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Amtlicher Anzeiger

für den Kreis Hersfeld

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, tm amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- ' holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags, j

Nr. 169

Freitag, den A1 Jnli

1916

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 13. Juni 1916.

Durch ReHsgesetz vom 12. Juni 1916 sind mit Wirkung vom 1. Jannar 1916 ab folgende Aenderungen in den Bestimmungen über die Invaliden- und Hinter­bliebenenversicherung eingetreten.

1) Die Altersrente wird bet Vollendung des 65. (seit­her des 70.) Lebensjahres fällig.

2) Die Waisenrenten sind für alle Waisen eines ver­storbenen Versicherten gleich hoch) sie betragen je drei Zwanzigstel des Grundbetrags und der Steigerungssätze der Invalidenrente, die der Er­nährer zur Zeit seines Todes bezog oder bei In­validität bezogen hätte (bisher nur für eine Waise 3 20 und für die übrigen nur 1 m). Dazu kommt, wie bisher, für jede Waise der Reichszuschuß von jährlich 25 Mk.

3) Die in den §§ 1294 und 1295 bezeichneten Höchst­grenzen (Witwen- und Waisenrenten zusammen höchstens IVs so hoch als die Invalidenrente des Verstorbenen; Waisenrenten zusammen höchstens so hoch als diese Invalidenrente) sind weggefallen.

4) Die Kinderzuschüffe für Jnvalidenrenten-Em- pfänger (je ein Zehntel der Rente) werden auch beim Vorhandensein von mehr als 5 Kindern unter 15 Jahren für jedes Kind (bisher nur höchstens 5 Zehntel für höchstens 5 Kinder) ge­währt.

In allen Fällen, in denen Renten seit dem 1, Januar 1916 festgesetzt sind, die sich nach den vor­stehenden neuen Bestimmungen höher stellen würden, erfolgt durch von Amtswegen eine anderweite Be­rechnung und entsprechende Nachzahlung an die Be­rechtigten. In diesen Fällen bedarf es einer Antrag- stellnng nicht. Dagegen sind wegen der auf gründ der neuen Bestimmungen früher als bisher fällig ................I*^/MjjiM den üblichen Bordrucken entgegenzuneymen.

In Verbindung mit den Rentenaufbesserungen hat das neue Gesetz eine Beitragserhöhung vorge­schrieben. Sie wird am 1. Januar 1917 eintreten und beträgt für jede Lohnstufe 2 Pfg. wöchentlich. Unsere Bekanntmachung über die Höhe der im dortigen Kreis zu entrichtenden Jnvalidenversicherungsbeiträge er­fährt daher vom 1. Januar 1917 ab die Aenderung, daß für die Beiträge der Lohnklasse I, n, III, IV und v statt der bisherigen Wochenbeiträge von 16, 24, 32, 40 und 48 die neuen Sätze von 18, 26, 34, 42 und 50 treten. Beitragsmarken alten Wertes dürfen für Zeiten nach dem 1. Januar 1917 nicht mehr verwendet werden. Wer dann noch Marken alten Werts hat, kann sie bei den Postanstalten Umtauschen. Dieser Umtausch muß aber spätestens innerhalb zweier Jahre nach dem 1. Januar 1917 erfolgen.

Ich ersuche die Ortspolizeibehörden, Vorstehendes auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntnis zu bringen.

Königliches Versichernngsamt.

I. V. No. 1326. Der Vorsitzende:

A. :

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Bekanntmachung

über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk- nnd Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung.

Vom 13. Juli 1916.

Auf Grund des § 19 der Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk- und Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung vom 10. Juni 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 463) bringe ich folgendes zur öffentlichen Kenntnis

Der § 8 der Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk- und Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung vom 10. Juni 1916 findet keine Anwendung auf solche Gewerbetreibende, die außer den Waren, die sie beim Gewerbebetrieb im Umherziehen mit sich führen, kein Wagenlager haben.

