IKtfiit i^eu Bezirk oder Teile ihxes von den Preisen anordnen.
Der Reichskanzler kann Höchstgrenzen für diese Abweichungen vorschreiben. ' '
von der Befugnis des Abs. 1 Gebrauch ge- ^ ist maßgebend für den einzelnen Verkauf der
SÄiÄÄÄS
d^Ri^s Orts in dessen Bezirk das Wild erlegt ist. j » das Wild an einen anderen als den nach
Abs. 2 maßgebenden Ort verbracht und dort für Rech- „
nung des Eigentümers verkauft, so ist der an diesem betreffend Ansführungsbestimmungen zu den Be- Orte geltende Höchstpreis maßgebend. kanntmachungen über die Höchstpreise für Petroleum
§ 4. I nnd die Verteilung der Petroleumbestände vom s
Insoweit Preise gemäß § 1 festgesetzt sind, sind ^15 (Reichs-Gesetzbl. S. 420), vom 21. Oktober Me Landeszentralbehörden oder die von ihnen be- ^.^Reichs-Gesetzbl. S. 683), vom 1. Mai 1916 stimmten Behörden verpflichtet, Höchstpreise für den (Reichs-Gesetzbl. S. 350) nnd vom 23. Juli 1916 Kleinverkauf von Wild unter Berücksichtigung der be- (Reichs-Gesetzbl. S. 779.)
Sn^ ^^«üntife festzusetzen. Die Vom 28. August 1916
Höchstpreise können verschieden festgesetzt werden, je 1 nachdem der Kleinverkauf durch den Jäger sesbst oder durch den Händler erfolgt. Der Reichskanzler ist be- fugt, Vorschriften über die Grenzen zu erlassen, inner- halbnderen sich die Kleinkaufshöchstpreise zu bewegen
Die Vorschriften im § 3 Abs. 2 und 3 finden ent- I ftimmt:
sprechende Anwendung. m , Artikel 1.
^^PEtroleum (§ 5 der Bekanntmachung vom 8. Juli ^^—Reichs-Gesetzbl. S. 420 —) darf zu Leucht- zwecken bis auf weiteres nicht mehr abgesetzt werden
Artikel II.
§5.
Die auf Grund dieser Verordnung festgesetzten Preise find Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, be- treffendHöchstpreise,vom 4. August 1914 in derFassung öer Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 (Reichs- Gesetzbl. S. 516) in Verbindung mit den Bekanntmachungen vom 21. Januar 1915 (Reich-Gesetzbl. S 25) und vom 23. März 1916 (Reichs-Gesetzbl. ®. 183) '
§ 6.
„Als Kleinverkauf im Sinne dieser Verordnung gilt der Verkauf an den Verbraucher. Als Großhandel gelten alle sonstigen Verkäufe.
8 7. Der Reichskanzler kann Ausnahmen zulassen.
Diese Verordrung tritt mit dem Tage der Mr- kündung in Kraft. Die Verordnung über die Reae- lung -er Fisch- und Wildpreise vom 28. Oktober 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 716) tritt am gleichen Tage außer Kraft; die auf Grund dieser Verordnung festgesetzten Höchstpreise für Wild bleiben bis auf weiteres in Geltung) die Vorschrit im § 5 findet auf sie Anwendung. 1
Berlin, den 24. August 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Dr. Helfferich.
* * *
Hersfeld, den 1. September 1916.
, Wird veröffentlicht.
*• 0181. Der Landrat.
wen-uni
I. B.:
Funke, Kreissekrekär.
Bekanntmachung,
betreffend Zahlungsverbot nfw. gegen Rumänien.
Vom 28. August 1916.
„Auf Grund des § 7 Abs. 2 der Verordnung, be- £?SL§^^ 6e«cn England, vom 80. September 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 421) und des 8 4 Abs. 2 der Verordnung über die Anmeldung des im
Sonntag, den 3. September
1916
ixtiöSv ^""^"bung unterliegt folgenden Einschränk- 1. Für die Frage, ob die Stundung gegen den Er- werber wirkt oder nicht (§ 2 Abs. 2 der Ver- ordnung) kommt es ohne Rücksicht auf den Wohn- sttz oder Sitz des Erwerbers nur darauf an, ob Irwerb nach dem 28. August 1916 oder vorher stattgefunden hat.
