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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- : holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittag». j

Mr. 198 Donnerstag, den 24. August

1916

Amtlicher Teil.

Falsche Angaben über Absender und Inhalt bei Ver- sendnng von Frachtgut nach dem Ausland.

Auf Grund des Artikels 68 der Reichsverfassung in Verbindung mit §96 des Preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 und des Reichsgesetzes vom 11. Dezember 1915 be­stimme ich im Interesse der öffentlichen Sicherheit folgendes:

§ 1-

Verboten ist bei Versendung von Frachtgut nach dem Auslande:

1. die falsche Bezeichnung des Absenders,'

2. die unbefugte Zeichnung auf der Ausfuhrerklärung. Die Ausfuhrerklärungen für Frachtgut sind, so­weit nicht in Einzelfällen Ausnahmen zugelassen sind, vom Absender selbst, bei juristischen Personen von dem gesetzlichen Vertreter, bei Handelsfirmen von dem Inhaber oder einem der ins Handels­register eingetragenen Bevollmächtigten, durch Namensunterschrift zu vollziehen,'

3. die unrichtige Inhaltsangabe und eine der In­haltsangabe widersprechende Versendung von Druckschriften, schriftlichen Mitteilungen (Geschäfts- papieren), Abbildungen oder Zeichnungen im Frachtgut;

4. die Beilage von Briefen oder sonstigen schriftlichen Mitteilungen außer einer Rechnung.

§ 2.

Wer den Vorschriften des § 1 zuwiderhandelt wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestrast. Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann auf Haft oder Geldstrafe bis zu 1500 Mark erkannt werden.

§3.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver- kündung in Kraft.

Cassel, den 1. August 1916.

DLLKLUUnan.dlerend«' General ____

General der Infanterie.

Hersfeld, den 17. August 1916. Wird veröffentlicht.

I. 8688. Der Landrat.

J. B.

v. Hedemann Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 19. August 1916.

Mit Rücksicht darauf, daß der Kreis Hersfeld wesentlich mehr Zucker zu Einmachzmecken verteilt hat, als ihm zu diesem Zweck überwiesen worden ist, sind augenblicklich zu Verbrauchszwecken nur sehr geringe Borräte vorhanden. Neue Vorräte können erst Ende September erwartet werden. Alle Inhaber von Zuckerkarten ersuche ich daher, sich augenblicklich nach Möglichkeit einzuschränken. Auf die Zuckerkarten werden bis auf weiteres, um einen etwaigen Mangel vorzubeugen, 1 Pfund Zucker und Pfund Kandis ausgegeben werden.

Tgb. No. I. 8713. Der Landrat.

I. V.:

Funke, Kreissekretär.

Merldlatt

zur Belehrung der Jugend über Unfallver­hütung in der Landwirtschaft.

In der gegenwärtigen ernsten Zeit, in welcher besonders auch in der Landwirtschaft mit Aufbietung aller verfügbaren Kräfte gearbeitet werden muß, ist es dringend notwendig, jeden unnötigen Verlust an Arbeitskräften vorzubeugen. Deshalb muß gerade jetzt ganz besonders darauf geachtet werden, daß Un­fälle bei der Arbeit nach Möglichkeit verhütet werden. Die Verhältnisse haben es mit sich gebracht, daß allerwärts die Kinder in verstärktem Maße zur Ar­beitsbeihilfe herangezogen werden. Durch unzweck­mäßiges Verhalten, Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn, sowie infolge mangelhafter Unterweisung haben nun die Kinder schon häufig zu Unfällen Veranlassung ge­geben und sich nicht selten die schwersten Verletzungen und Verstümmelungen zugezogen. Es erscheint daher angezeigt, der schulpflichtigen Jugend entsprechende Verhaltungsmaßregel» zu geben und ste besonders eindringlich darauf hinzuweisen, daß die Befolgung dieser Ratschläge in erster Linie in ihrem eigensten persönlichen Interesse gelegen ist und zur Erhaltung ihrer Gesundheit und ihrer geraden Glieder dient.

