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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.80 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im ' amüidjen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- I holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachnuttag». s

Nr. 199.

Freitag, den 25. August

1916

Amtlicher Seil

Hersseld, den 22. August 1916.

Die Einwohner des Kreises werden wiederholt ersucht, die durch die Verordnung vorn 12. Juli 1916 No. B. i. 354 6 1916 K. R. A. Kreisblatt No. 163 - beschlagnahmten Fahrradbereifungen in der Zeit bis zum 15. September d. J. in der Sammelstelle, Hersfeld, Marktplatz 31 freiwillig gegen Bezahlung der festge­setzten Preise abzuliefern. Die am 15. September er­folgende Meldepflicht und die daran anschließende Enteignung bringen den Behörden eine große Ar­beitslast, und es darf wohl von der Einsicht und dem vaterländischen Empfinden der betreffenden erwartet werden, daß sie dieses geringe Opfer an ihrem Ver-

gütigen und an ihrer Bequemlichkeit bringen hierdurch den Behörden die Arbeit erleichtern. Sammelstelle ist geöffnet jeden Freitag von 101 5-6 Uhr.

und Die und

Tgb. No. I. 8881.

Der Landrat.

J. V.:

Funk e, Kreissekretär.

Hersfeld, den 23. August 1916.

Am Sonntag, den 27. d. M., 8 Uhr vormittags, findet in Oberhaun in einem Nebengebäude des Per- Ivneuhaltepunktes und um 11 Uhr in Hersfeld in der katholischen Kirche Gottesdienst für die im Kreise be­schäftigten katholischen Kriegsgefangenen statt. Die Heeresverwaltung legt Wert darauf, daß die Kriegs­gefangenen an dem Gottesdienst teilnehmen, ohne daß jedoch ein Zwang zur Teilnahme auf sie ausgeübt werden soll.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises, in deren Gemeinden (Gutsbezirk) katholische Kriegsgefangene beschäftigt werden, ersuche ich, die Arbeitgeber entspechend zu benachrichtigen und sie zu veranlassen, die Kriegsgefangenen über die Möglich­keit des Besuchs eines Gottesdienstes in Oberhaun

gefangenen, die an dem Gottesdienst teilzunehmen beabsichtigen, sind unter Führung einer zuverlässigen Person rechtzeitig nach Oberhaun bezw. Hersfeld zu begleiten und nach beendigtem Gottesdienst sofort in ihre Arbeitsstätten zurückzuführen.

In denjenigen Ortschaften, in denen ein Wacht- kommando vorhanden ist, hat der Wachtmann die Be­gleitung des Kriegsgefangenen zu übernehmen.

Tgb. No. l. 8877. Der Landrat.

I. V.: Funke, Kreissekretär.

Verordnung.

1. Auf Grund des § 3 Abs. 2 der Bekanntmachung über Brotgetreide und Mehl aus der Ernte 1916 vom 29. Juni 1916 (Reichsgesetzblatt Seite 613) ordne ich hiermit für den Umfang des Regierungsbezirks Caffel nach Zustimmung des Landesgetreideamts an, daß alles Ausdreschen von Roggen, Weizen, Gerste und Hafer, allein oder im Gemenge, unter ortspolizetlicher Ueberwachung zu erfolgen hat.

Zu diesem Zweck haben die Besitzer von Getreide oder deren Stellvertreter am Tage vor Beginn des Ausdreschens der Ortspolizeibehörde ihrer Wohnsitz- gemeinde hiervon Anzeige zu machen und binnen 24 Stunden das Ergebnis des Ausdrusches des vorher­gehenden Tages dieser anzuzeigen.

' Die Ortspolizeibehörde hat nach besonderen, von den Vorständen der Kommunalverbände zu erteilenden Anordnungen die Richtigkeit der Angabe zu über­wachen und ein Verzeichnis über das Druschergebnis zu führen.

2. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende An­ordnung werden gemäß § 60 Ziffer 1 a. a. O. mit Ge­fängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft.