21 Z5?Ett in der Verordnung vom 30. September 1914 auf den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens ver- • * wird, tritt der Seüpnn« "e“^ tretend dieser Bekanntmachung an die Stelle.
, Artikel 2.
„.Die Vorschriften der Verordnung über die An- meldung des im Inland befindlichen Vermögens von Angehörigen feindlicher Staaten vom 7. Oktober 1915 insoweit, als sie sich auf die Beschränkung der Verfügung über das inländische Vermögen und das Verbot der Absührung des Eigentums feindlicher Staatsangehöriger beziehen (§§ 5 bis 11, s 13 öer ^-EV^^^r.auf das Vermögen rumänischer Staatsangehöriger Anwendung.
. Artikel 3.
^ Die,e Bekanntmachung tritt mit dem Tage Berkundung in Kraft. B
Berlin, den 28. August 1016.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Dr. Helfferick.
®to °-r°ff°n«E"'°' ^ 8L ""°°" E 918ä- Der Landrat.
6er
en, inner
Bekanntmachung,
... Auf Grund des § 6 der Bekanntmachung über die Höchstpreise für Petroleum und die Verteilung der Petroleumbestände, vom 8. Juli 1915 (Reichs-Gesetzbl. ®; i^?l?n ber Fassung der Bekanntmachung vom 1. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 350) wird folgendes be-
Die Verordnung tritt mit dem Tage der Ver kunöung in Kraft.
Berlin, den 28. August 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Dr. Helfferich.
* * * Hersfelö, am 31. August 1916. Wird veröffentlicht. '
1. 9182. Der Landrat.
J. V.:
Funke, Kreissekretär.
Bus der Heimat
):( Hersfeld, 2. September. (Verteilungvon B 0 öenleder.) Die Kontrollstelle für freigegebenes Leder und die Reichslederhandelsgesellschaft m.b. H in Berlin haben dem hiesigen Bezirk 12 349 kg. Sohlen" leder überwiesen. Die Anzahl der im Bezirk in Schuhmachereien und Besohlanstalten beschäftigten Arbeitskräfte beträgt 4116. Auf jede Arbeitskraft entfallen also 3. kg. Sohlenleder. Bei der Verteilung dieser Ledermenge können nur diejenigen Leder- Handlungen berücksichtigt werden, die ihre Kundenlisten an die Bezirkskommission eingereicht haben und demzufolge auch nur diejenigen Schuhmacher, die sich auf Grund der ihnen überwiesenen Leder- karten bei einem Lederhändler haben einschreiben lassen. Die Verteilung des Leders wird vorrans- sichtlich in der nächsten Woche erfolgen. Die z Verteilung kommende Ledermenge ist nicht für eine zeitig begrenzte Frist bestimmt. Weitere Verteilungen finden vielmehr stets dann statt, sobald der Kontrollstelle für freigegebenes Leder in Berlin wieder eine genügende Menge Bodenleder zur Verfügung steht.
sh Hersfeld, 2. September. (5. Kriegsan leihe.) Die Landes kreditkasse - die wie bei den
ur
Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Reife 10 Bfenntn im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- ' holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werüag nachmittags. (
Meren Kriegsanleihen auch bei der vom 4. -. Mir 59 N., Z^chnung aufgelegten 5. Kriegtanleihe als -Jernitt^luttgsftesle bestellt ist — hat zur Vörderuna nnh^^^6"^6^^8 öwei begrüßenswerte Maß- , «u??^ Oktropen. 1. Sie hat, um das ganze Jnter- den ^pr^u^h ^st^ 5er Kriegsanleihe zuzumenden, aeffellt ^ ^/?^..r eigenen L-chuldverschreibunMt ein- Wellt. 2 Sie lost die zum 1. März 1917 ausgelosten und!^?!^^1k^ ^^ Serien 16, 17 und 18 (3 0 Sien VrUSr^ ein wenn dagegen bei ihren Kassen Kriegsanleihe gezeichnet wird und zwar am Nennwert. Im Uebrigen verweisen wir au? die Bekanntmachung im Anzeigenteil unseres Blattes, bik \ September. Zeichnungen auf an leihe nehmen auch die fntgeQen Ctt ^grerungs-Haupt-, Zoll- und Kreiskassen
-ersfel-, 2. Sept. (Betrifft Viehzählung.) ^ -^d^ien,gen, welche noch nicht ihren Bestand ange- ?irn^, ^".?/v dies noch bis Montag den 4. Septbr., Spatere Anmeldung kann nicht mehr berücksichtigt werden und es erfolgt Bestrafung.