In das Verzeichnis der Gegenstände nach der Be- kanutmachung vom 10. Juni 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 468), auf welche die Vorschriften der Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wuk- und Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung vom 10. Juni 1916 mit Ausnahme der §§ 7, 10, 14, 15 und 20 keine Anwendung finden, sind aufzunehmeu:

20a. Alle Artikel der aus Waschstoff hergestellten Dameu-Sommerkonsektion, sofern sie am 6. Juni 1916 fertiggestellt oder zugeschnitten waren.

20 b. Mädchenkleider für das schulpflichtige Alter und Kinderkleider für das Alter bis zu 6 Jahren, sofern deren Kleinhandelspreis für ein Waschkleid . - 15,- Mk. für ein Kleid aus Wolle oder Velvet 25,- übersteigt.

35. Gummimäntel und gummierte Badeartikel.

Der Gummierung steht Ersatzgummieruug gleich.

Berlin, den 13. Juli 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Dr. Helffertch.

* * * Hersfeld, am 17. Juli 1916.

Wird veröffentlicht.

I. 7700. Der Landrat.

B. :

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, de« 18. Juli 1916.

An die Herren Bürgermeister der Landgemeinden.

In letzter Zeit sind bei dem hiesigen Landratsamt seitens der Kreiseingesessenen wiederholt schriftliche und mündliche Anfragen über Angelegenheiten ge­halten worden, die längst im Kreisblatt bekannt ge­macht waren.

Um der Bevölkerung die Maßnahmen der Staats­regierung und der Kreisverwaltung namentlich über Nahrungs- und Futtermittelversorgung mög­lichst allgemein zur Kenntnis zu bringen und ihr unnötige Wege und Kosten zu ersparen, ordne ich au, daß fortan in jeder Gemeinde das Kreisblatt regel­mäßig auszuhängen ist.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich, für den regelmäßigen Aushang des Kreisblatts an einer ge­eigneten Stelle Sorge zu tragen, und auf ortsübliche Weise bekannt zu machen, daß das Kreisblatt in Zu­kunft regelmäßig zum Aushang gelangt.

Tgb. Nr. I. 7690. Der Landrat.

v. Hede wann, Reg.-Assessor.

Bus der Heimat«

* (Meistcrprüsung von Kriegsteilnehmern.)

der .'UUaüvna von Kriegsteilnehmern zur Meisterprü fAHMoll dteseuMWeMWene entgege»^ kommen werden, daß von der Zeit, während der sie Kriegsdienste geleistet oder infolge einer Kriegsver­letzung von ihrem Beruf ferngehalten wurden, ins­gesamt ein Jahr auf die vorgeschriebene Gesellenzeit von vier Jahren angerechnet wird, sodaß die Zu­lassung erfolgen kann, wenn der Nachweis einer praktischen Gesellenzeit von mindestens drei Jahren erbracht ist.

* (Kleinhandelspreise für Frühkar­toffeln.) Das Kriegsernährungsamt hat, wie be­kanntgegeben, eine Herabsetzung der Erzeugerpreise für Frühkartoffeln vom 1. August 1916 ab ungeordnet und gleichzeitig veranlaßt, daß den Kommunalver- bändeu eine ermäßigte Festsetzung der Kleinhandels­preise nahegelegt wird. Ein Zwang kann in dieser Hinsicht nicht ausgeübt werden. Da zugesagt ist, daß die Gemeinden die dabei entstehenden Zuschüsse als Ausgaben der Kriegswohlfahrtspflege behandeln können, mithin bis zu - s vom Reich und Staat er­stattet erhalten, ist aber wohl mit Sicherheit anzu- nehmen, daß die Kommunalverbände im Interesse ihrer minderbemittelten Bevölkerung von dieser Er­mächtigung allgemeinen Gebrauch machen und die Preise alsbald entsprechend herabsetzen werden.

