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Hersselder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Rr. 181.

Freitag, den 4. August

1916

Amtlicher Teil

Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Bekanntmachung über das Verbot der Verwendung von pflanzlichen und tierischen Oelen nnd Fetten zu technischen Zwecken vom 6.

Januar 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 3).

Vom 21. Juli 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaft­lichen Maßnahmen usw. vom 4. August 19W (Reichs- Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

Artikel I.

Die §§ 1 und 2 der Bekanntmachung über das Verbot der Verwendung von pflanzlichen und tierischen Oelen und Fetten zu technischen Zwecken vom 6. Januar 1916 sReichs-Gesetzbl. S. 3) erhalten folgende Fassung:

§ 1-

Butter, Butterschmalz, Margarine, Kunstspeisefett, Speck sowie Rinder-, Schaf- und Schweinefett in jeg­licher Form dürfen zu technischen Zwecken nicht ver­arbeit oder sonst verwendet werden.

Das Verbot findet auf die Herstellung von Nahrungsmitteln keine Anwendung.

§ 2.

Pflanzliche und tierische Oele und Fette sowie aus diesen gewonnene Oel- und Fettsäuren dürfen zur Herstellung von Seife und anderen Waschmitteln, die genannten Oele und Fette auch zur Herstellung von Leder jeder Art nicht verarbeitet oder sonst ver­wendet werden. Die genannten Oele und Fette dürfen nicht gespalten werden.

Artikel II.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ber- kündung in Kraft.

Berlin, den 21. Juli 1916.

*

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IMM

Dr. Helffertch.

* * *

Hersseld, den 29. Juli 1916.

Wird veröffentlicht.

1. 8097

Der Landrat. I. V.:

v. Hedemann, Reg.-Affeffor.

Hersfeld, den 2. August 1916.

Die Reichskartoffelstelle in Berlin hat vom 3. August 1916 ab das Verfüttern von Kartoffeln ge­stattet.

Tgb. No. I. 8222. Der Lanörat.

J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld', den 31. Juli 1916.

Alle, die es angeht, weise ich ausdrücklich darauf hin, daß das Aufkaufen von Eiern durch Privat­personen auf dem Lande nach wie vor verboten und strafbar ist. Die Bestimmung in § 3 der Anordnung vom 1. Juli ös. Js., wonach Personen, die Eier von Landleuten beziehen, anzeigepflichtig sind, bezieht sich ausschließlich auf solche Fälle, wo die Landleute diesen Personen Eier in die Stadt bringen. Das Aufkaufen von Eiern auf dem Lande kann nach wie vor nur gegen Erlaubnisschein zugelassen werden. Der Er­laubnisschein ist vom Unterzeichneten auszustellen.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

I. A. No. 8979. I. B.

v. Hedemann Reg.-Assessor.

Aus der Heimat,

* j4^ bis 4t2»» Zinsen.) Die Kriegsfinanzierung des Reiches erfordert es, daß alle flüssigen Gelder dem Reiche zugeführt werden. Das Reich gibt daher Reichsschatzanweisungen aus und vergütet dafür an täglichen Zinsen 4Wo. Die Zinsen werden sofort beim Einzahlen des Kapitals für die Zeit der Anlage im voraus entrichtet. Die hiesige Reichsbankanstalt ist bereit, den Ankauf solcher Schatzanweisungen kosten­los zu vermitteln. Wer also zurzeit irgendwie über freie Gelder im Betrage von mindestens 1000 Mark verfügt, kann sie auf diesem Wege ohne jedes Risiko mib ohne irgendwelche Spesen oder Unkosten täglich durch die hiesige Reichsbankanstalt zu 4Wo Zinsen an- legen. Wird die Rückzahlung des Geldes vor Fällig­keit der Schatzauwetsungen gewünscht, so kann dieses jederzeit geschehen. Die Reichsbank übernimmt in diesem Fall die Schatzanweisungen selbst, sie kürzt alsdann Zinsen bis zum Fälligkeitstage und zwar zum jeweiligen Banksatz, gegenwärtig 5°a. Sonstige Kosten erwachsen durch die vorzeitige Einlösung nicht. Diese überaus günstige, nur aus der Kriegszeit her­aus gegebene Gelegenheit zu einer Kapitalanlage, die hochverzinslich ist und dabei doch täglich fliissig gemacht werden kann, ist bereits von weitesten Kreisen wahr­genommen worden und findet täglich mehr und mehr Anklang. Falls jemand sich verpflichtet, die Gelder für die neue fünfte Kriegsauleihe zu verwenden, so werden 4W/o Zinsen vergütet. Die Einzahlung der

