Amtlicher Anzeiger
für den Kreis Hersfeld
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
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Nr. 300,
Sonnabend, den 36, August
1916
Bus der Heimat.
* (Ernteurlaub für Schüler.) Nach einer Verfügung des Ministers ist Schülern der oberen und mittleren Klassen, deren Hilfe gefordert wird, von den betreffenden Schulleitern selbständig Ernteurlaub zu erteilen. Sollte der Stand der Hackfrüchte in einigen Provinzen eine Veränderung der Herbstferien erwünscht erscheinen lassen, so sind die Oberpräsidenten ermächtigt, die Ferien dementsprechend zu verlegen.
* (Heim für invalide Jäger und Schützen.) In Marburgs schönster Lage, unmittelbar am herrlichen Walde, unterhalb Spiegelslust soll sich ein Bau erheben, der den invaliden Jägern und Schützen des deutschen Heeres zu einem dauernden Heim oder zu einer Pflegestätte werden soll. Aus allen Gauen Deutschlands sind schon erhebliche Beträge der Baukasse zugeflossen, aber viel bleibt noch zu tun. Allen bietet sich hier Gelegenheit, einem Teil unserer herrlichen Truppen, welcher hervorragenden Anteil an den glänzenden Leistungen unseres Heeres hat, einen kleinen Dank ab- zustatten durch eine Gabe zu einem Werk, welches dazu dienen soll das harte Los unserer schwerverwundeten Krieger, vor allem der zu Krüppel geschossenen und der Erblindeten zu lindern. Helfe jeder bei diesem schönen Werke! Geldspenden sind zu richten an Bankier Karl Strauß, Marburg, Barfüßerstraße 40.
*(Ersatz für Gummi-Fahrradreifen.) Alle, die durch das Fahrradverbot und die Gummibeschlagnahme an der Benutzung ihrer Fahr- und Transporträder behindert sind, wird die Nachricht erfreuen, daß in der allernächsten Zeit Fahrradbereifungen in den
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Spiralen angefertigt, mit einer Decke aus Schweinsleder bekleidet sind, und durch ihr leichtes Gewicht, ihre Elastizität und Festigkeit sowie infolge ihres geräuschlosen Laufes einen angenehmen Ersatz für die Gummibereifung darstellen.
* (VorbotendesHerbstes.) Ein Teil unserer Laubbäume beginnt bereits die Blätter zu verlieren, namentlich weisen die Kastanienbäume und die Linden- bäume schon eine große Anzahl weiter und fahler Laubblätter auf, die bei dem geringsten Luftzuge abfallen und den Boden in der Umgebung des Stammes bedecken. Auf das vorzeitige Herannahen des Herbstes, der kalendermäßig erst einen Monat später beginnt, weisen ferner die Eberesche und das Heidekraut hin. Die runden kugelrunden Beeren der Eberesche oder des Vogelbeerbaumes leuchteten bereits seit Wochen durch das Grün der Blätter) im Walde entfaltet das feinästige Heidekraut, die Erika, seine zarten, fleischfarbigen Blüten.
* (Preisbemessung für Stroh.) Durch die Bekanntmachung vom 12. Februar dieses Jahres • waren die Preise für Stroh für die Zeit vom 14. Februar bis 13. April erhöht worden. Eine weitere Bekanntmachung vom 28. April dehnte die Frist, für die die erhöhten Preise gelten sollten, bis zum 1. August aus. Vom 2. August ab sind die Preisbestimmungen der Bundesratsverordnung vom 8. November §§ 5 und 9 (Reichs-Gesetzbl. S. 743) wieder in Betracht getreten. Es darf also jetzt der Preis für 1000 Kilogramm Stroh bei Flegeldruschstroh 50,— Mk. gepreßtem Stroh 47,50 Mk. ungepreßtem Maschinen- druschstroh 45,— Mk. nicht überschreiten. Ist das Stroh nicht von mindestens mittlerer Art und Güte, so ist der Preis entsprechend herabzusetzen. Maßgebend für den Höchst- und Grenzpreis ist im Einzelsall der Tag des Kaufabschlusses. Für Mengen, die zwar bis 1. August 1915 gekauft, aber nach diesem Tage verladen wurden, gelten hiernach die früheren höheren Höchstpreise.
