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Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Wte

für den Kreis Hersfeld

KMM

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- ' holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. ;

Nr. 166,

. Dienstag, den 18. Juli

1916

Hmtli»er Teil.

Hersfeld, den 14. Juli 1916.

Die von mir unterm 10. April 1916 im Kreisblatt No. 88 erlassene Anordnung über den An- und Ver­kauf von Butter im Kreise Hersfeld wird hierdurch aufgehoben.

Ich weise darauf hin, daß der Ankauf von Butter nach meiner Verordnung vom 23. November 1915, Kreisblatt No. 278, nur solchen Personen gestattet ist, die im Besitze eines von mir erteilten Erlaubnis­scheines sind.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

I. A. No. 8414. I. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Kgl. Lehranstalt für Wein-, Obst- und Garten­bau zu Geisenheim am Rhein.

Wir bringen hiermit zur Kenntnis, daß an der Kgl. Lehranstalt im Jahre 1916:

1. Ein Obstverwertungskursus für Männer und Haushaltungslehrerinnen in der Zeit vom 31. Juli bis 10. August,

2. ein Obstverwertungskursus für Frauen in der Zeit vom 14. bis 19. August abgehalten werden.

Die Kurse beginnen an den zuerst genannten Tagen vormittags um 8 Uhr. Der Unterricht wird theoretisch und praktisch erteilt, sodaß die Teilnehmer Gelegenheit haben, die verschiedenen Verwertungs­methoden einzuüben.

Das Honorar beträgt für den Kursus zu 1: für Preußen 10 Mk., für Richtpreisen 15 Mk.; für den Kursus zu 2: für Preußen 6 Mk., für Nichtpreußen 9 Mark.

Anmeldungen sind unter Angabe der Staatsan- MMMtllta*^«-^ rw»«.

Alles nähere ist aus den Satzungen der Lehran­stalt, die unentgeldlich verabfolgt werden, zu ersehen.

Der Direktor.

< Bus der Heimat«

§ Hersfeld, 17. Juli. (Beschlagnahme der Fahrradbereifungen.) Zu dem vor einiger Zeit erlassenen sogenanntenRadfahrverbot" ist nunmehr eine in einzelne gehende Bekanntmachung der Mili­tärbefehlshaber erschienen, die am 12. August in Kraft . treten soll. Danach werden alle in Privathand be­findlichen Fahrradbereifungen beschlagnahmt. Weiter- benutzung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen für ganz bestimmte Zwecke gestattet. Anträge sind unter Beifügung der Radfahrkarte bei den Polizei­behörden auf geschriebenem Vordruck zu stellen. Die Erlaubnis wird auf der Radfahrkarte bescheinigt. (Alle darnach nicht weiter zu benutzenden Bereifungen sollen allmählich eingezogen werden in derselben Weise, und durch dieselben Behörden wie seiner Zeit die Kupfer­kessel und das sonstige beschlagnahmte Hausmetall. Es werden Sammelstellen eingerichtet. Diese nehmen zunächst die freiwillig abgelieferten Bereifungen und zahlen soweit die Ablieferung nicht unentgeltlich geschieht je nach Güte festbestimmte Preise (zwischen 7 Mark und 75 Pfg. für Decke mit Schlauch). Alle nicht bis zum 15. September freiwillig abgelieferten Decken und Schläuche, die nicht zur Weiterbenutzung zugelassen sind, müssen angemeldet werden und werden enteignet. Sie sollen, ebenso wie die freiwillig abge­lieferten, durch den Handel denjenigen Personen zur Verfügung gestellt werden, die besondere Erlaubnis zum Radfahren erhalten haben. Auf diese Weise werden die in den Fabriken und bei Händlern befind­lichen Bereifungen ausschließlich für die Heeresver­waltung geliefert und doch daneben dem eingeschränkten Zivilbedarf die nötigen Ersatzstücke zugeführt. Von dem patriotischen Sinn unserer Radier und Radle- rinnen ist zu erwarten, daß der größte Teil der be­schlagnahmten Bereifungen freiwillig abgeliefert werden wird.

