Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
Download single image
 

Herssel-er Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Vuchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

WeBer

für den Kreis Hersfeld

i> SreisBIflit

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- i holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 165.

Sonntag, den 16. Juli

1916

Wider Teil.

Aufforderung zum gesteigerten Anbau von Winterraps und Winterrübsen.

Veröffentlichungen des Preußischen Landwirtschafts- ministeriums.

Die Erfahrungen des verflossenen Wirtschafts­jahres haben gelehrt, daß eine möglichst starke Ver­mehrung des verfügbaren Bestandes an Fett mit die wichtigste Aufgabe der Kriegswirtschaft darstellt. Eines der wirksamsten Mittel zur Erreichung dieses Zieles ist der vermehrte Anbau der Oelfrüchte, namentlich des Winterrapses und Winterrübsens, deren Aussaat unmittelbar bevorsteht.

Der Bundesrat hat für die Oelfrüchte im Wirt­schaftsjahr 1916 mit unbedeutenden Aenderungen die im Jahre 1915 gültigen Preise wie folgt festgesetzt:

Raps (Winter- und Sommers . . 60,00 Mk. Rübsen (Winter- und Sommer-) . 57,50

Hederich und Ravison..... 40,00

Dotter........... 40,00

Mohn........... 85,00

Leinsamen.......... 50,00

Hanfsamen......... 40,00

Sonnenblumenkerne...... 45,00

Senfsaat.......... 50,00

Ferner hat der Bundesrat bestimmt, daß jedem Oelsaatanbauer von 100 kg abgelieferter Saat auf Verlangen 35 kg der aus dem Samen gewonnenen Oelkuchen zu den für letztere festgesetzten Preisen zu­rückgeliefert werden müssen. Außerdem verbleiben die Oele, Oelkuchen und Oelmehle, die aus den den Erzeugern belassenen Oelsaatmengen anfallen, den Erzeugern. Dies trifft zu bei allen Oelfrüchten, so­fern die Gesamtvorräte in einer Hand nicht mehr als 10 kg ausmachen; bei Leinsamen darf der Erzeuger <**iiWK

eigenen Hauswirtschaft erforderlichen Vorräte.

In derselben Verordnung ist bestimmt worden, daß für die Oelsaaten der Ernte 1917 die Preise um i'o erhöht werden und es ist dafür gesorgt worden, daß diese Preise auch dann bezahlt werden, wenn die Verwertung der 1917er Oelsruchternte in die Friedens­zeit fällt, auch steht auf Anordnung des Bundesrats bereits fest, daß die Bestimmungen wegen der Rück­gabe von 35 kg Oelkuchen auf 100 kg abgelieferte Saat und wegen der zurückzubehaltenden kleinen Mengen bestehen bleiben.

Es ist also für Winterölfruchtsaat der Ernte 1917 ein Preis von 70 Mk. für je 100 kg bei Raps und von rund 67 Mk. für Rübsen gewährleistet, außerdem wird dem Anbauer reichlich die Hälfte der erzielten Oelkuchen zurückgegeben. Damit verspricht der Winter- vlfruchtbau eine völlig ausreichende Rente, und es darf erwartet werden, daß die Landwirte, die bisher schon Oelfrüchte gebaut haben, den Anbau wesentlich steigern, sowie daß andere Landwirte, die über ge­eignete Böden verfügen, den Oelfruchtbau wieder aufnehmen. Der Gewinn ist dem Getreide und den übrigen landwirtschaftlichen Kulturpflanzen gegenüber ein so hoher, daß ein erweiterter Anbau erwartet werden kann, trotz der Erschwernisse, die mit dem Anbau namentlich zu Kriegszeiten verbunden sind.

