Hersselder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei ^ersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
Welk
für den Kreis Hersfeld
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holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. (
Nr. 151.
Freitag, den 30. Juni
1916
«mtlifter Teil.
Bekanntmachung
über die Speisekartoffelversorgung im Frühjahr und Sommer 1916 vom 7. Februar 1916 fReichs.-Gesetzbl. S. 86).
Vom 19°Juni 1916.
Auf Grund des ß 4 Abs. 2 der Bekanntmachung über die Speisekartoffelversorgung im Frühjahr und Sommer 1916 vom 7, Februar 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 86) wird bestimmt:
Artikel 1
Die Bekanntmachung über die Verpflichtung zur Abgabe von Kartoffeln vom 31. März 1916 (Reichs- Gesetzbl. S. 223), § 1 Abs. 3 Nr 1, wird dahin geändert, daß dem Kartoffelerzenger, sofern der Bedarf nicht geringer ist, für jeden Angehörigen seiner Wirtschaft einschließlich des Gesindes sowie der Naturalbe- rechtigten, insbesondere der Altenteiler und Arbeiter, soweit sie kraft ihrer Berechtigung oder als Lohn Kartoffeln zu beanspruchen haben, vom Inkrafttreten dieser Verordnung bis zum 31. Juli 1916 statt eineinhalb Pfund nur mehr ein Pfund zu belassen ist. Für Personen über vierzehn Jahre, die: bei der Ernte oder sonstiger'schwerer Arbeit beschäftigt sind, verbleibt es bei dem Satze von eineinhalb Pfund.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver- kündung in Kraft.
Berlin, den 19. Juni 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
* . *
Hersfeld, den 22. Juni 1916. Wird veröffentlicht.
Tgb. No. 1. 4849. Der Landrat.
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfelö, den 27. Juni 1916.
An die sämtlichen Schulvorstände des Kreises.
Gemäß dem Erlaß des Herrn Unterrichtsministers vom 6. November 1913 — U in A 1603 i U n pp. — welcher auf Seite 11 des amtlichen Schulblattes für 1914 abgedruckt ist, wird unter Berücksichtigung der örtlichen Bedürfnisse und wirtschaftlichen Verhältnisse bezüglich der Lage der Sommer- und Herbstferien für die ländlichen Schulen des Kreises Hersfeld in Uebereinstimmung mit dem Herrn Kreisschulinspektor einheitlich folgendes bestimmt:
Für die Sommer- und Herbstferien kommt insgesamt eine Dauer von 46 Tagen in Betracht. Die Sommerferien werden 25 Tage und die Herbstferien 21 Tage umfassen. Die Sommerferien nehmen am 31. Juli ihren Anfang und endigen mit dem 24. August 1916. Die Herbstferien beginnen am 25. September und dauern bis zum 15. Oktober 1916.
Sollten die Schulvorstände aus irgend welchen besonderen Gründen eine Abweichung von dieser Ferienordnung wünschen, so ist rechtzeitig ein entsprechender Antrag durch Vermittlung des Herrn Kreisschulinspektors in Cassel an mich einzureichen. Tab. No. I. 6277. Der Landrat.
I. V.:
Funke, Kreissekretär.
Hersfeld, den 29. Juni 1916.
Der Kreis beabsichtigt einen weiteren Transport Ferkel einzuführen und im Laufe der nächsten Woche zum Verkauf zu bringen. Bestellungen hierauf werden noch bis zum Sonnabend tueser Woche entgegen genommen. Der Preis schwankt zwischen 35 und 55 Mark das Stück.
J. A. No. 7637. Der Landrat.
J. B.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Auf Grund der Bekanntmachung über den Verkehr mit Butter vom 8. Dezember 1913 (Reichs-Gesetzbl. S. 807) sind die Unternehmer von Molkerereten, die im Jahre 1914 mindestens 500 000 Liter Milch oder eine entsprechende Menge Rahm verarbeitet haben, verpflichtet, am 1. jedes Monats der Zentral-Einkaufs- gescllschast in Berlin anzugeben,
1. Wieviel Butter in ihrem Betriebe wahrend des Vormonats hergestellt worden ist,
2. Wieviel Butter sie am ersten Tag des laufenden Monats vorrätig haben,
3. Wieviel Butter sie auf Grund der bestehenden Verträge in laufenden Monat zu liefern haben und an wen. c m „
Die Erklärungen sind am 1. des Monats pünktlich an die Zentral-Einkaufsgesellschaft in. b. H., Abteilung Jnlandbutter, Berlin W. 8, Mohrenstr. 58 59, einzusenden.
Soweit die Molkereien einem Verwertungsver- band angeschlossen sind, ist der Verwertungsverband zur Abgabe der Erklärung am dritten Tage des Moyats verpflichtet. Die Molkereien bleiben jedoch
hmsuhtlich desjenigen Teils ihrer Buttererzeugung, welchen sie nicht an den Verband abliefern, zur Erklärung verpflichtet.
