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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. [

Nr. 171

Sonntag, den 23, Juli

1916

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 13. Juni 1916.

Durch Reichsgesetz vom 12. Juni 1916 sind mit Wirkung vom 1. Januar 1916 ab folgende Aenderungen in den Bestimmungen über die Invaliden- und Hinter­bliebenenversicherung eingetreten.

1) Die Altersrente wird bei Vollendung des 65. (seit­her des 70.) Lebensjahres fällig.

2) Die Waisenrenten sind für alle Waisen eines ver­storbenen Versicherten gleich hoch: sie betragen je drei Zwanzigstel des Grundbetrags und der Steigerungssätze der Invalidenrente, die der Er­nährer zur Zeit seines Todes bezog oder bei In­validität bezogen hätte (bisher nur für eine Waise 3/2o und für die übrigen nur M- Dazu kommt, wie bisher, für jede Waise der Reichszuschuß von jährlich 25 Mk.

3) Die in den §§ 1294 und 1295 bezeichneten Höchst­grenzen (Witwen- und Waisenrenten zusammen höchstens IVb so hoch als die Invalidenrente des Verstorbenen,' Waisenrenten zusammen höchstens so hoch als diese Invalidenrente) sind weggefallen.

4) Die Kinderzuschüsse für Jnvalidenrenten-Em- pfänger (je ein Zehntel der Rente) werden auch beim Vorhandensein von mehr als 5 Kindern unter 15 Jahren für jedes Kind (bisher nur höchstens 5 Zehntel für höchstens 5 Kinder) ge­währt.

In allen Fällen, in denen Renten seit dem 1. Januar 1916 festgesetzt sind, die sich nach den vor­stehenden neuen Bestimmungen höher stellen würden, erfolgt von Amtswegen eine anderweite Be­rechnung und entsprechende Nachzahlung an die Be­rechtigten. In diesen Fällen bedarf es einer Antrag- stellung nicht. Dagegen find wegen der auf gründ der neuen Bestimmungen früher als bisher fällig werdenden Altersrentenansprüche die Anträge auf den üblichen Vordrucken entgegenzunehmen.

hat das neue Gesetz eine Beitragserhöhung vorge­schrieben. Sie wird am 1. Januar 1917 eintreten und beträgt für jede Lohnstufe 2 Pfg. wöchentlich. Unsere Bekanntmachung über die Höhe der im dortigen Kreis zu entrichtenden Jnvalidenversicherungsbeiträge er­fährt daher vom 1. Januar 1917 ab die Aenderung, daß für die Beiträge der Lohnklasse I, n, in, iv und v statt der bisherigen Wochenbeiträge von 16, 24, 32, 40 und 48 die neuen Sätze von 18, 26, 34, 42 und 50 treten. Beitragsmarken alten Wertes dürfen für Zeiten nach dem 1. Januar 1917 nicht mehr verwendet werden. Wer dann noch Marken alten Werts hat, kann sie bei den Postanstalten Umtauschen. Dieser Umtausch muß aber spätestens innerhalb zweier Jahre nach dem 1. Januar 1917 erfolgen.

Ich ersuche die Ortspolizetbehörden, Vorstehendes auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntnis zu bringen.

Königliches Versicherungsamt.

J. V. No. 1326. Der Vorsitzende:

J. :

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 14. Juli 1916.

Diejenigen Mühlen des Kreises, die für Graupen- müllerei eingerichtet sind und auf die Verarbeitung von Graupen wert legen, wollen entspechende Anträge unter Angabe der gewünschten Menge Gerste sofort beim Landratsamt stellen.

Tgb. No. K. G. 1925. Der Landrat.

J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 22. Juli 1916.

Futtermittelameige.

Es ist ein Posten rumänischer Kleie und ein Posten getrockneter Biertreber abzugeben. Der Preis stellt sich bei der Kleie auf 1516 Mark, bei den Trebern auf etwa 15 Mark pro Zentner. Bestellungen sind an den Unterzeichneten zu richten. Bestellfrist 8 Tage.

Gleichzeitig werden auch Bestellungen auf Torf- streu entgegengenommen. Die vor einiger Zeit be­stellte rumänische Kleie und die Hirse können vom 26. ds. Mts. ab bei der Firma A. Löwenberg hier in Em­pfang genommen werden.

I. A. No. 8833. Der Landrat.

H. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Bekanntmachung

über den Verbrauch von Eiern.

Vom 13. Juli 1916.

