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hersselder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- » * »i

zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei DOlSluUCl ^ersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld. 1

für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis beträgt für die rinf-altige Zeile 10 Pfennig im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- ' holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werttag nachmittags. ;

Nr. 158,

Sonnabend, den 8. Jnli

1916

Amtlicher Teil.

Ausführungsbestimmungen

zu der Verordnung über nntaugliches Schuhwerk.

Vom 22. Juni 1916.

Auf Grund des § 2 der Verordnung des Bundes­rats über untaugliches Schuhwerk vom 21. Juni 1916 tRetchs-Gesetzbl. S. 541) wird folgendes bestimmt:

Die Vorschriften der Verordnung sind auf Schuh- werk anzuwenden, das zum Gebrauch auf der Straße, beim Wandern, auf der Jagd und dergleichen bestimmt ist und das in der Hauptsache aus Leder zu bestehen pflegt, ohne Unterschied, ob es für Männer, Frauen oder Kinder bestimmt ist. Dazu gehören auch Leder­schuhe mit Stoffeinsätzen sowie Lackstiefel und Lack­schuhe.

Zeug- und Leinenschuhe, Strand-, Tennis-, Turn-, Kletterschuhe und dergleichen fallen nicht unter die Vorschriften der Verordnung, auch nicht gewendetes Schuhwerk, Tanz- und Hausschuhe, Pantoffel und der­gleichen.

§ 2.

Doppelsohlen sind als Laufsohlen im Sinne des § 1 Abs. 1 der Verordnung anzusehen.

Die Vorschriften des § 1 Abs. 1 der Verordnung gelten auch für Absätze, die mit Metallbeschlag ver­sehen sind.

Die Stärke (Höhe), in welcher der Absatz aus Leder bestehen muß, wird auf 1 Zentimeter von der Lauf­fläche an festgesetzt.

8 3

Das Verbot des § 1 Abs. 1 der Verordnung gilt für Pappe jeder Art, auch für gehärtete, gepreßte, ge­walzte oder in anderer Weise bearbeitete Pappe und ohne Rücksicht auf die Benennung oder auf die bei der Herstellung verwendeten Zusatzstoffe.

' Die WW WfWtoW^WTW^ als bei jedem angegeben ist, geeignet, Leder zu ersetzen, und zwar

in dem Absatz, abgesehen von dem oberen Teile: Holz und die unter den Bezeichnungen Melvo und Hidite bekannten Kunsterzeugnisse,

in der Hinterkappe:

das unter der Bezeichnung Granitol bekannte Kunsterzeugnis.

Die Brandsohle kann durch Ueberziehen mit Web­stoff verstärkt werden.

§ 5.

Die im § 1 Absatz 2 der Verordnung vorge- schriebene Bezeichnung ist von dem Hersteller anzu- bringen. Sie besteht in den WortenLaufsohle nicht

Die im 8 9 Abs. 2 Halbsatz 2 der Verordnung vor­geschriebene Bezeichnung ist von demjenigen (Hersteller oder Händler) anzubringen, in dessen Besitze sich die Ware befindet. Sie muß die für die einzelnen Schuh- teile verwendeten Stoffe angeben, z. B.Brandsohle aus Linoleum",Hinterkappe aus Pappe."

Die Bezeichnung muß in deutscher Sprache abge­faßt, deutlich, dauerhaft und leicht lesbar sein. Sie ist auf einem aus festem Stoffe (Pappe oder der­gleichen) bestehenden Zettel von der Form eines recht­winkligen Vierecks mit gleichen, je 5 Zentimeter langen Seiten aufzudrucken. Der bedruckte Zettel ist an jedem Schuh oder Stiefel dauerhaft zu befestigen. Das Feilhalten und Verkaufen von Schuhwerk ohne die erforderlichen Zettel ist unzulässig.

8 6.

Der nach § 5 der Verordnung auszuhängende Ab­druck ist in großer, deutlicher Schrift herzustellen. Der Aushang muß in die Augen fallen und so ange­bracht sein, daß er von jedermann leicht gelesen werden kann.

§ 7.

