Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
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Hersfeld. Für Äe Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
für den Kreis Hersfeld
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holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags, r
Nr. 153
Sonntag, den 2. Juli
1916
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 29. Juni 1916.
Futtermittelanreige.
Es stehen zur Abgabe zur Verfügung:
1. 40 Ztr. getrocknete Biertreber, Preis etwa 14 Mark.
2. 50 Ztr. Eiweißsparfutter (enthaltend Wo verdank. Eiweiß) auch als Hühnerfutter geeignet; Preis 39 Mark der Zentner.
Bestellungen sind an den Unterzeichneten zu richten. Bestellfrist 8 Tage. Ueber das Eiweißspar- futter wird den Bestellern eine Gebrauchsanweisung für die Verfütterung ausgehändigt.
J. A. No. 7681. Der Landrat.
I. B.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 30. Juni 1916.
Jucker für Bienen.
Die Anmeldungen des Bedarfs an Bienenzucker müssen spätestens am 5. Juli den Anmeldestellen vorliegen. Die Anmeldung hat zu geschehen an den hessischen Bienenzüchterverein (Vorsitzender Herr Lehrer Kimpel in Cassel, Blücherstr. 3). Nach dem 5. Juli eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Tgb.
Der Landrat.
J. B.
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Bekanntmachung
über fetthaltige Zubereitungen.
Vom 26. Juni 1916.
Der Bundesrat bat an
WWWMWbrr Sie Ermächtign» _ schaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung lassen:
1914 er-
§ 1.
In gewerblichen Betrieben sowie in landwirtschaftlichen Betrieben, in denen Nahrungs-, Genuß- und kosmetische Mittel zum Zwecke der Weiterver- äußerung bereitet werden, darf Zucker bis auf weiteres nicht mehr verwendet werden zur Herstellung von
1. Dunstobst oder Kompott (eingemachte ganze Früchte oder größere Fruchtstücke),
2. gezuckerten (kandierten) Früchten,
3. Schaumwein und schaumweinähnlichen Getränken, deren Kohlensäuregehalt ganz oder teilweise auf einem Zusatz fertiger Kohlensäure beruht,
4. Wermutwein und wermutähnlichen, mit Hilfe von weinähnlichen Getränken hergestellten Genußmitteln, Likören und süßen Trinkbranntweinen aller Art, Bowlen (Maitrank, Maiwetn und dergleichen), Punsch- und Grogextrakten aller Art sowie zur Bereitung von Grundstoffen für solche und ähnliche Getränke,
5. Essig,
6. Mostrich und Senf,
7. Fischmarinaöen,
8. Kautabak,
9. Mitteln zur Reinigung, Pflege oder Färbung der Haut, des Haares, der Nägel oder der Mundhöhle.
§ 2.
In den im § 1 bezeichneten Betrieben darf Zucker verwendet werden zur Herstellung von
1. Marmeladen nur soweit, daß in der fertigen Marmelade nicht mehr zugesetzter Zucker als 50 vom Hundert der fertigen Obstdauerware enthalten ist,
2. Schaumwein und schaumweinähnlichen Getränken, deren Kohlensäuregehalt nicht ganz oder teilweise auf einem Zusatz fertiger Kohlensäure beruht, nur soweit der Zusatz zur Gärung erforderlich ist,
3. Obst- und Beerenweinen nur soweit, daß im fertigen Obst- und Beerenwein bei vvllstänt
Die Abgabe wird vielmehr nur in mindestens 2 Stücken oder in einer gerabenen Anzahl von Wertzeichen erfolgen. Die neuen Postwertzeichen gelangen am 1. August zur Einführung.
):( Hersfeld, 1. Juli. (Kriegsjugendwehr H e r s f e l d.) Im kleinen Saal der Turnhalle hielt am Mittwoch Abend Herr Leutnant C a f e l i tz von hier einen Vortrag über: „Bunte Schilderungen aus dem Leben des 3. Bataillons Res-Jnf.-Regt. Nr. 71", zu dem sich die Hersfelder Jungmannen in überaus großer Anzahl eingefunden hatten. Gestützt auf seine eigene Wahrnehmungen und reichen Erlebnissen vermochte der geschätzte Redner in einem einstündigen Vortrag die jugendlichen Zuhörer in überaus wirkungsvoller Weise zu fesseln. Es war daher ein recht genußreicher Abend, den Herr Leutnant Caselitz der Jugendwehr geboten hat.
):( Hersfeld, 1. Juli. In hiesiger Stadt hatten sich in letzter Zeit die Klagen über Gartendieb stähle erheblich vermehrt. Der Polizei gelang es nun, 8 Lehrlinge einer hiesigen Fabrik in einem Garten dabei abzufassen, als sie gerade im Begriff waren, die vorhandenen Erd- n. Stachelbeeren zu entwenden.
