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Hersfel-er Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei hersseld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Kenleltzer

für den Kreis Hersfeld

Armblatt

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im ; amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- ' holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. ;

Nr. 153

Sonnabend, den 1. Juli

1916

AmtlWr Teil.

Bekanntmachung, die Beschädigung der Reichstelegraphenanlagen betreffend.

Zum Schutz der Reichstelegraphenanlagen sind dnrch das Gesetz vorn 13. Mai 1891, betreffend die Abänderung von Bestimmungen des Strafgesetzbuches für das Dentsche Reich, nachstehende Bestimmungen erlassen:

§ 317.

Wer vorsätzlich und rechtswidrig den Betrieb einer zu ösfenlichen Zwecken dienenden Telegraphen­anlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er Teile oder Zubehörungen derselben beschädigt oder Veränderungen daran vornimmt, wird mit Gefängnis von einem Monat bis zu 3 Jahren bestraft.

§ 318.

Wer fahrlässiger Weise durch eine der vorbe­zeichneten Handlungen den Betrieb einer zu öffent­lichen Zwecken dienenden Telegraphenanlage ver­hindert .ober gefährdet, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu neunhundert Mark bestraft.

Unter Telegraphenanlagen im Sinne der §§ 317 und 318 sind Fernsprechanlagen mitbegriffen.

Da die Reichstelegraphenanlagen in letzter Zeit häufig, teils vorsätzlich (Zertrümern der Isolatoren durch Steinwürfe etc.) teils fahrlässig (namentlich bei Fällen von Bäumen) beschädigt worden sind, so werden die vorstehenden Bestimmungen hiermit warnend zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Zugleich wird demjenigen, welcher vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen der Reichstelgraphenanlagen so zur Anzeige bringt, daß gegen den Täter mit Erfolg ein- eine Belohnung bis zur Höhe von 15 Mark hiermit zugesichert.

Cassel, den 29. Mai 1916.

Kaiserliche Ober-Postdirektion.

Bekanntmachung

über die Festsetzung von Preisen für Süßwasserfische.

Bom 24. Juni 1916.

Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 1. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 347) wird über die Regelung der Preise für Süßwasserfische folgendes bestimmt: *

Beim Verkauf von Süßwasserfischen im Groß­handel dürfen für fünfzig Kilogramm Reingewicht einschließlich Verpackung folgende Preise nicht über­schritten werden:

bei Karpfen............105 Mark,

Schleien............125

Hechten . *..........120

Bleien oder Brachsen von 1 Kilogramm und darüber . . 80 unter 1 Kilogramm 60

Plötzen und Rotaugen von 1 Kilogramm und darüber . . 60

unter 1 Kilogramm 50

li

Insoweit für Süßwasserfische gemäß § 4 der Ver­ordnung des Bundesrats vorn 1. Mai 1916 (Reichs- Gesetzbl. S. 347) Höchstpreise für die Abgabe im Klein­verkauf an den Verbraucher festgesetzt werden, dürfen sie für 0,5 Kilogramm folgende Sätze nicht über­steigen : bei Karpfen............1,30 Mark, Schleien............1,50 Hechten.......- - - ^ Bleien oder Brachsen von I KlIogramm und darüber . . 1,00 unter 1 Kilogramm 0,75

Plötzen und Rotaugen von 1 Kilogramm und darüber . . 0,75

unter 1 Kilogramm 0,65

Bei abweichender Anordnung der Gr,lndpreise gemäß § 3 der Verordnung des Bundesrats vom 1. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 347) tritt eine ent­sprechende Aenderung dieser Sätze ein.

Diese Bestimmung tritt mit dem Tage der Ver- kündung in Kraft. Die Bekanntmachung über die Festsetzung von Preisen für Süßwasserfische vom a. Dezember 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 804) tritt mit dem gleichen Tage außer Kraft.

Berlin, den 24. Juni 1916.

Der Präsident des Kricgsernührungsamts. von Batoeki.

* * * Hersfeld, den 29. Juni 1916.

Wird veröffentlicht.

I. 7027. Der Landrat.

J. V..

v. Hedemann, Reg.-Affeffor.

Bekanntmachung, betreffend die Erntevorschätzungen im Jahre 1916.

Vom 21. Juni 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Ge­setzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirt­schaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung er­lassen :

§1.