Als erster und wichtigster Grundsatz ist den Kindern vor allem einzuschärfen: Bei allen Arbeiten muß stets die größte Vorsicht beobachtet werden. Die Gedanken müssen immer und ausschließlich auf die Tätigkeit ge­richtet sein, mit der man jeweils beschäftigt ist, und man darf seine Aufmerksamkeit niemals durch andere Vorgänge in der Nähe ablenken lassen, weil gerade dadurch nur zu leicht Unfälle herbeigeführt werden. Ebenso muß jede Spielerei und gegenseitiges Werfen und Scherzen während der Arbeit unbedingt unter­lassen werden.

Im Einzelnen sei noch auf folgende Punkte hin­gewiesen, durch deren Beachtung mancher Unfall ver­mieden werden kann.

Bet Arbeiten in Haus und Hof ist-immer mög­lichste Ordnung zu halten. Die Arbeitsgeräte, wie Gabel und Rechen, sind nach beendigter Arbeit stets wieder aufzuräumen; Sensen, Sicheln, Sägen, Beile u. dgl. dürfen nicht auf dem Boden herumliegen, sondern müssen gut aufbewahrt oder sicher aufgehängt werden, damit sie nicht zu Schnitt- oder Stichver­letzungen Anlaß geben. Auch das unordentliche Herumliegen von sonstigen Gegenständen, wie abge­brochenen Holzteilen, Haus- oder Wirtschaftsgeräten aus Gängen, Stiegen und anderen Verkehrswegen ist gefährlich, weil dadurch leicht Personen infolge Fehl- tretens, Stolperns oder Ausrutschens zu Schaden kommen können.

Beim Besteigen von Stiegen und Leitern muß man möglichst vorsichtig sein; vor Benutzung einer Letter soll man sich stets vergewissern, ob sie auch sicher aufgestellt ist und nicht rutschen kann. Zur Sicherung müssen ja alle Leitern unten mit Eisen- spitzen oder oben mit Einhängehaken versehen sein,' sollte dies in manchen Betrieben noch immer nicht der Fall sein, so ist es nur am Platze, wenn die Eltern auf diesen gefährlichen Mangel aufmerksam gemacht werden.

Bei Arbeiten auf erhöht liegenden Böden (Scheunen- und Schuppenböden, Heuböden, Obertennen, Planen) sollen sich Kinder niemals zu nahe an den Bodenrand vorwagen,' wenn auch nach den Unfallverhütungsvor­schriften eine Geländerstange angebracht sein muß, so können doch Kinder infolge ihrer geringeren Körper­größe leicht unter dem Geländer hindurch fallen und abstürzen. Auch an Bodenöffnungen, wie Heulöcher, Garbenlöcher, Stiegenausschnitte u. dergl., darf man nicht zu nahe herantreten, besonders wenn sie nicht vorschriftsmäßig geschützt (umwehrt) sind.

Viele Unfälle ereignen sich auch beim Gebrauch sache meist in ungenügender Belehrung der Kinder durch ihre Eltern. So ist z. B. beim Holzhacken be­sonders darauf zu achten, daß der Stiel des Beiles nicht zu nahe am Eisenteil gefaßt wird, weil sonst beim Zuschlagen das freie Stielende oft auf den Holz­klotz anstößt,' dadurch wird aber das Beil aus der beabsichtigten Richtung abgelenkt und geht dann meist in die Hand, statt ins Holz.

Vor allem ist auch bei den oft dringlichen Ernte­arbeiten zur Vermeidung von Unfällen größte Vor­sicht geboten. Beim Aufladen sollen sich die auf dem Fuhrwerk beschäftigten Personen nicht zu nahe am Rande-und vor allem nicht am hintersten Ende der Ladung aufhalten, damit sie nicht bei unvermuteten plötzlichen Anziehen der Zugtiere herunterfallen. Aus dem gleichen Grunde ist es nötig, daß der Füh­rer des Gespannes vor dem Weiterfahren den auf dem Wagen befindlichen Personen ein Zeichen gibt, damit sie durch den plötzlichen Ruck beim Anfahren nicht überrascht werden.