Altenburschla, 29. Juni. Die junge Frau eines Landstürmers, die hier bei ihren Eltern lebt, hat in einem Anfall von Schwermut Selbstmord begangen. Man fand ihre Pantoffeln am Werraufer. Von der Leiche sebst fehlt jede Spur.
Hanau, 30. Juni. Auf Bahnhof Michelsbach geriet der Urlauber Carl Staab aus Hoistädten unter die Räder eines Zuges, den er hatte besteigen wollen, als die Fahrt schon begonnen hatte. Staab war sofort tot.
§1.
Fetthaltige Zubereitungen, welche Butter oder Schweineschmalz zu ersetzen bestimmt sind, ausgenommen Margarine und Kunstspeisefett, dürfen gewerbsmäßig nicht hergestellt, feilgehalten, verkauft oder in den Verkehr gebracht werden.
Dies gilt insbesondere für Erzeugnisse, die außer Butter, Margarine oder einem Speisefett oder Speiseöl auch Milch (irgendeiner Art), Wasser, Quark, Stärke, Mehl, mehlartige Stoffe, Kartoffel oder Gelatine enthalten.
Der Reichskanzler kann Ausnahmen zulassen.
§2.
Margarine, die in 100 Gewichtsteilen weniger als 76 Gewichtsteile Fett oder mehr als 20 Gewichtsteile Wasser enthält, darf gewerbsmäßig nicht feilgehalten oder verkauft werden.
§3.
Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft:
1. wer der Vorschrift des § 1 zuwider fetthaltige Zubereitungen herstellt, feilhält, verkauft oder sonst in den Verkehr bringt;
2. wer der Vorschrift des § 2 zuwider Margarine feilhält oder verkauft.
Neben der Strafe kann auf Einziehung der Gegenstände erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied ob sie dem Täter gehören oder nicht.
Wird auf Strafe erkannt, so kann angeordnet werden, daß die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekanntgemacht wird. Die Art der Bekanntmachung wird im Urteil bestimmt.
Die Vorschriften des 1; 2 und des § 3 Nr. 2 treten mit dem 15. Juli 1916, die des § 3 Nr. 1 mit dem 3. Juli 1916, im übrigen tritt diese Verordnung mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.
Berlin, den 26. Juni 1916.
Der Stellvertreter deS Reichskanzlers.
mit dem
Dr Helfferich. * * *
Hersfeld, am 29. Juni 1916. Wird veröffentlicht.
i. 7054. Der Land rat.
v. Hedemannn, Reg.-Assessor.
Bekanntmachung
zur Ausführung der Verordnung über den Verkehr mit VervranchSzucker vom 10. April 1916 (Reichs-Gc- setzbl. T. 261.)
Vorn 24. Juni 1916.
Auf Grund des § 10 Abs. 1 der Verordnung über den Verkehr mit BerbrauchSzucker vom 10. April 1916 (Reichs-Gesetzbl. D. 261) wird folgendes bestimmt:
Die Reichszuckerstelle kann beim Vorliegen eines besonderen Bedarfs Ausnahmen gestatten.
§ 4.
Wer bisher Zucker zu einem der im § 1 und 2 bezeichneten Zwecke verarbeitet hat, hat dem Kommu- nalverbande bis zum 1. Juli Anzeige darüber zu erstatten, welche Mengen von Zucker er besitzt und zu welchem Zwecke sie verarbeitet werden sollen. Der Kommunalverband hat der Neichszuckerstelle die angezeigten Mengen bis zum 10. Juli mitzuteilen.
§ 5.
Soweit nach den vorstehenden Bestimmungen Zucker bezogen und verwendet werden darf, erteilt die Reichszuckerstelle die Bezugsscheine nach Maßgabe der verfügbaren Bestände an Zucker und der Dringlichkeit des Bedarfs. Die Reichszuckerstelle wird ermächtigt, dabei Bedingungen für die Herstellung und die Abgabe der Ware aufzustellen.
§ 6.
Für die Herstellung von Süßigkeiten und Schokolade erteilt die Zuckerzuteilungsstelle für das deutsche Süßigkeitengewerbe in Würzburg die Bezugsscheine nach Maßgabe der Gesamtmenge von Zucker, die die Neichszuckerstelle hierzu für bestimmte Zeitabschnitte festsetzt. Hierbei soll kein gewerblicher Betrieb, soweit dies nicht bereits geschehen ist, zu Süßigkeiten und Schokolade mehr als den vierten Teil der Zuckermenge erhalten, die er in der Zeit vom 1. Oktober 1914 bis 30. September 1915 hierzu verarbeitet hat. Wer im Jahre 1916 mehr Zucker erhalten als ihm hiernach zusteht, hat insoweit keinen Anspruch mehr auf Zuteilung von Zucker.
