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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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für den Kreis Hersfeld

MWM

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- ' holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. ,

Nr. 168.

Donnerstag, den 30. Juli

1916

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 13. Juni 1916.

Durch Reichsgesetz vorn 12. Juni 1916 sind mit Wirkung vom 1. Jannar 1916 ab folgende Aenderungen in den Bestimmungen über die Invaliden- und Hinter­bliebenenversicherung eingetreten.

1) Die Altersrente wird bei Vollendung des 65. (seit­her des 70.) Lebensjahres fällig.

2) Die Waisenrenten sind für alle Waisen eines ver­storbenen Versicherten gleich hoch: sie betragen je drei Zwanzigstel des Grundbetrags und der Steigerungssätze der Invalidenrente, die der Er­nährer zur Zeit seines Todes bezog oder bei In­validität bezogen hätte ^bisher nur für eine Waise 120 und für die übrigen nur M- Dazu kommt, wie bisher, für jede Waise der Reichszuschuß von jährlich 25 Mk.

3) Die in den §§ 1294 und 1295 bezeichneten Höchst­grenzen (Witwen- und Waisenrenten zusammen höchstens IVs so hoch als die Invalidenrente des Verstorbenen,- Waisenrenten zusammen höchstens so hoch als diese Invalidenrente) sind weggefallen.

4) Die Kinderzuschüsse für Jnvalidenrenten-Em- pfänger (je ein Zehntel der Rente) werden auch beim Vorhandensein von mehr als 5 Kindern unter 15 Jahren für jedes Kind (bisher nur höchstens 5 Zehntel für höchstens 5 Kinder) ge­währt.

In allen Fällen, in denen Renten seit dem 1. Januar 1916 festgesetzt sind, die sich nach den vor­stehenden neuen Bestimmungen höher stellen würden, erfolgt durch von Amtswegen eine anderweite Be­rechnung und entsprechende Nachzahlung an die Be­rechtigten. In diesen Fällen bedarf es einer Antrag- stellung nicht. Dagegen sind wegen der auf gründ der neuen Bestimmungen früher als bisher fällig S&UUijM

In Verbindung mit den Rentenaufbesserungen hat das neue Gesetz eine Beitragserhöhung vorge­schrieben. Sie wird am 1. Januar 1917 eintreten und beträgt für jede Lohnstufe 2 Pfg. wöchentlich. Unsere Bekanntmachung über die Höhe der im dortigen Kreis zu entrichtenden Jnvalidenversicherungsbeiträge er­fährt daher vom 1. Januar 1917 ab die Aenderung, daß für die Beiträge der Lohnklasse l, H, m, iv und v statt der bisherigen Wochenbeiträge von 16, 24, 32, 40 und 48 die neuen Sätze von 18, 26, 34, 42 und 50 treten. Beitragsmarken alten Wertes dürfen für Zeiten nach dem 1. Januar 1917 nicht mehr verwendet werden. Wer dann noch Marken alten Werts hat, kann sie bei den Postanstalten Umtauschen. Dieser Umtausch muß aber spätestens innerhalb zweier Jahre nach dem 1. Januar 1917 erfolgen.

Ich ersuche die Ortspolizeibehörden, Vorstehendes auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntnis zu bringen.

Königliches Versicherungsamt.

I. V. No. 1326. Der Vorsitzende:

I. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Fortsetzung auf der 4. Seite.

Bus der Heimat«

* (Papiere rsparnis in den Schule n.) Der Kultusminister ordnete an: Bet den Schwierigkeiten, die sich infolge des Krieges für die Herstellung von Papier ergeben haben, erscheint es dringend geboten, daß auch in den Schulen der Papierverbrauch soweit als irgend möglich eingeschränkt wird. Es ist vor allem darauf zu halten, daß die Schüler und Schüler- innen nur soviel Hefte führen, als für den Unter­richtszweck unumgänglich nötig ist, und daß sie ferner die Hefte voll ausnutzen, also bei den schriftlichen Darstellungen jede Raumverschwendung vermeiden und die Hefte auch regelmäßig aufbrauchen. Die Forderung, daß die Hefte noch mit besonderen Umschlägen zu versehen sind, ist schon unter gewöhn­lichen Verhältnissen nicht durchweg berechtigt, kann aber jedenfalls während des Krieges nicht beibehalten werden. In geeigneten Klassen und Fächern ist statt der Hefte in möglichst wettern Umfang die Schiefer­tafel zu benutzen.