Gelder auf die Kriegsanleihe erfolgt zur gegebenen Zeit kostenlos. Zu näherer Auskunft ist die hiesige Reichsbankanstalt in den Vormittags-Dienststunden gern bereit.

):( Hersfeld, 2. August. (Schonung der leichten Schweine.) Zur Sicherstellung der verstärkten Er­zeugung von Schweinefett empfiehlt der Zentralvich- Handelsverband allen seinen Vertrauensorganen im Lande, die ländliche und städtische Bevölkerung da­rüber aufzuklären, keine jungen und leichten Schweine zu schlachten. Wir daben nach der letzten Viehzählung große Bestände an ganz jungen Schweinen, und durch die kürzlich begonnene regierungseitige Unterstützung der Schweinezucht mit Futtermengen werden wohl auch in den nächsten Monaten noch steigende Mengen an Ferkeln erscheinen. Es ist deshalb notwendig, daß die Fütterungsweise der jungen Schweine so ein­gerichtet wird, daß die Schlachtung erst im Gewicht von 23 Zentner erfolgt- dann werden wir im kommenden Winter auch größere Mengen von Schweinefett zur Verfügung haben. Nicht das Schweinefleisch steht im Fordergrunde des Bedarfs, sondern das Fett des Schweines,- und das bringen uns erst die älteren schweren Tiere. Da die Preise für junge Schweine ständig fallen, wird nochmals da­rauf hingewiesen, daß jeder Haushalt in Land nnd Stadt, der die Möglichkeit der Schweinehaltung besitzt, soviel Jungschweine einstellt, als voraussichtlich im Herbst und Winter gefüttert werden können. Nur dann wird dem drohenden Fettmangel im kommenden Winter vorgebeugt werden. Es ist besser, man verläßt sich nicht ans die Fettkarte, sondern sorgt für sich selbst. Das scheinen die meisten Stadtverwaltungen auch er­kannt zu haben, da sie die Bürgerschaft unausgesetzt znr Einstellung von Jungschweinen auffordern.