§ Hersfeld, 17. Juli. Man schreibt uns: Sämt­liche erbeuteten Druckwerke und Schriftstücke sind als Kriegsbeute zu behandeln und der Sichtungsstelle des stellvcrtretendenGeneralstabes zuzuführen. Keine Behörde, kein Truppenteil, kein Kriegsteilnehmer ist berechtigt, derartige Stücke zurückzubehalten oder sie an Bibliotheken, Museen, Händler usw. zu verschenken oder zu verkaufen. Nach dem Erlaß vom 80. Jannar 1915 (Armee-Verordnungsblatt Seite 49) haben die Behörden und Truppen im Kriegsgebiet derartiges Material, soweit es für die Oberste Heeresleitung von Bedeutung ist, an die Nachrichtenoffiziere bei den Armee-Oberkommandos, falls es jedoch zweifellos keinen Wert mehr für die Operationen hat, an die Generalkommandos abzugeben, die es der Sichttgungs- stelle des stellvertretenden Generalstabes zuleiten. Das entgegen diesen Bestimmungen auf anderem Wege in die Heimat gelangte Material ist unverzüg­lich an die Sichtungsstelle des stellt». Generalstabes

abzugeben. Wer trotzdem Beutestücke dieser Art zn- rückbehält oder von Dritten annimmt, macht sich strafbar.

):( Hersfeld, 17. Juni.Echte" goldeneRinge bot ein Karusselbesitzer R. von hier in den Wirt­schaften zu spottbilligem Preise unerfahrenen jungen Arbeitern an, denen er vorspiegelte, er müsse diese Kleinodien aus Not verkaufen. Die Ringe gingen flott ab. Bald aber merkten die Käufer, daß das angebliche Gold" schwarz wurde. Es stellte sich heraus, daß sie aus Messing und nicht den zehnten Teil des Preises wert waren. Der betriebsame Verkäufer war vom Schöpen- gericht Hersfeld wegen Betruges zu 8 Tagen Gefäng­nis verurteilt worden. Seine eingelegte Berufung wurde gestern von der Casfeler Strafkammer ver­worfen.

):( Hersfeld, 17. Juli. Ein Ueberfall auf ein junges Mädchen von kaum 16 Jahren aus dem Dorfe Beiershausen, ein Vorkommnis, welches sich am Abend des ersten Ostertages d. Js. ereignete, gelangte in der gestrigen Sitzung der Strafkammer zu Cassel zur gerichtlichen Sühne. Vor den Schranken standen der Waldarbeiter H. und die Landwirtssöhne W. und F., sämtlich aus Beiershausen, welche wegen gemein­schaftlichen Vergehens wider die Sittlichkeit unter An­klage gestellt waren. Da die drei Angeklagten noch in jugendlichem Alter von 18, 16 und 15 Jahren stehen, kam dieser Straffall anstatt vor dem Schwurgericht, vor der Strafkammer zur Verhandlung. Der Ueber­fall hat sich während eines gemeinschaftlichen Abend- spazierganges der Burschen und Mädchen des Dorfes auf der Landstraße zwischen Beiershausen und dem benachbarten Dorfe Kirchheim abgespielt. Es wurde unter Ausschluß der Oeffentlichkeit verhandelt. Die drei Angeklagten wurden für überführt angesehen, doch nahm der Gerichtshof nur tätliche Beleidigung an und bewilligte mit Rücksicht auf die große Jugend der Angeklagten mildernde Umstände. Die Stras- *««.4 0^4. H.IUKUU ueM--$^^t.Ure^

zu einer Gefängnisstrafe von 2 Monaten, den Mit­angeklagten W. zu einer solchen von 1 Monat und den letzten und jüngsten Angeklagten, den erst 15 Jahre alte F. zu 14 Tagen Gefängnis.

Bebra, 14. Juli. Heute nachmittag fand der von der Landwirtschaftskammer veranstaltete Ziegen- lämmer-Markt hier statt. Er war gut beschickt und die aufgestellten Lämmer waren durchschnittlich schöne, ein Beweis, daß man der Ziegenzucht in den letzten Jahren besondere Sorgfalt zugewendet hat. Der Umsatz war bei hohen Preisen, die sich zwischen 4570 Mk. bewegten, recht flott. Ein Vertreter der Land­wirtschaftskammer für Schleswig-Holstein kaufte eine Anzahl Lämmer an. Mit dem Markte war eine Prämierung der besten Tiere verbunden.

