Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- « »
zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei
Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld. ‘ ■ ^
Nr. 178,
für den Kreis Hersfeld
Kreisblatt
Dienstag, den 35. Juli
Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, tm amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pig. Bei Wieder- ' holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.
1916
Amtlicher Teil.
Bekanntmachung.
Betr. Regelung der Verteilung von Bodenleder für die Kleinbetriebe.
Nach den Bestimmungen der Kontrollstelle für freigegebenes Leder in Berlin vom 24. Juni 1916 wird die auf die Schuhmacherbetriebe entfallende Menge des zur Befriedigung der Bedürfnisse der Zivilbevölkerung verfügbaren Bodenleders von der Reichs- leöerhandelsgesellschaft auf die einzelnen Handwerkskammerbezirke verteilt. Die Unterverteilung an die Lederhändler und Schuhmacher-Rohstoffgenossenschaften des Bezirks erfolgt durch eine von der Handwerkskammer gebildete Bezirkskommiffion. Die Bezirks- kvmmissionen handeln im Auftrage der Reichsleder- Haudelsgesellschaft. Sie haben zunächst für jeden Schuhmacherbetrieb auf Grund von Anmeldelisten, die von der Handwerkskammer unentgeltlich zu beziehen sind, Lederkarten auszustellen. Die Anmelde- listen müssen in der Zeit vom 24. 7. bis 29. 7. 16 an die Handwerkskammer eingesandt werden. Wer die Anmeldung seines Betriebes unterläßt, erhält kein Leder. In Betrieben, die 3 Arbeitskräfte und weniger haben, wird der Inhaber als Arbeitskraft hinzugerechnet, in mechanischen bezw. maschinellen Betrieben wird die Arbeiterzahl doppelt gerechnet. Die Lederkarten sind nur für die Inhaber gültig und nicht übertragbar.
Mit der Lederkarte muß der Schuhmacher in der Zeit vom 7. 8. bis 12. 8. 16 zu einer Lederhandlung oder Schuhmacher-Rohstoffgenoffenschaft, von der er Bodenleder beziehen will und dann in Zukunft nur beziehen darf, gehen und sich in die Kundenliste ein- tragen lassen. Den Lederhandlungen bezw. Rohstoffgenossenschaften werden fürdieseKundeneinschreibungs- ltsten besondere Vordrucke zugehen. Zu diesem Zweck tnuß jsdsv Odhor’RÄM^fov fc-irr wmmei mutenen, die ihm den Vordruck zusen, Die Lederkarten sind mit dem Firmenstempe Lederhändlers und Datum zu versehen. Die Kunden- liste ist spätestens am 14. 8. 16 der Bezirkskommission (Handwerkskammer) einzureichen.
Damit die Bezirkskommiffion in Cassel die Vorarbeiten für die Lederverteilung möglichst bald und rasch erledigen, insbesondere die Lederkarten sofort anssteven kann, ist es erforderlich, daß jeder Inhaber eines Schuhmacherbetriebes sich von der Handwerkskammer in Cassel, Hohenzollernstraße 26, umgehend die Anmeldeliste schicken läßt, diese ordnungsmäßig ausiüllt und in der Zeit vom 24. 7. bis 29. 7. 16 an die Kammer (Bezirkskommiffion) zurücksendet. Alsdann geht ihm die Lederkarte zu. Mit dieser geht er in der Zeit vom 7. 8. bis 12. 8. 16 zu einem Leder- Händler im Kammerbezirk und läßt sich in die Kunden- nste eintraaen oder er übersendet einem solchen die
liste eintragen oder er übersendet einem solchen Lederkarte. Die vor dem 7. 8. 16 erfolgten Ein ichreibunge« sind ungültig. Der Beginn des Leder Verkaufs wird seinerzeit bekannt gemacht werden.
Cassel, den 18. Juli 1916.
Die Handwerkskammer.
Hersseld, den 20. Juli 1916.
Wird veröffentlicht.
Tgb. No. i. 7746. Der Landrat.
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Verordnung
über vorläufige Maßnahmen znr Regelung des Verkehrs mit Gemüse und Obst.