3. Die Verordnung tritt mit dem Tage der Ber- kündung in Kraft.

Caffel, den 18. August 1916.

Der Regierungspräsident. Graf von Bernstorff. * * *

Hersfeld, den 21. August 1916.

Wird veröffentlicht. Tgb. Nv. K. G. 2151.

Der Landrat.

Funke, Kreissekretär.

Merkblatt zur Belehrung der Jugend über Unfallver­hütung in der Landwirtschaft.

(Schluß.)

Bei der Beschäftigung an Maschinen ist ein ganz besonderes hohes Maß an Vorsicht und Anfmerksam- keit erforderlich, weil hier die Betriebsgefahr eine außerordentlich große ist, vor allem wenn die Schutz­vorrichtungen mangelhaft sind oder entgegen den Vor­schriften überhaupt fehlen. Aber auch die Folgen sind

bei Unfällen durch Maschinen, in der Regel ganz be­sonders schwer, da es sich meistens um Verstümme­lungen, oft sogar um den Verlust einer ganzen Hand oder eines ganzen Armes oder Beines handelt, also um äußerst schwere Schäden.

Wenn auch die Unfallverhütungsvorschriften die unmittelbare Verwendung von Kindern unter einem bestimmten Alter (unter 14 bezw. 12 oder 10 Jahren) an Maschinen mit Kraftbetrieb und auch an Maschinen mit Handbetrieb ausdrücklich untersagen und mit Strafe bedrohen, so werden die Kinder doch mit Hilfs- arbeiten verschiedenster Art betraut, wie z. B. mit Zutragen von Arbeitsmaterial, Wegräumen u. dergl. Bei allen diesen Arbeiten aber ist es nicht zu ver­meiden, daß die Kinder in den Gefahrenbereich der Maschinen selbst kommen. Es ist daher ganz besonders notwendig, die Kinder nachdrücklichst und immer wieder auf die große Gefährlichkeit der Maschinen hin­zuweisen und sie zu ermähnen, sich denselben nur so­weit zu nähern, als es unbedingt erforderlich ist. Das Hineingreifen in Zahnräder oder andere sich bewegende Maschinenteile (wie Wellen, Wellenköpfe, Riemenscheiben, vorstehende Keile und Schrauben, Kurbeln etc.), sei es aus Neugierde oder aus sonstigen Gründen, ist unbedingt zu unterlassen. Eine solche Unvorsichtigkeit muß meistens mit dem Verluste eines oder mehrerer Finger gebüßt werden. Ganz besonders gefährlich sind die Eingriffstellen der Zahnräder, falls sie entgegen der Vorschrift nicht überdeckt sind.

Bei der Futterschneidemaschine soll man sich vor allem von dem rasch umlaufenden Messerrad möglichst entfernt halten, insbesondere wenn dasselbe etwa ent­gegen den Vorschriften nicht überdeckt ist, sondern vollkommen frei läuft.

Das überaus gefährliche Vorschieben des Futters zu den Einziehwalzen dürfen ganz abgesehen von den Strafvorschriften unge­übte jugendliche Personen unter keinen Umständen besorgen. Diese Arbeit die auch für Erwachsene zu

Kindern niemals vorausgesetzt werden kann. Dazu kommt noch der Umstand, daß die ganze Bauart der Maschine für Erwachsene berechnet ist, so daß auch die etwa vorhandenen Schutz-Vorrichtungen Kindern wegen ihrer geringeren Körpergröße keinen genügenden Schutz bieten können.

Das oben bezüglich der Einziehwalzen Gesagte gilt auch für das Einlässen des Getreides in die Trommel der Dreschmaschinen. Soweit Kinder das Herbeischaffen der Garben besorgen, Jollen sie sich nie­mals zu nahe an die Maschine begeben und insbe­sondere allen Rädern und sonstigen bewegten Teilen fernbleiben.

