hersselder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- » * »i
zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei DOlSluUCl ^ersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld. 1
für den Kreis Hersfeld
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Nr. 158,
Sonnabend, den 8. Jnli
1916
Amtlicher Teil.
Ausführungsbestimmungen
zu der Verordnung über nntaugliches Schuhwerk.
Vom 22. Juni 1916.
Auf Grund des § 2 der Verordnung des Bundesrats über untaugliches Schuhwerk vom 21. Juni 1916 tRetchs-Gesetzbl. S. 541) wird folgendes bestimmt:
Die Vorschriften der Verordnung sind auf Schuh- werk anzuwenden, das zum Gebrauch auf der Straße, beim Wandern, auf der Jagd und dergleichen bestimmt ist und das in der Hauptsache aus Leder zu bestehen pflegt, ohne Unterschied, ob es für Männer, Frauen oder Kinder bestimmt ist. Dazu gehören auch Lederschuhe mit Stoffeinsätzen sowie Lackstiefel und Lackschuhe.
Zeug- und Leinenschuhe, Strand-, Tennis-, Turn-, Kletterschuhe und dergleichen fallen nicht unter die Vorschriften der Verordnung, auch nicht gewendetes Schuhwerk, Tanz- und Hausschuhe, Pantoffel und dergleichen.
§ 2.
Doppelsohlen sind als Laufsohlen im Sinne des § 1 Abs. 1 der Verordnung anzusehen.
Die Vorschriften des § 1 Abs. 1 der Verordnung gelten auch für Absätze, die mit Metallbeschlag versehen sind.
Die Stärke (Höhe), in welcher der Absatz aus Leder bestehen muß, wird auf 1 Zentimeter von der Lauffläche an festgesetzt.
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Das Verbot des § 1 Abs. 1 der Verordnung gilt für Pappe jeder Art, auch für gehärtete, gepreßte, gewalzte oder in anderer Weise bearbeitete Pappe und ohne Rücksicht auf die Benennung oder auf die bei der Herstellung verwendeten Zusatzstoffe.
—' Die WW WfWto’W^WTW^ als bei jedem angegeben ist, geeignet, Leder zu ersetzen, und zwar
in dem Absatz, abgesehen von dem oberen Teile: Holz und die unter den Bezeichnungen Melvo und Hidite bekannten Kunsterzeugnisse,
in der Hinterkappe:
das unter der Bezeichnung Granitol bekannte Kunsterzeugnis.
Die Brandsohle kann durch Ueberziehen mit Webstoff verstärkt werden.
§ 5.
Die im § 1 Absatz 2 der Verordnung vorge- schriebene Bezeichnung ist von dem Hersteller anzu- bringen. Sie besteht in den Worten „Laufsohle nicht
Die im 8 9 Abs. 2 Halbsatz 2 der Verordnung vorgeschriebene Bezeichnung ist von demjenigen (Hersteller oder Händler) anzubringen, in dessen Besitze sich die Ware befindet. Sie muß die für die einzelnen Schuh- teile verwendeten Stoffe angeben, z. B. „Brandsohle aus Linoleum", „Hinterkappe aus Pappe."
Die Bezeichnung muß in deutscher Sprache abgefaßt, deutlich, dauerhaft und leicht lesbar sein. Sie ist auf einem aus festem Stoffe (Pappe oder dergleichen) bestehenden Zettel von der Form eines rechtwinkligen Vierecks mit gleichen, je 5 Zentimeter langen Seiten aufzudrucken. Der bedruckte Zettel ist an jedem Schuh oder Stiefel dauerhaft zu befestigen. Das Feilhalten und Verkaufen von Schuhwerk ohne die erforderlichen Zettel ist unzulässig.
8 6.
Der nach § 5 der Verordnung auszuhängende Abdruck ist in großer, deutlicher Schrift herzustellen. Der Aushang muß in die Augen fallen und so angebracht sein, daß er von jedermann leicht gelesen werden kann.
§ 7.
