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Hersfel-er Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld. ___________________-__________________..

für den Kreis Hersfeld

^ SreisMott

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im amllichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- i holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. [

Nr. 147

Sonntag, den 35. Juni

1916

Amtlicher Teil.

Bekanntmachung betr. Kaffee.

Der Kriegsausschuß für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel G. m. b. H. Berlin macht bekannt:

1. Koffeinfreier Kaffee darf wie anderer Bohnen­kaffee an den Verbraucher nur in geröstetem Zu­stande unter gleichzeitiger Abgabe von mindestens derselben Gewichtsmenge Kaffee-Ersatzmittel ver­kauft werden.

2. Der Preis für ein Paket (^ Kilogramm) koffein- freien Kaffee und Vs Kilogramm Kaffee-Ersatz­mittel darf zusammen 2,24 Mark nicht übersteigen.

3. Im übrigen regelt sich der Verkauf von koffein- freiem Kaffee nach den von uns unterm 22. Mai 1916 bekanntgegebenen Bedingungen.

Kriegsausschuß für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel.

G. m. b. H.

* * *

versehen bis zum Eröffnungs-Termin am Montag, den 3. Juli 1916 vormittags 11 Uhr an das Landes­bauamt postfrei einzureichen.

Hersfeld, den 22. Juni 1916.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

J. A. 7335. J. B. :

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 21. Juni 1916.

Wird veröffentlicht. Tgb. No. I. 6775.

Der Landrat.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Bekanntmachung.

Zum Zwecke der Herstellung eines direkten Ver­bindungswegs Kathus-Sorga aus 1806,7 Meter Länge sollen die hierzu nötigen Erd-, Chaussirungs-, Kanalbau- und Pflasterarbeiten mit Materiallieferungen in einem Loose vergeben werden.

Die Verdingsunterlagen sind bei dem Landesbau- Amt hier gegen Abschreibegebühr erhältlich, woselbst auch die Zeichnungen eingesehc ... :"

Wegeneubau Kathus-Sorga

sind bei dem Landesbau

en werden können.

Bus der Heimat.

* (Verbot des privaten Vorverkaufs von Getreide dieser Ernte.) Im Zusammenhänge mit der öffentlichen Bewirtschaftung der bevor­stehenden Getreideernte ist (wie im Vorjahre) ein Ver­bot des privaten Vorverkaufs von Getreide dieser Ernte unerläßlich. Das Verbot, das durch die Be­kanntmachung des Bundesrats vom 21. Juni erlassen wurde, erstreckt sich auf sämtliches Brotgetreide, auf Hafer, Gerste und Mischfrucht, außerdem auch auf Buchweizen, Hirse und Hülsenfrüchte, Oelfrüchte, ferner auf Futtermittel, die der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfuttermitteln vom 28. Juni 1915 unterliegen. Alle Kaufverträge über diese Erzeugnisse (einschließlich der vor dem Inkrafttreten der Verbots­verordnung geschlossenen), sind nichtig.

* (Verordnung über untaugliches Schuh- wer k.) Durch eine vom Bundesrat beschlossene Ver­ordnung soll dem Ueberhandnehmen der Verwendung von Pappe und ähnlichen widerstandsunfähigen Stoffen für ledernes Straßenschuhzeng Einhalt geboten werden. Für einzelne Schuhteile eignen sich bewährte Kunsterzeugntsse ebenso gut wie Leder, und unter den heutigen Verhältnissen muß mit dem Leder so viel als möglich gespart werden. Wenn aber die Knappheit und der hohe Preis die Fabrikanten veranlaßt hat, sogenannte Strapazierstiefel mit Pappsohlen in den e. unter der.

wirkt anch insofern höchstunwirtschaftlich, als durch den schnellen Verschleiß solcher Stiefel das brauchbare Leder, das sie enthalten, ungenügend ausgenutzt wird. Solche Lederverschwendung ist gegenwärtig durchaus verwerflich. Deshalb ist nunmehr für den Absatz und die Laussohle die Verwendung von Pappe und ähn­lichen Stoffen überhaupt verboten, die Brandsohle und die Hinterkappe müssen überwiegend aus Leder bestehen, Absätze ohne kräftige Oberflecke aus Leder sind unzulässig. Die Verordnung tritt erst in 2 Wochen in Kraft, damit die schon begonnene Fabrikation zu Ende geführt werden kann und das durch die Bearbeitung in Ansprnch genommene Leder erhalten bleibt. Für eine reichlich bemessene lieber« gangszeit bleibt der Vertrieb der nachweislich bereits hergestellten minderwertigen Schuhe erlaubt, aber nur unter deutlicher Kennzeichnung der anstelle von Leder verwendeten Stoffe. Die näheren Bestimmungen erläßt der Reichskanzler. Fabrikanten und Schuh­händler werden gut tun, sich schleunigst mit den Einzelheiten vertraut zu machen. Auch für das kaufende Publikum ist die Kenntnis der neuen Vor­schriften von Wert.