Beim Heimfahren ist das Sitzenbleiben auf dem hochbeladenen Wagen zu unterlassen,' denn beim Ueberfahren von Hindernissen oder Vertiefungen des Bodens werden die oben befindlichen Personen häufig durch den Stoß herabgeschleudert und mitunter schwer verletzt.

Beim Hinanfreiche« oder Zuwerfen der Garben ist tunlichst vorsichtig zu verfahren, weil sonst leicht Stichverletzungen mit der Gabel vorkommen können.

Beim Tragen von Sensen und Gabeln ist stets darauf zu achten, daß die Spitzen nach oben zeigen; beim Transport auf Wagen dagegen müssen sie nach unten gerichtet sein, damit Verletzungen hintange­halten werden.

Besonders ist noch darauf hinzuweisen, daß Kinder unter einem bestimmten Alter (bie Unfallver- htttungsvorschrtften lauten hier verschieden: unter 10 Jahren bezw. unter 12 Jahren) zur selbständigen Leitung von Gespannen überhaupt nicht Verwendung finden sollen.

(Schluß folgt.) '

Bus der Heimat

* (Fallobst istnichtherrenlos.) In einem Nachbarkreise ist angeordnet worden, daß jeder der unbefugt Fallobst aufnimmt, dies mit 15 Mark Geld­strafe zu büßen hat. Die vielfach verbreitete Meinung, daß Fallobst herrenlos sei, ist unrichtig j es gehört dem Besitzer der betreffenden Baume. Leider muß man vielfach die Wahrnehmung machen, daß diese von ihrem Besitzrecht keinen Gebrauch machen. Es ist nicht zuviel gesagt, wenn man behauptet, daß jähr­lich Tausende Zentner Fallobst in den Straßengräben verfaulen.

* (Eröffnung öer Hühnerjagd.) Am 21. August ist die Jagd auf Rebhühner, Haselwild und Wachteln im ganzen Regierungsbezirk Gaffel eröffnet worden.

* (SchweinemastundHausschlachtung? Durch Ministerialerlaß vom 28. Juni 1916 ist für Preußen angeordnet worden, daß bet der Aufbringung der Schweine für den Bedarf des Heeres, der Marine und der Zivilbevölkerung im Wege der Umlage auf solche Schweine, die sich die Viehhalter für ihren eigenen Bedarf mästen, nicht zurückzugreifen ist, und daß im Falle der Enteignung der unter Berücksichigtung der gegenwärtigen Berordnungsverhälnisse zur Erhaltung der Haushaltsangehörigen notwendige Bestand an Schweinen jedem Viehhalter zu belassen ist. Die zeitweilig in preußischen Provinzen erlassenen Haus­schlachtungsverbote sind längst aufgehoben worden. Hausschlachtungen sollen, soweit sie zur angemeffenen Versorgung des Haushalts nötig sind, überall zuge­lassen werden. Aehnliche Verordnungen sind auch für andere Bundesstaaten erlassen worden. Das Kriegsernährungsamt -hat an eine Aenderung der Bestimmungen, die .bie Hausschlachtungen Innerhalb vernünftiger Grenzen sicherstellen, niemals gedacht. Im Gegenteil will es die angemessene Versorgung der Schweinemäster durch Hausschlachtungen nach Möglichkeit, auch durch eine niedrige Anrechnung des Schlachtgewichts der hausgeschlachteten Schweine auf die künftig einzuführende Fletschkarte, fördern.

