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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Vuchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

SmWer

für den Kreis Hersfeld

Kreisblait

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, tm amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- j holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittag». :

Nr. 304.

Donnerstag, den 31. Anglist

1916

Amtlicher M

1.

Hersfeld, den 30. August 1916.

Es ist die Beschlagnahme aller staatlichen Gut­haben Rumäniens angeordnet worden. Zahlungen auch durch Mittelspersonen an rumänische Staats­angehörige und Firmen aus ihren Guthaben bei Banken und Großfirmen sind verboten. Banken und Firmen haben Höhe der Staatsguthaben an das Reichsschatzamt umgehend anzuzeigen.

J. No. 9098. Der Lanörat.

J. V.:

Funke, Kreissekretar.

2.

NaturrohrsGlanzrohr, Stuhlrohr, Korb- rohr, Malakkarohr) hart und weich a) bis 10 mm Durchm....... b) über 10 mm Durchm....... Peddig (mit und ohne Glanzstellen) a) unter 3 mm Durchm.......

für je 50 kg.

175,00 Mark,

125,00

250,00

b) 3 mm bis 10 mm Durchm. . . . 200,00

//

c) über 10 mm Durchm......150,00

Peddig naturhell (gebleicht)

a) unter 3 mm Durchm...... 275,00

b) 3 mm bis 10 mm Durchm. . . . 220,00

4. Flechtrohr bis 2 mm stark .... 400,00

5. Rohrschienen (Korbschienen) 2 mm und darüber stark......... 200,00

3.

//

//

Hersfeld, den 29. August 1916.

Lieferung von Schweinen für die Heeres­verwaltung betreffend.

Es sollen sofort Schweine in einem Mindestge­wicht von 180 Pfund durch den Viehhandelsverband zur Ablieferung an das Heer kommen. Für jedes abgelieferte Schwein erhält der Besitzer von der Landes-Futtermittel-Gesellschast 5 Ztr. Futtermittel, bestehend aus- 4 Ztr. Mais und 1 Ztr. Kleie. Der Preis für den Zentner Mais beträgt ungefähr 16,50 Mk. für den Ztr. Kleie ungefähr 7,50 Mk. brutto für

6. Rohrbast...........

7. Rohrabsall(Bruchpeddig.Peddigenden)

8. Grüne Weiden ungeschält

200,00

40,00 20,00

9.

a) feucht r..........

b) trocken...........

Weiden geschält 3 bis 12 mm Durchm.

a) bis 1,0 m Länge.......

b) über 1,0 bis 1,3 m Länge . .

c) über 1,3 bis 1,6 m Länge . . .

d) über 1,6 bis 2,0 m Länge . . .

e) über 2,0 m Länge......

4,00

6,00

33,00

30,00 -

27,00

25,00

22,00

netto gewogen, frei Vollbahnstation des Empfänge oder einer Verteilungsstelle nach Wahl der Ml

,ers ast-

organisation. Das Futter wird möglichst umgehend, spätestens innerhalb 10 Tagen .'ach Abnahme der Schweine dem Mäster zugeführt werden. Der Lieferant eines Schweines kann diese Futtermittel in seiner eigenen Wirtschaft nach freiem Belieben verwenden. Mästet er jedoch mit diesen 5 Ztr. wieder ein Schwein und beabsichtigt er es zu verkaufen, so darf er es nur an die Mastorganisation, d. h. für den hiesigen Bezirk an die Landwirtschaftskammer ver-

liefern hat. Für dieses Schwein erhält

wiederum 5Ztr. Futtermittel. Die gleiche Verpflichtung gilt bis auf weiteres, auch für jedes folgende Schwein.

Die Lieferung der Schweine soll wöchentlich bis zum 1. Oktober zunächst vor sich gehen.

Ich ersuche diejenigen Landwirte, die in der Lage sind, Schweine im angegebenen Gewicht bis zum 1. Oktober zu liesern, mir solches bis zum 3. k. Mts. anzuzeigen unter gleichzeitiger Angabe, in welcher Woche die Ablieferung erfolgen kann. Die bereits vertraglich gebundenen Schweine kommen nicht in $ Die Herren Bürgermeister ersuche ich dies auf ortsübliche Weise bekannt zu machen und zur Lieferung von Schweinen aufzufordern.

I. A. No. 10383. Der Landrat.

I. V.:

Funke, Kreissekretär.

§3.

Zahlungsbedingungen.

Die Höchstpreise schließen die Kosten der Beförde­rung bis zur nächsten Bahnstation oder sonstigen Ab­nahmestelle des Empfängers innerhalb des Deutschen Reiches, sowie die Kosten der Verpackung ein und gelten für Barzahlung. Wrrd der Preis gestundet, so dürfen 2 v. H. Jahreszinsen über Reichsbankdiskont hinzugeschlagen werden.