Vom 15. Juli 1916.
Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaß- nahmeil znr Sicherung der Voltsernährnng vom 22. Mai 1918 Meichs-Gesetzbl. S. 401) wird verordnet:
Bis zum 1. August 1916 ist das Dörren von Gemüse und Herstellung von Sauerkraut verboten.
Dies gilt nicht für die Verarbeitung im eigenen Haushalt und zum eigenen Verbrauche.
Bis auf weiteres dürfen Kaufverträge über Pflaumen, die ganz oder teilweise er|t nach dem 1. August 1916 zu erfüllen sind, und Kaufverträge über anderes Obst sowie über Gemüse, elttschlreßllch Zwiebeln, die ganz oder teilweise erst nach dem lo. August 1916 zu erfüllen sind, nicht adgeschlvlsen werden.
Das gleiche gilt für andere, Vertrage die ben Erwerb von Gemüse oder Obst zum Gegenstände haben.
8 3.
Alle vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung abgeschlossenen Verträge über den Erwerb von Gemüse und Obst sowie über den Erwerb von Dörrge- müse, die ganz pder teilweise erst nach dem 1^. .lugnst 1916 zu erfüllen sind, sind bis zum So. Juli 1916 der Rcichsstelle für Gemüse und Obst auzuzeigen.
Dabei sind die Namen und der Wohnort der
Vertragschließenden, der Gegenstand des Vertrags sowie die vereinbarte Menge und der vereinbarte Preis anzugeben.
§ 4.
Ausnahmen von den Vorschriften tm § 1 können die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Behörden in dringenden Fällen zulassen.
Ausnahmen von dem Verbote des § 2 kann die Reichsstelle für Gemüse und Obst zulassen.
§ 5.
Mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark -der mit einer dieser Strafen wird bestraft:
1. wer der Vorschrift im § 1 zuwider Gemüse verarbeitet-
2. wer der Vorschrift im § 2 zuwider Verträge über Gemüse oder Obst abschließt,-
3. wer die im § 3 vorgeschriebene Anzeige nicht innerhalb der gesetzten Frist erstattet oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht.
§ 6.
Die Verordnung tritt mit dem Tage der Ber- kündung in Kraft.
Berlin, den 15. Juli 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
^Dr. Helfferich.
Hersftld, am 20. Juli 1916. Wird veröffentlicht.
1. 7790.
Der Landrat.
J. B.:
v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.
Bus der Heimat.
* Der Gewinnabzug beim Rindviehverkauf. Die Viehbesitzer werden vom Zentralvi
gewi tzt abgezogen werden muß, wenn die er nicht einen Weg von mindestens 5 Klm. bis zur Wage getrieben sind. An dem Abzug von 5 Proz. sollen die Viehbesitzer deshalb keinen Anstoß nehmen, weil dieser Abzug bei der Bemessung der Höchstpreise mit berücksichtigt wurde, um die fortgesetzten Beanstandungen von hohen Transportverlusten durch die Viehempfänger aus der Welt zu schaffen. Die Gewichtsklasse für die festgesetzten Preise wird erst nach Abzug der 5 Proz., also vom Nettogewicht, festgestellt. Auf allen Schlußscheinen wie Abrechnungen ist der Vermerk zu machen, daß das Gutgewicht von 5 Proz. abgezogen wurde. Voraussetzung bleibt aber, daß die Viehbesitzter ihre Tiere nicht kurz vor der Ablieferung und Verwiegung übermäßig vollfüttern und tränken,- um sich so zum Schaden des späteren Empfängers einen unberechtigten Vorteil zu verschaffen. Absichtliche Vollfütternug von Vieh kurz vor der Ablieferung ist Benachteiligung des Käufers und kann leicht zur strafrechtlichen Verfolgung führen.