§ 7.
Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehntausend Mark wird bestraft: 1. wer den Bestimmungen der §§ 1 und 2 zuwiderhandelt,
2. wer den von der Neichszuckerstelle nach § 5 gegebenen Bestimmungen zuwiderhandelt,
3. wer vorsätzlich die nach § 4 Satz 1 erforderte Anzeige innerhalb der gesetzten Frist nicht erstattet oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht.
Neben der Strafe kann Zucker, der nicht oder nicht richtig angegeben worden ist, eingezogen werden.
Berlin, den 24. Juni 1916.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Freiherr von Stein.
* * *
Hersfeld, den 29. Jnni 1916. Wird veröffentlicht.
Der Landrat.
J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Afsenor.
Kriegsjusendwehr Hersfeld.
Hatten sich die bisherigen Geländeübungen der fHersfelder Jugendwehr auf weiter entfernt liegenden xicüuug um verflossenen Sonntag in nächster Nähe von Hersfeld statt. Als Gegner standen den Hersfelder und den mit diesen vereinten Rotenburger Jungmannen die Fuldaer Kriegsjugendwehr in Stärke von 400 Mann gegenüber. Diese war gegen ' i4 Uhr von Ne ukirchen aus über M e i s e n b a ch in der Richtung auf den Johannesberg marschiert. Nach 1^ -- stündigem Marsch gewannen beide.Parteien Fühlung. Unter erfahrenen Führern bot die Uebung den Jungmannen viel anregendes und belehrendes. Nach Beendigung derselben zogen beide Wehren in die Stadt ein, voran die eigene Bataillonsmusik der Fuldaer Wehr. Die 40 Mann starke jugendliche Kapelle fand durch ihr flottes Spiel allseitige Anerkennung. Der Zug von über 700 Jugendlichen mit der Musikkapelle und 3 Trommler- u. Pfeifferkorps durch die Stadt gewährte ein anmutiges schönes Bild. Die stramme Haltung aller fiel angenehm auf. Auf dem Marktplatz hielt der Herr Bezirkskommandeur von Hanau eine Ansprache, in der er die Jungmannen zum treuen Ausharren in den Jugendwehren auporderte. Ein dreifaches Hurra auf S. Majestät den Kaiser folgte den vortrefflichen und zu Herzen gehenden Worten. Der Leiter der Hersfelder Jugendwehr hieß die Wehren von Fulda und Rotenburg in Hersfeld willkommen. Nun ging es nach dem Bolendersschen Wirtschasts- garten, wo ein vorher bestellter Kaffee' und ein kleines Vesper eingenommen wurde. 9ia$ 1 stündigem Aufenthalt in Hersfeld zogen die Fuldaer nach dem Bahnhof, um gegen ^ Uhr die Heimreise nach Fulda anzutreten. Die Rotenburger waren bereits um 48 Uhr zurückgefahren.
So ist auch dieser Nachmittag von den Hersfelder Jungmannen im vaterländischen Geiste verbracht worden.
Der andere Tag hat die Teilnehmer gewiß frisch und neugestärkt an ihrem Tagewerk gefunden. Die Leitung ist aber von Dankbarkeit erfüllt gegenüber den Führern u. sonstigen älteren Herren, die missen, wie wichtig eine nützliche Beschäftigung der Jugend in ihrer freien Zeit ist, und daher mit tettnehmen au den Uebungen der Jugendwehr und den Arbeiten für dieselbe.
Verzeichnis
der bei L. Pfeiffer Depositen fasse Hersfeld zu Hersfeld ferner eingegangenen Spenden, worüber wie nachstehend dankend quittiert wird:
Für das „Rote Kreuz Erlös aus Papiersammlung im Augusta- Biktoria-Haus Mk.
3. Mai-Rate der Hersfelder Volksspende 4. „ „ „ „ *
Zahlung von Skat Hohenzollern „ „ Gerichtskassc Niederaula
„ „ Frau B. Sch. „
1. Juni-Rate der Hersfelder Ä
67.- 226.45 149.15
31. < j
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Bus der Heimat.
* Die Ausgabe der neuen P o st w e r t- zeichen zu 2' - Pfennig und 7l -• Pfg. wird nicht in einzelnen Stricken an das Pubtkum verkauft werden.
bisheriger Bestand
davon weiter verausgabt heutiger Bestand
■^35 1.154.43
Mk. 1.926.78
1.020.—
M.