* (Erhebungen über die Sommerzeit.) Ein ausführlicher Erlaß sämtlicher preußischer Minister beschäftigt sich mit der Frage einer dauernden Beibe­haltung der Sommerzeit. Die Oberpräsidenten werden ersucht, über die Wirkung der vom Bundesrat für die Zeit vom 1. Mai bis 30. September dieses Jahres angeordneten Vorverlegung der Stunde umfassende Erhebungen zu veranstallten. Nach dem Erlaß der Minister steht es schon jetzt fest, das die Sommerzeit für die ganze Kriegszeit sowohl als auch für die Ueber- gangszeit beibehalten wird. Es wird sich fragen, ob nicht über diesen Zeitpunkt 'hinans eine solche Ein­richtung dauernd geschaffen werden soll und ob nicht zweckmäßig eine andere Zeit, etwa vom 1. April bis 30. September, für die Vorverlegung der Stunde zu wählen sein möchte. Für die Wintermonate wird eine Vorrücknng der Tagesstunde nicht in grage kommen, weil Vorteile für die Allgemeinheit nicht zu erwarten sind. Die Oberpräsidenten sollen besonders feststellen, welche Erfahrungen die Schulärzte und die Lehrer an den Schulkindern in Stadt und Land fett der Ein­führung der Sommerzeit gemacht haben. Es (oll da­bei ermittelt werden, ob die Behauptungen wahr und, daß die nicht ausgeschlafenen Kinder zu regsamer geistiger Tätigkeit gar nicht fähig seien.

* Wegen Verwendung /von Saatgut zu anderen Zwecken wurde der Gärtner Karl Wahn in Lübbecke zu 10 000 Mark Geldstrafe verurteilt.

* (GedenkgotteSdienst zu Beginn des d r i t't e n K r t e g i a h r e s.) Der Präsident des Evan­gelischen Oberkirchenrates zu Berlin hat an die der ersten obersten preußischen Kirchenbehörde unterstellten Stellen einen Erlaß gerichtet, in dem es heißt:Am 1. August tritt das deutsche Volk in das dritte Jahr des Krieges ein..Uugezählte Familien haben das schwere Opfer teurer Familienmitglieder bringen müssen. Auf

alle drückt die Schwierigkeit der wirtschaftlichen Ver­hältnisse. Umsomehr erwächst den Dienern am gött­lichen Wort die Ausgabe, die Herzen mit dem Ver­trauen zu erfüllen, das uns in Treue bis ans Ende ausharreu läßt. Die Wiederkehr des Tages, an dem vor zwei Jahren der Krieg über uns hereinbrach, gibt besonderen Anlaß, dieser Ausgaben eingedenk zu sein. Wir spreche» die Erwartung aus, das allgemein in den Gottesdiensten an dem auf den 1. August folgen­den Sontag die Gemeinden auf den Ernst der Aufgabe, die ihnen bei der Länge des Krieges erwachsen, Hin- gewiesen werden-

):( Hersfeld, 20. Juli. (Vom Fernsprechnetz.) Als Nebenanschluß Frau Wtw. Zimmermann, Wein­berg 13. (54).

):( Hersfeld, 20. Juli. Der Regierungspräsident hat Herrn Lehrer Heinemann zum Kreisjugend­pfleger für den Kreis Hersfeld für das Jahr 1916 bis 1917 ernannt.

Homberg, 18. Juli. Der von der Landwirtschafts­kammer für den Kreis Homberg veranstaltete Ziegen- lämmermarkt wurde gestern hier vor dem Obertor abgehalten und war gut beschickt. Die Ausgestellte» Ziegen waren durchweg stattliche, schöne Eremplare, daher sich der flott von statten gehende Handel in hohen Preisen bewegte. Bon der Landwirtschaftskammer war ein Betrag von etwa 300 Mark zur Verfügung gestellt, welcher zur Prämiierung der besten nnd schön­sten Tiere verwendet wurde.

Kirchhain, 19. Juli. In unserm Kreise wurden von 186 Schweinehaltern 440 Schweine zur Mastfütte­rung angemeldet, davon allein hundert durch die Mol­kerei Schweinsberg.