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung unterliegt auch Schuhwerk, das in der Herstellung begriffen ist, dein Verbote des § 1 Abs. 1; die Fertigstellung angefangener Gegenstände, ohne Rücksicht auf die Vorschriften des 8 1 Abs. 1 der Verordnung, ist nur noch bis zum 8. Juli 1916 zulässig. Alsdann noch unfertige Schuhe und Stiefel sind nicht als vorher hergestellt im Sinne des § 9 Abs. 2 Halbsatz 1 anzusehen und sind, wenn sie den Anforderungen des § 1 Abs. 1 der Verordnung nicht entsprechen, vom Verkehr ausgeschlossen.
Berlin, den 22. Juni 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Dr. Helffertch.
Hersfeld, am 27. Juni 1916. Wird veröffentlicht.
i. 7058. Der Landrat.
J. N.:
Funke, Kretssekretär.
Hersfeld, den 27. Juni 1916.
An die sämtlichen Schulvorstände des Kreises.
Gemäß dem Erlaß des Herrn Unlerrtchtsministcrs
vom 6. November 1913 — 11 HI A 1603 I 11 11 pp. — welcher auf Seite 11 des amtlichen Schulblattes für 1914 abgedruckt ist, wird unter Berücksichtigung der örtlichen Bedürfnisse und wirtschaftlichen Verhältnisse bezüglich der Lage der Sommer- und Herbstferien für die ländlichen Schulen des Kreises Hersfeld in Uebereinstimmung mit dem Herrn Kreisfchulinspektor einheitlich folgendes bestimmt:
Für die Sommer- und Herbstferien kommt insgesamt eine Dauer von 46 Tagen in Betracht. Die Sommerferien werden 25 Tage und die Herbstferien 21 Tage umfassen. Die Sommerferien nehmen, am 31. Juli ihren Anfang und endigen mit dem 24. August 1916. Die Herbstferien beginnen am 25. September und dauern bis zum 15. Oktober 1916.
Sollten die Schulvorstände aus irgend welchen besonderen Gründen eine Abweichung von dieser Ferienordnung wünschen, so ist rechtzeitig ein entsprechender Antrag durch Vermittlung des Herrn Kreisschulinspektors in Cassel an mich einzureichen. Tgb. No. I. 6277. Der Landrat.
I, B.:
Funke, Kreissekretär.
Hersfeld, am 1. Juli 1916.
Im Monat Juni d. Js. sind von mir den nachbenannten Persönlichkeiten Jagdscheine erteilt worden:
A. Jahresjadscheine:
a. entgeltliche.
am 2./6. dem Müller Peter Kleinkauf in Reilvs,'
am 3. 6. dem Oeeonomen der Kriegsschule Fritz Zobel in Hersfeld,'
am 3.6. dem Handlungsgehülfen Peter Schlößler in Hersfeldj
am 5.6. dem Tuchfabrikanten Ludwig Braun in Hersfeld,'
am 7.6. dem Domänen-Pächter Karl Eschstruth zu Wilhelmshof',
am 4. 6. dem Gutsbesitzer Karl Reinhard in Unter- win ^ rpefirwPPi ”
am 10. 6. dem Lederfabrikanten Christian Rechberg in Hersfelö,'
am 13. 6. dem Lehrer Erwin Göring in Eisenach,'
am 16. 6. dem Gastwirt Justus Göbel in Wüstfeld,'" am 16/6. dem Postsekretär Glebe in Hersfeld,'
am 29. 6. dem Oswald Anders in Heringen;
am 29. 6. dem Arzt Dr. med. Hans Prüß z. Zt. in Hersfeld;
b. unentgeltliche:
Keine.
B. Tagesjagdscheine:
am 30. 6. dem Gastwirt Johannes Steinberger in Reimboldshausen.
Der Landrat.
J. V.:
v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.
Bus der Heimat.
* (Billiges Sohlleder.) Um eine Verbilli- gung des Besohlens des Schuhwerkes für die minderbemittelte Bevölkerung zu ermöglichen, hat das Kriegsministerium für den Landesarmenverband Cassel 10—20 000 Kilogramm Sohlleder zu einem Vorzugspreis zur Verfügung gestellt. In den Kreisen des Regierungsbezirks sind jetzt Erhebungen über den Bedarf angeordnet.