Beim Treiben der Zugtiere am Göpel ist streng darauf zu achten, daß man immer genau hinter den Tieren geht und nicht den gefährlichen großen Zahn­rädern in der Mitte des Göpels zu nahe kommt, be­sonders wenn diese den Vorschriften zuwider nicht verdeckt sein sollten. Vor dem Zugbaum herzugehen oder sich gar während des Ganges auf den Zugbaum zu setzen, ist sehr gefährlich und deshalb streng ver­boten.

Transmisstonsstangen, Wellen, Kuppelungen, Riemen und Riemenscheiben, die'nicht vorschriftsmäßig geschützt sind, verursachen sehr häufig die schwersten Unfälle, die bisweilen sogar den Tod zur Folge haben. Es ist daher den Kindern ganz besonders einzuschärfen, sich von solchen in Bewegung befindlichen Maschinen­teilen, denen man ihre Gefährlichkeit oft gar nicht ansieht, unbedingt ferne zu halten, damit sie nicht an den Kleidern oder Gliedmaßen erfaßt und dadurch schwer verletzt werden.

Wenn aber trotz aller Vorsicht doch einmal eine Verletzung eintreten sollte, so ist strenge darauf zu achten, »atz keinerlei Unreinigkeit, Staub und dergl. in die Wunde gerät, sondern daß sie sogleich sorg­fältig mit sauberem Verbandstoffe verbunden wirb; denn selbst die unscheinbarste Verletzung kann durch das geringste Eindringen von Schmutz etc. gefährliche Ent­zündungen verursachen, die dann leicht zu schweren Schäden und dauernden Folgen führen können. Ge­eignetes Arznei- und Verbandmaterial findet sich außer bei Aerzten, approb. Badern und Krankenschwestern, auch in den gemeindlichen Verbandkästen oder bei den Sanitätsmännern der freiw. Feuerwehren, ferner in größeren gewerblichen und Gutsberrieben. Erforder­lichen Falles ist für schleunige Herbeiholung ärztlicher Hilfe zu sorgen.

Schließlich dürfte es noch angezeigt und nützlich sein, den Kindern klarzulegen, daß sie, wenn sie durch vermehrte Vorsicht zur Verminderung von Unfällen wesentlich beitragen, auch das wirtschaftlicheJntesseihrer Eltern etc. und der ganzen Landwirtschaft fördern; denn rpenn sich weniger Unfälle ereignen, so wird auch dit für die Verunglückten aufzubringende Ent­schädigungssumme (für Heilbehandlung und Unfall- renten) geringer und damit auch die von den Be­triebsunternehmern, also von ihren Eltern etc. zu zahlenden Beiträge zur Unfallversicherung, welche vom Rentamte mit den Steuern eingehoben werden. Die Kinder können also durch Beybachtung größter Bor-

ficht bei allen Arbeiten nicht nur dazu bettragen, daß weniger Leute zu Schaden kommen und weniger Ar­beitskräfte dem Lande verloren gehen, sondern sie helfen dadurch auch mittelbar ihren Eltern an Aus­gaben zu sparen, ein Gesichtspunkt, der sicherlich tn der gegenwärtigen Zeit auch ganz besondere Beachtung verdient.

*

*

*

Wird veröffentlicht.

Der Landrat.

Funke, Kreissekretär.

Bus der Heimat.

* (Sltern, achtet auf die Kinder.) In

der jetzigen Jahreszeit, in der bekanntlich ziemlich häufig die Darmkrankheiten auftreten, ist es in jeder Beziehung angebracht, beim Genusse von Obst be­sonders vorsichtig zu sein, namentlich kein unreifes Obst zu verzehren. Daß es hiermit namentlich unsere liebe Jugend nicht allzu genau nimmt, ist ja erwiesene Tatsache, was fast täglich zu beobachten ist. Die Sache wird noch bedenklicher, wenn die Kinder, wie es oft geschieht, bald Wasser hinterher trinken. Reifes Obst, daß roh genossen wird, sollte vorher unter fließendem Wasser aufs gründlichste gewaschen werden, da man ja. nie weiß, wo es vorher gelegen hat.

ganz einfache

icht dringend

Man erfüllt damit übrigens nur eine hygienische Pflicht, deren Beobachtung n genug empfohlen werden kann.