):( Hersfeld, 24. Juni. Von amtlicher Seite wird uns mitgeteilt, daß die im vorigen Jahre vom Laud- ratsamt erlassene Verordnung, nach der die Ber­richtung von landwirtschaftlichen Arbeiten anSonn- und Feiertagen mit Ausnahme der Zeit während des Hauptgottesdienstes gestattet ist, auch weiterhin zu Recht besteht. Demnach ist auch die Berrichtung dieser Arbeiten für dieses Jahr bis auf weiteres er­laubt.

WetterauSsichten für Sonntag, den 25. Juni.

Wechsend bewölkt, meist trocken, mäßig warm.

MeMMAWMWseinemSnkelwnrSe.

Die Laufbahn des Generalobersten von Moltke, der soeben aus dem Leben geschieden ist, wurde in der be­deutendsten Weise dadurch beeinflußt, daß sein Onkel, der berühmte Generalfeldmarschall Graf von Moltke, ihn sich zu seinem Adjutanten ausersah. Bis zn dem Jahre 1882 war die Laufbahn des jungen Offiziers, der ein Jahr vorher Hauptmann geworden war, die gewöhn­liche, die in keiner Weise Aufsehen erregt hatte. Als er aber zum Hauptmann ernannt worden und beim Großen Generalstab tätig war, Dessen Chef damals Der große Moltke war, wurde sein Oheim auf ihn aufmerk- fam-mtD verfolgte die Tätigkeit des Neffen um so sorg­fältiger, als er gewiffermaßen Die Stelle des Vaters an ihm vertrat. Der einzige Bruder des Feldmarsckalls, Adolf von Moltke, war ein großer Verehrer seines Bru­ders, der mit ihm in engster Freundschaft verbunden war. Aus den Gesprächen Adolfs von Moltke mit Dem Onkel des Generals von Beseler, Dem Kurator Der Universität Bonn und Geheimen Oberregierungsrat Wilhelm Hart­wig Beseler, wissen wir, welche große Liebe Die beiden Brüder stets vereint hatte. Neidlos bewanderte Adolf stets die geistige Ueberlegenheit seines Bruders Hellmuth. Adolf war im Verwaltungsdienste tätig gewesen. Als er nun im Jahre 1871 gestorben war, übertrag der Ge­neralfeldmarschall seine Zuneignag auf Die Kinder seines Bruders, dessen zivefter Sohn Hellmuth Ludwig von Moltke, der eben verstorbene Generaloberst war. Der erste Sohn Adolfs hatte von Moltke den Grafentitel geerbt.

Jni Jahre 1871 war Der junge Moltke Leutnant. Stack einem Besuch Der Kriegsakademie kam er Dann im Jahre 1880 zum Großen Generalstab unter die Lei­tung seines Oheims. Hier legte er Den Grund zu seiner späteren Laufbahn, Da er ein lernbegieriger Schüler seines Oheims war. Um ihn noch näher an sich heranzu- ziehen, wählte er ihn zu seinem zweiten Abintantcir. In dieser Stellung hatte Der Neffe Gelegenheit, alle Fragen des Großen GeneralstabeS aufs genaueste ken­nen zu lernen. Mit welcher Zuneigung Der alte Gene- ralseldmarfchall seinen Neffen und späteren Nachfolger­in Dem hohen Amte umfing, das konnte man am besten in der Zeit erkennen, als der alte Feldmarschall auf seine Bitten wegen seines vorgeschrittenen Alters von der Leitung des Großen GeneralstabeS vom Kaiser enthoben und zum Präses der LandeSverieiöigungSkviu- missivn ernannt worden war. In dieser neuen Stellung wollte er auch auf seinen alten Adiutanten nicht ver­zichten, und nahm Gelegenheit, in einem Dankschrei­ben an den Kaiser Die Bitte auSzusprechen, ihm Den bewährten Adjutanten auch weiterhin noch zu belassen.