Die Oelfrüchte gedeihen am besten auf mit Stall­mist gedüngtem Lande, der Aufwand für die Stall­mistdüngung ist in Kriegszeiten beträchtlich höher als im Frieden und ein Teil der Stallmistdüngung, die nach dem Wirtschaftsplan anderen Früchten zugedacht war, wird für die Oelfruchtschläge in Anspruch ge- nommen werden müssen. Die Winterölfrüchte er­fordern eine Bodenbearbeitung ähnlich wie die Hack­früchte, die Saaten sind schon im Aussaatjahr durch Erdflöhe, während der Blüte durch Rapskäser ge­fährdet, die Ernte ist umständlich und wegen des leichten Anffpringens der Hülsen bei schlechtem Ernte- wetter oder mangelnder Sorgfalt mit Verlusten ver- bnnden. Aber alle diese Nachteile werden durch die nunmehr zugesicherten hohen Roherträge um so mehr ausgewogen, als der Winterölsaatbau auch große wirt­schaftliche Vorteile bietet. Bekanntlich fällt sowohl die Saat als die Ernte in solche Jahreszeiten, in denen andere dringliche Arbeiten im landwirtschaftlichen Be­triebe nicht vorliegen. Die Winterölfrüchte sind aus­gezeichnete Vorfrüchte und da sie frühzeitig abgeerntet werden, bleibt hinreichend Zeit zu den Bestellungs- arbeiten für das nachfolgende Wintergetreide.

Wenn die deutschen Landwirte im dringendsten Interesse der Gesamtwirtschaft eine wesentliche Er­weiterung des Winter-Oelfruchtbanes eintreten lassen, so besteht deshalb keinerlei Gefahr für die Brotver- forgung. Vor dem Kriege sind im Deutschen Reiche schätzungsweise 70 000 Tonnen Raps- und Rübsensaat aus eine Fläche von rund 40 000 ha geerntet worden. Die mit Getreide und Hülsenfrüchten an gebaute Flüche bezifferte sich im Jahre 1913 auf 16 250 000 ha. Die Anbaufläche der Wiuter-Oelfrüchte betrügt also rund 0,24% der dem Getreide- und Hülsenfrnchtanban ein- geräumten Flüche. Daraus geht hervor, daß auch eine sehr beträchtliche Vermehrung des Oelfruchtbaues für

die Brotversorgung gänzlich belanglos ist, daß sie da­gegen in der wirksamsten Weise dem Fettmangel ab-

Berlin, den 28. Juni 1916.

* * * Hersfeld, den 12. Juli 1916. Wird veröffentlicht.

Tgb. I. 7132. Der Landrat.

I. V.:

Funke, Kreissekretär.

Amtliche Bekanntmachung der Landwnschafskammer.

Vorträge über Pilze und ihre Verwertung.

Trotz aller bisher getroffenen behördlichen Maß­nahmen zur Förderung des Pilzgenuffes gehen jährlich noch Tausende von Zentnern dieses wichtigen Nah­rungsmittels ungenutzt verloren. Größtenteils dürfte dies auf die namentlich in rein ländlichen Gegenden herrschende Unkenntnis der Pilzarten und die dadurch bedingte Furcht vor dem Genuß giftiger Pilze zurück- zuführen sein. Es erscheint daher notwendig, die Pilzkunde noch mehr zu pflegen, als dies bisher durch Verteilung von Tafeln der eßbaren und giftigen Pilze geschehen ist. Dies kann dadurch erreicht werden, daß Pilzkundige in den ländlichen Gegenden kurze Vor­träge über Pilzkunde halten und im Anschluß an die­selben mit der ländlichen Bevölkerung Pilzwanderugen verunstalten, um die Teilnehmer au der Hand des gefundenen Materials über die in der betr. Gegend vorkommenden eßbaren Pilze, ihre Ernte, ihre augen­blickliche Verwertung im Haushalte und die Aufbe­wahrung von Vorräten durch Einkochen oder Eintrocknen zu unterrichten.

Auf eine Anfrage der Landwirtschaftskammer haben sich eine Anzahl Herren bereit erklärt, derartige Vorträge mit anschließenden Pilzwanderungen zu vec-

u. a. Winterschuldirektor Fürst in Hersfeld (Kreis Hersfeld.)