):( Hersfeld, 24. August. Bei dem auf der Wasserkuppe stattgefundenen turnfest erhielten folgende Turner

am Sonntag Rhön berg- von Hersfeld

36,30 Punkten

Preise:

1. Klaffe. August Lützebauer

mit

2.

Preis

14.

Otto Sander

32^80

15.

//

Karl Altenburg

//

32,70

21.

n

Christian Wagner

//

31,90

23.

Adolf Wilhelm

//

31,60

31.

Ewald Hildebrand

//

30,20

34.

Fritz Wagner

29,40

36.

Fritz Fernau

2. Klasse.

29,30

1.

Preis

Fritz Gesing

mit

33,40 Punkten

3.

Hans Otto

ff

30,20

5.

Otto Bolz

tf

28,10

21.

Gustav Glock

22,90

Schöffengericht ver-

Das

aus Bebra zu 100 Mark

Rotenburg, 21. August, urteilte einen Hilfsschaffner

Geldstrafe, weil sein Hund in einer Nacht in der Ge­markung AsmuShausen ohne Aufsicht angetroffen war und zusammen mit einem andern Hunde 28 Schafe im Werte von 2000 Mark zerrissen hatte.

Caffel, 22. Augnst. Am heutigen Wochenmarkt war Butter fast garnicht zu haben. Auch Eier blieben knapp. Preise unverändert. Der Gemüsemarkt war reich beschickt, doch kam der Handel nicht recht in Fluß. Die Preise zeigen immer noch den gleichen Hochstand. Nur unwesentliche Preisveränderungen für neben­sächliche Artikel konnten festgestellt werden. Obst war zu hohen Preisen recht viel am Markte, namentlich Aepfel. Trotz der großen Mengen von Fallobst gingen die Preise nicht herunter, dieses kostete 20 Psg. das Mätzchen. In dieser Zeit wird viel schlechte Ware an den Markt gebracht. Zwei Landsrauen, die unreife und schlechte Zwetschen zum Verkauf stellten, mußten auf Verlangen des Marktmeisters die Ware mit nach- Hause nehmen. *'

zum Besuch der S Besuch in einer

Caffel, 24. August. Stipendium für Niederheffeu zum Besuch der Winterschule. AlS Stipendium zum Besuch in einer landwirtschaftlichen Winterschule stehen in diesem Jahre aus der Gräfin Boseschen Stift- ung 220 Mk. zur Verfügug. Bewerber, und zwar junge Landwirte, die in der ehemaligen Provinz Niederheffen geboren sind und sich würdig und bedürftig fühlen, können etwaige Anträge bis zum 5. September d. I». beim Magistrat der Residenzstadt Caffel einreichen.

Fulda, 23. August. Vom Schicksal hat getroffen wurde die Familie eines hiesigen Eisenbahnbeamten. Nachdem ihr im vergangenen Jahre ein 7 Wochen altes Kind durch einen plötzlichen Tod entrissen wurde, starb ihr jetzt an Diphtheritis ein Sjährtger Sohn. Der Vater steht feit Kriegsbeginn im Eisenbahndienste in Belgien.

Geluhause«, 23. August. Der hiesige Leichen- kommissar Albert Prescher, ein Veteran von 18/0 d, bestellte in Vorahnung seines baldigen Todes am Donnerstag persönlich beim Schreiner seinen Sarg und traf, wie er eS in langen Jahren bei Todesfällen in der Stadt getan hatte, alle mit seinem Abscherden zusammenhängenden dienstlichen Anordnungen. Dann ging er nach Hause, legte sich hin und starb noch tn der gleichen Nacht.