):( Hersfeld, 23. August. (Landwirte!) In der gegenwärtigen ernsten Zeit, wo mit allem Eifer an der Einbringung der Ernte gearbeitet wird, ist es auch dringend notwendig, die eingebrachten Vorräte gut zu verwahren. Da der Landwirtschaft jetzt zahl­reiche Kriegsgefangene als Arbeitskräfte zur Ver­fügung gestellt sind, ist in letzter Zeit wiederholt in den Zeitungen auf die naheliegende Möglichkeit hin­gewiesen worden, daß sehr leicht Erntevorräte infolge Brandstiftung durch Kriegsgefangene vernichtet werden können. Es ist deshalb für jeden Landwirt, der Kriegsgefangene beschäftigt, eine vaterländische Pflicht, die Kriegsgefangenen vorschriftsmäßig zu beauf­sichtigen. Außerdem wird darauf aufmerksam gemacht, daß Landwirte, welche diese Aufsichtspflicht vernach- ^^^EME^^^MD^M^M^Lieasae- zum Schadenersatz herangezogen werden können. Darum gilt es, die Getreidevorräte gut zu sichern und die Kriegsgefangenen vorschriftsmäßig zu beauf­sichtigen, damit die Aushungerungspläne unserer Feinde vereitelt werden.

):( Hersfeld, 23. August. Wir machen daraus auf­merksam, daß bie Turmuhr wegen notwendiger Reparatur einige Tage außer Betrieb gesetzt ist.

):( Hersfeld, 23. August. (Kriegsjugendwehr Hersfeld.) Die von dem Kriegsministerium ange­ordneten Endkämpfe der Jugendwehren finden im Be­zirk des 11. Armeekorps bekanntlich am 10. September auf der Karlswiese (Aue) in Cassel statt. Etwa 40 Jungmannen unserer Wehr werden sich an diesen Kämpfen beteiligen. Die angeordneten sog. erweiterten Ausscheidungskämpfe am nächsten Sonntag im Kurpark zu Hersfeld sollen den mitkämpfenden Jungmannen Gelgenheit bieten, zu zeigen, daß sie mit Aussicht auf Erfolg in den Endkampf eintreten können. Beim Austrag dieser Ausscheidungskämpfe werden die jugendlichen Turner ein fesselndes Bild von Aus­dauer und Gewandtheit zeigen, sodaß sich der Besuch des Kurparks nächsten Sonntag reichlich lohnen wird, zumal die Kapelle des Artillerie-Regts. No. 47 Fulda durch Musikvorträge zur Verschönerung des Nach­mittags mit beitragen wird.

):( Hersfeld, 23. August. (B e tr i f f t: E i e r Ver­sorgung.) In der Zeit vom 14. bis 20. ü. Mts. wurden an die Versorgungsstelle 2471 Eier abgeliefert.

):( Hersfeld, 23. August. Vom 12. August ab dürfen Fahrräder nur von solchen Fahrern benutzt werden, welche eine von der Polizei auf Antrag aus­gestellte Karte besitzen. Diese Karten können jetzt bei dem Polizeiamt Bismarckstraße in Empfang ge­nommen werden.

Frankeuberg (H.-N.), 22. Angust. Eine westfälische Sommerfrischlerin guten Standes kaufte in einem Nachbardorf Eier für 30 Pfg. das Stück auf und er­stattete dann bei der Polizei Anzeige. Als der Gendarm nun mit der Dame in den Ort gehen wollte, um die Sünder festzustellen, war die Anzeigende nicht zum Mitgehen zu bewegen. Sie reiste noch am gleichen Tage in ihre Heimat. Jetzt stellte sich heraus, daß die Ausreißerin den Landleuten 30 Pfg. für die Eier angeboten hat. So entstehen die hohen Preise!

WorbiS, 19. August. Ein Unbekannter erstand in einem hiesigen Kurzwarengeschäft einige Waren tm Werte von drei Mark. Auf seine verwunderte Frage, warum wohl die Kleinigkeiten soviel kosteten, erwiderte die Verkäuferin achfelzuckend:Ja, lieber Mann, es ist halt Krieg!" Als nun der große Fremde zur Be­zahlung eine Mark hinlegte, wies ihn das Jrüuletn auf seinen vermutlichen Irrtum hin. Wiü den Worten: Ja, liebes Fräulein, es ist halt Krieg!" machte sich der Mann aus dem Staube und wurde nicht mehr gesehen.