):( Hersseld, 3. August Am 1. Aug. treten 2 neue Bekanntmachungen betreffend Beschlagnahme, Behandlung, Verwendung und Melde- 111 7.16 KRA.) sowie betreffend Höchstpreise von Großviehhäuten, Kalbfellen und Roß­häuten (Ch. II. 700 716 KRA.) in Kraft. Gleichzeitig »werden die früheren Bekanntmachungen betreffend Beschlagnahme von rohen Häuten und Fellen vom 10. 11. 1915 und betreffend Höchstpreise von Großvieh- häuten und Kalbfellen vom 1. 12. 1915 aufgehoben. Wenn sich die neuen Beschlagnahmeanordnungen auch im Wesentlichen auf den bisher geltenden Bekannt­machungen aufbauen, so enthalten sie doch auch eine Reihe neuer Bestimmungen, die für die betroffenen Kreise von Wichtigkeit sind. So bezieht sich die neue Bekanntmachung nicht, nur auf Großviehhäute und Kalbfelle, sondern auch auf Rotzhäute (Ponnyhäute) und Fohlenfelle von einer bestimmten Länge an. Die Veränderungserlaubnis des beschlagnahmten in­ländischen Gefälles ist fast ganz in der bisherigen Weise geregelt. Nur sind für die Behandlung der Häute und Felle bis zur Ablieferung an die Gerberei noch weitere Bestimmungen getroffen worden, deren Einhaltung die Voraussetzung für die erlaubte Ver­fügung über das beschlagnahmte Gefälle bildet. Diese Bestimmungen beziehen sich besonders auf die Art der Schlachtung und auf die Buchführung über das Ge­fälle. Ganz neu gegenüber dem bisherigen Zustande sind die eingehenden Borschriften, die hinsichtlich der Behandlung der Häute und Felle nach Ablieferung an die Gerbereien getroffen sind. Die den Gerbereien gegebene Erlaubnis, die Häute und Felle zu Leder zu verarbeiten und über die hergestellten Erzeugnisse zu verfügen, ist an die Jnnehaltung sehr eingehender Vorschriften bezüglich der Verarbeitung der Häute ge­knüpft. So wird den Gerbereien die Verarbeitung der Häute und Felle nur gestattet, wenn aus be­stimmten Häuten bestimmte Ledersorten hergestellt werden. Das aus dem Ausland eingeführte Gefälle ist, wie bisher, nicht von der Beschlagnahme betroffen. Es unterliegt nur der Meldepflicht und der Lager­buchführung. Die neue Bekanntmachung betreffend Höchstpreise weicht insofern von der bisherigen ab, als sie sich nicht nur auf Großviehhäute und Kalbfelle, sondern auch auf Roßhäute (Ponyhäute) und Fohlen­felle erstreckt. Die Höchstpreise haben eine Herab­setzung erfahren. Außerdem sind abweichend von den bisherigen Bestimmungen zwei verschiedene Höchst­preise festgesetzt worden. Der volle Höchstpreis wird von der Kriegsleder-Aktiengesellschaft nur für die­jenigen Häute und Felle bezahlt werden, die inner­halb der in der Beschlagnahmebekanntmachung vorge- schriebenen Zeit veräußert worden sind. Für die­jenigen Häute und Felle aber, die nicht innerhalb dieser Zeit veräußert oder nicht vorschriftsmäßig eingearbeitet und deshalb nach den Beschlagnahmevestimmnngcn meldepflichtig geworden sind, ist ein niedrigerer Höchst preis.festgesetzt worden. Der Wortlaut beider Bekannt­machungen ist bet dem Königlichen Landratsamt und der Polizeiverwaltung hier sowie bei den Gendarmen des Kreises einzusehen.

):( Hersseld, 8. August. (ZurFragederButter- versor'gun g.) Der Umstand, daß die städtische Ber- sorgungsstelle die auf jeden Abschnitt der Fettkarte für die Woche vom 30. Juli bis 5. August ös. Js. abzu-

gebende Menge auf nur 60 Gramm festgesetzt hat, und daß diese Menge naturgemäß zu Anfang der Woche noch nicht in vollem Umfange vorhanden sein konnte, hat vielfach Beunruhigung unter der Stadtbevölkerung hervorgerufen. Wir halten es daher für angebracht, einige aufklärende Bemerkungen zu gebest. Von den 3 im hiesigen Kreise bestehenden Molkereien hatte früher die in N i e d e r j o s s a 15° ihrer Produktion an die Zentral-Einkaufs-Gesellschaft in Berlin abzugeben, bezw. zu ihrer Verfügung zu halten, die Molkereien in Riederaula und Hersfeld nichts. Nach den neuerdings erlassenen Vorschriften müssen alle drei Molkereien 50 1 ihrer Butterzeugung zur Verfügung der Z.-E.-G. stellen. Da früher die Stadt abgesehen von der durch Butterfrauen in die Stadt verbrachten Butter hauptsächlich auf die Erzeugung der Butter durch die genannten 3 Molkereien angewiesen war, schmälerte diese neue Bestimmung naturgemäß die zu unserer Verfügung stehende Buttermenge. Dazu kam aber noch ein weiterer mißlicher Umstand, der gerade in dieser Woche sehr störend auftritt, aber glücklicher­weise nur vorübergehend wirkt. Die Z.-E.-G. ließ den Molkereien die Mitteilung übe^ die Lieferung der monatlichen Buttermenge erst am Ende des Monats (am 20.) zu gehen und verlangt, daß diese die 50" o der monatlichen Erzeugung innerhalb 10 Tagen nach auswärts lieferten. Infolgedessen konnten die Molke­reien natürlich zu Anfang dieses Monats an die Stadt nichts abgeben. Es ist aber die Z.-E.-G.ersucht worden, hierin eine Abänderung eintreten zu lassen, damit solche Störungen nicht wieder eintreten können.