Bebra, 14. Juli. In der Aue bei Bebra haben Schüler einen roh bearbeiteten Steinhammer aus härtestem, granitartigem Sandstein gefunden. Er ist noch etwa 15 Zentimeter lang, bis 6 Zentimeter hoch und 7 Zentimeter breit, lief jedenfalls an einem Ende senkrecht, am andern wagerecht in einen stumpfen Keil aus und hat ein von oben bis zur Mitte vorge­triebenes, ziemlich sechseckiges Loch für den Stiel. Der also wohl nicht ganz gebrauchsfertig gewordene, sehr plumpe Steinhammer zeigt auf seiner Oberfläche alle Merkzeichen höchsten Alters.

Cassel, 15. Juli. (Die Gefahr des Wassertrinkens nach Obstgenuß. In Hessisch-Lichtenau starb ein fünf Jahre alter Knabe, der nach reichlichem Genuß von Beerenobst einige Tassen Wasser getrunken hatte, unter schrecklichen Schmerzen.

Cassel, 15. Juli. In einer großen hiesigen Ma­schinenfabrik flog dem Arbeiter Ludwig Jacho ein Eisenstück mit solcher Wucht gegen das Bein, daß der Mann mit zertrümmerter Kniescheibe dem Kranken­haus zugeführt werden mußte.

Cassel, 17. Juli. Als die Kaiserin am Sonnabend gelegentlich der Abfahrt einer Fürstlichkeit auf dem Oberstadtbahnhof weilte, trat ein 83jähriger Schwälmer in Landestracht zu der hohen Frau und begrüßte sie in biederer Weise; er habe den Feldzug 70 71 mit­gemacht.Das sehe ich" sagte die Kaiserin mit einem Blick auf seine ordengeschmückte Brust reichte dem Greise Huldvoll die Hand und richtete freundliche Worte an ihn.

Oberaula, 14. Juli. An Stelle des Heinrich Happel wurde der Landwirt Heinrich Richard in Jbra in den Vorstand des Oberaulaer Darlehuskaffenvercins ge­wählt.

Abterode, 12 Juli. Die Landwirt Witzelschen Ehe­leute hier feierten ihr goldnes Ehejubiläum. Beide leisten noch die schwersten landwirtschaftlichen Arbeiten. Der Jubilar ist 76 Jahre, die Jubilarin 81. W. ist Veteran des deutsch-französischen Krieges. Von seinen Söhnen sind zwei seit Kriegsbeginn im Felde. Das Jubelpaar erhielt das kaiserliche Gnadengeschenk.

Frankenberg, 10. Juli. Ein Schaf des Weiß­gerbers W. Balz brächte ein lebendes Lamm mit sechs Beinen zur Welt. Das dritte Beinpaar ist verwachsen und enspringt unterhalb des Halses.

Marburg a. L., 13. Juli. Batocki hilf! Eine Kirsche einen Pfennig. Die hiesigen Kirschen kosten 70 Pfg. das Pfund. Ein ganz genauer hat nun aus dem Pfund 70 Kirschen herausgezählt.

Bleicherode, 15. Juli. Eine Siedelung für Kriegs­beschädigte vor unserer Stadt ist seitens der Siedlungs­gesellschaft Sachsenland gesichert. Es handelt sich um 48 Morgen bisher im Besitze der Kirche gewesenen Landes.

Oelde (Westfalen), 15. Juli. Ein Patriot. Der Landwirt B. in Lette ließ einigen hiesigen Krieger­frauen und anderen Leuten, die vor kurzem Ferkel zum Preise von je 50 Mark von ihm erstanden hatten, je 10 Mark zurückzahlen.

Hünfeld, 14. Juli. Der Höchstpreis für das Pfund Heidelbeeren wurde im Kreise Hünfeld auf 16 Pfg' festgesetzt, für Heidelbeeren, außerhalb des Wohnorts des Sammlers im Kleinverkauf abgesetzt, auf 21 Pfg.

Fulda, 14. Juli. In Unter-Seibertenrod (Vogels­berg) zog sich ein junges Mädchen durch zu enges Schuhwerk eine kleine Wunde zu, die zu einer bis auf das Knochenmark führenden Entzündung sich aus- dehnte und nach drei Tagen den Tod herbeiführte.