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung unterliegt auch Schuhwerk, das in der Herstellung begriffen ist, dein Verbote des § 1 Abs. 1; die Fertigstellung ange­fangener Gegenstände, ohne Rücksicht auf die Vor­schriften des 8 1 Abs. 1 der Verordnung, ist nur noch bis zum 8. Juli 1916 zulässig. Alsdann noch un­fertige Schuhe und Stiefel sind nicht als vorher her­gestellt im Sinne des § 9 Abs. 2 Halbsatz 1 anzusehen und sind, wenn sie den Anforderungen des § 1 Abs. 1 der Verordnung nicht entsprechen, vom Verkehr ausgeschlossen.

Berlin, den 22. Juni 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Dr. Helffertch.

Hersfeld, am 27. Juni 1916. Wird veröffentlicht.

i. 7058. Der Landrat.

J. N.:

Funke, Kretssekretär.

Hersfeld, den 27. Juni 1916.

An die sämtlichen Schulvorstände des Kreises.

Gemäß dem Erlaß des Herrn Unlerrtchtsministcrs

vom 6. November 1913 11 HI A 1603 I 11 11 pp. welcher auf Seite 11 des amtlichen Schulblattes für 1914 abgedruckt ist, wird unter Berücksichtigung der örtlichen Bedürfnisse und wirtschaftlichen Verhältnisse bezüglich der Lage der Sommer- und Herbstferien für die ländlichen Schulen des Kreises Hersfeld in Uebereinstimmung mit dem Herrn Kreisfchulinspektor einheitlich folgendes bestimmt:

Für die Sommer- und Herbstferien kommt ins­gesamt eine Dauer von 46 Tagen in Betracht. Die Sommerferien werden 25 Tage und die Herbstferien 21 Tage umfassen. Die Sommerferien nehmen, am 31. Juli ihren Anfang und endigen mit dem 24. August 1916. Die Herbstferien beginnen am 25. September und dauern bis zum 15. Oktober 1916.

Sollten die Schulvorstände aus irgend welchen besonderen Gründen eine Abweichung von dieser Ferienordnung wünschen, so ist rechtzeitig ein ent­sprechender Antrag durch Vermittlung des Herrn Kreisschulinspektors in Cassel an mich einzureichen. Tgb. No. I. 6277. Der Landrat.

I, B.:

Funke, Kreissekretär.

Hersfeld, am 1. Juli 1916.

Im Monat Juni d. Js. sind von mir den nach­benannten Persönlichkeiten Jagdscheine erteilt worden:

A. Jahresjadscheine:

a. entgeltliche.

am 2./6. dem Müller Peter Kleinkauf in Reilvs,'

am 3. 6. dem Oeeonomen der Kriegsschule Fritz Zobel in Hersfeld,'

am 3.6. dem Handlungsgehülfen Peter Schlößler in Hersfeldj

am 5.6. dem Tuchfabrikanten Ludwig Braun in Hersfeld,'

am 7.6. dem Domänen-Pächter Karl Eschstruth zu Wilhelmshof',

am 4. 6. dem Gutsbesitzer Karl Reinhard in Unter- win ^ rpefirwPPi

am 10. 6. dem Lederfabrikanten Christian Rechberg in Hersfelö,'

am 13. 6. dem Lehrer Erwin Göring in Eisenach,'

am 16. 6. dem Gastwirt Justus Göbel in Wüstfeld,'" am 16/6. dem Postsekretär Glebe in Hersfeld,'

am 29. 6. dem Oswald Anders in Heringen;

am 29. 6. dem Arzt Dr. med. Hans Prüß z. Zt. in Hersfeld;

b. unentgeltliche:

Keine.

B. Tagesjagdscheine:

am 30. 6. dem Gastwirt Johannes Steinberger in Reimboldshausen.

Der Landrat.

J. V.:

v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.

Bus der Heimat.

* (Billiges Sohlleder.) Um eine Verbilli- gung des Besohlens des Schuhwerkes für die minder­bemittelte Bevölkerung zu ermöglichen, hat das Kriegs­ministerium für den Landesarmenverband Cassel 1020 000 Kilogramm Sohlleder zu einem Vorzugs­preis zur Verfügung gestellt. In den Kreisen des Regierungsbezirks sind jetzt Erhebungen über den Bedarf angeordnet.