* (Eine Pflicht der Dah einigeblie benen). Der Ruf „Das Gold in die Reichsbank" hat in den Herzen aller Volksgenossen, die ihr Vaterland lieben, begeisterten Widerhall gefunden. Reich und Arm, Vornehm und Gering, Bauer und Städter haben bereitwillig ihre Truhen und Schränke geöffnet. Heute weist unsere Reichsbank einen Goldschatz von nahezu 2' 2 Milliarden auf und widerlegt mit dieser stolzen Ziffer aufs schlagendste die Mär unserer Feinde vom finanziellen Zusammenbruch unseres Vaterlandes! Gewiß, vieles ist damit erreicht, eine sichere goldene Grundlage für das stolze Gebäude unserer Geldwirt- schaft ist geschaffen. Aber immer noch gilt es rastlos weiter zu arbeiten! Weite Gebiete des feindlichen Landes in Ost und West sind von unseren siegreichen Truppen besetzt. Nachdem hier die deutsche^ Verwaltung Ordnung geschaffen hatte, stellte sich Handel und Verkehr wieder ein; aber das Notwendigste fehlte, das allgemeine Tauschmittel: das Geld. Da mußte die Reichsbank einspringen und mit ihren Noten ine weiten Gebiete versorgen. Sie mußte weiterhin tm eigenen Lande das ihr zugeführte Gold im Verkehr durch Noten ersetzen mib das Heer mit den erforderlichen Zahlungsmitteln versehen. Ein gewaltiges Anschwellen ihres Notenumlaufs war die Folge. Nun muß aber die Reichsbank für die ausgegebenen Banknoten mindestens ein Drittel der Summe in bar vorrätig halten. Je günstiger die Bardeckung der Noten ist, d. h. also je mehr bares Geld in den Kasten der ReichSbank liegt, desto eher wird es unseren Feinden zum Bewußtsein kommen, daß Deutschland auch finanziell unbesiegbar ist. Darum ist es Pflicht jedes Deutschen an seinem Teile dazu beizutragen,
daß das Deckungsvcrhältnis der Noten durch den Barvorrat möglichst günstig ist. Das kann dadurch erreicht werden, daß einerseits, wie es die Goldsammlung erstrebt, alle bare Münze ausnahmslos in die Kassen der Reichsbank geleitet und andererseits in der Verwendung von Papiergeld die äußerste Sparsamkeit geübt wird. Niemand speichere Banknoten und Kassenscheine auf oder trage sie nutzlos in der Brieftasche mit sich herum! Wenn ich der Reichsbank 120 Mark in Banknoten vorenthalte, zwinge ich sie, dafür mindestens ein Drittel in Metall als Deckung bereitzustellen. Oder anders ausgedrückt: Wenn ich der Bank 120 Mark in Banknoten zurück- bringe leiste ich dem Vaterlande denselben Dienst, als wenn ich 40 Mk. in Metallgeld einzahle; denn für die Banknoten, die ich der Bank zurückbringe, braucht sie keine Dritteldeckung zu halten. Wie entledige ich mich aber am vorteilhaftesten der überflüssigen Banknoten, diene meiner Bequemlichkeit und mache noch ein Geschäft dabei'? Indem ich mir bei einer Bank, Sparkasse, Genossenschaft oder bei der Post ein Konto ein= richten lasse und das Geld dort einzahle. Habe ich Zahlungen zu leisten, so brauche ich das Geld nicht abzuheben, sondern beauftrage die betreffende Bank usw., aus meinem Guthaben dem Konto des Zahlungsempfängers den schuldigen Betrag gutzuschreiben. Dazu ist kein Pfennig Geldes nötig. Keine Gefahr des Diebstahls oder des Verlustes durch Feuer oder Unachtsamkeit, durch Verzählen oder Falschstücke: undoben- drein bringt das Geld in der Regel noch Zinsen! Bor Allem aber diene ich auf diese Weise durch die Ersparnis an Umlaufsmitteln den Interessen des Vaterlandes Darum auf, Gewerbetreibende, Kaufleute, Handwerker, Landwirte, Beamte und Privatleute! Wer von euch noch kein Konto hat, lasse sich unverzüglich ein solches einrichten. Jeder Tag der Versäumnis ist eine Pflichtverletzung gegenüber dem Vaterlande!