Das heute interessicrende Schreiben lautet folgen­dermaßen:Greisan Den 12. August 1888. Allerdurch- lauciitigfier Kaiser, König und Herr! Euer Maiestät hahen mein allerunterthänigsteS Gesuch in so huldvoller Weise deuehmigt, daß mir Die Worte fehlen, um meinen innigsten Dank auszuspreche». ES macht mich jilücfltch. Euer Majestät in einer neuen, ehrenvollen Stellung noch ferner Dienen zu Dürfen, und bitte ich, mir in der­selben meinen bisherigen Adjutanten, den Hauptmmnr von Moltke vom Generalstab, belassen zu wollen. Die gnädige Kabinettsordre vom 10. D. M. wird meiner Fa­milie als ein unschätzbares Andenken aufbewahrt wer­de», nuö in unwandelbarer Treue und tiefster Ehr­furcht verharre ich Euer Kaiserlichen und Königlichen Maiestät allerunterthänigster Diener Gr. Moltke, Feld-

marschall." Der Kaiser willfahrte dem Wunsch seines greisen Feldnmrschalls gern, und der junge Haupt­mann, der in seiner Stellung zum Major aufrückte, blieb bis zum Tode des Generalfeldmarschalls im Jahre 1891 sein Adjutant.

AnZeßMenversicherW-z und Stiegs- teilnehmr.

Bekanntlich sind nach 8 390 des Angestelltenver- sicherungSgesetzes Angestellte, die bei einer privaten Le- bensversickerunqsgesellschaft versichert sind, unter gewis­sen Voraussetzungen von der eigenen Beirragspflicht zur Angestelltenversickerrma befreit. Die Arbeitgeber müs­sen auch in diesen Füllen ihre Beitragshälfte entrichten, können aber von den ihrerseits etwa gezahlten Zu­schüssen zur privaten Versicherung des Angestellten die an die Reicksversickerunasanstalt zu entrichtenden Bei­träge kürzen. Die an dem Zuschuß gekürzten Beiträge zahlt die Reichsversicherungsanstalt auf Antrag deS Ver­sickerten aus Den Arbeitaeberbeiträgen an die private Versicherungsgesellschaft weit«, wenn ihr vom Ber-

sicherten ein entsprechender Teil seiner Förderung aus der privaten Versicherung abgetreten wird (§ 392 Abs. 3). Der Versicherte hat dann seine gesetzlichen Ansprüche aus die halben Leistungen der Augestellteuversicherung (aus den ArbeitgeberbeUrügen) und seinen Anspruch auf den nicht abgetretenen Teil der Forderung aus der privaten Versicherung,' die Reicksverfickerungsaustalt ist für ihre Weiterzahlungen durch den abgetretenen Teil der privaten Bersicherungssordernngen gedeckt.

Unerwünschte Folgen können sich nun ergeben, wenn der Versicherte dauernd berussunfähig wird. Dann er­lischt nämlich sowohl die Pflicht wie das Recht zur frei- willige» Weiterversicherung nach dem Augestellteuver- sicherungsgesetz. Beiträge können für den Versicherten nicht mehr geleistet werden,' mithin auch keine Zahlungen der ReickSversickermmsanstalt an die private Leveusver- sichcrungsgesellschaft. Der abgetretene Teil der Versiche­rung würde in der Regel verfallen, d. h. die ReickSver- sicheruttgsanstalt erhielte nur seinen Rückkaufswert.

Um dieses Ergebnis mindestens für die berussutt- fähigen Kriegsteilnehmer zu verhüten, bestimmt eine Bekanntmachung des Bundesrats vom 14. Zum, daß der abgetretene Teil der Forderung aus der privaten LebenS- Versicherung auf den Versickerten r ü ck ü b e rtra g b a r wird, wenn dieser Kriegsteilnehmer war, infolge des Krieges berussunfähig geworden ist oder noch wird, und

... . . von ihr

wenn er der Reichsversicherungsanstalt die weiterge.mhlten BeMöae znEglich v. H. . Zinseszinsen erstattet hat. Der Versicherte ist dann in der Lage, seinen privaten Bersickerungsanspruch selbst in vollem Umfange weiter aufrechtzuerhalten.