Fulda, 14. Juli. Anläßlich des am 20. August auf der Wasserkuppe stattfindenden 12. Rhönturu festes in Verbindung mit einer großen militärischen Gelände­übung der Jungmannschaften aus den Kreisen Fulda, Gersfeld, Hanau, Hersfeld, Hünfeld und Schlüchtern wird nach der Geländeübung (zum ersten Male) auf der Wafferkuppe ein Feldgottesdienst, für jede Kon­fession getrennt, abgehalten.

Müs (Kreis Fulda), 14. Juli. Durch ein Schaden­feuer wurde die bereits große neue Borräte an Heu bergende Scheune des Landwirts Lotz hier eingeäschert. Die Entstehungsursache ist auf Selbstentzündung feucht eingebrachten Heues zurnckzusühren. Wohnhaus nebst

MsM» Hm verfthoul. Leider hat unser Ort noch keine Wasserleitung.

Aus der Rhön, 15. Juli. In Hammelburg gerieten beim Feueranmachen die Kleider des 12jährigen Kin­des des Tünchers Ernst in Flammen. Das Mädchen erlitt so schwere Brandwunden, daß es bald starb.

Gersfeld (Rhön), 13. Juli. Auf Veranlassung des Rhönklub-Zwetgvereins Poppenhausen (Rhön) wurde aus mächtigen, von Pfarreiangehörigen freiwillg und kostenlos zur Verfügung gestellten Eichenstämmen von Zimmermeister Friedr. Römmelt-Poppenhausen ein 12 Meter hohes Kreuz hergestellt. Herr Haupt­lehrer Schröder-Poppenhausen versah das Kreuz mit einer Tafel deren Inschrift lautet:Mein Volk, ge­denke derer, die auf deinen Höhen gestorben sind an ihren Wunden." Im Beisein zahlreicher Rhönklub- mitglieder u. a. ist nunmehr das Kreuz auf unserem höchsten Rhönberge errichtet worden. Die miteinge- grabene, in einer Flasche eingeschlossene Urkunde be­sagt, daß das Kreuz errichtet sei als ein Wahrzeichen zur Ehre Gottes und zum Andenken an unsere im großen Weltkriege 1914 16 gefallenen Brüder. In aller Kürze wird am Fuße des Kreuzes noch eine Felsen­gruppe erstehen und eine Tafel mit den Worten unseres obersten Kriegsherrn:Unter das Kreuz stelle ich mich, mein Haus, mein Volk und meine Ar­mee" angebracht werden.

Hanau, 15. Juli. In der Stadtverordnetensitzung ist Admiral Scheer zum Ehrenbürger der Stadt Hanau ernannt worden. Als sein Vater im Jahre 1867 von Obernkirchen bei Rinteln nach Hanau versetzt wurde, war der junge Scheer damals vier Jahre alt. Er hat also seine Jugend- wie auch Schulbildungszett in Hanau verlebt, sich überhaupt stets als Hanauer ge­fühlt und betrachtet.

Gelnhausen, 12. Juli. Ein bedauerlicher Unfall hat sich in Krofdorf in der Familie des Landwirts Krombach zugetragen. Auf dem elterlichen Grundstück bediente sich der 23jährige Sohn zum Verjagen der Vögel eines Gewehrs. Auf unaufgeklärte Weise ent­lud sich das Gewehr und die ganze Schrvtladung ging dem jungen Manne in den Kopf. Der Tod trat auf der Stelle ein.

Schlüchtern, 12. Juli. In Limbach hantierte der achtjährige Sohn des Landwirts Joh. Rüffelt mit dem Flvbert seines Vaters, wobei er das sechsjährige Töchterchen des Landwirts Gg. Rüffelt in den Kopf schoß. Die Kugel drang durch die Schläfe in das Ge­hirn, wo sie stecken blieb. Das Mädchen schwebt in Lebensgefahr.

Hanau, 14. Juli. Ein schweres Bootsv uglück hat sich in der vergangenen Rächt auf dem Main bei Hanau zugetragen. 20 Arbeiter wollten sich zu ihrer Arbeitsstelle au die Schleusenneudauten übersetzen lassen. In der Mitte des Stromes blieb der Fahr» baum in der Mainkette stecken und der schwere Kahn trieb fahrbaumloS abwärts. In ihrer Angst sprangen die Arbeiter in die Fluten. Während sich ein grober Teil durch Schwimmen rettete, andere gerettet werden konnten, fanden sechs Arbeiter den Tod in den Wellen. Keiner der Ertrunkenen konnte bisher gelandet werden.