§4.

^Znrückhalten von Vorräten.

Bei Zurückhalten von Vorräten ist Enteignung zu gewärtigen.

Bus der Heimat

* (Zur Frage der Bestandaufnahme.) Das Kriegsernährungsamt schreibt in seinen amt­lichen Mitteilungen: Es sind Zweifel aufgetaucht, ob zur Gruppe Fleischkonserven, die bei der Erhebung in den Haushaltungen aufzunehmen sind, auch ein­gekochtes Wild und Geflügel gehören. Die Frage muß bejaht werden.

):( Hersfeld, 30. August. (Landwirte!) In der gegenwärtigen ernsten Zeit, wo mit allem Eifer an der Einbringung der Ernte gearbeitet wird, ist es auch dringend notwendig, die eingebrachten Borräte gut zu verwahren. Da der Landwirtschaft jetzt zahl­reiche Kriegsgefangene als Arbeitskräfte zur Ver­fügung gestellt sind, ist in letzter Zeit wiederholt in den Zeitungen auf die naheliegende Möglichkeit hin­gewiesen worden, daß sehr leicht Erntevorräte infolge Brandstiftung durch Kriegsgefangene vernichtet werden können. Es ist deshalb für jeden Landwirt, der Kriegsgefangene beschäftigt, eine vaterländische Pflicht, die Kriegsgefangenen vorschriftsmäßig zu beauf­sichtigen. Außerdem wird darauf aufmerksam gemacht, daß Landwirte, welche diese Aufsichtspflicht vernach­lässigen, für etwaige Schäden, welche durch Kriegsge­fangene Dritten gegenüber zugefügt werden sollten, zum Schadenersatz herangezogen werden können. Darum gilt es, die Getreidevorräte gut zu sichern und die Kriegsgefangenen vorschriftsmäßig zu beauf­sichtigen, damit die Aushungerungspläne unserer Feinde vereitelt werden.

):( Hersfeld, 30. August. »Der Po st verkehr zwischen Deutschland und Rumänien ist gänz­lich eingestellt und findet auch auf dem Wege über andere Länder nicht mehr statt. Es werden daher keinerlei Postsendungen nach Rumänien mehr ange­nommen ; bereits vorliegende oder durch die Brief­kasten zur Einlieferung gelangende Sendungen werden

Anträge auf Bewilligung von Aus:

die Kriegs-Rohstoff-Abteilung, Sektion L des Kgl. Preußischen Kriegsministeriums, Berlin SW 48, Berl. Hedemannstraße 910, zu richten. Die Entscheidung über diese Anträge ist dem zuständigen Militärbefehls­haber vorbehalten.

§6.

Inkrafttreten.

Diese Bekanntmachung tritt mit ihrer Ver- kündung in Kraft.

Cassel, den 1. September 1916.

Der Stell». Kommandierende General des

11. Armeekorps gez. von Hangwitz, General der Infanterie.

mitten ist ebenfalls eingestellt.

Bekanntmachung

(Nr. V. I 1886/5. 16. K. R. A.), betreffend Höchstpreise für Naturrohr (Glanz­rohr) und Weiden.

Vom 1. September 1916.

*) Mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft:

wer die festgesetzten Höchstpreise überschreitet)

wer einen anderen zum Abschluß eines Vertrages

1.

2.

auffordert, durch den die Höchstpreise überschritten werden oder sich zu einem solchen Vertrage er-

Auf Grund des Gesetzes über den Belagerungs­zustand vom 24. Juni 1851 in Bayern auf Grund des bayerischen Gesetzes über den Kriegszustand vom 5. November 1912, in Verbindung mit der Allerhöchsten Verordnung vom 31. Juli 1914 sowie auf Grund des Geseires, betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 «Reichs-Gesetzbl. S. 339) in der Fassung vom 17. Dezember 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 516), der Bekannt­machungen über die Aenderung dieses Gesetzes vom 21. Januar 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 25), vom 23. Sep­tember 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 603) und vom 23. März 1916 lReichs-Gesetzbl. S. 183) wird nachstehende Bekanntmachung mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß Zuwiderhandlungen, sofern nicht nach allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, gemäß den in der Anmerkung*) zum Abdruck gebrachten Bestimmungen bestraft werden. Auch kann die Schließung des Betriebes gemäß der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 28. September 1915 (Reichs- Gesetzbl. S. 603) ungeordnet werden.

Bon der Bekanntmachung betroffene Gegenstände.