Kosten entstehen durch die Vorträge nicht. Den Gemeinden, landwirtschaftlichen Vereinen, Genossen­schaften usw. wird dringend empfohlen, von dieser Möglichkeit zur Förverung der Pilzkenntnis und des Pilzgenuffes ausgiebig Gebrauch zu machen und sich wegen Veranstaltung von Vortrügen unmittelbar an den oben genannten Herrn zu wenden.

Tgb.-Nr. 5032 16.

Cassel, den 5. Juli 1916.

Der Vorsitzende

der Landwirtschaftskammer für den Reg.-Bezirk Cassel: J. V.: von K e n d e l l.

* ... *

Hersfeld, den 11. Juli 1916. Wird veröffentlicht.

Tgb. I. 7402. Der Landrat.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 5. Juli 1916.

Der Firma Schimmelpfeng sind 48 Ztr. Nudeln überwiesen worden für die Landbevölkerung des Kreises. Etwaige Bestellungen sind dorthin zu richten. Tgb. No. K. G. 1903. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 12. Juli 1916.

Bekanntmachung.

Der Höchstpreis für, für den menschlichen Genuß voll taugliches Rindfleisch das von notgeschlachtetem Vieh stammt, wird für den Umfang des Kreises Hersfeld auf 1,80 Mark für das Pfund festgesetzt, falls der Käufer Fell, Kopf und Eingeweide zu seinen Gunsten verwenden kann, anderenfalls auf 1,50 Mark für das Pfund. Auf diesen Preis hat der Eigentümer des notgeschlachteten Stückes beihr Verkauf an den Metzger Anspruch, Uebertetungen vorstehender Höchst­preise werden mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft.

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

I. A. No. 8207. J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Bus der Heimat«

§ Hersfeld, 15. Juli. (W i r m ü s s e n l> t n d u r ch!> Niemand kann und wird leugnen, daß dem deutschen Volke in den schweren Wochen bis zur Einbringung der heranreifenden Ernte Entbehrungen auferlegt sind, die namentlich von seinen minderbemittelten Teilen hart empfunden werden. Der Fleischgenuß bleibt äußerst beschränkt, auch die Brotration kann im allgemeinen nicht erhöht werden, die Frühkartoffeln kommen allmählich auf den Markt, sind aber in den Mengen begrenzt und stehen im Preise naturgemäß

erheblich höher als die der alten Ernte. Soweit das irgend möglich war, ist für Ersatz gesorgt worden; wo Kartoffeln sehlten, wurde mehr Brot, auch Eier und Graupen oder Hülseufrüchte, vereinzelt sogar Fett oder Speck gegeben. Die Schwerarbeiter haben ins­gesamt eine Nahrungszulage erhalten. Die Kartoffel- verfütterung ist ganz verboten, aller zur Verfütte- rung bestimmter Zucker für Zwecke der menschlichen Ernährung zur Verfügung gestellt worden. Trotz alledem die deutsche Küche hat in diesen Wochen einen schweren Kampf durchzufechten. Niemand zweifelt daran, daß sie ihn siegreich durchfechten wird. Es wäre nie wieder gut zu machen", schreibt sehr treffend dasZentralblatt der christlichen Gewerk­schaften",wenn wir kurz vor dem Ziele versagen wollten. Unsere Gegner bauen darauf als auf ihre letzte Rettung. Wir müssen durch die kritische Zeit hindurch und wir wollen hindurch als Männer, die an den Sieg ihrer Sache glauben." Das Organ der christlichen Gewerkschaften fordert die Vertrauensleute seiner Verbände aus, die Aufklärung über die Lage und über das, was sie verlangt, in die Masse hinaus- zutragen. Wer durch Wort und Schrift auf weitere Preise Einfluß üben kann, sollte die gleiche vaterländische Pflicht erfüllen. Nicht, damit wir durchkommen daran ist von vornherein nicht der leiseste Zweifel zulässig sondern damit wir alle unsere Opfer leicht und gern tragen, im vollen Bewußtsein des großen Zieles, das sie fordert.