v. H. Zinsen und

Irankcelch im Hebel

Wie die französische Presse von den eigenen LandS- lcuten, die im Felde stehen, beurteilt wird, zeigt ein Ausschnitt aus der SätützengrabenzeitungLe Pspsre", denBataille" vorn 1. Juni ivieüergibt. Es wird darin ein Weitbeiverb für die Zeitungen deSHinter­landes" ausgeschrieben mit folgenden bezeichnenden Preisen: 1. Ein Preis der guten Haltung für die Zeitung, die am besten sich selbst und ihre Leser bis zum Ende durchkält. 2. Ein Preis der weiße«! Stellen für die Zeitung, der am meisten Artikel

von der Zensur gestrichen sind. 3. Ein Preis der guten Ratschläge für die Zeitung, die den Verbündeten, der Regierung, Joffre, der Heeresleitung usw. die meisten . guten Ratschläge erteilt hat. 4. Ein großer Preis der Kriegsberichte. In Betracht kommen die wunderbaren Erzählungen, in denen ein Verwundeter den Arzt fragt:Können Sie mich in zehn Minuten nicht gesund machen, damit ich in die Schlacht zurück kann", oder wo die Soldaten unter dem Feuer der 38er Karren spielen, von dem Schmutz erfreut und von den Flöhen entzückt sind usw.

Vor den Gefahren einer durch die Presse genährten Selbsttäuschung warnt Castanet in einem Artikel im Droit du Peuple" in dem er aus führt: Es ist peiu- lich, in den französischen Zeitungen Aeußerungen wie die folgenden zu lesen:Die Notwendigkeit eines

T - |v<ywivv« O*> -ivil.il » ,/^ l V VI. V14VV1L Vty 4 v li schnellen Friedens drängt sich unsern Feinden auf. halb setzen sie ihre letzten Reserven und ihr letztes

halb setzen sie ihre letzten Reserven und ihr letztes Ma­terial gegen Berdun und den Trentino ein." Ich rede nicht von den Artikeln, die die Wirtschaftslage Deutsch­lands betreffen. Man übertreibt, wenn man behauptet, daß Deutschland Hunger leidet. In der Tat ist Deutsch­land am Rande einer ernsten und allgemeinen Krisis. Seine Reserven sind gewiß sehr zurückgegangen, noch nicht erschöpft. Glanbt Ihr denn, daß, wem, «ct Feind sich ausbraucht, wir es ruckt auch tun? Hat denn nicht Ribot seine letzte Rede im Senat mit den Worten begonnen:Ich glaube, ohne Unvorsichtigkeit sagen zu können, daß wir in eine Aera der Schwierigkeiten einireten?" Und denkr Ihr denn, daß der Minister Malvy wegen- der schönen Singen der Marktweiber wiederholt die Hallen besucht? Es sind nun bereits zwanzig Monate verflossen, seitdem wir in allen Ton­arten singen:Wir werden sie haben .... meint wir erst wollen werden." Man zeigte uns in unsern Kinos und zeigt uns noch heute die Bilder, die den deutschen

aber

H, wenn der

SolDaten darstellen, die Hände erhaben:Kanrerade. pas fapout!" auSrusend. Denn eS ist nicht selten, saß mau sagen hört, die Soldaten des Kaisers ergeben sich für ein Stück Brot. Fragt doch einen richtigen PaNu, was er von diesen Betrügereien denkt! Er zuckt die Achsel und antwortet:Wenn dock diese Zivikvoilus einmal an die Front kämen, um zu setzen, wie leicht es ist, sie zu fangen." Ich finde, daß, wenn man in dieser Weise blufft, man den Wert unserer Soldaten herabsetzt. Wenn es ein Kinderspiel ist, den deutschen Soldaten taput zu machen, warum tun es unsere Psilus dann nicht? Man sieht hieraus, wie gefährlich es ist, mit der Wahrheit zn spielen.Für die SraalSm. auer wie für die Presse und für alle diejenigen, die für die öffent­liche Meinung sprechen, ist eine absolute Notwendigkeit, sich klar anszudrücken," meint zum Schluß der fran­zösische Journal ist.

Er hat unrecht. Wollen die Staatsmänner Staaie- münner bleiben, so dürfen sie sich in Frankreich nicht klar ausdrücken, sonst haben sie sofort von ihrem Posten zu verschunnden. Oder meint er, ein fxqnMifcker Mi­nister dürfe es wagen, seinen LandSteureu zu enthuben, daß sie nur für England säumten und hinten? Wer Mätzchen nötig hat, wie jetzt die Mucker der französischen öffentlichen Meinung, der darf sich eben nickt klar auS- drücken, fünftem muß feinem Volk wie durch dicken Eadoniaschen Siebe! die Wahrheit zeigen. Wenn sich dann allerdings die S^ebel heben - - ja dann war in Frankreich das Geschrei immer sehr groß. Die Ge­schickte wiederholte sich überhaupt nirgends so eigen­tümlich wie in Frankreich. Das hängt mit dem Bette charakter zusammen. Frankreich fühlt sich eigentlich nur im Nebel wohl.