):( Hersfeld, 25. August. (Landwirte!) In der gegenwärtigen ernsten Zeit, wo mit allem Eifer an der Einbringung der Ernte gearbeitet wird, ist es auch dringend notwendig, die eingebrachten Borräte gut zu verwahren. Da der Landwirtschaft jetzt zahlreiche Kriegsgefangene als Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt sind, ist in letzter Zeit wiederholt in den Zeitungen auf die naheliegende Möglichkeit hingewiesen worden, daß sehr leicht Erntevorräte infolge Brandstiftung durch Kriegsgefangene vernichtet werden können. Es ist deshalb für jeden Landwirt, der Kriegsgefangene beschäftigt, eine vaterländische Pflicht, die Kriegsgefangenen vorschriftsmäßig zu beaufsichtigen. Außerdem wird darauf aufmerksam gemacht, daß Landwirte, welche diese Aufsichtspflicht vernachlässigen, für etwaige Schäden, welche durch Kriegsgefangene Dritten gegenüber zugefügt werden sollten, zum Schadenersatz herangezogen werden können. Darum gilt es, die Getreidevorräte gut zu sichern und die Kriegsgefangenen vorschriftsmäßig zu beaufsichtigen, damit die Anshungernngspläne unserer Feinde vereitelt werden.
Cassel, 24. August. Die Landwirtschaftskamme r für den Reg.-Bez. Caffel fordert die Landwirte, die mehr als tausend Säcke (jeder Art) besitzen, auf, spätestens bis zum 30. August ihren Bestand an Säcken bei der Landwirtschaftskammer anzumelden, ferner den anzeigepflichtigen Bestand am 10. des ersten Monats eines jeden Kalendervierteljahres erstmalig also am 10. Oktober d. Js. erneut anzuzeigen und schließlich den monatlichen Bedarf an Säcken, soweit er nicht im freien Verkehr gedeckt werden kann, spätestens bis zum 20. eines jeden Monats bei der Landwirtschaftskammer anzufordern.
Cassel, 25. August. Auf einem Gutshofe in dem benachbarten Dorfe Nieöerzwehren hat sich gestern beim Aufladen von Heu ein bedauernswerter Unglücksfall ereignet. Ein junges Mädchen erhielt durch die Unvorsichtigkeit eines neben ihr stehenden Arbeiters einen Stich mit der Heugabel unterhalb des linken Auges. Ein Arzt leistete die erste Hilfe, worcyif die Schwerverletzte durch die freiwillige Sanitätskolonne ins Elisabeth-Krankenhaus nach Cassel übergeführt werden mußte.
Caffel, 24. August. (Ernteschutz.) Im Regierungsbezirk Cassel dürfen bet Strafe unabgeerntete Felder, (also auch solche, wo die Ernte geschnitten, aber noch nicht eingebracht ist,) auf denen Schuppen oder Scheunen zur Aufnahme der Frucht stehen, nach Dunkelwerden von niemanden, ausgenommen Eigentümer und Bewirtschafter, betreten werden.
Cassel, 25. August. Am kommenden Sonntag begeht der Lehrer a. D- Karl Brede-Caffel, Ehrenmitglied des Vorstandes der Hessischen Volksschullehrer- vereine und früherer langjähriger Schriftleiter der Hessischen Schulzeitung, in körperlicher und geistiger Frische seinen achtzigsten Geburtstag.
Caffel, 24. August. (Eröffnung eines schul- botanischen Gartens.) Die Stadt Cassel hat während des Krieges einen schulbotanischen Garten angelegt,
gezeichnet angelegtes Alpinum mit Geröllfelde. Die Sumpf- und Moorlandschaften sind mustergültig.