* (Eine Pflicht der Dah einigeblie benen). Der RufDas Gold in die Reichsbank" hat in den Herzen aller Volksgenossen, die ihr Vaterland lieben, begeisterten Widerhall gefunden. Reich und Arm, Vornehm und Gering, Bauer und Städter haben be­reitwillig ihre Truhen und Schränke geöffnet. Heute weist unsere Reichsbank einen Goldschatz von nahezu 2' 2 Milliarden auf und widerlegt mit dieser stolzen Ziffer aufs schlagendste die Mär unserer Feinde vom finanziellen Zusammenbruch unseres Vaterlandes! Ge­wiß, vieles ist damit erreicht, eine sichere goldene Grundlage für das stolze Gebäude unserer Geldwirt- schaft ist geschaffen. Aber immer noch gilt es rastlos weiter zu arbeiten! Weite Gebiete des feindlichen Landes in Ost und West sind von unseren siegreichen Truppen besetzt. Nachdem hier die deutsche^ Ver­waltung Ordnung geschaffen hatte, stellte sich Handel und Verkehr wieder ein; aber das Notwendigste fehlte, das allgemeine Tauschmittel: das Geld. Da mußte die Reichsbank einspringen und mit ihren Noten ine weiten Gebiete versorgen. Sie mußte weiterhin tm eigenen Lande das ihr zugeführte Gold im Verkehr durch Noten ersetzen mib das Heer mit den erforder­lichen Zahlungsmitteln versehen. Ein gewaltiges Anschwellen ihres Notenumlaufs war die Folge. Nun muß aber die Reichsbank für die ausgegebenen Banknoten mindestens ein Drittel der Summe in bar vorrätig halten. Je günstiger die Bardeckung der Noten ist, d. h. also je mehr bares Geld in den Kasten der ReichSbank liegt, desto eher wird es unseren Feinden zum Bewußtsein kommen, daß Deutschland auch finanziell unbesiegbar ist. Darum ist es Pflicht jedes Deutschen an seinem Teile dazu beizutragen,

daß das Deckungsvcrhältnis der Noten durch den Barvorrat möglichst günstig ist. Das kann dadurch erreicht werden, daß einerseits, wie es die Gold­sammlung erstrebt, alle bare Münze ausnahmslos in die Kassen der Reichsbank geleitet und andererseits in der Verwendung von Papiergeld die äußerste Sparsamkeit geübt wird. Niemand speichere Bank­noten und Kassenscheine auf oder trage sie nutzlos in der Brieftasche mit sich herum! Wenn ich der Reichs­bank 120 Mark in Banknoten vorenthalte, zwinge ich sie, dafür mindestens ein Drittel in Metall als Deckung bereitzustellen. Oder anders ausgedrückt: Wenn ich der Bank 120 Mark in Banknoten zurück- bringe leiste ich dem Vaterlande denselben Dienst, als wenn ich 40 Mk. in Metallgeld einzahle; denn für die Banknoten, die ich der Bank zurückbringe, braucht sie keine Dritteldeckung zu halten. Wie entledige ich mich aber am vorteilhaftesten der überflüssigen Banknoten, diene meiner Bequemlichkeit und mache noch ein Ge­schäft dabei'? Indem ich mir bei einer Bank, Spar­kasse, Genossenschaft oder bei der Post ein Konto ein= richten lasse und das Geld dort einzahle. Habe ich Zahlungen zu leisten, so brauche ich das Geld nicht abzuheben, sondern beauftrage die betreffende Bank usw., aus meinem Guthaben dem Konto des Zahlungs­empfängers den schuldigen Betrag gutzuschreiben. Dazu ist kein Pfennig Geldes nötig. Keine Gefahr des Diebstahls oder des Verlustes durch Feuer oder Un­achtsamkeit, durch Verzählen oder Falschstücke: undoben- drein bringt das Geld in der Regel noch Zinsen! Bor Allem aber diene ich auf diese Weise durch die Erspar­nis an Umlaufsmitteln den Interessen des Vaterlandes Darum auf, Gewerbetreibende, Kaufleute, Handwerker, Landwirte, Beamte und Privatleute! Wer von euch noch kein Konto hat, lasse sich unverzüglich ein solches einrichten. Jeder Tag der Versäumnis ist eine Pflichtverletzung gegenüber dem Vaterlande!