* (Vorsicht bei Mitteilungen an deutsche Kriegsgefangene im Auslande!)Immer wieder wird die Beobachtung gemacht, daß in Briefen an die deutschen Kriegsgefangenen im Auslande von ihren Angehörigen Mitteilungen über Ereignisse in Deutsch­land (z. B. Bahnbauten, Errichtung besonderer Fab­riken usw.) gemacht werden, deren Bekanntwerden bei unseren Feinden im Interesse der Landesver­teidigung höchst unerwünscht ist. Dce mit unseren Kriegsgefangenen im Auslande in Briefverkehr stehende Bevölkerung kann nur aufs eindringlichste ermähnt werden, in ihren Briefen alle Angaben, die irgendwie mit unseren militärischen Maßnahmen in Zusammenhang stehen können, zu vermeiden.

* Die neuen Briefmarken und Postkarten werden am 28. Juli ausgegeben. Sie unterscheiden sich von den bisherigen Pfennigwerten dadurch, daß der Kopf der Germania frei in nicht gestricheltem Hintergrund steht. Die neuen Heftchen mit Marken zu 2K Pfg. erhalten einen grauen Umschlag. Später werden auch Freimarkenheftchen mit Marken zu 7'2 Pfennig und 15 Pfennig hergestellt. Die Heftchen zu 2 Mk. werden aufgebraucht und vorläufig nicht wieder hergestellt. Später werden auch Kartenbriefe zu 15 Pfennig ausgegeben. Bis dahin werden die alten mit einer Fünfpfennigmarke beklebt von der Post ver­kauft. Der Reichsabgabe unterließen Sendungen, die in der Nacht vom 31. Juli zum 1. August um 12 Uhr 1 Minute und später eingeliefert werden.

* (Eier in Gastwirtschaften.) Eine weitere Verordnung des Kriegsernährungsamts betrifft eine Einschränkung des Eierverbrauchs. Sie ist sofort in Kraft getreten und besagt: Gast-, Schank- und Speise­wirtschaften, in Vereins- und Erfrischungsräumen so­wie in Fremdenheimen, in Konditoreien und ähnlichen Betrieben dürfen Eier, roh oder gekocht, und Eier­speisen nur zum Mittagstische verabreicht und ent­gegengenommen werden. Die Kommunalverbände haben die Stunden festzusetzen, innerhalb deren hier­nach Eier nnd Eierspeisen verabreicht und entgegen­genommen werden dürfen. Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bezeichneten Behörden sind befugt, für den Eiuzelfall Ausnahmen zu gestatten. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer den Vorschriften dieser Verordnung oder den zu ihrer Ausführung erlassenen Bestim- ungen und Anordnungen zuwiderhandelt.

§ Hersfeld, 19. Juli. Am 18. Juli 1916 ist eine neue Bekanntmachung betr. Beschlagnahme und Bestandserhebung der deutschen Schafschur und des Wollgefälles bei den deutschen Gerbereien (W. 1. 1640 6. 16. KRA) erschienen, die anstelle der trägeren «emnntmacyung Lv. 1. 08US s. 15 KRA tritt. Durch diese neue Bekanntmachung wird ebenfalls der gesamte Wollertrag der deutschen Schafschur und das gesamte Wollgefälle bei den deutschen Gerbereien (auch das Wollgefälle von ausländischen Fellen), gleich­viel, ob die Wolle sich auf den Schafen, bei den Schaf­haltern oder an sonstigen Stellen befindet, beschlag­nahmt. Das Scheren der Schafe zu einer früheren als der in anderen Jahren üblichen Zeit ist nach wie vor verboten. Die Wolle muß innerhalb 12 Wochen nach dem Scheren oder Fallen an eine der folgenden vier Wollkämmereien zum Waschen eingeliefert werden:

1. Bremer Wollkämmerei, Blumenthal, Provinz Han­nover, 2. Woll-Wäscherei und -Kämmerei, Hannover- Döhren, 3. Leipziger Wollkämmerei, Leipzig, 4. Ham­burger Wollkämmerei, Wilhelmsburg a. d. Elbe. Die Veräußerung der beschlagnahmten Wolle ist vor ihrer Einlieferung zum Waschen oder innerhalb 10 Wochen nach ihrer Einlieferung allgemein erlaubt, jedoch mit Ausnahme der Veräußerung oder Lieferung an Ver- arbeiter der Wolle. Die bisher von der Kriegswoll- bedarf - Aktiengesellschaft in Berlin bezahlten Ueber­nahmepreise, die auf dem Höchstpreise für Wolle und Wollwaren vom-82. Dezember 1914 ruhen, bleiben die gleichen wie bisher. Die Kriegswollbedarf-Aktienge- fellschaft wird auf die zu gewährenden Preise bereits vor endgültiger Regelung Abschlagszahlungen ge­währen. Soweit die Wollen innerhalb der festge­setzten Frist nicht zum Waschen eingeliefert oder an die Kriegswollbedarf - Aktiengesellschaft veräußert worden sind, werden sie enteignet werden. Zu diesem Zwecke ist eine besondere monatliche Meldepflicht ein­geführt worden, die sowohl dem Eigentümer wie dem Verwahrer obliegt. Eine Freigabe von Wolle kann auf Antrag nur erfolgen, wenn es sich um geringe Mengen aus eigenem Besitz von Schafhaltern bis zum Höchstgewicht von 5 kg Rohgewicht handelt und die Wolle im eigenen Haushalt des Schafhalters bear­beitet, versponnen und verwendet werden soll, oder wenn es sich um Wollmengen handelt, deren Ankauf durch die Kriegswollbedarf - Aktiengesellschaft abge- lehut worden ist. Es ist die wichtige Uebergangsbe- stimmung getroffen worden, daß die bei Inkrafttreten der Bekanntmachung vorhandenen Wollvorräte ohne Rücksicht auf die im übrigen für die Einlieferung zum Waschen oder für die Veräußerung bestimmte Frist innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der Be- kanntmachnng in jedem Falle zum Waschen abge­liefert und veräußert werden dürfen. Hierdurch ist es Besitzern von Wollvorräte«, die ihre Wolle nicht innerhalb der in der früheren Bekanntmachung sest- gesetzten Frist veräußert haben, möglich, dies jetzt noch innerhalb eines Monats zu tun, ohne daß die Wolle enteignet wird. Der Wortlaut der Bekannt­machung, die eine Anzahl von Einzelbestimmungen enthält, ist im Tageblatt Nr. 167 veröffentlicht.

):( Hersfeld, 19. Juli. Seitens der hiesigen P0 l i z e i v e r w a lt u ng ist im Regierungsamtblatt folgende Bekanntmachung veröffentlicht: Die Firma Anhydat-Lederwerke Akt.-Ges. dahier hat zur Er­richtung einer Gerberei nebst Anbau auf ihrem Grund­stück Hinterem Haincheu Kartenblatt B. Parzelle ' ^ die Erteilung der Genehmigung beantragt. Es wird biet

Borhaben mit der Aufforderung veröffentlicht, etwaige Einsprüche binnen 14 Tagen bei der unterzeichneten Polizeibehörden wo die Beschreibungen, Zeichnungen nud Pläne zur Einsicht ausliegen geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen in dem Verfahren nicht mehr angebracht werden.

):( Hersfeld, 18. Juli. Wie wir hören, haben einige hiesige Fabrik-Firmen eine größereAnzahl Schweine angeschafft, welche zum Teil in den Wäldern in der Nähe des Hofes Meifebach und zum Teil in Wäldern bei Biedebach bis zum Spät-Herbst von Hirten gehütet werden. Im Herbst werden die Schweine an die Arbeiter, welche ein Schweine fett machen wollen, zu sehr mäßigem Preise, jedenfalls erheblich unter Selbstkosten abgegeben. Die Kosten für das Hüten, für das Beifutter etc. während des Sommers werden von den Fabriken getragen. Dieselben wollen hier­durch etwas dazu beitragen, die Fett- und Fleischnot zu mindern. Falls die Arbeiter der verschiedenen Fabriken die Schweine im Herbst nicht alle abnehmen können, sind die Fabriken auch bereit, Schweine zu günstigen Bedingungen an weniger begüterte Leute abzugeben.