Auf Grund der Verordnung des Bundesrats über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 und des tz 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines KriegSernährungsamt vom gleichen Tage (Reichs-Gesetzbl. S. 401) bestimme ich:

In Gast-, Schank- und Speisewirtschaften, in Ver­eins- und Erfrischungsräumen sowie in Fremden­heimen, in Konditoreien und ähnlichen Betrieben dürfen Eier, roh oder gekocht, und Eierspeisen nur zum Mittagstisch und zum Abendtische verabreicht und entgegengenommen werden. Die Kommunalver­bände haben die Stunden festzusetzen, innerhalb deren hiernach Eier und Eierspeisen verabreicht und ent­gegengenommen werden dürfen.

§ 2.

Die Landeszentralbehörden können nähere Be­stimmungen treffen.

Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bezeichneten Behörden sind befugt, für den Einzelfall Ausnahmen zu gestatten.

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Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer den Vorschriften dieser Verordnung oder den zu ihrer Ausführung er­lassenen Bestimmungen und Anordnungen zuwider­handelt.

§ 4.

Diese Verordnung tritt mit dem 15. Juli 1916 in Kraft.

Berlin, den 13. Juli 1916.

Der Präsident des Kriegsernährungsamts, von Batocki.

* * * Hersfeld, den 20. Juli 1916. Wird veröffentlicht.

Mit Bezug auf § 1 der vorstehenden Bekannt­machung wird bestimmt, daß Eier und Eierspeisen vor 12 Uhr mittags weder verabreicht noch entgegenge-- nommen werden dürfen."

J. No. 1. 7749. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

zur Ausführung der Verordnung über den Verkehr mit Berbrauchszucker vom 10. April 1916.

(Reichs-Gesetzbl. S. 261).

Vom 12. Juli 1916.

Auf Grund des § 10 Abs. 1 der Verordnung über den Verkehr mit Berbrauchszucker vom 10. April 1916 (Reichs-Gesetzbl. 261) und des § 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegsernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzl. S. 402) wird folgendes bestimmt:

§ 1.

In gewerblichen Betrieben darf Zucker bis auf weiteres nicht mehr verwendet werden zur Herstellung von

1. Pralinen,

2. Christbaum- und Ostersachen,

3. Fruchtpasten,

4. Geleefrüchten,

5. überzuckerten Mandeln und Nußkernen,

6. Schaumzuckerwaren und

7. türkischem Honig.

Die Reichszuckerstelle kann Beim Vorliegen eines besonderen Bedarfs Ausnahmen gestatten.

§ 3.

Zuwiderhandlungen werden nach § 19 der Ver­ordnung über den Verkehr mit Verbrauchszucker vom 10. April 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 261) mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehntausend Mark bestraft.

§ 4.

Diese Bestimmungen treten mit dem 21. Juli 1916

in

Kraft.

Berlin, den 12. Juli 1916.

Der Präsident des Kriegsernährungsamts, von Batocki.

* * *

Hersselb, den 20. Juli 1916.

I.

Wird veröffentlicht.

7790.

Der Landrat.

v. Hedeman n, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 21. Juli 1916.

Die Herrn Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises ersuche ich die StaatS-Einkommensteuerrollen umgehend spätestens jedoch bis z»m 25. ds. Mts. au mich einzureichen. Dieser Termin ist genaustens ein- zuhalten.

Der Vorsitzende der Einkommenstener- Beränlagungs.Kommission.

Nr. 1310. J. B. :

Lindemann, Steuersupernummerar.

Berlin, den 4. Juli 1916.

Nach Mitteilung der Heeresverwaltung sind nun- mehr auch vom Feinde internierte Zivilpersonen in der Schweiz zur Erholung vorübergehend untergebracht worden.

Einem Wunsche der Heeresverwaltung entsprechend hat sich der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten zugleich auch als Chef des Reichsamts für die Ver­waltung der Reichseisenbahnen entschlossen, auch den Angehörigen dieser internierten Personen bei Besuchs­reisen zu ihnen auf den preußisch-hessischen Staats- eisenbahnen und den Reichseisenbahnen eine Fahr­preisermäßigung in demselben Umfange und unter den gleichen Voraussetzungen zu gewähren, wie den Angehörigen kranker oder verwundeter deutschrr Kriegsteilnehmer. Die zur Erlangung der Vergünsti­gung beizubringenden Ausweise der Ortspolizeibe­hörden müssen demnach erkennen lassen, daß sie zu dem hier in Rede stehenden Zwecke ausgestellt sind. Der Minister des Innern.

IV b 1385. J. A.:

von Jarotzky. * * * Hersfeld, den 20. Juli 1916. Wird veröffentlicht.