Die Erntevorschätzung findet statt:

a. in der Zeit vom 1. bis 20.- Juli 1916 für Winter- und Sommerweizen, Spelz Dinkel, Fesen sowie Emer und Einkorn (Winter und Sommer­frucht), Winter- und Sommerroggen, Gerste Winter- und Sommerfrucht) und Gemenge aus Getreide der vorgenannten Arten zur menschlichen Ernährung geeignet,'

b) in der Zeit vom 1. bis 20. August 1916 für Hafer, auch in Gemenge mit Getreide oder Hülsen- früchten;

c) in der Zeit vom 1. bis 25. September 1916 für Kartoffeln, Zuckerrüben und Futterrüben Runkelrüben,Kohlrüben (Bodenkohlrabi, Wruken), Wasserrüben, Herbstrüben, Stoppelrüben (Turnips), Möhren (Karotten).

§ 2.

Die Erntevorschätzung erfolgt auf Grund der Ernteflächenerhebnng nach der Bundesratsverordnung vom 18. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 383) durch Fest­stellung von Durchschnittshektarerträgen für die ein­zelnen Gemeinden. Die Feststellung der Durchschnitts- ertrüge liegt den zu diesem Zwecke ernannten Sach­verständigen oder Vertrauensleuten ob.

§ 3.

Die Landeszentralbehörden sind berechtigt, die Erntevorschätzung auf andere Früchte zu erstrecken.

|MHaMMM|HaK^evOrbe oöcr Me ron ;,; bean­tragten Personen sind befugt, zur Feststellung der Hektarerträge Grundstücke landwirtschaflicher Betriebs­inhaber zu betreten.

§5.

Dem Kaiserlichen Statistischen Amte ist eine nach Bezirken der unteren Verwaltungsbehörden ge­gliederte Zusammenstellung der Ergebnisse (Muster 1, 2, 3)*) einzusenden:

a) für die im 8 1 a genannten Früchte bis zum 1. August 1916;

b) für die im § 1 6 genannten Früchte bis zum 1. September 1916 ;

c) für die im § 1 c genannten Früchte bis zum 5. Oktober 1916.

§6.

Die Landeszentralbehörden erlassen die Be­stimmungen zur Ausführung dieser Verordnung.

Dem Kaiserlichen Statistischen Amte find die Ausführugsbestimmungen bis zum 1. Juli 1916 ein- zusenden.

§ 7-

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver- kündung in Kraft.

Berlin, den 21. Juni 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

* * * Hersseld, den 29. Juni 1916. Wird veröffentlicht.

1. 7027. Der Lanörat.

J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Affeffor,

~ *) Weitster sind hier nicht mitabgedruckt.

Bus der Heimat.

* (Die Höflichkeit der Bahn.) Die Eisen- bahndirektion in Berlin hat an alle Stationen und Betriebsämter eine Verfügung erlassen, derzufolge erwartet wird, daß fortan jeder Bahnsteigschaffner sich den Reisenden gegenüber zuvorkommend und höflich zu betragen hat, bei Auseinandersetzungen mit dem Publikum die Ruhe bewahren und Streitigkeiten unter allen Umständen vermeiden soll.

* Die Einführung der Reichsfleischkarte, die Stadt und Land beherrscht, ist für September zu erwarten. Die Zulassung der Hausschlachtungen wird durch die allgemeine Einführung der Fleichkarte nicht berührt. Von einem Verbot der Hausschlachtungen wird unter allen Umständen abgesehen werden, was natürlich eine Kontrolle des Eigenbedarfs aus den Hausschlachtungen nicht ansschließt.

* Die neue Kartoffel verordnung wm 26. Juni legt die Versorgung im Erntejahr 191617 in die Hände der Kommunalverbände. Alle Bedarfsver­bände, ebenso Heeres- usw. Versorgung muffen den Bedarf bei der Reichskartoffelstelle anmelden. Von Zeit zu Zeit soll zum Ueberblick über den Stand der Versorgung eine Kartoffelbestandsansnahme statt- sinden.

Die Schweine versicherungs vereine, gehen jetzt vielfach znr Erhöhung der Beiträge über,

da die Kapitalien der Vereine durch die in jetziger Zeit zu zahlenden hohen Schadenfälle außerordentlich stark in Anspruch genommen werden.

Hersseld, 30. Juni. Vielfach wird beobachtet, das jetzt Kinder und auch Erwachsene, Erdbeeren zu Sträußen pflücken. Es ist dieses ein tadelndeswertes Gebaren, da erstens unreife Erdbeeren, wie überhaupt alle unreifen Beeren, sehr leicht Darmkrankheiten beim Genuß zur Folge haben und zweitens gehen doch alle Beeren welche nicht gegeffen werden können verloren, was doch jetzt Verschwendung ist. Wie leicht ist es doch eine Tüte mitzunehmen und nur reife Beeren zu pflücken. Viele könnten sich dann an den jetzt so leichtfertig abgerissenen unreifen Früchten noch laben.