Von dieser Bekanntmachung werden betroffen:

Naturrohr (Glanzrohr, Stuhlrohr, Korbrohr, Malakkarohr), Peddiarohr, Flechtrohr, Rohrschienen, Rohrbast, Nohrabfall (Bruchpeddig, Peddigenden), Weiden.

zustand vom

bietet;

wer einen Gegenstand, der von einer Aufforde­rung (§ 2, 3 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise) betroffen ist, beseiteschaft, beschädigt oder zerstört; wer der Aufforderung der zuständigen Behörde zum Verkauf vou Gegenständen, für die Höchst­preise festgesetzt sind, nicht nachkommt;

5. wer Borräte an Gegenständen für die Höchstpreise festgesetzt sind, den zuständigen Beamten gegen­über verheimlicht)

6. wer den nach § 5 des Gesetzes, betreffend Höchst­preise erlassenen Ausführungsbestimmungen zu-

3.

4.

widerhandelt.

Bet vorsätzlichen Zuwiderhandlungen gegen Nummer 1 und 2 ist die Geldstrafe mindestens auf das Doppelte des Betrages zu bemessen, um den der Höchstpreis überschritten worden ist oder in den Fällen der Nummer 2 überschritten werden sollte; überfteigt der Mindestbetrag zehntausend Mark, so ist auf ihn zu erkennen. Im Falle mildernder Umstände kann die Geldstrafe bis auf die Hälfte des Mindestbetrags ermäßigt werden.

In den Fällen der Nummer 1 und 2 kann neben der Strafe angeordnet werden, daß die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekanntzumachen ist) auch kann neben Gefängnisstrafe auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.

* * *

Hersfeld, den 28. August 1916.

Wird veröffentlicht. n t

Der Landrat.

):( Hersfeld, 30. August. An das Fernsprech­netz neu angeschlossen: Anhydat-Lederwerke Aktien­gesellschaft, unter Nr. 82, Landratsamt unter Nr. 44. Eine Aenderung: H. Seelig Fabrikdirektor, Nr. 134, jetzt 82.

Hilmes, 27. August. Dem Gefr. Joh. Rosenstock von hier, Sohn des Bürgermeisters R., im Jnf.-Reg. 71 wurde das Eiserne Kreuz verliehen, gleichzeitig wurde er zum Unteroffizier befördert.

Schenklengsfeld, 28. August. In der Zusammen­setzung des Vorstandes der hiesigen Molkerei-Genossen- schüft ist eine Aenderung eingetreten. Maurermeister Konrad Klee aus Oberlengsfeld und Landwirt Georg Höfer von hier sind aus dem Vorstand ausgeschieden. Gutsbesitzer Martin Licht in Oberlengsfeld ist als Genossenschaftsvorsteher, Schuhmacher Friedrich Petzold 1. hier als dessen Stellvertreter und Müller Johs. Mohr hier als Beisitzer in den Vorstand gewählt worden.

Bebra, 28. August. Schuhsohlen zum halben Preise sollen an die Minderbemittelten abgegeben werden und es ist zu diesem Zweck eine gewisse Menge Bodenleder freigegeben worden. Für den Kreis Rotenburg hat die Lederhandlung Katz hier den Aus­schnitt übernommen. Es sind, dieser Tage 100 Klgr. Leder als erste Sendung eingetroffen. Die Empfangs­berechtigten haben einen amtlichen Ausweis zu er­bringen.

Sontra, 29. August. Dieser Tage waren die Klassen der hiesigen Stadtschule zum Aehrenlesen fürs Rote Kreuz ausgerückt. Herr Rittergutsbesitzer Krudup-Metzlar hatte dankenswerter Weise Erlaubnis gegeben, eine ungebarkte Koppel Weizen auch zwischen den Stiegen zu belesen. War das eine Freude für die Kinder, soviel Siebren zu finden! Und die Luft zur Arbeit wuchs mit dem Erfolg, als sich Haufen zu Haufen gesellte. Der Erfolg war ein sehr erfreulicher. ~ Eschweqe, 29. August. Der Siebenuhr-Ladenschlutz ist von der Mehrzahl der Geschäftsinhaber für die Zeit vom 1. September bis 1. Dezember beschlossen worden. Nur am Sonnabend werden die Läden länger geöffnet sein. ___________

Berzeichair

der bei L. Pfeiffer Depositenkasse Hersfeld zu Hersfeld ferner eingegangenen Spenden, worüber wie nach­stehend dankend auittiert wird :

Für das Rote Kreuz:

Funk e, Kreissekretür.

Erlös aus Sammelbüchse Ro. 4

Zahlung von Ungenannt

Erlös aus Papiersammlung

Zahlung von Herrn Schiedsman» Mohr.

Wölfershausen (Lühnegeld)

Mk.

8.64

103.20

8 2.

Höchstpreise.

Der Preis der von dieser Bekanntmachung be­troffenen Gegenstände darf die folgenden Sätze nicht übersteigert.

*

I Sammelt Brennesseln |

bisheriger Bestand

davon weiter verausgabt heutiger Bestarrd

Mk"HZ4 1.984.28 Mk"oM 843.87

-M7HM