):( Hersfeld, 3. August. (Sitzung der Stadtver­ordnetenversammlung am 31. Juli, nachmittags 4 Uhr.) Anwesend: Herr Stadtverordnetenvorsteher Becker und 12 Stadtverordnete. Vom Magistrat waren erschienen die Herren Beigeordneter Alten­burg und Stadtrat Hirschberger. Vor Beginn der Verhandlungen gab Herr Vorsteher Becker einen

gestühls in der Stadtkirche im Hinblick darauf, daß ein großer Teil der interessierten Handwerker zum Heeres­dienst eingezogen sei, erst nach dem Kriege vorzu- nehmen. Seitens der Stadtverordnetenversammlung war angeregt worden, die fraglichen Arbeiten schon bald ausführen zu lassen. Zu Punkt 1 der Tages­ordnung wurde der vom Magistrat beschlossenen Nach- bewilligung von 180 Mk. zum Etat des städtischen Lyzeums zugestimmt. Im weiteren hatte sich die Versammlung darüber schlüssig zu machen, ob für den zum Magistratsmitgliede gewählten Stadtverordneten Herrn Daniel Stern schon jetzt eine Ersatzwahl für die Stadtverordnetenversammlung vorgenommen werden solle. Herr Stern war bis Ende Dezember 1917 als Stadtverordneter gewählt worden. Die Ver­sammlung entschied sich mit Stimmenmehrheit für Vornahme der Wahl. Auf eine Eingabe des Herrn Gerichtsvollziehers Becker hat der Magistrat be­schlossen, an dessen und den angrenzenden, bebauten Grundstücken an der Wehnebergerstraße, zwecks 'Ver­hinderung des Eindringens von Regenwaffer in die Gebäude, eine Gehweganlage herstellen zu lassen, deren Kosten einstweilen vorschußweise aus der Stadt­kasse zu bestreiten und den von der Stadt statuten­mäßig zu tragenden Kostenteil in den Boranschlag für 1917 einzusetzen. Die Versammlung erteilte ihre Zu­stimmung. Für Entwässerung des Marktplatzes sind im Voranschlag des laufenden Jahres 750 Mk. vorgesehen. Der Magistrat hat nun beschlossen, diese Arbeit bis nach dem Kriege zurückzustellen. Die Ver­sammlung trat diesem Beschlusse nicht bei, da sie die baldige Ausführung der Entwässerung für ein dringendes Bedürfnis hält. Mit der vom Magistrat beschlossenen Zurückstellung der Feuermeldeanlage bis nach dem Kriege erklärte sich die Versammlung hin­gegen einverstanden. Die im Voranschlag des laufenden Jahres bewilligte» Mittel sollen für den beregten Zweck zurückgestellt werden. Ferner nahm die Ver­sammlung Kenntnis von einem Beschlusse des Magi­strats, nach welchem von der angeregten Einführung einer Katzensteuer Abstand genommen werden soll. Nachdem "nod) eine Beamtenangelegenheit zur Be­schlußfassung gekommen war, wurde die öffentliche Sitzung gegen 5 Uhr geschlossen. Eine daran an­schließende vertrauliche Beratung war um 6 Uhr be­endigt.

):( Hersseld, 3. August. Zum Leutnant der Reserve befördert wurde der Vizewachtmeister Mo h r (Hersseld) des Feldart.-Regts. Nr. 11.

Caflel, 2 August. In der Altstadt geriet eine Frau O. mit ihrem Ehemanne in Streitigkeiten, tu deren Verlause O. seine Frau tu den Arm stach. Sanitäter leisteten die erste Hilfe. In der Herknles- brauerei an der Hafenstraße platzte ein Kesselrohr und das heiße Wasser strömte dem Maschinisten Georg Krug aus Riedcrkaufungcn und dem Heizer Heinr. Person aus Bollmarshansen über die Füße. Von Mitgliedern der Kriegersanitarskolonne erhielten die Schwerverbrübten die ersten Verbände. __________

WetterauSsichten für Freitag, den 4. August. Wechsend bewölkt, trocken, etwas kühler.