Eassel, 29. Juni. Ein. sprechender Beweis für das Festhalten der Hessen-nassauischen Landbevölkerung ander heimatlichen Scholle dürfte es sein, daß von allen preußischen Provinzen der Besitzwechsel durch Erbgang, der im Durchschnitt ein Fünftel bis ein Viertel aller Besitzübertragungen umfaßt, mit 33,6 Prozent oder etwas mehr als ein drittel der gesamten Bewegung in Hessen-Nassau auftritt und die Provinz an erster Stelle steht.

Holzminden, 29. Juni. Morgen findet der Ein­zug des hier in Garnison kommenden Ersatz-Bataillons des Landwehr-Jnfanterie-Regiments 77 statt. Diese Vermehrung unserer Einwohnerschaft um mehr als 2000 Mann wird von den Geschäftsleuten angenehm empfunden.

Hanm-Münden, 29. Juni. Dieser Tage wanderten drei Ausflüglerinnen an dem Gatter der Vecken- Hagener Rinderweide entlang. Plötzlich verschwindet ein junges Mädchen zum nicht geringsten Schrecken der verdutzten Begleiterinnen in dem Erdboden. Erst einigen, zufolge v '/ » netten Hilferufs t^b-ieiievdeu. ^ourlswn gelang ev ichtwßttch mit großer Mühe, das junge Mädchen aus seiner nicht beneidenswerten Lage zu befreien. Die erlittenen Verletzungen waren nur gering. Etwaigen Nachahmern dieser Fangmethode dürfte aber, wie die Mündenschen Nachricht. Hinzufügen, wohl zu raten sein, dem Auge der Menschen solche Fangstellen kenntlich zu machen.

Eisenach, 27. Juni. Der 15jährige Schlosserlehr- ling Otto Jllert, der bei seinen Eltern wohnt, hantierte in der Stube mit drei Messinghülsen, die die Gestalt von Patronenhülsen hatten. Um den Inhalt zu unter­suchen, stach er mit einer Nadel in eine Hülse, worauf eine Explosion erfolgte. Dabei wurde dem Jllert die linke Hand derart zersetzt, daß sie wahrscheinlich ab­genommen werden muß. Ebenso erlitt er Beschädigungen am Auge.

Langensalza, 29. Juni. Durch eine schlichte Feier wurde der Gedenktag der Schlacht bei Langensalza be- gaugen. Eine zahlreiche Menge nahm Anteil an der Gedenkfeier, während die Glocken der Stadt läuteten. Auf dem prächtig geschmückten Alten Friedhof begrüßte das Oberhaupt unserer Stadt die Zuschauermenge unter Hinweis auf die geschichtliche Bedeutung dieses Tages. Er bat die heimische Bevölkerung, die Helden von 1866 und unsere Kämpfer im jetzigen Weltkrieg in bezug auf die Ertragung von Entbehrungen und anderen Mühseligkeiten zum Vorbild zu nehmen.

Durch die Lupe.

Ein Stückchen Zeitgeschichte in Versen.

Griechenland, das arg bedrängte, sah nun end­lich dennoch ein, was es heißen will, einSchütz­ling" des Ententepacks zu sein, müde, abgehetzt, geknebelt hat es schließlich ja gesagt auch zu dem brutalsten Zwange, den der Vierverband gewagt. Seit das feindliche Gesinde! seine Ohnmacht ein- gesehn, läßt es seine Wutausbrüche an den kleinen Völkern gehn, knebelt es die kleinen Staaten, die sich machtlos fügen müssen, wenn sie auch ein solches Vvrgchn richtig einzuschätzen wissen. Dennoch vor der Weltgeschichte, vor der Mitwelt klarem Blick fällt ein solches Räuberwesen auf die Schuldigen zurück: wo Bewunderung und An sehn einstmals die Entente genoß. hört man jetzt ein scharfes Urteil, das aus gleichem Munde floß, und sogar, wer einst dem Deutschen nicht in Liebe zugetan, - sieht sich Deutschlands stolze Haltung heut' mit andreuAugen an. England kam: mit seinen Freunder:* sich durch weitre solche Sachen bald für immer in den Augen aller Welt verächt­lich machen. Denn noch immer aus der Erde gilt es nichts als ehrenhaft, gegen einen mehrte» Schwachen zu mißbrauchen seine Kraft, wie der Welt in diesen Tagen die Entente ein Beispiel gab; ihrem guten Rufe gräbt sie damit selbst ein frühes Grab. Nimmer wird in diesem Kriege gleiches man von uns erleben, rarste Großmut pflegt den Aus schlag stets in solchen: Fall zu geben. Was wir i« erringen Haffen, schaffen wir aus eignet Kraft, andre für **» leihen lasse». wär gemein und sreoetbaft.

Walter-Walter.