"Die Gerichtsferien, die, wie alljährlich, am 15. Juli beginnen und bis zum 15. September dauern, bedingen für m anche Prozesse, die einen Anf- W«^******^V*"*^

Unterbrechung bezw. Verlangsamung des Ver­fahrens. Unbeeinflußt von den Ferien bleiben u. a. Strafprozesse, dringende Angelegenheiten, Mahnver- fahren, Wechselklagen und andere Fälle, wie die so­genannten freiwilligen Klagen, die als Feriensachen zur Verhandlung gelangen müssen. Auf einen vor den Ferien oder während derselben gestellten Antrag können auch Verhandlungstermine in den sonst nicht zulässigen Prozessen anberaumt werden.

Bebra, 5. Juli. Heute nachmittag gingen hier mehrere schwere, von langanhaltendem wolkenbruch- artigen Regen begleitete Gewitter nieder. Die vor einigen Jahren regulierte Beber konnte die Wasser- massen nicht fassen, dieselben überfluteten die an­grenzenden Ortsstraßen und drangen auch in die Ge­höfte ein, so daß teilweise das Vieh aus den Ställen in Sicherheit gebracht werden mußte. Auch die Sol z ist über ihre Ufer getreten. Der durch das Unwetter in der Feldflur angerichtete Schaden dürfte erheblich sein.

Bebra, 6. Juli. Die hiesige Sammlung für die Gefangenenspende hat annähernd 1300 Mark ergeben. Die Sammlerinnen haben ein Bild der Kaiserin, der Schutzherrin der Spende, erhalten.

Cassel, 7. Juli. jFerienpaten.) Am kommenden Montag vormittag werden die Kinder die Reise zu ihrenFerieneltern" antreten. Für die Strecke der Main-Weser-Bahn und die anschließenden Strecken bis nach Niederbeißheim wird ein um 10 Uhr 25 Min. abfahrender Sonderzug die frohe Fracht aufnehmen. Für die anderen Strecken werden die fahrplanmäßigen Züge benutzt.

Friedrichshansen jBez. Cassel), 4. Juli. Vom Blitz erschlagen wurde der 18jährige Sohn des Land­wirts Lauer, der bei einem Gewitter unter einem Baum Schutz suchte. Sein Vater, der vor einiger Zeit auch einen Sohn im Felde verlor, kam, da er im Freien verblieben war, mit Schrecken davon.

Cassel, 6. Juli. Prinzessin Eitel Friedrich ist mit Gefolge heute nachmittag 4 Uhr 16 Minuten auf dem Oberstadtbahnhofe eilige troffen. Die Prinzessin, die zum Besuche der Kaiserin hier weilt, wurde im kaiserlichen Kraftwagen vom Bahnhof abgeholt.

Carlshafen, 6. Juli. Dieser Tage ertrank in der Nähe von Gottstreu ein ausländischer Arbeiter, und zwar in einem tiefen Tümpel nahe der Weser, nicht in der Weser selbst. Man vermochte nicht, die Leiche aus der Tiefe zu bergen. Ein Mitglied einer vorüber* ziehenden Zigeunerbande tauchte jetzt nach dem Er­trunkenen und brächte ihn aus Tageslicht.

Sontra, 6. Juli. Die Schweine'euche Herrjcht hier seit vierzehn Tagen in außerordentlicher Stärke. Schon sind fünfzehn Gehöfte betroffen. 20 Stück Vieh mußten bereits abgeschlachtet werden.

Wanfried, 5. Juli. Aus der Werra gezogen wurde hier die Leiche einer jungen Frau aus Trepurt. Die Bedauernswerte, deren Mann im Felde steht, war an einem Gemütsteiden erkrankt und sollte in eine Heilanstalt gebracht werden. Ehe dies geschehen konnte, hat sie den Tod im Flusse gesucht und gefunden.