Wer die Erklärungen nicht rechtzeitig und gewissenhaft abgibt, macht sich strafbar (Gefängis bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 1500 Mark.)
Die Erklärungen müssen untzeichnet sein und zwar mit dem Namen der Firma. Unterschriften der Verwalter oder der Ehefrauen ohne Angabe der Firma der Molkerei genügen nicht.
Im weiteren Verlauf hat die Zentral-Einkaufsgesellschaft den Molkereien zu erklären, welche Buttermengen sie in Anspruch nimmt. Geht ihre Erklärung den Untenehmern nicht spätestens am 12. des Monats zu, so erlischt die Lieferungspflicht für diesen Monat.
Die Versandanweisungen, welche die Unternehmer zu befolgen haben, können erst nach dem 12. des Monats erteilt werden. Den Molkereien wird von der Versandanweisung ab Gelegenheit gegeben, die Butter in Teillieferungen abzuliefern, es wird ihnen hierfür die Zeit vom 12. des einen bis zum 12. des nächsten Monats zur Verfügung stehen.
Es ist nicht angängig, die von der Zentral-Einkaufsgesellschaft beanspruchten Buttermengen vorder Erteilung der Versandanweisung oder gar schon vor der Inanspruchnahme versandbereit zu stellen und auf Lager zu legen. Eine Versendung der Butter darf erst nach Erhalt der Versandanweisung erfolgen. Molkereien welche in gegenteiliger Weise verfahren, haben die daraus entstehenden Nachteile sich selbst zuzuschreiben.
Sersfeld, den 26. Juni 1916.
Der Landrat.
I. V.: v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Bus der Heimat«
Hersfeld, 29 Juni. (Die Knochenweiche bei Schweinen.) Der sogenannten Knochenweiche (Rhachttis) liegt eine mangelhafte Verkalkung der Knochen zu Grunde. Sie tritt namentlich bei im Wachstum begriffenen Schweinen auf. Ihre Ursache ist in erster Linie in einem mangelhaften Kalkgehalt der Nahrung zu suchen. Begünstigt wird die Entstehung der Knochenweiche durch Mangel an Eiweiß und Kochsalz im Futter, durch Mangel an Bewegung und durch Aufenthalt in unsauberen und kalten Ställen. Die ersten Krankheitserscheinungen, bestehend in Schmerzhaftigkeit der erkrankten Knochen, pflegen sich an den Gelenken der Beine bemerkbar zu machen. Die Tiere zeigen einen gespannten Steifen Gang und fangen an lahm zu gehen. Sie liegen viel, stehen nur ungern auf und schreien nicht selten, wenn man sie auftreibt. In den höheren Graden vermögen sie sich nicht mehr auf die Beine zu stellen und sich nur uoch auf den Vorderbeinen rutschend vorwärts zu bewegen. Mitunter schleppen sie auch das Hinterteil wie gelähmt nach. Dabei treiben die Knochen, namentlich an den Gelenken, an den Nippenknorpeln und am Kopf, auf. Bei starken Austreibungen der Kopfknochen bekommen die Tiere Atembeschwerden und man hört ein Schnieben. Da die weichen Knochen die Körperlast nicht mehr zu tragen vermögen, verbiegen sich die Knochen. So entstehen säbelbeinige, kuhhessige und bärentatzige Beinstellungen und nicht selten kommt es auch zur Verkrümmung der Wirbelsäule und des Beckens. Auch Knickungen oder wirkliche Brüche -er Knochen können vorkommen. Zur Verhütung der Krankheit ist es notwendig, daß man die jungen, wachsenden Tiere in zugfreien, trockenen und sauberen Ställen unterbringt und ihnen ausreichende Bewegung durch Gewährung von Auslauf verschafft. Im Sommer ist dies am besten durch Weidegang zu erreichen. Hand in Hand damit muß eine zweckmäßige Ernährung der Tiere namentlich der Jungschweine und der tragenden und säugenden Mutterschweine gehen. Sofern im wesentlichen nur Kartoffeln und Runkelrüben zur Ernährung der Tiere zur Verfügung stehen, ist ihnen noch ein kalk- und eiweißreiches Beifutter in Gestalt von Fischmehl, Fleischmehl oder Kleie zu geben. Auch die Verabreichung von Knochenmehl und Holzkohlenasche kann schon von Nutzen sein. Die Verabreichung des im Handel befindlichen Futterkalkes kann nur dann ungeraten werden, wenn durch einwandfreie Untersuchung festgestellt ist, daß er keine giftigen Stoffe (Fluvrealcium oder Fluornatrium) beu gemischt enthält. Im Beginn der Erkrankung hat sich die Verabreichung von Phosphor in Lebertran sehr bewährt. Wegen der Beschaffung dieses Mittels wende man sich an einen Tierarzt. Hat die Krankheit schon einen hohen Grad der Ausbildung erreicht, empfiehlt es sich die Tiere schlachten zu lassen.