"Die Gerichtsferien, die, wie alljährlich, am 15. Juli beginnen und bis zum 15. September dauern, bedingen für m anche Prozesse, die einen Anf- W«™^******^V*"*^
Unterbrechung bezw. Verlangsamung des Verfahrens. Unbeeinflußt von den Ferien bleiben u. a. Strafprozesse, dringende Angelegenheiten, Mahnver- fahren, Wechselklagen und andere Fälle, wie die sogenannten freiwilligen Klagen, die als Feriensachen zur Verhandlung gelangen müssen. Auf einen vor den Ferien oder während derselben gestellten Antrag können auch Verhandlungstermine in den sonst nicht zulässigen Prozessen anberaumt werden.
Bebra, 5. Juli. Heute nachmittag gingen hier mehrere schwere, von langanhaltendem wolkenbruch- artigen Regen begleitete Gewitter nieder. Die vor einigen Jahren regulierte Beber konnte die Wasser- massen nicht fassen, dieselben überfluteten die angrenzenden Ortsstraßen und drangen auch in die Gehöfte ein, so daß teilweise das Vieh aus den Ställen in Sicherheit gebracht werden mußte. Auch die Sol z ist über ihre Ufer getreten. Der durch das Unwetter in der Feldflur angerichtete Schaden dürfte erheblich sein.
Bebra, 6. Juli. Die hiesige Sammlung für die Gefangenenspende hat annähernd 1300 Mark ergeben. Die Sammlerinnen haben ein Bild der Kaiserin, der Schutzherrin der Spende, erhalten.
Cassel, 7. Juli. jFerienpaten.) Am kommenden Montag vormittag werden die Kinder die Reise zu ihren „Ferieneltern" antreten. Für die Strecke der Main-Weser-Bahn und die anschließenden Strecken bis nach Niederbeißheim wird ein um 10 Uhr 25 Min. abfahrender Sonderzug die frohe Fracht aufnehmen. Für die anderen Strecken werden die fahrplanmäßigen Züge benutzt.
Friedrichshansen jBez. Cassel), 4. Juli. Vom Blitz erschlagen wurde der 18jährige Sohn des Landwirts Lauer, der bei einem Gewitter unter einem Baum Schutz suchte. Sein Vater, der vor einiger Zeit auch einen Sohn im Felde verlor, kam, da er im Freien verblieben war, mit Schrecken davon.
Cassel, 6. Juli. Prinzessin Eitel Friedrich ist mit Gefolge heute nachmittag 4 Uhr 16 Minuten auf dem Oberstadtbahnhofe eilige troffen. Die Prinzessin, die zum Besuche der Kaiserin hier weilt, wurde im kaiserlichen Kraftwagen vom Bahnhof abgeholt.
Carlshafen, 6. Juli. Dieser Tage ertrank in der Nähe von Gottstreu ein ausländischer Arbeiter, und zwar in einem tiefen Tümpel nahe der Weser, nicht in der Weser selbst. Man vermochte nicht, die Leiche aus der Tiefe zu bergen. Ein Mitglied einer vorüber* ziehenden Zigeunerbande tauchte jetzt nach dem Ertrunkenen und brächte ihn aus Tageslicht.
Sontra, 6. Juli. Die Schweine'euche Herrjcht hier seit vierzehn Tagen in außerordentlicher Stärke. Schon sind fünfzehn Gehöfte betroffen. 20 Stück Vieh mußten bereits abgeschlachtet werden.
Wanfried, 5. Juli. Aus der Werra gezogen wurde hier die Leiche einer jungen Frau aus Trepurt. Die Bedauernswerte, deren Mann im Felde steht, war an einem Gemütsteiden erkrankt und sollte in eine Heilanstalt gebracht werden. Ehe dies geschehen konnte, hat sie den Tod im Flusse gesucht und gefunden.