Marburg, 18. Juli. In etwa fünfstündiger Ver­handlung beschäftigte sich heute die Ferienkammer des Landgerichts mit einer Anklage gegen einen begüterten Landwirt aus Marienhagen im Kreise Frankenberg, der beschuldigt wurde, bei der Vorratserhebung von Brotgetreide im Dezember v. I. etwa 25 Zentner Roggen zu wenig angegeben und fernerhin bestimmte osmii^ - einer vom Landratsamte im Januar angeordneten Nachprüfung und der damit verbundenen Haussuchung durch den Gendarmeriewachtmeister aus Vöhl festge­stellt. Wegen der falschen Angabe hatte das Schöffen­gericht gegen ihn auf 3000 NW. Geldstrafe und wegen der Be iseitesckaffung der Vorräte auf 500 Mk. Geld­strafe und auf Beschlagnahme der verheimlichten Frucht erkannt. Der im Gehöfte noch weilende Bruder des Angeklagten war nur in eine Gesamtgeldstrafe von 500 Mark, und zwar nur wegen Beihilfe, genommen worden. In der Begründung wurde gesagt, daß die Tat an Landesverrat grenze, die Angeklagten ge­hörten der Landwirtschast an, die doch seitens des Staates seit Jahren mit allen Mitteln gefördert werden damit sie allen Anforderungen genügen könne. In der heutigen Berufungsverhandlung kam das Gericht nach eingehender Prüfung der Umstände und Vernehmung einer ganzen Anzahl Zeugen zu dem Ergebnis, daß der Hauptangeklagte bezüglich der falschen Angabe fahrlässig gehandelt hätte. Die erkannte Strafe wurde deshalb auf 500 Mark herabgesetzt, be­züglich der Beiseiteschaffung blieb es bei dem ersten Urteil. Die Beschlagnahmeverfügung wurde ebenfalls aufgehoben. Bei den Mitangeklagten blieb es bei der ersten Strafe.

Haun.-Münden, 19. Juli. In unserem Kreise mehren sich die Klagen über eine unerträgliche Fuchs­plage, die die Hühnerbestände schon dezimiert hat. Einem Landwirt sind seit Pfingsten bereits dreißig Hühner weggeholt worden. In den Wäldern beweisen große Haufen ausgescharter Erde, daß dem Meister Reinecke und seiner zahlreichen Nachkommenschaft die alten Höhlen und Gänge zu enge geworden sind.

seiner Wohnung am Klosterholz, n verborgen hielt, festgenommen.

Eisenach, 19. Juli. Einen guten Fang machte gestern die Polizei. Der Schreck der Eisenacher und der Bewohner der Umgegend, der berüchtigte und lange Zeit gesuchte Einbrecher Emil Wenzel wurde auf dem Dachboden seiner Wohnung am Klosterholz, wo er sich hinter Heu verborgen hielt, festgenommen. Ueberall, wo er an stauchte, stahl er Wurstwaren, ganze Säcke mit Kartoffeln, Milch, Eier, Speck und ver­sorgte sich und feine Angehörigen mit Kleidung und

Wäsche.

Mühlhausen, 19. Juli. Immer noch pflegt es vvr- zukommen, daß bei der Abreise Familienangehöriger, vor allem bei deren Eintritt in den Heeresdienst, die Brotkarte nicht oder erst nach längerer Zeit abgetiefert wird. Ein solches Verhalten kann üble Folgen zeitigen. So stand gestern eine Frau vor dem Schöffen­gericht, die die Brotkarte ihres Mannes Tj Jahr lang unrechtmäßig benutzt hat. Sie war dafür mir einem richterlichen Strafbefehl über 30 Mark bedacht worden.

Schlüchtern, 16. Juli. Der Schneider Peter Ham­burger zu Hohenzell hatte Wiesenheu über die Höchst­preise gesanft, er wurde deshalb vom Königlichen Amtsgericht dahier mit 20 Mk. bestraft. Im Kreise Schlüchtern sind in der letzten Zeit schon mehrfach Personen wegen UebcrfÄreitimg der Höchstpreise be­straft worden.