Tgb. Nr. I. 7502. Der Landrat.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hus der Heimat.

):( Hersfeld, 22. Juli. Rentenquittungen werden im Polizeiamt am 1. jeden Monats und in der Zeit von 810 Uhr Vormittags beglaubigt.

):( Hersfeld, 22. Juli. Vom Mitteldeutschen Sa- linenverein in Salzungen, dem Verkaufssyndikat mitteldeutscher Salinen geht uns folgende Mitteilung zu: Wie wir hören, ist in dortiger Gegend das Ge­rücht verbreitet, daß der Preis für den Zentner Koch­salz demnächst aus 40 Mark und darüber steigen werde. Infolgedessen ist in den letzten Tagen ein förmlicher Ansturm aus die Salinen und Großhändler einge­treten. Jeder meint, sich noch schnell mit Salz ver­sorgen zu müssen. Woher dieses nnsinnige Gerücht stammt uEwie WMWWWU verbreiten mimte ist natürlich, wie fast immer in solchen Fällen, nicht fest­zustellen. Tatsache ist dagegen, daß Deutschland mehr als zuviel Salz hat, und daß daher eine Knappheit darin niemals eintreten kann, zumal alle Salinen, trotz Arbeitermangel und sonstiger durch den Krieg hervorgerufener Schwierigkeiten, voll im Betriebe sind. Auch ist die Preissteigerung welche das Salz infolge erhöhter Kohlenpreise, Arbeitslöhne usw. und in Folge der höheren Preise für die Verpackungs­materialien während des Krieges erfahren hat, eine so geringe und bescheidene, daß es geradezu als eine Leichtfertigkeit bezeichnet werden muß, wenn Gerüchte verbreitet werden, wonach der Zentner Salz auf. einen derartig hohen Preis steigen werde. Die deutschen Salinen liefern den Zentner Salz au die Großhändler zu einem Preise, der so gering ist, daß sie den Zentner an die Kleinhändler zu einem Preise, Weiterverkäufen können, der bei diesen eine höhere Forderung als 1213 Pfg. für das einzelne Pfund unzulässig erscheinen läßt. Ein höherer Preis als 14 Pfennig darf im Kleinverkauf überhaupt nicht ge­nommen werden, und in allen diesen Preisen ist sogar noch die Salzsteuer mit 6 Pfennig für das Pfund einbegriffen. Es liegt also nach keiner Richtung irgend einerund zu der Besorgnis vor, daß das Salz knapp werden oder eine weitere Preissteigerung eintreten könnte.

):( Hersfeld, 22. Juli. Wie aus dem Inseraten­teil ersichtlich, trifft nächsten Dienstag den 25. Juli H agcubecks Tierpark" hier ein, um einige Tage hier Gastspiele zu geben.

Grebeuau, 20. Juli. An der Fuldabrücke wurde heute morgen eine weibliche Leiche im Wäger gefunden. Die Tote ist das 18 Jahre alte Dienstmädchen Hörich aus Wagenfurth, welches in Schwarzenberg im Dienste stand und seit 8 Tagen vermißt wird. Das Mädchen soll geistesschwach gewesen sein.

Marburg 21. Juli. Einem Beschlusse, die offenen Verkaufsstellen von jetzt ab bis zum 30. November 1916 abends um 71 - Uhr zu schließen, haben sich 171 Ladeninhaber und der Einkaufsverein der Kolonial- warenhändler durch Unterschrift angeschlonen, lererer und einige andere Firmen mit dem Vorbehalte, an Sonnabenden den Ladenschluß nach 7 - Uhr vorzn- nehmen. Der Beschluß soll sofort in Wirkung treten, odaß von Montag 24. Juli ab bis zum 80. November 1916 die Läden um 7 Uhr abends geschloffen werden.

Hanan, 18. Juli. Im Main bei Haßloch ertrank der 16jährige Sohn des Floßmeisters Valentin Reih. Er fuhr mit seinem Vater auf einem Floß und siel, als er mit dem Fahrbaum einstechen wollte, ins Wasser, geriet unter das Floß und fand so den Tod.

Schlüchtern, 19. Juli. Einem Unglücksfall ist der 16jährige Sohn des Bürgermeisters Seel in Unter« piesheim zum Opfer gefalle«. Er hatte ein junges Pferd eingespannt und wollte seinen Vater in Ge rolzhafen abholerr. Vor einem entgegenkommenden Fuhrwerk scheute das Pferd und See! wurde vom Wagen so unglücklich an einen Baum gejchieudert. daß der junge Mann tot am Platze liegen blieb.