Caffel, 23. August. Daß man nicht verzagen darf, wenn man lange Zeit von einem Feldzugsteilnehmer nichts hört, lehrt folgendes: Seit 18 Monaten galt der Sohn des Kaufmanns Diehl in dem kurhessichen Orte Ehringshausen als kriegsverschollen. Bor einigen Tagen erhielten nun die Eltern die amtliche Nachricht, daß ihr Sohn sich als Kriegsgefangener im Gouvernement Nishny-Nowgorod befindet und sich guter Ge
sundheit erfreue
Obersnhl (Kreis Rotenburg), 24. August, hiesige Händlerin und ihr Sohn hatten im
Eine Eife- Stück
nacher Oberland 60 Pfund Butter und 700 ______ Eier aufgekauft. Als sie in Motzlar die Eisenbahn benutzen wollten, um die Lebensmittel über die weimarsche Landesgrenze zu schaffen, wurden sie durch den Gendarmeriewachtmeister abgefaßt und mußten mit leeren Körben die Heimfahrt antreten.
Asmushansen, 24. August. Zum Bürgermeister unserer Ortsschaft gewählt und bestätigt wurde der Landwirt Reinhard Apel.
Hameln, 24. August. Von einer mutigen Tat einer Förstersfrau wissen die Blätter aus Wehrden a. W. zu berichten. Vor einigen Tagen hörten Frauen, die am Abhänge des Wildberges bei Wehrden arbeiteten, aus dem nahen Walde fremdklingende Stimmen. Sie teilten ihre Wahrnehmung der Frau des Försters Winkler mit, die nach längerem Suchen im Gebüsch eine Lagerstätte von mehreren Kriegsgefangenen (drei Franzosen, einem Belgier und zwei Russen) fand. Frau Winkler, mit einem Revolver bewaffnet, brächte die sechs Mann allein nach Wehrden znm Gemeindevorsteher, der die Gefangenen zum Amte nach Beverungen führen ließ. Wie sich heraus- stellte, waren diese einige Tage zuvor aus dem Gefangenenlager in Hameln entwichen.
Bolkmarsen, 24. August. Der Einwohner Hermann Hamburg im nahen Breuna, dessen rechte Hand schon seit Jahren verstümmelt ist, hat sich nun beim Mühen auch die linke sehr erheblich verletzt.
Michelsromdach, 23. August. Die Flachsernte, die in früheren Zeiten hier in herrlicher Blüte stand und feierlich als „Flachs-Kirmes" begangen wurde, hat mit dem Kriegsjahr 1916 wieder begonnen. Hier und da sieht man Leute mit dem Flachsrupfen beschäftigt. Auch wird der Flachs noch in derselben Nacht, wie zu Großmutterszeiten, „gerafft", d. h. durch einen großen eisernen Kamm gezogen, wodurch die Knoten von den Stengeln abgerissen werden. Die Ernte ist sehr ergiebige daher hätte wohl mancher Landwirt lieber eine größere Fläche angebaut. Der Flachs ist 80—100 Zentimeter groß und reichlich mit Knoten behängen.
Marburg a. L., 23. August. In der hiesigen Kriegsküche werden jetzt täglich mehr als hundert Kinder gespeist. Als nun den Müttern, die Kriegs- nnterstützung beziehen, eröffnet wurde, daß für jedes Kind täglich 6 Pfennig zu bezahlen seien, erschienen
viele Kinder nicht mehr. Ob die Mütter wohl noch billiger kochen können?
Reicheusachsen, 25. August. Der Kreis Witzen- Hausen hat hier ein Lager von Futtermitteln eingerichtet und läßt hier für die einzelnen Vieharten geeignetes Mischfutter zusammenstellen. In den nächsten Wochen können hiervon abgegeben werden, 500 Zentner Pferdefutter (Preis Mk. 16 d. Ztr.), 500 Zentner Schweinefutter (etwa 14,50 Mk. d. Ztr.) und 500 Zentner Kuh- und Kälberfutter (etwa 15 Mk. d. Ztr.) Bedarfsanmeldung bis spätestens 28. d. Mts.