):( Hersfeld, 15. Juli. Wir machen auf die im- Inseratenteil abgedruckte Bekanntmachung betr. Brotkartenausga be für die Bewohner der nachstehend verzeichneten Straßen: Meisebacher­straße 5109, Schlippental 962, Friedhof 1, Im Bock 111, Fezies 1193, Lohmühlenweg 616, Knotten- gafse 6, Wehnebergerstraße 1149, Glimmesmühle 4, Dippelstraße 111, 210, Untere Frauenstraße 144, besonders aufmerksam. Die Ausgabe der Brotkarten findet von jetzt ab im Stadtwagengebäude am Klaus-

):( Hersfeld, 15. Jnli. Einstweilig angestcllt wurde der Schulamtsbewerber S ch i m m e l p f e n g in Biede- bach. Pfarrer Kaiser in Obergeis wurde zum Orts- schulinspektorfüröasKirchspielRaboldshausen ernannt.

):( Hersfeld, 15. Juli. Mit dem Eisernen Kreuz wurde ausgezeichnet der Musketier Heinrich Otterbein von der 6. Comp. des Res.-Jnf.-Regt. 252, Sohn des Schuhmachermeisters Herrn Johannes Otterbein hier.

):( Hersfeld, 15. Juli. Dem Gefreiten Moritz Goldschmidt, Sohn des Herrn Samuel Goldschmidt 2. hier, wurde das Bayrische Militärverdienstkreuz mit Schwertern verliehen.

«36a, 13. Juli. In der Nacht vom Sonntag zum Montag wurden hier durch den Kriegsinvaliden Johannes Weißenborn, Inhaber des Eisernen Kreuzes 2. Klasse, und den Füssilier Wilhelm Börner, z. Zt. aus Urlaub, 5 Franzosen gefangen genommen. Die Festgenommenen, welche der hiesigen Gendarmerie ausgeliefert wurden, sind anscheinend aus dem Ge­fangenenlager Langensalza ausgebrochen und haben sich tagsüber im Walde verborgen gehalten.

Hilgershansen, 11. Juli. Wegen übermäßiger Preissteigerung wurde die hier wohnende Ehefrau Elisabeth Knöpfel geb. Schneider vom Caffeler Amts­gericht zur Zahlung von 20 Mk. Geldbuße, im Nicht- beitreibungssalle 4 Tagen Gefängnis verurteilt.

Bleicherode, 13. Juli. Der hier bei seiner Tochter wohnende Privatmann H. Gr. brächte sich in selbst­mörderischer Absicht drei Revolverschüsse bei, die den Tod herbeiführten. Den Grund der Tat sieht man in einem schweren Nervenleiden^.

Riuteln, 13. Juli. Der älteste Soldat des zehnten Armeekorps, Oberstleutnant Gärtner, Kommandeur des Landsturm-Ers.-Bat. Nr. 19 in Delmenhorst, feiert am morgigen Freitag seinen 80. Geburtstag. Nach seinem lieber tritt in den Ruhestand im Jahre 1891 war er zwanzig Jahre hindurch Bürgermeister unserer Stadt. Bald nach Kriegsausbruch übernahm er dann sein jetziges Kommando.

Heiligeustadt, 12. Juli. Vor der hiesigen Straf­kammer stand der Fürsorgezogling Franz Vikarius aus Cassel, der mit einem Spießgesellen aus Cassel über Eschwege aufs Eichsfeld gekommen war und in Krombach und Rüstungen Beutezüge unternahm. Ostersonntag war in Krombach eingebrochen worden. An einem Sonntag sollte wieder in Rüstungen, wo V. früher in Pflege war, eingebrochen werden, als die Einwohner in der Kirche waren. Sie wurden bei ihrem Vorhaben gestört. Während der Mitbeteiligte entfliehen konnte, verkroch V. sich unter einem Bette und konnte gefaßt werden. Er wurde zu 6 Wochen Gefängnis verurteilt.

Bad Wilduugen, 13. Juli. Die Ehefrau Müller aus 'Netze wurde vom hiesigen Schöffengericht in der BerufungSverhandlung zu 80 Mark Geldbuße ver­urteilt, weil sie den Butterhöchstpreis überschritten hatte. Der erste Strafbefehl hatte auf 50 Mark gelautet