):( Hersfeld, 24. Juli. Ueber die am 25. d. M. hier entreffende Hagenbecks Tierschau schreibt die Mannheimer Ztg. vom 12. Juni d. J.: HagenbeckS wandernde Tierschau hat nun auch Mann heim mit ihrem Besuch beehrt und wie überall, wo sie erscheint, lebhafte Bewunderung erregt. Wer je Gelegenheit hatte, den Hagenbeckschen Tierpark in Stellingen bei Hamburg zu besichtigen, der weiß, daß diese Tierschau nicht nur die größte, sondern auch die schönste ist; und wenn natürlich hier in Manheim nur ein kleiner Teil des großen Parks gezeigt werden kann, so sind die Exemplare, die vorgeführt werden, doch ausgesucht. Was den Besucher am meisten sesselt, sind die wirklich herrlichen Gruppen. Am gestrigen Eröffnungstage gab es natürlich mittags und abends volle Häuser, und besonders mittags, wo die Jugend sich sehr zahlreich eingefunden hatte, war das Staunen überaus groß: hatten doch schon die Arbeitselefanten vorher die Spannung auf höchste steigen lassen. Diese Piere entwickeln eine Kraft und Gefchtcklrchkert bei der Arbeit, die die Bewunderung aller erregen muß. Abends wurde die Vorstellung eingeleitet durch die Vorführung von zwanzig Eisbären. Frl VFb^ hat ihre „Lieblinge" sicher im Zaum, sie folgen aufs Wort. Als weitere Dressurakte führte Herr Bauer Elefant, Pony und Hund vor — wie verschieden in vm, so verschieden an Charakter und doch mn elnheMlch Ganzes! Sechs allerliebste Zwergpferdchen und sogenannte Windhunde zeigten dann ihr Können. Tu Hunde setzten über riesige Hürden, NM in bar ohne große Anstrengung. Tiger und Doggen, PouyS,Kragenbären, braune Bären, Eisbären hat Herr tz ls kamP dressiert, bei der Verschiedenartlgkest des Materials keine Kleinigkeit. Der Affe „0 ) a r I M stellt sich als „gebildeter Europäer" vor; er benimmt wie ein richtiger Gentleman und ißt, rinkt schläft usw. wie sein Vorbild, der Mensch. Daß die Kamele nicht den Ruf der Dummheit verdienen, vewrcsen gestern abend zwei Vertreter dieser vielgeschmähten Gattung. Das „Schiff der Wüste" ist viel gelehriger, als allgemein angenommen wird. Weiter folgte eine Vorführung der riesigen Arbeitselefanten, sieben „Feldgraue , die
der Militärverwaltung zum Tragen der Lasten im Felde zur Verfügung gestellt waren und tatsächlich auch ihren Feldzug hinter sich haben. Welche Lasten drefe Tiere fortbewegen können, illustriert wohl am besten die Tatsache, daß ein Vertreter dieser Tiergattung spielend einen Stein im Gewicht von 7 Ztn. 08 Pfund in der Manege herumträgt. Zum Schluß wurde noch eine aus acht Königstigern bestehende Gruppe vorgeführt. Auch diese geschmeidige Katzen bewiesen sich als gelehrige Schüler, manchmal zwar widerwillig, aber doch auf bloßen Zurus jedem Befehl folgend. Ueberhaupt wird bei Hagenbeck nicht mit Revolver und Peitsche gearbeitet, wie wir es schon öfter anderweitig gesehen haben. Diese Mittel werden hier mit Recht verschmäht. Neben.den Dressurakten seien die ganz hervorragenden Leistungen der Akrobaten Duvenek, der beiden Springer Alex und Willy und des Türken Brahim-Hamiö erwähnt. Der letztere ist ein Phänomen: er ist unverletzbar. Nach Art der indischen Fakire stellt er sich auf einen Rost von spitzen Nägeln, wühlt in Glasscherben, überschreitet eine Leiter von scharfgeschliffenen Schwertern, ohne die geringste Verletzung. „Z o e" nennt sich ein Zahnakt. Eine Dame läßt sich in Ausgehtoilette, nur an den Zähnen hängend, Hochziehen und entkleidet sich frei hängend. Der komischeFangkünstler Claus ließ das Publikum aus dem Lachen nicht herauskommen. Da in jeder Vorstellung im Programm abgewechselt wird, so wird die Anziehungskraft der Tierschau Hagenbeck eine große sein. Die Besucher werden den besten Eindruck mit nach Hause nehmen.