Jena, 24. August. Auf dem hiesigen Saalbahnhof ist jetzt ein Krieger, der seinen rechten Arm verloren hat, als Bahnsteigschaffner tätig. Zur Durchlöcherung der Fahrkarten ist für den neuen Bahnbeamten ein besonderer Apparat aufgestellt. Zurzeit wird der Krieger für diesen Dienst noch ausgebildet. Es handelt sich dabei noch um allgemeine Versuche.
Chemnitz, 24. August. (Vergiftet.) In einem Hause der Wiesenstraße in Chemnitz wurde Mittwochabend ein 13jähriges Mädchen, das dort die Aufwartung besorgte, vergiftet aufgefunden. Auf einem Zettel, den man bei dem Kinde fand, teilte es mit, daß es freiwillig aus dem Leben scheide. Der Borfall bedarf noch der Aufklärung.
Fulda, 24. August. Durch Erlaß des Herrn Vorsitzenden des Provinzialverbandes zu Cassel ist der Ausfall der Viehmärkte in Fulda vorläufig für das Jahr 1916 genehmigt worden.
Fulda, 23. August. Mit der Klopfpeitsche blutig geschlagen hatte die 31 Jahre alte Ehefrau Maria Kretz geb. Kreß, hier wohnhaft, ihren 5 Jahre alten Jungen Karl. Auch sonst hatte die Frau den Jungen derart schwer vorsätzlich körperlich mißhandelt, daß er blutunterlaufene Stellen an den Schultern, auf dem Kopf und Rücken davontrug. Das Kind ist außerehelich von der Kr. geboren und war bis vor 3 Jahren, als Frau Kr. heiratete, in Jdstein in Pflege. Dort
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anlagt und äußerst ungezogen. Die entmenschte Mutter, deren Mann über 2 Jahre im Felde steht, sperrte das Kind, nur mit dem Hemd bekleidet, wiederholt längere und kürzere Zeit auf dem Boden ein und gab dem Knaben nichts zu essen. Auf erfolgte Anzeige wurde der Junge in dem Lanökrankenhaus untergebracht, woselbst er sich seit 5 Wochen befindet. Das Schöffengericht Fulda verurteilte die Rabenmutter für die dem Knaben zugefügten gefährlichen Körperverletzungen zu einer Gefängnisstrafe von 6 Monaten.
Hanau, 23. August. In dem unterfränkischen Orte Maßbach kam der 17 Jahre alte Sohn des Mühlen- besitzers W. Geyer in das Getriebe der Kammräder und war auf der Stelle tot.
Langendiebach, 24. August. Die Frau, welche durch Schreck bei dem Einschlägen des Blitzes in die hiesige Kirche die Sprache verloren hatte, kann jetzt wieder sprechen.
Schlüchtern, 23. August. In dem Dorfe Biebel- ried stürtzte der Bürgermeister Günther infolge eines Fehltrittes vom Scheunengebälk in die Tenne, was seinen baldigen Tod zur Folge hatte.
Schlüchtern, 24. August. Die Ausfuhr von Butter aus dem Kreise Schlüchten in Mengen von über ein Pfund ist nur denjenigen Personen erlaubt, welche sich im Besitze eines vom Kgl. Lanörat in Schlüchtern ausgestellten Ausweises befinden. Die Erzeuger von Butter dürfen Butter nur an solche Personen verkaufen, welche obigen Ausweis vorlegen. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaren oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft.
die
amtlichen
Nicht nur an den Tagen, an denen man etwas wichtiges unter ihnen vermutet, sondern
Unter den amtlichen Bekanntmachungen werden fast Tag für Tag Bestimmungen wirtschaftlichen Inhalts verzeichnet, die man in dieser ernsten Zeit wissen und befolgen muß. Einmal im Interesse des allgemeinen Wohles und dann auch um sich vor Strafe zu schützen.