Hanu.-Münden, 28. Juni. Hier wurde ein Schwindler verhaftet, der auch in Uniform eines Feldwebellentnants auftrat und nebenbei Geschäfte machte, er verkaufte Speck und Butter, die er nie besessen und ließ sich das Geld für die Ware vorher geben.
Göttingen, 26. Juni. 50 Gramm Butter und 80 Gramm Magarine auf den Kopf wöchentlich gibts hier von heute ab.
Göttingen, 26. Juni, Aus dem zweiten Stockwerk eines Hauses in der Wendenstraße stürtze ein zweijähriges Mädchen auf das Straßenpflaster und erlitt tödliche Verletzungen.
Fulda, 27. Juni. Hier wird eine Altpapiersammlung für Heereszwecke veranstaltet.
Fulda, 28. Juni. Die schwarzen Blattern sind in einem vierten Falle, und zwar bei der Witwe Z. festgestellt worden. Die Erkrankte wurde in die Seuchenabteilung untergebracht.
Hanau, 26. Juni. Freitag nachmittag spielte in Zell im Odenwald das dreijährige Söhnchen des Holzhauers Karl Schlick während die Wtutter mit Kartoffel- hacken besäftigt war, auf dem Feldrain. Hierbei wurde das Kind von einer Kreuzotter ins Gesicht gebissen. Trotz sofortiger ärztlicher Hilfe war es nicht mehr möglich, das Leben des Kindes zu erhalten.
Hanau a. M., 26. Juni. Ein schweres Bootsunglück hat sich- bei Großauheim a. M. zugetragen. Drei Soldaten unternahmen eine Bootsfahrt. Aus bisher nicht erklärter Ursache kenterte das Boot. Zwei Soldaten konnten sich durch Schwimmen retten, der dritte, Kanonier Rudolf Markmann aus Essen ertrank.
Langenselbold, 27. Juni. Die alte Unsitte, in noch erhitztem Zustande ins Wasser zu gehen, hat ein junges Menschenleben als Opfer gefordert. Der 10 Jahre alte Schüler Ballenstein,- der sich hier in Pflege befindet und dessen Vater in Hanau wohnt, versank bald, nachdem er sich in die Kinzig zum Baden begeben hatte. Vermutlich hat ein Schlaganfall dem bei dem heißen Wetter in erhitztem Zustande befindlichen Knaben den Tod gebracht.
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Sie zogen Hinaus in Kampf und Tod,
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Im Kugelregen, im Toben der Schlacht
Haben sie Alle nur eines gedacht: Und dräuen die Feinde auch noch so sehr, Wir kämpfen und siegen für Deutschlands Ehr.
Dank jenen, die starben voll Opfermut. Geheiligt der Boden, der trank ihr Blut! Die Heimgekehrten voll Weh und Wunden Dürfen auf deutscher Erde gesunden.
Sie werden gepflegt von sorgender Hand, Von Brüdern und Schwestern im Vaterland.
Doch die, die der Feind in Ketten legt, Die keine liebende Hand gepflegt, Die fern der Heimat in Knechtschaft schmachten,
Dem Feind zum Spott, den sie verachten, Ihr Leiden ist unermeßlich groß, Unsagbar traurig und schwer ihr Los.
Denkt jener Aermsten! Vergeßt sie nicht! Zu helfen ist jedes Deutschen Pflicht.
Durch Geld und Gaben ihr Schicksal zu lindern, Das schulden wir Kindern und Kindeskindern. Tut auf die Herzen, tut auf die Hand, Helft unsern Gefangenen in Feindesland!
F. B.
An unsere werfen Leier!
Wie wir bereits im (Därz dieses 3abres mit- teilten, lind wir durch die fortwährenden Preissteigerungen auf dem Papiermarkt sowie durch grobe Verteuerung der sonstigen fnaterialien gezwungen, Dom 1. 3uli ab den Bezugspreis des Bersfelder Tageblatts zu erhöhen.
Diese Erhöhung des Preises beträgt für den (Dona! nur 10 Pfg. und deckt bei weitem noch nicht die jetzigen (Dehrausgaben für das Zeitungspapier, zumal dasselbe inzwischen abermals eine ganz erhebliche Preiserhöhung erfahren hat.
Der Bezugspreis des Bersfelder cagebtotls beträgt daher in Zukunft bei der Post sowie in unserer Geschäftsstelle abgeholt MK. .1.80, für die Stadt bei freier Lieferung in das Baus 1,90 (Dk
Wir hoffen gern, dab unsere werten Leser diese Erhöhung des Bezugspreises anerkennen werden, zumal die gesamte deutsche Preffein diesen schweren Zeiten grobe Opfer bringen muß.
vertag des Hersleider Tage»