Bebra, 31. August. Eine Herde Schafe, die aus ö^s^E«^ bei Lispenhausen ausgebrochen war, geriet und wurde von einem Zuge über- sahren, 17 Tiere wurden getötet. u
Bebra, 31. August. Mit der Vertretung des wieder ^?i§^i^m^^ Ungezogenen Kreistierarztes Dr. Onirther in Rotenburg ist der Kreistierarzt Veterinärrat Dr. Kalteyer in Eschwege beauftragt worden.
hpr ^»e«burg,1. September. Kürzlich verunglückte der ^andwirt Wicke zu Dankerode beim Grasmähen. Die vor den Grasmäher gespannten jungen Pferde varen durch Fliegen sehr beunruhigt worden und )arum kaum zu halten. W. kam zu Falle und erlitt mehere schwere Huftritte auf den Leib. Schließlich d^?^^" noch der G^rasmäher über ihn hinweg. Der
^^?^ gebracht, wo er seinen Verletzungen erlag. I — Die hiesigen Manufakturgeschäfte sind überein- | gekommen, fortan am Sonnabend, abends 7 Uhr und । am Sonntag mittags 12 Uhr, ihre Läden zu schließen
Caffel, 31. August. Verhaftet wurde hier eine lange elegante, aus Hanover zugereiste Dame nack- I ßch herausgestellt hatte, daß sie aufgrund gefäl- Ichter bezw. gestohlener Ausweispapiere in den feinsten d"dt für das Zentralkomitee des Preu- ßischen Landesverems vom Roten Kreuz Sammlungen I veranualtete, die für die Verhaftete sehr erfolgreich
1 ihr ein üppiges Leben gestatteten. Es
I ^^^lE flch alsbald heraus, daß die Verhaftete bereits von den Staatsanwaltschafen in Hannover, Hamburg, &rn«frUrtrm,b-^ gesucht wurde, wo sie ebenfalls ! schon erfolgrerch ihre Schwindeleien betrieben hatte.
Marburg, 30. August. Der Magistrat hat jetzt ^ £^?nunn erlassen, nach welcher das den Bäckern und Konditoren gelieferte Mehl nur noch zum Backen r0”^9^ "^ Zroicback benutzt werden darf. Wenn Ne Kucheu, Horten und sonstige feinere Backwaren backen, sind sie gehalten, ein Buch zu führen, aus welchen ersichtlich ist, woher und zu welchem Preise und in welchen Mengen sie das Mehl hierzu erwor- I ben haben.
I Fulda, 31. August. Wegen übermäßiger Preisfor-
I derung für junge Hühner und Hähne wurden von der Polizei mehrere Verkäuferinnen von auswärts zur Anzeige gebracht. Die angeborene Ware mußte zu weit geringerem Preise abgegeben werden.
I .. SEa. 31-August. Einen Arbeitsnachweis haben ^ Kreise Fulda, Gersseld und Hünfeld mit dem Sitz in Fulda errichtet.
Hauan, 1. September. Oberbürgermeister Dr. Gebeschuß hat aus Gesundheitsrücksichten sein Rücktrittsgesuch eingereicht, das von den städtischen Körperschaften in gestriger nichtöffentlicher Sitzung unter Gewährnng des ihm zustehenden Ruhegehalts zum 1. Januar 1917 genehmigt wurde. Oberbürgermeister Dr. Gebeschuß stand seit 1893 an der Spitze der Verwaltung der Stadt Hanau.
Sterbfritz, '1. September. Zm Jahre 1913 trat der damals 82,ahrige Ortsdiener Mack nach 44jähriger Dienstzeit in den wohlverdienten Ruhestand. Als dann der Krieg ausbrach, übernahm er anstelle seines ein- gezogenen Nachfolgers wieder den Dienst und trägt seitdem wie anno 1870 die Gestellungsbefehle aus. Am 26. d. Mts. begeht der Ehrengreis seinen 85. Geburtstag.