Bebra, 21. Julix Die hiesigen Metzger dürfen nur noch an Freitagen Fleisch verkaufen und auch keine Vorbestellungen entgegennehmen. Jeder erhält 200 Gramm wöchentlich.
Rotenburg a. W 22. Juli. Im Kreise Rotenburg ist der Höchstpreis für das Pfund Heidelbeeren auf
10 uuU Wart oder Gefängnis
;u einem Jahre geahndet.
Cassel, 22. Juli. Es wird hiermit bekannt gemacht, daß Bertha Lanzl, Cassel, Orleansstr. 12, Sophie Rumpf, Cassel, Brüderstr. 9, Witwe Marie Hahn geb. Rode, Cassel, Wolfhagerstr. 83 das Ansehen der deutschen Frau dadurch gröblich verletzt haben, daß sie sich Kriegsgefangenen in würdeloser Weife näherten. Stellv. Generalkommando 11. A.-K.
Heiligenstadt, 22. Juli. Der 19jährige Albert Müller aus Siemerode war zu Besuch bei feinem Onkel in Küllstedt. Er ging in dessen Obst- und Gemüsegarten umher, um Vögel zn schießen. Unter dem Arme trug er das mit Hasenschrot geladene schußsertige Gdwehr mit gespanntem Hahn. Als das_hinzugekommene Dienstmädchen Gebhardt sagte, er möge doch einmal schießen, hob er den Gewehrlauf vorn etwas hoch. In demselben Augenblick krachte ein Schuß los. Die volle Schrotladung drang dem Mädchen in Brust und Hals. Es stürzte um. Aus Mnnd und Nase floß das den zerschossenen Lungen oder verletzter Adern entquollene Blut. In ein paar Minuten war das blühende, frische und gesunde Mädchen eine Leiche. Die Strafkammer Heiligenstadt verurteilte den unglücklichen Schützen, der bittere Reue zeigte, zu drei Monaten Gefängnis.
Aus der Rhön, 21. Juli. Durch ein Schadenfeuer wurde die Scheune des Landwirts Wilhelm Beier zu Huhnrain mitsamt ihrem Inhalt, etwa 30 Fuhren Heu, zahlreichen landwirtschaftlichen Maschinen und Wagen vollständig eingeäschert. Der Schaden beträgt ungefähr 12 000 Mark.
Aus der Rhön, 21. IM Weil eine Freundin nichts mehr von ihr wissen wollte, schrieb das ^lenfl- mädchen Lina Nenninger von Aubstadt^ an deren Bräutigam, einem Soldaten, auf einer offenen Postkarte allerlei von einer Liebschaft desselben. Um die Sache zu bekräftigen, versah die Schreiberin die Karte mit der Unterer ist eines Bekannten Ihrer ehemaligen Freundin und deren Liebhabers. Wegen Urnmden- fälschung erhielt die Verleumderin von der Strafkammer sechs Wochen Gefängnis.
Hanau, 21. Juli. Das hiesige Schöffengericht verurteilte den Metzgermeister Adolf Hohes von Frankfurt a. M., der auf dem Hanauer Wochenmarkre verdorbene Wurstwaren feilbot, ,;u 300 Mark Geldstrafe.
Hanau, 21. Juli. Auf dem Main bei Dietesbeim ging das vom Obermain kommende, mit 5000 Zentnern Bohnen beladene Schiff MaingvM unter. Der entstandene Schaden ist beträchtlich, da ein ictl der ton» baren Ladung verloren sein dürfte. Baggermatchtnen sind daran, die Bohnen aus dem ScbG zu baggern.
Hauan, 20. Juli. Zur Bekämpfung der Felddiebstähle erlaßt die Ortspolizei-Verwaltung Wochenheim a. M. folgende Bekanntmachung: „M-t Rücksicht aus die fortgesetzten Felddiebstäi.le verbiete^ ich hierdurch für jedermann den Aufenthalt »m den Jet- der« und Wiesen nach 10 Ub: abends. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf die das Feld durchziehenden Wege und gilt auch für die Eigentümer UNS. Pächter der Grundstücke und Wiesen",