Obergeis, 15. Juli. Dem 5jährigen Töchterchen eines z. Zt. im Felde stehenden Schreinermeisters, das sich an der Futter Maschine zu schaffen machte, wurde der kleine Finger abgeschnitten.

§ Reckerode, 18. Juli. Mit demEisernenKreuz wurde ausgezeichnet, der Gefreite Johs. K l 0 tz b a ch.

Rotenburg, 17. Juli. Insgesamt erzielte die Sammlung für die deutschen Kriegs- und Zivielgefan- genen in unserem Kreise 6879 Mark.

Cassel, 18. Juli. Aus dem dritten Stockwerk des Bereinslazaretts in der Weserstraße stürzte heute nachmittag um 3 Uhr aus unbekannter Ursache ein nervenkranker Verwundeter. In schwerverletztem Zu­stande hob man den Verunglückten auf und schaffte

Treysa, 16. Juli. Bon einem tragischen Geschick ist die Familie des früheren Butterhändlers Fröhlich im benachbarten Florshein heimgesucht worden. Bor 14 Tagen traf die Nachricht ein, daß der dritte Sohn im Kampfe fürs Vaterland den Heldentod erlitten habe. Nun wurde den betrübten Eltern die Mitteilung gemacht, daß auch der vierte Sohn, dessen Beurlaubung aus der Front beantragt war, ebenfalls gefallen sei.

Allmutshausen b. Homberg 18. Juli. Seit einigen Tagen spürt und sieht man in unseren nnd benach­barten Wäldern recht unangenehme Gäste: es sind Wildschweine, die sich in Kartoffel- und Getreide­feldern bemerkbar machen durch Aufwühlen und Zer­treten der Felder. Unsere Jäger sind ihnen auf der Spur, haben aber noch keinen der schwarzen Gesellen vors Rohr bekommen können. Man vermutet, daß es aus den benachbarten größeren Wäldern herüber­gekommenes Wechselwild ist, das sich hoffentlich nicht als Standwild einbürgert.

Carlshafen, 18. Juli. Das Söhnchen einer Casfeler Arbeiterin, das in dem benachbarten Dorfe Haueda bei seiner Großmutter in den Ferien sich aufhielt, wollte heute Morgen in Gesellschaft eiuiger kleiner Mädchen am Ufer des jetzt stark angeschwollenen Diemelflusses Brennesseln suchen, stürzte dabei in der Nähe der Mühle in den Fluß und ertrank

Oberelsunge», 18. Juli. Gestern mittag traf der 15jährige Härtung beim Mühen seinen jüngeren Bruder mit der Sense ins rechte Bein und verletzte ihn schwer. Der Junge mußte in das Landkrankenhaus zu Cassel übergeführt werden.

Göttingen, 18. Juli. Etwa 1000 junge polnische Gänse hat unser Magistrat auS dem Osten bezogen, um sie auf der Maschwiese zu verkaufen. Die Tiere sind zur Mast bestimmt. Sie werden zum Preise von 8-10 Mk. abgegeben, die Nachfrage nach den Tieren ist lebhaft.

Fulda, 17. Juli. Die diesjährige Bischofskonferenz findet am 22. August in Fnlda statt.

Frankfurt a. M., 17. Juli. Das hiesige Schöffen­gericht verurteilte eine Frau Dorothea Asbach, In­haberin des bekannten Geschäftes von Thomas in der Schillerstraße, eines der ersten Delikatessengeschäfte Frankfurts zu 5000 Mark Geldstrafe wegen K riegs­wuchers. Die Angeklagte hatte u. a. Rostbeef, bat zu 2,80 Mark das Pfund eingekauft war, zu 6,60 Mark verkauft.

Mainz, 13. Juli. Aus dem hiesigen Altertums- museum wurden 22 alte PorzellankuHstgegenuande, meist Figuren, gestohlen, die schätzungsweise einen Wert von 15 000 bis 20 000 Mark baden und einer umfangreichen in sich abgeschlossenen Porzellansamm­lung angehören. Vermutlich sind einzelne der ge­stohlenen Stücke nach Süddeutschland gekommen. Aus demselben Museum wurde übrigens vor einigen Jahren der Mainzer Kaiserbecher gestohlen, der bis heute verschwunden ist.